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Winterreifenpflicht 01 November - 31 März


rtiker am 24 Okt 2023 16:50:02

Bitte daran denken dass in bestimmten Regionen in F Winterreifenpflicht vom 01. November bis 31.03 herrscht unabhängig von den meteorologischen Bedingungen. Im Gegensatz zu D wo eine situative Winterreifenpflicht gilt.
Hier --> Link kann man sehen welche Regionen betroffen sind

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babenhausen am 24 Okt 2023 17:20:59

Wer keine Winterreifen fährt für den gibt es die Mitführpflicht von Ketten in den entsprechenden Gegenden.

--> Link

Zitat aus dem Link:


Als Alternative zu den Winterreifen werden auch Schneeketten akzeptiert.

Laut dem neuen Gesetz muss das Fahrzeug entweder mit vier Winterreifen ausgerüstet sein oder es müssen Schneeketten mitgeführt werden, um mindestens zwei Antriebsräder auszustatten. Das heißt, dass die Schneeketten beispielsweise im Kofferraum liegen können, wenn kein Schnee auf der Straße liegt.

WomoToureu am 24 Okt 2023 19:58:32

Um die Kollegen nicht zu verunsichern, meines Wissens sind Allwetterreifen mit den Symbolen ebenfalls anerkannt.

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Tinduck am 25 Okt 2023 09:58:21

WomoToureu hat geschrieben:Um die Kollegen nicht zu verunsichern, meines Wissens sind Allwetterreifen mit den Symbolen ebenfalls anerkannt.


Ja, aber inzwischen nur noch mit Berg/Schneeflocken-Symbol. Die alten M+S sollte man nicht mehr nutzen, weil die Übergangsfristen auslaufen.

bis denn,

Uwe

rtiker am 25 Okt 2023 10:13:59

Tinduck hat geschrieben:Ja, aber inzwischen nur noch mit Berg/Schneeflocken-Symbol. Die alten M+S sollte man nicht mehr nutzen, weil die Übergangsfristen auslaufen.


Die Übergangsfristen gelten für die Winter 2022 bis 2024. Ab dem 01. November 2024 gelten dann die neuen Vorschriften. Bis dahin können noch Reifen mit der Bezeichnung M+S, M.S und M&S und/ohne Schneeflockensymbol benutzt werden.
Zitat aus --> Link
Pour les prochains hivers, de 2022 à 2024, l'appellation « pneu hiver » couvrira l'ensemble des pneus identifiés par l'un des marquages « M+S », « M.S » ou « M&S » ou par la présence conjointe du marquage du « symbole alpin » (reconnu sous l'appellation « 3PMSF » (3 Peak Mountain Snow Flake) et de l'un des marquages « M+S », « M.S » ou « M&S ». À partir du 1er novembre 2024, elle couvrira uniquement les pneus identifiés par la présence conjointe du marquage « symbole alpin » (reconnu sous l'appellation « 3PMSF » (3 Peak Mountain Snow Flake) et de l'un des marquages « M+S », « M.S » ou « M&S ».

rtiker am 28 Okt 2024 11:25:44

RAPPEL

Ist ja bald wieder soweit. Im Link meines ersten Beitrags kann Mann bzw Frau sich über betroffene Strecken informieren.

Bonne route

KlausSchmidt am 28 Okt 2024 20:57:39

Moin,
In D gibt es für Fahrzeuge über 3,5to die Regelung, dass nur auf der Antriebsachsen Winterreifen montiert sein müssen.
(Eine Diskussion über den Sinn dieser Regelung möchte ich hier nicht eröffnen)
Gibt es solche Regelungen auch für andere Länder?
Gute Fahrt
Klaus

Tinduck am 29 Okt 2024 14:14:27

Ja, für Italien und Österreich, soweit ich weiss. 1 Antriebsachse bei ü 3,5 T müssen mit WR bestückt sein oder alternativ Schneeketten an Bord sein. Kann aber je nach Provinz unterschiedlich geregelt sein. Für Südtirol gilt meines Wissens nach diese Regelung. Ich hatte das hier --> Link mal zusammengetragen.

bis denn,

Uwe

rtiker am 29 Okt 2024 16:04:45

KlausSchmidt hat geschrieben:In D gibt es für Fahrzeuge über 3,5to die Regelung, dass nur auf der Antriebsachsen Winterreifen montiert sein müssen.
(Eine Diskussion über den Sinn dieser Regelung möchte ich hier nicht eröffnen)
Gibt es solche Regelungen auch für andere Länder?


In Frankreich hat bei Fahrzeugen der Kategorie M1, N1 der Fahrer die Wahl mindestens zwei Schneeketten ( oder andere abnehmbare Anti-Rutsch-Vorrichtungen) mitzuführen oder das Fahrzeug mit mindestens 4 Winterreifen auszustatten.

Fahrzeuge (LKW ) der Kategorie N2, N3 müssen über mindestens zwei Ketten (oder gleichwertige abnehmbare Rutschsicherungen) verfügen und mit mindestens 4 Winterreifen ausgestattet sein, die an mindestens zwei Lenkrädern und mindestens zwei Antriebsrädern montiert sind. Verfügt das Fahrzeug über mehrere Lenkachsen, sind dies die Lenkräder der Hauptlenkung.

WomoToureu am 29 Okt 2024 16:36:55

rtiker hat geschrieben:..In Frankreich hat bei Fahrzeugen der Kategorie M1, N1 der Fahrer die Wahl mindestens zwei Schneeketten ( oder andere abnehmbare Anti-Rutsch-Vorrichtungen) mitzuführen oder das Fahrzeug mit mindestens 4 Winterreifen auszustatten....


Ich finde die Beiträge die hier geschrieben werden ehrlich gesagt für unrichtig.

In Frankreich ist in der Zeit vom 1. November eines jeden Jahres bis zum 31. März des folge Jahres und nur in den Alpen, Korsika, Zentralmassiv, Jura-Massiv, Pyrenäen und Vogesen Winterreifen oder Allwettereifen mit Bergpiktogramm mit Schneeflocke oder es müssen zwei Schneeketten mitgeführt werden und bei entsprechendem Wetter aufgelegt werden oder Spikesreifen in der Zeit vom 11. November und dem letzten Sonntag im Monat März. --> Link

Es wäre nett und fair gegenüber den Kollegen udn Lesern wenn seriös und wahr berichtet wird oder alternativ lieber gar nicht!

rtiker am 29 Okt 2024 17:51:43

WomoToureu hat geschrieben:...Ich finde die Beiträge die hier geschrieben werden ehrlich gesagt für unrichtig.

Es wäre nett und fair gegenüber den Kollegen udn Lesern wenn seriös und wahr berichtet wird oder alternativ lieber gar nicht!


Lies mal den ersten Beitrag und den Link dazu. Und alles weitere bezieht sich darauf. Und ja, auch im Winter besteht in F keine Pflicht Premiumdiesel zu tanken :mrgreen:

WomoToureu am 29 Okt 2024 18:23:32

rtiker hat geschrieben:Lies mal den ersten Beitrag und den Link dazu.

Gemeint waren selbstverständlich die letzten Beiträge, Entschuldige das ich mich unklar ausdrückte. Du warst nicht gemeint.

rtiker am 29 Okt 2024 20:00:54

WomoToureu hat geschrieben:...Entschuldige das ich mich unklar ausdrückte. Du warst nicht gemeint.


Vielleicht nicht gemeint; aber zitiert!

Mais maintenant ça me fait une belle jambe :mrgreen:

WomoToureu am 29 Okt 2024 20:42:42

rtiker hat geschrieben:Vielleicht nicht gemeint; aber zitiert!

Genau, ich habe einen Satz von Dir zitiert den Du davor geschrieben hast, nicht jedoch im ersten Beitrag, auf den Du nun verwiesen hast.

Du hattest ohne jede Verbindung zu Deinem erst Beitrag behauptet, dass man in Frankreich Schneeketten mitführen müsse oder vier Winterreifen haben müsse.

Zitat von Dir: .In Frankreich hat bei Fahrzeugen der Kategorie M1, N1 der Fahrer die Wahl mindestens zwei Schneeketten ( oder andere abnehmbare Anti-Rutsch-Vorrichtungen) mitzuführen oder das Fahrzeug mit mindestens 4 Winterreifen auszustatten....

Das hatte ich zitiert und es ist falsch. In Frankreich ist nur in den Regionen gefordert und Allwetterreifen wie von mir beschrieben reichen aus, Zeitangaben fehlen ebenfalls. Dein genannter Beitrag war so fehlerhaft wie auch die Beiträge davor, die ich nun nicht zitiert hatte. Gemeint warst trotzdem nicht Du sondern die Beitragsschreiber im allgemeinen, die von anderen Ländern schreiben, fehlerhafte Infos geben usw. Das ganze verwirrt nur Kollegen die das wissen wollen, was in Frankreich gefordert ist. Sehr häufig werden von den Kollgen die letzten Beiträge gelesen und das war meines Erachtens Unsinn.

Kuhtreiber am 29 Okt 2024 21:04:43

Habe ich schon mal gesagt wie sehr ich die Erbsenzähler und Besserwisser liebe? Es reicht auch mal, wir haben es jetzt alle verstanden :(

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