rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

nachträgliche Auflastung - notwendige Unterlagen?


sling am 14 Aug 2023 17:34:03

hallo, bei meinem Womo wurden bereits 2014 vom Vorbesitzer fogende Umbauten vorgenommen:

- Luftfederung hinten
- 18" Bereifung
- Kotflügelverbreiterung

Er hatte jedoch damals die Änderungen nicht in den Schein eintragen lassen und auch nicht von 3500kg auf 3850kg aufgelastet.
Da ich auch ohne grössere Anbauten quasi immer mit >3,5t unterwegs bin möchte ich jetzt auf 3,85t auflasten. Ich habe die damaligen Teilegutachten alle vorliegen. Allerdings sind die ohne Bezug zu meinem Fahrzeug, es gibt quasi keinen Beweis, dass die bei mir eingebaut sind. Reichen die Gutachten für die Zulassungsstelle oder muss ich vorher noch zum TÜV oder reicht als Einbaunachweis eine Rechnung? Muss ich das Fahrzeug zur Zulassungsstelle mitnehmen um das ggf. zeigen zu können? Oder vielleicht reichen denen ja auch Fotos?
Sorry für die Fragen, hab sowas noch nie gemacht. Gruss Stefan

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

mv4 am 14 Aug 2023 17:44:22

Du müsstest mir deinen Unterlagen und deinen Wohnmobil als erstes zum Tüv damit er sich das alles anschaut ob das was du vorhast machbar wäre...da ist ja einiges zu beachten...Traglast Reifen Räder usw.

Mit Fotos gibt sich niemand zufrieden...

mv4 am 14 Aug 2023 17:47:35

Wenn das technisch machbar ist...wird dir der TÜV etwas ausstellen das dein Wohnmobil mit die und die Änderungen auf belastet werden kann.
Vielleicht ist dein Fahrzeug auch ohne technische Änderungen schon auflastfähig....aber dazu hast du zu wenig zu deinen Wohnmobil geschrieben...zb wenn es ein Maxi Fahrgestell hat.

Anzeige vom Forum


sling am 14 Aug 2023 18:48:41

fehlende Unterlagen werden gerne nachgereicht: ich habe mal nur die ersten Seiten abgelichtet, da steht noch mer drin.
Federn vorne wurden nicht verändert. Nach meinem Verständnis ist teschnisch alles für eine Auflastung auf 3850kg vorhanden. Es geht doch eigentlich jetzt nur noch darum, dass mir jemand bestätigt, dass eben genau diese Einbauten am Fahrzeug vorgenommen wurden. Da komme ich wohl nicht um das teure Gutachten herum, dass soll aber so um die 270€ kosten, das hat mir die Firma ORC, die das 2014 eingebaut hat, bestätigt. Die können mir das auch anfertigen. Ich hatte gehofft, dass es hier auch einen günstigeren Weg gibt :cry:

Budgets am 14 Aug 2023 18:52:54

Bei meinem Wohnmobil (Baujahr 2018) auf Ducato Basis gibt es ein Gutachten von Dethlefs womit man auf 3850kg auflasteten kann.
Nachteil, das Stück Papier kostet 400 Euro.
Vielleicht gibt es so etwas auch für dein Wohnmobil vom Hersteller.

Pechvogel am 14 Aug 2023 19:13:02

mv4 hat geschrieben:Vielleicht ist dein Fahrzeug auch ohne technische Änderungen schon auflastfähig....aber dazu hast du zu wenig zu deinen Wohnmobil geschrieben...zb wenn es ein Maxi Fahrgestell hat.

Wieso hat er zu wenig geschrieben?
Laika X660R SP ltd. Edition 2012 Automatik, 2,3Liter Diesel Multijet , Automatisiertes Getriebe, Fiat Ducato 2.3 M-Jet 95kW/129PS“
Und 3850kg hat mit Maxi nix zu tun, das geht auch mit dem Light. Vor allem bei dem Baujahr ( später ja nur noch bis 3600kg ).
Allerdings nutzen die 3,85t Papier-Auflastung in der Regel nix weil die Hinterachse, beim Light, bei 2.000kg bleibt.

Das Strassenverkehrsamt hat mit der Auflastung nur insofern zu tun als das sie das was der TÜV ( Küs, Dekra,… ) in seinem Gutachten schreibt dann auch in die Fahrzeugpapiere einträgt.
Das „TÜV“-Gutachten brauchst Du also auf jeden Fall. Die gucken auch nach was unter dem Fahrzeug eingebaut wurde, wie es eingebaut wurde und ob das evtl. mit anderen Ein- / Umbauten kollidiert.
Der „TüV“-Ingenieur weiß aber auch nicht ob man mit den verbauten Luftbälgen auch auflasten kann / darf.
Dazu brauchst Du dann erstmal das Teilegutachten damit man erkennen kann das man z.B. die Luftbälge überhaupt an dieses spezielle Fahrzeug verbauen DARF. ( im Gutachten steht die ABE des speziellen Fahrzeugs ).
Wenn das denn verbaut werden durfte dann gibt es noch ein Auflastgutachten aus dem dann hervorgeht auf wieviel Kg aufgelastet werden darf und was dazu evtl. noch nötig / zu beachten ist ( Reifen und Felgen z.B. ). Auch in diesem Gutachten muss das Fahrzeug explizit aufgeführt sein ( wieder die ABE-Nummer ).

Wenn das alles passt dann stellt der „TÜV“ ein Gutachten aus ausdem hervorgeht was das Strassenverkehrsamt eintragen kann.
Hier kann man mit dem „TüV-Menschen“ u.U. auch absprechen was überhaupt eingetragen werden soll. Nicht alle wollen / brauchen die 3,85t, wollen aber vielleicht trotzdem die 2.240kg Hinterachslast.



Grüße
Dirk

purplenew am 14 Aug 2023 19:20:43

Ich bin ein wenig verwundert, die Um-/Einbauten sind bereits seit 2014 vorhanden. Zwischenzeitlich müssen doch einige Hauptuntersuchungen (TÜV) durchgeführt worden sein. Wenn es bis heute keine Änderungsabnahme gegeben hat und die Änderungen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, dann hätte es nach meinem Verständnis nie neuen TÜV geben dürfen (erhebliche Mängel).

Du wirst um eine Abnahme durch einen technischen Sachverständigen nicht herum kommen. Der wird Dir dann auch entsprechende Bescheinungen ausstellen, so dass Du danach zur Zulassungsbehörde fahren kannst um

-die technischen Änderungen eintragen zu lassen
-das zulässige Gesamtgewicht heraufsetzen zu lassen.

Ich würde dann aber auch das Maximum eintragen lassen (wenn mehr als 3850Kg geht, umso besser).

Thomas

Pechvogel am 14 Aug 2023 19:30:37

purplenew hat geschrieben:…Wenn es bis heute keine Änderungsabnahme gegeben hat und die Änderungen nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, dann hätte es nach meinem Verständnis nie neuen TÜV geben dürfen (erhebliche Mängel)...

Vielleicht hat es ja eine Änderungsabnahme gegeben!?!
Die musste der Vorbesitzer ja nicht unbedingt eintragen lassen.
Erst der TE hätte sie eintragen lassen müssen!

Wenn er das versäumt hat und auch jetzt die Änderungsabnahme nicht hat, wird‘s zumindest aufwändig!



Grüße
Dirk

sling am 14 Aug 2023 19:40:39

Danke mal soweit. Oje - ich befürchte nun fast, dass das am Ende noch teurer wird! Ich warte jetzt mal ab, was mir die Einbaufirma bereitstellen kann und dann muss ich schauen, ob ich damit dann noch zum TÜV oder idealerweise direkt zur Zulassungsstelle gehen kann.

Aber mit dieser Aussage komme ich nicht klar:
Ich bin ein wenig verwundert, die Um/Einbauten sind bereits seit 2014 vorhanden. Zwischenzeitlich müssen doch einige HU(TÜV) durchgeführt wordensein. Wenn es bisheutekeine Änderungsabnahme gegeben hat und die Ändrgn. nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, dann hätte es nach meinem Verständnis nie neuen TÜV geben dürfen (erhebliche Mängel).


Klar waren da schon TÜV termine, die Einbauten oder gar eine Auflastung waren dabei aber nie ein Thema. Sind denn derlei Änderungen am Fahrzeug änderungsabnahmenpflichtig? Wenn ja hat mir der Vorbesitzer diese Dokumente wohl vorenthalten oder er hat einen Weg gefunden wie es doch ohne ging? Wie sieht denn so ein Änderungsabnahmeprotokoll aus? Da muss es dann doch einen Bezug zum Kfz geben? Und muss das dann überhaut in den Schein eingetragen sein?

Kuddel56 am 14 Aug 2023 20:06:45

Hallo Sling, wenn du den Text in den Teilgutachten mal genau gelesen hättest, wäre dir aufgefallen, dass ohne die Eintragung in den Fahrzeugpapieren die Betriebserlaubnis erloschen ist. Demnach darfst du mit dem Auto gar nicht mehr verreisen.
Also ab zum TÜV und alles abnehmen lassen. Dann trägt die Zulassungsstelle alles Genehmigte ein.
Aber wenn ich mir das Typenschild so ansehe, hat dein Fahrzeug schon 3650 kg zGG.

Gruß
Frank

schueppe am 14 Aug 2023 20:09:30

Vieleicht hift dir meine erfahrung.Womo gekauft in NL,bei Besichtigung alle Dokumente vorhanden,bei übergabe fehlten die der Luftfederung,beim ersten Tüv wurde diese dann beanstandet,also dauerlauf um an alle unterlagen von Goldschmitt zu kommen,diese waren sehr bemüht und haben mir alle Gutachten die es für mein Fzg. gibt rübergemailt,pußte Kuchen,irgendeine Ziffer passte nicht,also nochmal ans telefon,dort eine Nummer von einem Stützpunkt von Goldschmitt bekommen,dort einen Termin gemacht und alles Prima,der Prüfer wollte den FZG.-schein und ich konnte mir die Womo's anschauen gehen,irgendwann rief jemand was von 4,25t,habe es aber nicht richtig verstanden und habe ja gesagt,und siehe da,ich hatte die eintragung der Lufi,inklusive der Auflastung,diese wollte ich ja garnicht,also meine Frau mit den Gutachten zur Zulassung alles richtig stellen lassen und somit kann ich jederzeit,wenn mir die Kilos fehlen auf bzw.ablasten.Fzg.ist ein Duc 244 EZ.03

Pechvogel am 14 Aug 2023 20:45:31

Kuddel56 hat geschrieben:…ohne die Eintragung in den Fahrzeugpapieren die Betriebserlaubnis erloschen ist…

Sorry aber das ist komplett falsch! :eek:
Nach Einbau der Teile ist unverzüglich eine Änderungsabnahme beim TÜV ( oder wem auch immer ) zu machen!
In dieser Änderungsabnahme steht dann sinngemäß „… bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen…“
Und „die nächste Gelegenheit“ ist beim ab-, an- oder ummelden.
Bis dahin reicht bei einer Kontrolle und auch beim „TÜV“ das Protokoll der Änderungsabnahme, das man allerdings immer mit sich führen muss, solange die Änderung nicht eingetragen ist.
Ob ich mir das bei einer evtl. Kontrolle im Ausland aber antun würde….
Eine Auf- bzw Ablastung ist aber erst ab Eintragung in die Fahrzeugpapiere gültig!!
D.h. auf der Hinfahrt ist man u.U. noch unter 3,5t unterwegs und auf der Rückfahrt dann über 3,5t.

ICH würde, an Stelle des TE, den Vorbesitzer fragen ob er das Protokoll der Änderungsabnahme ( noch ) hat. Dann hätte er schon mal fast alles was er braucht.



Grüße
Dirk

mv4 am 14 Aug 2023 21:42:36

Das Auto hat ein zulässiges GG von 3650kg...im Original Zustand...und 2500kg Anhängelast...für jedes Kilo auflastung sinkt die zulässige Anhängelast um ein kilo

Pechvogel am 14 Aug 2023 22:10:33

mv4 hat geschrieben:Das Auto hat ein zulässiges GG von 3650kg...im Original Zustand...und 2500kg Anhängelast...

Also irgendwas stimmt hier nicht!
sling hat geschrieben:Änderungen nicht in den Schein eintragen lassen und auch nicht von 3500kg auf 3850kg aufgelastet...


Bei Achslasten von 1850 und 2000kg handelt es sich um einen Ducato mit Light Chassis.
Das hat aber, bei der 2,3l Maschine und 130Ps nur 2.000kg Anhängelast!?!

Und warum geht der TE davon aus das er ein 3,5t-Womo fährt ( vermutlich weil es im Schein steht ) hat aber ein Typenschild mit 3650kg und 2500kg Anhängelast ( bzw 6150 Gesamtzuggewicht ).
Und selbst wenn irgendjemand mal das 3,5t Womo mit 2500kg Anhängelast ( 6000 Gesamtzuggewicht ) auf 3650kg aufgelastet hat dann bleibt das Gesamtzuggewicht gleich und die Anhängelast dürfte nur noch 2350kg betragen!?! :gruebel: :gruebel:



Grüße
Dirk

Kuddel56 am 14 Aug 2023 22:17:27

mv4 hat geschrieben:Das Auto hat ein zulässiges GG von 3650kg...im Original Zustand...und 2500kg Anhängelast...für jedes Kilo auflastung sinkt die zulässige Anhängelast um ein kilo

Hallo mv4,
was hat diese Aussage mit dem Problem des TE zu tun ?

an Pechvogel
dann lies dir mal den Absatz "Hinweis für den Fahrzeughalter" in den Teilegutachten durch

Gruß
Frank

hackenschmidt am 14 Aug 2023 22:20:02

sling hat geschrieben: Da komme ich wohl nicht um das teure Gutachten herum, dass soll aber so um die 270€ kosten, das hat mir die Firma ORC, die das 2014 eingebaut hat, bestätigt. Die können mir das auch anfertigen. Ich hatte gehofft, dass es hier auch einen günstigeren Weg gibt :cry:


Ich kenne jetzt keinen, der bei 18 Zöller und Zusatzluftfederung ohne Zusatzgutachten (Zusatzkosten) aufgelastet hat.
Die meisten lassen das alles komplett mit Tüv Abnahme zu einem Gesamtpreis machen.
Oder der Wagen war vorher abgelastet.
Kohle wolle die alle haben.
Rechne mal für die Eintragung der Reifen/Felgen ca 135 Euro und weniger als 15 Euro beim Starßenverkehrsamt.
Plus ca 35-50 Euro für Zusatzluftfederung und ca 35-50 Euro für die Auflastung, wenn Du alles zusammen machst.
Da macht aber jeder Prüfer seine eigene Rechnung.
Die 270 Euro musst du schon opfern.

Vorher auf jeden Fall hinfahren und sagen was du vorhast. Ich habe beim Tüv und Dekra gute Erfahrung gemacht.
Auf jeden Fall vorher anrufen.

Viele Grüße
Eddy

null550 am 14 Aug 2023 22:25:23

107255_8a01e4d30ce5d2fca46c0b164ea88192.jpg

Das ist das Typenschild von Fiat im Motorraum. Daneben gibt es noch das Typenschild des Aufbauers Laika. Wo dieses ist weiß ich nicht, aber es wäre interessant das zu zeigen, denn das gilt letztlich.

Aber wie auch immer: Nur mit einer Erhöhung der Hinterachslast macht eine Auflastung hier Sinn.

Pechvogel am 14 Aug 2023 22:47:02

Kuddel56 hat geschrieben:an Pechvogel
dann lies dir mal den Absatz "Hinweis für den Fahrzeughalter" in den Teilegutachten durch

Du meinst „ NACH DER DURCHGEFÜHRTEN ABNAHME IST DER NACHWEIS MIT DER BESTÄTIGUNG ÜBER DIE ANDERUNGSABNAHME MIT DEN FAHRZEUGPAPIEREN MITZUFÜHREN UND ZUSTÄNDICEN PERSONEN AUF VERLANGEN VORZUZEIGEN: DIES ENTFÄLLT NACH ERFOLGTER BERICHTIGUNG DER FAHRZEUGPAPIERE“? :mrgreen:
Ich weiß aber was Du meinst:
die Änderungsabnahme ist in der „Hirachie“ dem Teilegutachten übergeordnet und in der Änderungsabnahme steht dann „bei nächster Gelegenheit eintragen lassen“.



Grüße
Dirk

Olli2305 am 14 Aug 2023 23:19:17

Ich würde mit allen Gutachten und Fahrzeugschein mal zur nächsten TÜV Station gehen und den dort arbeitenden Fachmann fragen, was damit möglich ist oder ob du noch ein Gutachten brauchst. Da das ihr Job ist, können sie dir genau Auskunft geben und wenn du Glück hast, schaut der nette Herr/Dame im Rechner nach ob ein passendes Gutachten zur freien Verfügung vorliegt.
So hat das bei mir im PKW Bereich eigentlich immer gut geklappt.

Gast am 15 Aug 2023 07:14:29

Wundert mich auch, dass das Womo fast 10 Jahre lang TÜV bekommen hat. Das muss wohl ein sehr guter Kumpel vom vorigen Besitzer sein. Denn schon alleine die Felgen reichen aus, dass das Womo keinen TÜV bekommt und die Betriebserlaubnis erloschen ist. Steht ja auch so im Teilegutachten drin.
Oder es gab eine Änderungsabnahme, die Papiere hat der Verkäufer aber nicht mitgegeben.

Ich würde jetzt einfach zum TÜV fahren und die Sachen abnehmen lassen. Nutzt ja nix, egal was es kostet, denn ohne darf das Womo nicht gefahren werden.

Gruß Axel

nap1d am 15 Aug 2023 07:40:01

Da komme ich wohl nicht um das teure Gutachten herum, dass soll aber so um die 270€ kosten, das hat mir die Firma ORC, die das 2014 eingebaut hat, bestätigt. Die können mir das auch anfertigen. Ich hatte gehofft, dass es hier auch einen günstigeren Weg gibt :cry:


€270 ist der günstigste, und vor allem schnellste, Weg. Wenn du das selbst machen möchtest, dann ist das eventuell für dich mit einigem Aufwand verbunden, und du bist nie , bis die Eintragung in den Papieren ist, sicher, ob das jetzt alles stimmt und auch fürs die Zulassungsstelle passt. Wenn ORC das für €270 macht, würde ich nicht eine Sekunde überlegen. Hingehen, fertig machen lassen, bezahlen, eintragen lassen, Lebenszeit gespart.

Pechvogel am 15 Aug 2023 08:17:32

Trikeflieger hat geschrieben:Oder es gab eine Änderungsabnahme, die Papiere hat der Verkäufer aber nicht mitgegeben.

So eine Änderungsabnahme ist ja individuell fahrzeugbezogen und müsste eigentlich, zumindest bei der Organisation bei der sie erstellt wurde, auch gespeichert sein ( schon alleine zur eigenen Sicherheit. Papier ist ja bekanntlich geduldig. :D ).
Falls der Vorbesitzer also immer zur gleichen Organisation zwecks "TÜV" gefahren ist würde ich da mal nachfragen ob die, an Hand der Fahrgestellnummer ( FIN ), diese Abnahme noch haben / finden können?



Grüße
Dirk

mv4 am 15 Aug 2023 09:34:56

an den TE...hast du schon mal versucht mit Laika in Kontakt zu treten ob es nicht für dein Wohnmobil ohne technische Änderungen eine Auflastung gibt? immerhin hast du ja schon das Maxi Fahrwerk drunter ...denke ich mal.

wie sieht es überhaupt mit der Traglast der 18 Zöller aus...? Welchen Lastindex haben sie? Wenn du mehr wie die 3650kg haben willst das das Original Chassis hatte (vor der Umwandlung zum Wohnmobil) dann müssen die Reifen mehr wie die 2000kg hinten stemmen können..

Pechvogel am 15 Aug 2023 10:37:24

mv4 hat geschrieben:...immerhin hast du ja schon das Maxi Fahrwerk drunter ...denke ich mal...

Das Maxi-Fahrwerk hat Achslasten von 2,1t / 2,4t ( Vo / Hi ) und die werden in der Regel nicht geändert selbst wenn das Fahrzeug abgelastet worden sein sollte.
Der TE hat aber, laut Typenschild von Fiat, Achslasten von 1,85t / 2,0t.




Grüße
Dirk

sling am 15 Aug 2023 19:05:05

vielen Dank für eure zahreichen Kommentare. Ich bekomme demnächst von ORC ein Auflastungsgutachten sowie ein neues Typenschild zugesendet. Damit und mit meinen ganzen Unterlagen zum Womo werde ich am Freitag zum TÜV gehen und mal schauen, ob die noch was unternehmen müssen. Bin sehr gespannt. Ich werde dann weiter berichten.
Vielleicht noch vorab zur Info: ich bin bisher immer davon ausgegangen dass ich ein Lightchassis habe. Außerdem hatte der Vorgänger eine AHK montiert die ich allerdings wieder habe abmontieren lassen.

Gast am 15 Aug 2023 19:21:17

Pechvogel hat geschrieben:Das Maxi-Fahrwerk hat Achslasten von 2,1t / 2,4t ( Vo / Hi ) und die werden in der Regel nicht geändert selbst wenn das Fahrzeug abgelastet worden sein sollte.


Zum Glück sind es vorne 2100 kg und hinten 2500 kg.... wäre sonst etwas knapp bei langen Überhängen... :wink:

Gruß Dieter

Pechvogel am 15 Aug 2023 19:40:33

lonely0563 hat geschrieben:Zum Glück sind es vorne 2100 kg und hinten 2500 kg....

Stimmt! :oops:



Grüße
Dirk

mv4 am 16 Aug 2023 09:55:39

es ist ja auch durchaus möglich das du ein Lightchassi hast...du müsstest das ja eigentlich am besten wissen weil du der einzige bist der das fahrzeug vor der Nase hat....wir raten nur herum.

ein Lightchassi hat 118 er Lochkreis ...ein Max 130 er

also einfach mal messen wenn du dir unsicher bist.

haeska am 16 Aug 2023 10:22:41

mv4 hat geschrieben:es ist ja auch durchaus möglich das du ein Lightchassi hast...


107255_8a01e4d30ce5d2fca46c0b164ea88192.jpg


Das ist ein Light-Chassis.
Hier ein Link (Linnepe-Luftfederung) zur Identifizierung: --> Link
Ein bisschen auf der Seite herunterscrollen.
Buchstabe "G" ist Light-Fahrwerk.

Gruß
Klaus

mv4 am 16 Aug 2023 10:44:39

Danke...damit ist diese Unklarheit ja beseitigt.

sling am 21 Aug 2023 12:28:36

das Wichtigste: Auflastung auf 3850kg ist im neuen Schein eingetragen, ebenso die Luftfederung sowie die grössere Bereifung (Lasten VA/HA alt: 1850/2000; NEU 1935/2240). Die Goldschmittluftfederung lies leider nicht mehr als 3850kg zu.

Folgender Werdegang:

1) von ORC bekam ich ein Gutachten zugesendet - hatte mich schon gefreut weil die auch gleich ein neues Typenschild mit 4000kg dabeigelegt hatten. Leider haben die aber eine andere, bei mir nicht verbaute, Luftfederung berücksichtigt. Beigelegte Rechnung über 310€ ist damit hinfällig :( . Die ganze Aktion mit ORC war von mir überflüssig. Ich fand das einfach naheliegend, weil ORC die technischen Änderungen an meinem Fahrzeug auch durchgeführt hatte, allerdings schon 2014

2) der TÜV hat sich die Änderungen angeschaut und suchte dann das hier schon erwähnte Typenschild des Aufbaus. Da mir bisher nichts bekannt stelle ich erneut das ganze Womo auf den Kopf - leider erfolglos. I.d.R. sollte das, wenn nicht im Motorraum, im Bereich der Türen befestigt sein. Nach längerer Wartezeit kam er dann aber mit den ergänzerten Dokumenten, klebte eine neues Typenschild in den Motorraum und es ist auch der Mangel dokumentiert, dass eben das Aufbautypenschild fehlte. Ich soll das bis zum nächsten TÜV Termin besorgen. Entstandene Kosten: 210€. Da muss ich demnächst dann wohl noch auf Laika/Hymer zugehen

3) die heutige Zulassung mit den TÜV Dokumenten verlief problemlos, Kosten: 11,70€ :)

Was mich doch sehr wundert ist, dass man jetzt mit all den Regeln/Vorteilen/Nachteilen der Auflastung zumindest von offizieller Seite alleine gelassen wird. Da hätte ich mir zumindest eine kleine Broschüren gewünscht in der eben alle die neuen Regelungen an die ich mich jetzt halten muss dokumentiert sind. Klar - steht doch alles auch im Internet. Aber ich muss mich ja 1) überhaupt mal dafür interessieren und 2) muss ich das irgendwo proaktiv suchen.

Am Ende bin ich jetzt trotzdem happy und kann nun wieder packen ohne aufs letze Gramm achten zu müssen und auch sorgenfrei ohne Angst vor irgendwelchen Gewichtskontrollen verreisen. Mit ist aber auch klar, dass die 3850kg jetzt kein Freifahrtschein bedeuten, im Gegenteil: aus unseren Erfahrungen haben wir bisher schon oft an dieser Grenze gekratzt und das bei normaler Beladung die eine solch grosse Garage eben bietet. Da waren dann aber an schwereren Gegenständen auch nur 2 Räder, SUP, Grill, 2 Stühle und Tisch dabei. Fest verbaut sind 2 Solarmodule und natürlich eine Markise.

null550 am 21 Aug 2023 12:47:23

Danke für die Rückmeldung.
Super, dass die HA-Last erhöht wurde. Hätte ich nicht gedacht.

Pechvogel am 21 Aug 2023 13:00:02

sling hat geschrieben:...Was mich doch sehr wundert ist, dass man jetzt mit all den Regeln/Vorteilen/Nachteilen der Auflastung zumindest von offizieller Seite alleine gelassen wird. Da hätte ich mir zumindest eine kleine Broschüren gewünscht in der eben alle die neuen Regelungen an die ich mich jetzt halten muss dokumentiert sind...

Aber wenn Du über 3,5t fahren willst dann benötigst Du ja auch den dazu passenden Führerschein!?! :eek:
D.h. entweder Du musst in die Fahrschule und den C1 machen, wo man Dir dann "auf die Sprünge hilft" oder
Du bist so´n alter Sac. wie ich :mrgreen: und hast damals mal den "drei" gemacht und darfst bis 7,5t ( jaja, u.U. bis 18t, ich weiß ) fahren. Dann heben sie Dir das damals schon "eingetrichtert".

Und nur weil Du seit Jahren nichts gefahren bist muß die Fahrschule ja nicht auf Dich zukommen, oder??




Grüße
Dirk

sling am 21 Aug 2023 13:19:51

gehöre leider auch zu den alten Säcken, aber in diesem Fall ists ja von Vorteil, konnte bei der BW den LKW Schein machen, Gewicht ist also überhaupt kein Thema :)
Auch meine Frau ist alt genug für 7,5t. Mir ging es aber eben um die Schwelle von mehr als 3,5t, das hat ja für uns Womo Fahrer schon bedeutende Konsequenzen wie andere Geschwindigkeitlimits, andere TÜV Intervalle um nur mal zwei zu benennen. Nun gut, ich bin ja im Bilde. Muss dann wohl auch noch mit der Versicherung reden.

sling am 21 Aug 2023 13:21:57

nochmals Danke an alle Beitragenden!
Gruß Stefan

mv4 am 21 Aug 2023 14:23:24

stefan...super das es trotzdem relativ unkompliziert geklappt hat.

ja das verdammte zusätzliche Typenschild ...es soll angeblich irgendwo vorn im/am Triebkopf linke oder rechte Seite verbaut sein..hatte dewegen auch schon mehrmals Diskusionen mi dem Prüfer...er hat mittlerweile aufgegeben...und ich aufgehört zu suchen.

sling am 13 Okt 2023 18:06:08

ich muss hier jetzt nochmal folgendes ergänzen, das passt bzw. auch gehört auch zum Thema: wollte heute die in meiner Werkstatt eingelagerten Winterreifen wechseln lassen und hab dabei so mal kurz bekanntgegeben, dass ich von 3,5t auf 3,85t aufgelastet habe. Nach der Prüfung stellte sich dann auch tatsächlich heraus, dass ich meine WR aufgrund der jetzt zu niedrigen Radlast (109) nicht mehr verwenden darf:
109 entspricht 1030kg pro Rad, ich benötige nun Reifen mit mindestens 1120 kg pro Rad
Bin dann zum TüV und habe mich aufklären lassen. Schließlich sehe ich jetzt 2 Möglichkeiten:

Variante 1): kauf neuer Reifen für die 15" WR Felgen (Radlast 112). Mit denen muss ich dann erneut zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle. TÜV sollte 115€ kosten, aufgrund der erst durchgeführten Auflastung hätte ich das lt. Aussage für 50€ bekommen.

Varinate 2): Kauf neuer Ganzjahresreifen für meine 18" Sommerreifenfelgen, bei meinen Sommerreifen war die Auflastung kein Problem (116)

Habe mich dann für Variate 2 entschieden. Dabei stellt ich aber fest, dass es zumindest bei den Ganzjahresreifen in meiner Grösse so gut wie keine Auswahl bei Radlast >109 gab. Habe nach 255/55 R18 gesucht und bin dann beim Conti VanContact Camper mit derRadlast 120 gelandet. Allerdings mit 250€ ein richtig teures Teil

Mit Ganzjahresreifen am Womo haben wir noch keine Erfahrungen und hoffen dass wir damit für ganzjährige Fahrten klarkommen. Bin gespannt.
Ich wollte das nur mal erwähnen. Vielleicht gibt ja jemand mit ähnlichen Erfahrungen oder einer besseren Lösung.
Grüsse Stefan

Trouw am 02 Nov 2023 19:02:26

sling hat geschrieben:so mal kurz bekanntgegeben, dass ich von 3,5t auf 3,85t aufgelastet habe. Nach der Prüfung stellte sich dann auch tatsächlich heraus, dass ich meine WR aufgrund der jetzt zu niedrigen Radlast (109) nicht mehr verwenden darf:
109 entspricht 1030kg pro Rad, ich benötige nun Reifen mit mindestens 1120 kg pro Rad


Hallo Stefan, hallo zusammen,
ich wärme den Fred noch mal auf. Ich verstehe die o.g. Aussage nicht ganz. Traglastindex 109 bedeutet, wie beschrieben, 1.030 Kg je Reifen, ist dann ja 4.120 kg gesamt. Wieso muss du dann Reifen mit einer Traglast von je 1.120 Kg haben, also nach Tabelle Index 112?

Mit freundlichen Grüßen aus Angelsdorf

Hans-Theo

Kistenmann am 02 Nov 2023 19:09:21

Ich vermute mal ganz stark, dass es um die Belastung der Hinterachse geht, die durch die Luftfederung "mehr ab kann". Daher werden da dann auch andere Reifen benötigt.

Gast am 03 Nov 2023 07:26:29

Trouw hat geschrieben:...... Wieso muss du dann Reifen mit einer Traglast von je 1.120 Kg haben, also nach Tabelle Index 112?


Die Achslasten werden normalerweise auch erhöht, hier dann wahrscheinlich auf mind. 2200kg.

Gruß Axel

Pechvogel am 03 Nov 2023 09:07:25

Trouw hat geschrieben:...Ich verstehe die o.g. Aussage nicht ganz. Traglastindex 109 bedeutet, wie beschrieben, 1.030 Kg je Reifen, ist dann ja 4.120 kg gesamt. Wieso muss du dann Reifen mit einer Traglast von je 1.120 Kg haben, also nach Tabelle Index 112?...


sling hat geschrieben:...das Wichtigste: Auflastung auf 3850kg ist im neuen Schein eingetragen, ebenso die Luftfederung sowie die grössere Bereifung (Lasten VA/HA alt: 1850/2000; NEU 1935/2240). Die Goldschmittluftfederung lies leider nicht mehr als 3850kg zu...

Jetzt brauchen wir nicht mehr zu raten: es geht um die Hinterachslast.



Grüße
Dirk

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Knöllchen aus Frankreich
rote Kennzeichen für verschiedene Besichtigungen
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt