wolfherm hat geschrieben:Du wirst kein rotes Kennzeichen bekommen. Das ist für Händler unter ganz engen Vorschriften gedacht….
So ist das. Und Du wirst auch keinen Händler finden der Dir sein „rotes Kennzeichen“ leiht. Dann ist er es nämlich ganz schnell los wenn Du mal kontrolliert würdest.
Und bei den sog. Kurzzeitkennzeichen, die für max 5 Tage gelten, stehen die Fahrzeugdaten ( Fahrgestellnummer,… ) in den zum Kennzeichen gehörenden Papieren. Selbst wenn Du an einem Tag also zwei Womos angucken und probefahren willst, brauchst Du zwei Kennzeichen!
Und ein Kurzzeitkennzeichen bekommst Du auch nur wenn Du, zumindest eine Kopie der originalen Fahrzeugpapiere hast. Dazu eine EVB ( elektronische Versicherungs-Bestätigung ) und, ganz Wichtig (!), den letzten „TÜV“-Bericht in dem drinsteht dass das Womo für den Zulassungszeitraum ( also die 5 Tage ) noch gültigen „TÜV“ hat!
Hat es das nämlich nicht, darfst Du das Womo mit den Kurzzeitkennzeichen nur für Fahrten zur Erlangung des „TÜVs“ fahren und Du darfst den Zulassungsbezirk, also den Landkreis der auf dem Nummernschild steht ( z.B. „HH“ für
Hamburg ) nicht verlassen ( stimmt nicht ganz, in den Nachbarbezirk dürftest Du auch ).
Also bei einem Kauf auch aufpassen das der Verkäufer einen gültigen „TÜV“ NACHWEISEN kann. Sonst bekommst Du u.U. ‘n echtes Problem bei der Zulassung ( nicht nur für Kurzzeitkennzeichen sondern später auch für die „richtige“ Zulassung ).
Grüße
Dirk