mtrc am 25 Okt 2023 13:40:47 Wir wollten die Alufelgen tauschen, weil die Reifen eh getauscht werden und die alten Alufelgen wohl mit Glanzpolierung nicht für den Winterbetrieb geeignet waren. Nun haben Sie Lackschaden und anfängliche Korrosion. Nun stellt sich heraus, dass bei einem solchen teilintegrierten Wohnmobil immer eine Einzalabnahme beim TÜV notwendig ist, auch wenn die neuen Felgen dieselben Werte der alten Felgen haben. Die Einzalabnahme kostet fast soviel wie die neuen Felgen. Kann das denn sein, selbst wenn die neuen Felgen von allen Werten her identisch zu den bereits montierten Felgen sind? Im Prinzip zählt doch neben dem Format nur die Maximimale Radlast? Außerdem geht aus dieser Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Hersteller eh nicht hervor: In Feld 22 steht: Datum zur Emissionsklasse: 09.07.2010*zu 15.1 auch moegl.. st/lm 6 1/2jx16h2e62*** Die Felgen haben zwar in der ABE diverse Modelle des Standard Sprinters stehen, aber natürlich nicht unser Fahrzeug vom Wohnmobilhersteller.
mv4 am 25 Okt 2023 13:52:31 die Einzelabnahme kostet bei weiten nicht so viel wie die Felgen...Bedingung.. die Größe ...die Einpresstiefe und die Traglast passt zum Fahrzeug bzw. den eingetragenen Daten in den Papieren der Zulassung bzw. CoC Papieren- Wenn du Glück hast hat das jemand schon vor dir an seinem Wohnmobil Bassis Sprinter machen lassen (die selben Felgen)....das findet der TÜV oder Dekra in der Datenbank.. dann ist das gar kein Problem. Mit noch mehr Glück fragt der TÜV gar nicht danach....aber darauf verlassen kannst du dich nicht.
HalbvetteVenus am 25 Okt 2023 13:52:42 Die Gebühren für die Einzelabnahme werden individuell nach Aufwand berechnet. Wenn es ein Gutachten für ein ähnliches Fahrzeug gibt und die Reifengröße sich nicht ändert, ist das ja überschaubar. Wir hatten vor 2 Jahren für die Eintragung von Audi Felgen auf den VW meiner Tochter rund €90.- gezahlt. Allerdings wurde alles bereits im Vorfeld mit dem Prüfer besprochen.
WoMoNK19 am 25 Okt 2023 14:03:34 Hallo mtrc,
es ist etwas schwierig Dir zu antworten, da es immer auf den speziellen Fall ankommt.
Allerdings macht mich doch stutzig, dass Du schreibst Du benötigst eine Einzelabnahme für Dein Fahrzeug bei gleicher Felgengröße. Das ist meines Wissen nach nicht notwendig, SOFERN die neuen Felgen eine ABE haben - wovon ich mal ausgehe.
Die Kosten für eine Einzelabnahme beim Tausch von Felgen im Sinne von früher 15 Zoll auf neu 16 Zoll, dafür habe ich bei meinem Reifenhändler 150,- Euro gezahlt für die TüV - Abnahme (wobei bei meinem Reifenhändler der GTÜ kommt), plus ca. 10,- Euro (?) für die Umschreibung der Zulassungsbescheinigung 1 (frühr Fahrzeugschein).
Darum versehe ich auch Deine Aussage nicht, dass die Einzelabnahme fast soviel wie die Felgen kosten soll. Weil eine gute gebrauchte 16 Zoll Alufelge kostet ab 100,- Euro, eine neue ab 150,- Euro (so mal als Daumenwert). Das würde bedeuten, dass Dich die Einzalabnahme mindestens 400,- Euro kosten soll und das ist für die reine Abnahme sicherlich zu viel.
Es macht mich auch ein bisschen unsicher, dass Du schreibst: 6 1/2jx16h2e62 Eine Einpresstiefe von 62 mm - deutet auf ein Sprinter Fahrzeug hin. Und mit Fahrzeuge mit dem Stern kenne ich mich nicht so gut aus.
Deshalb auch die Frage, wer Dich so beraten hat, wie Du das in Deinen Post darstellst. Vielleicht da mal die Werkstatt / Händler / ???? wechseln und nochmals ne zweite Meinung einholen?
WoMo NK19
Tinduck am 25 Okt 2023 14:55:06 WoMoNK19 hat geschrieben:SOFERN die neuen Felgen eine ABE haben - wovon ich mal ausgehe.
Genau da liegt das Problem - die Felgen haben eine ABE für das Basisfahrzeug Sprinter (und möglicherweise auch für andere weit verbreitete Fahrzeuge), aber nicht für das Womo 'Sunny Time 749' (oder was auch immer das für ein Modell ist). Manchen TÜV kümmert das nicht, andere Personen/Zweigstellen schon. Vor dem Hintergrund von Konstruktionen wie Alko-Hinterachsen etc. pp., die sich stark vom Serienfahrwerk unterscheiden, auch nachvollziehbar. Da könnte es schon sein, dass eine Zweitmarkt-Felge trotz gleicher technischer Daten Probleme macht - ist halt nicht im Rahmen der ABE geprüft worden. Ist jetzt beim Heckantriebs-Sprinter eher unwahrscheinlich, aber inzwischen gibts den ja auch als Frontschleifer mit beliebiger Hinterachs-Konstruktion. bis denn, Uwe
HalbvetteVenus am 25 Okt 2023 14:58:11 (hat sich überschnitten)
Marsu123 am 26 Okt 2023 06:39:27 mtrc hat geschrieben:Außerdem geht aus dieser Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 der Hersteller eh nicht hervor: In Feld 22 steht: Datum zur Emissionsklasse: 09.07.2010*zu 15.1 auch moegl.. st/lm 6 1/2jx16h2e62*** .
Hallo, wenn unter Punkt 22 schon eine Felgengröße eingetragen ist, wurde schon eine Einzelabnahme für diesen Felgentyp gemacht. Haben deine neuen Felgen die Kennziffern : 6 1/2jx16h2e62*** kannst und darfst du diese Felgen fahren. Grüße Ralf.
Sprinterklasi am 26 Okt 2023 11:40:58 Hallo, ich habe einen teilintegrierten 316cdi (906) mit Originalreifen 235/65R16 auf Original-MB-Alus seit 10 Jahren. Für diese Felgen gibt es von MB nur eine Freigabe für Kastenwagen. Hat aber in all den Jahren niemand interessiert. Meines Wissens gibt es für ein Sprinter-Fahrgestell keine zugelassenen Alus. Kann man nicht verstehen, ist aber wohl so.
Schöne Grüße, klasi
mtrc am 03 Nov 2023 10:17:07 Die Aussagen habe ich von verschiedenen Prüfstellen bekommen, angefangen vom TÜV Nord, Dekra und auch andere...: Unter 200€ komme ich nicht, eher höher je nach Aufwand. Gut, das ist noch nicht ganz der Felgenpreis, würde den Felgenwechsel gegenüber dem Neulackieren aber deutlich unattraktiver machen. (Es kommt aber noch besser...) Ohne die Neuzulassung wäre der Neukauf nämlich günstiger, wenn man gleichzeitig die technisch intakten Felgen verkaufe.
Warum eine Einzelabnahme notwendig ist, wurde schon gesagt. Es werden in dem "Gutachten zur ABE" (wohlgemerkt keine ABE!) zu all diesen Felgen, auch zu unserer jetzigen, immer nur einige Standard-Fahrzeuge genannt, eben aber keine speziellen teilintegrierten. Diese müssen immer einzeln abgenommen werden. Was mich dabei am meisten wundert, dass es auch dann einzeln abgenommen werden muss, wenn die neue Felge in allen Werten der alten Felge entspricht und nur der Hersteller sich ändert. Bei einigen Prüfstellen z.B. beim TÜV Nord können solche technischen Anfragen im Vorhinein per Email geklärt werden, so aber leider nicht bei dieser Einzelabnahme. Mit allen Dokumenten (Zulassungsbescheinigung Teil 1, Felgengutachten, Fahrzeug-Identifizierungsmarke etc.) konnte dort keine Aussage gemacht werden, das Fahrzeug müsse vor Ort vorgestellt werden. Was mich dabei ebenfalls wundert, was genau der "Prüfer vor Ort" dann messen und prüfen möchte, wenn alle Werte in den Unterlagen stehen. Spätestens bei der Abnahme würde man ja eh vor Ort das Fahrzeug vorstellen. Im Vorfeld, d.h. vor dem Kauf der Felge konnte aber niemand eine Aussage machen.
Nun kommt es aber noch besser: Laut TÜV und Dekra sagt die aktuelle Eintragung überhaupt nichts aus, da die Marke der Felge nicht genannt wird. Das bedeutet, auch die aktuelle Felge dürften wir gar nicht fahren. Fakt ist aber, dass schon irgendwas eingetragen wurde vom Vorbesitzer, bei welcher Stelle das passierte und warum, darüber gibt es wieder keine Historie. Es ist dabei auch unerheblich, dass wir bereits 2 mal ohne Probleme durch die Hauptuntersuchung kamen, das Felgengutachten lag dem Prüfer jedes Mal vor.
Fakt ist nun, wir kaufen neue Felgen, müssen ja in jedem Fall eine neue Abnahme machen lassen, ob alt oder neu. Schade, dass die Prüfstellen ihre eigenen Eintragungscodes nicht mehr interpretieren können.
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