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Liebes Forum, ich hätte eine Frage, gibt es eine Vorschrift die besagt, dass nach der abgenommenen Auflastung anschließend und umgehend eine Eintragung in STVO erfolgen muss. Danke! Viele Grüße In die Straßenverkehrsordnung trägst Du vermutlich gar nix ein!?! 8) Und eine Auflastung erhältst Du nur wenn Du beim Straßenverkehrsamt die Zulassung ( -spapiere ) ändern lässt. Das Gutachten, das Du vorher beim „TÜV“,… machen lässt ist nur die Grundlage für das Strassenverkehrsamt. D.h. ganz klar: wenn Du morgens zum TÜV fährst um ein Gutachten erstellen zu lassen um z.B. von 3,5t auf 4t auflasten zu lassen und fährst anschließend direkt zum Strassenverkehrsamt um das eintragen zu lassen dann fährst Du auf der Hinfahrt zum Strassenverkehrsamt mit 3,5t und erst auf der Rückfahrt mit 4t. Zwischen dem Gutachten und der Änderung der Zulassung können aber auch Tage oder Wochen liegen. Grüße Dirk Hallo, die technische Prüfung und Änderung der Fahrzeugzulassung (Plakette oder Sticker) auf Fahrzeug mittels Änderung der Komponenten bzw. Gutachten muß in zeitlicher Nähe durch die zuständige Zulassungsstelle dokumentiert werden. Mir wurde damals bei Carsten Stäbler mitgeteilt, dass dies innerhalb einer Woche erfolgen sollte, da die vorhandene Zulassungsbescheinigung mit dem Fahrzeug nicht mehr übereinstimmt!
Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe! :eek: ICH z.B. bin etwa zwei Jahre mit einer nachträglich eingebauten Zusatzluftfeder rumgefahren, die abgenommen und natürlich auch zeitnah eingetragen wurde ( war ja eine technische Änderung am Fahrzeug ). Die Auflastung habe ich dann aber erst zwei Jahre später machen lassen nachdem die alten Reifen runter waren und die neuen den passenden Lastindex hatten. Grüße Dirk Danke für die Antworten. Ich möchte mal etwas konkreter sein. Ich werde in kommenden Wochen eine Luffederung einbauen lassen zwecks Auflastung inkl. Änderungsabnahme gemäß §19 Abs.3 StVZO. Jetz ist es so, dass ich erst in der praxis sehen möchte ob ich bis zGG3,5t bleiben kann oder doch bis zGG 4,0t eintragen muss. Da ich auch ein hydraulischen Hubsystem eingebaut bekomme, wird es recht einfacht zu testen wo man sich mit dem zGG liegt. Das ist doch nur ein Gang zu Waage vor Umbau, schon hast du alles . Was deine Hubtechnik und Zusatzfedern wiegen weist du jetzt schon.
Wenn die ZLf ( Zusatzluftfeder ) eingebaut wurde muss sie umgehend vom TÜV o.ä. abgenommen werden. Wenn das die Werkstatt nicht gleich mit macht. In dem Gutachten zur Änderung steht dann sinngemäß „… bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen.“ „Bei nächster Gelegenheit“ ist wenn Du das nächste Mal mal beim Strassenverkehrsamt bist. Also u.U. auch erst in ein paar Jahren. :eek: Allerdings musst Du, solange nicht eingetragen, immer das Gutachten mitführen. Das KÖNNTE u.U. im Ausland auch mal Probleme geben?!? ( das Gutachten vom TÜV,… ist in der Regel nur in deutsch ) Grüße Dirk
Zusatzluftfederung und hydraulische Hubstützen belasten überwiegend die Hinterachse (das Aggregat für die Stützen wird in der Regel in der Nähe der Hinterachse verbaut). Auch wenn es möglicherweise noch mit dem zulässigen Gesamtgewicht klappen könnte, so dürfte es aufgrund der Zusatzeinbauten mit der Hinterachslast knapp werden. Auch wenn Du nicht geschrieben hast, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, gehe ich aufgrund der aktuellen 3,5t von einer zulässigen Hinterachslast von 2000Kg aus. Jetzt kommt es darauf an (neben der Zusatzluftfederung und den hydraulischen Stützen), was Du so noch alles in dir Heckgarage verstauen möchtest (oder auf einem Fahrradträger an der Heckwand , E-Bikes?). Du könntest natürlich auch nur die Hinterachslast erhöhen lassen, ohne gleichzeitige Gesamtauflastung. Ich bin nach Zusatzluftfederung und hydraulischen Hubstützen nicht mehr mit den 2000Kg hingekommen und bei unserem Carado T447 hat es bei 2 Personen und einer mehrwöchigen Fahrt auch nicht mehr mit dem Gesamtgewicht gereicht, so dass ich auf 4.05t aufgelastet habe.
Wenn die das Gutachten nicht lesen können, dann können sie auch die Zulassungsbescheinigung nicht lesen und somit auch nicht feststellen, dass die Zusatzluftfederung dort nicht eingetragen ist. Außerdem ist die Zusatzluftfederung mit dem Gutachten nach deutschem Recht zulässig und das zählt. Beste Grüße Thomas
Die müssten ja erstmal feststellen das da überhaupt eine ZLF eingebaut wurde! :mrgreen: Oder hast Du schon mal Ordnungshüter gesehen die „unter‘m Auto gelegen“ haben? ( Ok, außer es geht explizit um die Poser-Szene. Aber die halten i.d.R. keine Womos an :mrgreen: ) Grüße Dirk Moin Wolle, Ich habe Dir zuliebe mal meine Unterlagen durchgesehen, da bei mir auch einiges Zug um Zug gemacht wurde. Einbau einer Voll-Luftfederung ohne Änderung der Achslasten, und der Gesamtlast --> Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen. Auf deutsch: Irgendwann, z.B. bei Halterwechsel, aber Gutachten und TÜV Bericht mitführen. Umbau auf 18" Felgen und Reifen mit erhöhter Traglast --> Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Befassung vorzunehmen. Auflastung auf 4 Tonnen und Änderung der Achslasten ohne weitere technische Änderungen (nur nach Gutachten) --> Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich! Damit sollten deine Fragen beantwortet sein. Gruß Joachim
Nur damit da keine Missverständnisse aufkommen: die Auflastung ist grundsätzlich erst NACH Änderung der Fahrzeugpapiere erfolgt! Kein Gutachten hat die Änderung des zulässigen Gesamtgewichts zur Folge! Wer also in der Zulassung 3,5t stehen hat und mit 3,8t gewogen wird der lädt aus! ( zumindest theoretisch :D ). Da zählt auch kein Gutachten mit dem man auf z.B. 3,85t auflasten könnte! Bei Änderung der Achslast(en) ist das evtl. etwas anders, aber das lassen wir hier mal besser. Grüße Dirk
Nichts anderes habe ich geschrieben, deshalb auch die unverzügliche Änderung der Fahrzeugpapiere. Gruß Joachim
Warum unverzüglich? Wenn der TE doch noch warten will bzw erstmal noch was abklären will dann kann er sich das doch, trotz Auflast-Gutachten, auch nochmal überlegen. Grüße Dirk
Wenn er es sich nochmals oberlegen will sollte er es vor dem Gutachten tun ,dann spart er sich ggF. die Kosten dafür
Der TE will doch eine ZLF einbauen ( lassen ). Die muss er doch sowieso durch ein Gutachten abnehmen lassen. Dann ist doch, in Verbindung damit, das Auflastgutachten „ein Abwasch“. Wenn er das Auflastgutachten später erstellen lässt dann muss er wieder hin zum „TÜV“. Anbaugutachten vielleicht durch die Werkstatt und für das Auflastgutachten muss er sich selber kümmern. Und der Prüfer fängt für die Auflastung auch wieder „von vorne an“: was ist verbaut, durfte das an das Fahrzeug, was sagt der Hersteller der ZLF zur Auflastung, … Grüße Dirk
Wenn im Gutachten drin steht, dass unverzüglich die Eintragung erfolgen muss, dann kann man nicht erst überlegen und wochenlang damit rumfahren. Überlegen sollte man vorher, bevor man technische Änderungen am Fahrzeug vornehmen lässt. Gruß Axel Hallo, der TE hat geschrieben:
d.h. die Auflastung wurde bereits beim TÜV mittels Gutachten ohne oder mit Umbau der technischen Komponenten geprüft und mittels Sticker oder Plakete am Fahrzeug dokumentiert. Wie in meinen ersten Post dazu: Es gibt also eine Abweichung zwischen Dokumentation am Fahrzeug (Achslasten, zul. Gesamtgewicht ...) und der Zulassungsbescheinigung. Er muß also unverzügglich bei der Zulassungsstelle vorstellig werden. Hallo, nach der Montage der Luftfederung muss man diese abnehmen und in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Bei gleichzeitiger Auflastung kann man eine zweite Bescheinigung ausfertigen lassen, für diese hat man 12 Monate Zeit. Aussage vom TÜV und so wurde es auch bei mir gemacht.
Ohne Eintragung kann man schlecht den Zuwachs an Nutzlast verwenden ,was sagt denn das FA, die Steuer bezieht sich auch auf das zGG.
Nein! Nochmal: das sind zwei Paar Schuhe: die technische Änderung ist „bei Gelegenheit“ eintragen zu lassen. Eine Auflastung ist aber erst NACH der Berichtigung der Fahrzeugdokumente gültig. Und diese kann man innerhalb eines Jahres nach dem AUFLAST-Gutachten machen lassen! Grüße Dirk Danke für Eure Inputs. Mein WoMo Dethleffs Just Go 7,4m Ford Schalt. z.Z. ZGG:3500kg, VA:1850kg/HA:2250kg, nach Einbau der ZLF (VBSA-Ford Air Suspension) mit Gutachten für Auflastung auf 4t mit mit unveränderten VA:1850kg/2250kg (auch Räder 235/65/R16 bleiben). Jetzt noch bez. der Gewichte: ZLF: 20kg, Hydr.HS: 72kg. Just Go wiegt im fahrbereiten Zustand:3126kg. Eine AHK und Anhänger ist für mich keine Option, aber auch die AHK wiegt 70kg und dazu kommt Stürzlast. Ich fahr jetzt seit etwas über 1 Jahr mit Zusatzluftfederung herum. Tüv Gutachten vorhanden. Aber als ich zum Strassenverkehrsamt war, wollten sie mir 1 Jahr Tüv "klauen"... daher dachte ich, ich fahr erst in 2 Jahren hin, wenn m eine ersten 3 Jahre Tüv eh herum sind und lasse es in die Papiere eintragen... Naja... das 1 Jahr, von dem ihr grad sprecht, ist bei mir jetzt seit ein paar Tagen rum. Was ist denn, wenn man es zu spät eintragen lassen will? Was passiert dann? Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Hallo, sollte kein Problem sein. Mit den Papieren zum TÜV gehen, am besten den ansprechen der das Gutachten ausgestellt hat, der stellt ein neues Gutachten aus. Zumindest so war es bei mir. Bin auch gerade dabei mit einer ZLF an der Hinterachse. Habe da mal bei der DEKRA nachgefragt weil ich die 500 kg mehr eigentlich nicht brauche. Ich möchte nur ein stabileres Fahrverhalten und durch die Zweikreisanlage die Möglichkeit auf dem Stellplatz auszugleichen. Lt. Auskunft des Mitarbeiters geht das, der Prüfer nimmt die Anlage ab, lastet auf 4t auf und direkt wieder ab auf 3,5t.
Der Prüfer lastet gar nichts auf oder ab! Der Prüfer ändert auch keine Fahrzeugpapiere und in die müsste die ZLF eingetragen werden! WENN, ja wenn es nicht mittlerweile ZLFs gäbe die eine ABE hätten. :eek: Mit dieser ABE braucht man dann nämlich nicht mehr zum „TÜV“. :D Aber eine Auf- / Ablastung ist immer erst ab dem Moment gültig ab dem der / die Mitarbeiter/ -in die neuen Gewichte am Strassenverkehrsamt in den Computer einträgt! Auf der Hinfahrt zum StVA gelten noch die alten Gewichte, auf der Rückfahrt dann die neuen. Und private Prüforganisationen wie Dekra, KüS, TÜV und Co. dürfen ganz bestimmt keine Änderungen an der staatlichen Fahrzeugdatenbank vornehmen. Grüße Dirk
Das ist nicht richtig, der Prüfer lastet gar nichts auf und dann wieder ab. Er macht das, was der Kunde will: Will er eine Luftfederung eingetragen haben, aber ohne Auflastung, dann wird das so gemacht. Ich hatte mir im alten Wohnmobil auch eine Vollluftfederung einbauen lassen. Bei der TÜV-Abnahme wurde ich dann gefragt, ob ich einen Auflastung möchte oder nicht. Ich wollte damals nicht. Und so wurden nur die Federn eingetragen, die Gewichte sind geblieben. Erst 3 Jahre später, als ich mehr Gewicht gebraucht habe, wurde das Womo aufgelastet. Gruß Axel
Und, hat das dann der „TÜV“ gemacht oder hat der Dir eine „Bescheinigung“ mitgegeben nach der dann das Strassenverkehrsamt das eingetragen hat? Grüße Dirk
Beim TÜV bekam ich die Bescheinigung und die Zulassungsstelle hat's dann eingetragen. Musste also nochmal zum TÜV, somit nochmal Kosten. Ich hätte gleich auflasten sollen, im Nachhinein ist man schlauer :wink: Gruß Axel Also, wenn eine ZLF eingebaut wird, ist das eine technische Änderung am Fahrzeug. Beim Ducato z.B. wird der Anschlagpuffer für die Blattfeder entfernt und durch den Luftfederbalg ersetzt. Da es sich bei dieser Änderung um eine solche Änderung handelt, welche das Fahrverhalten beeinflusst, könnte davon eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Deshalb erlischt mit der Änderung die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Deshalb muss die Änderung unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. So wurde es mir vom Sachverständigen und von der Zulassungsstelle erklärt. Sollte es sich um eine Luftfederung mit ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) handeln (kann ich mir nicht vorstellen, da die immer nur für abgenommene Fahrzeugausführungen gilt, was die Abnahme bei Wohnmobilen unrentabel macht), ist eine Eintragung nicht erforderlich. Ein Auflastungsgutachten gibt es bei meiner Luftfederung separat (natürlich für gutes Geld), und ist deshalb unabhängig von der Eintragung der Luftfederung... Bei der Auflastung ändert sich auch die KFZ-Steuer... Thema Steuerbetrug.... Gruß Dieter
--> Link
:gruebel: Auflastung aber nur MIT Luftfeder. :gruebel: ( also NICHT unabhängig von der Eintragung der Luftfeder )
:gruebel: Das eine funktioniert ohne das andere ja nicht. Also ist "Steuerbetrug" an der Stelle ja nicht möglich. :gruebel: Keine Auflastung ohne Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch das Straßenverkehrsamt. Dadurch aber automatisch auch "Meldung" an die KFZ-Steuer. Das gilt aber alles nur bei Auflastung des zGG von unter 3,5t auf über 3,5t. :D Man kann ja auch nur eine Achslast erhöhen. Das ginge bei einer ZLF mit ABE auch ohne Eintragung und wäre ab TÜV-Gutachten gültig. Oder einen 3,2t Ducato auf 3,4t auflasten.... Grüße Dirk Die ABE gibt es ausschließlich für Kastenwagen. Da gibt es ja auch keine neue CoC vom Aufbauhersteller..... Dort ist das möglich. Gruß Dieter
Also zumindest mein alter Knaus Alkoven ist in der ABE aufgeführt. Und noch zig andere Womos auch. --> Link Grüße Dirk |
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