tom08 hat geschrieben:Mich interessiert aber vor allem auch wie es aktuell mit einer Verlängerung aussieht
steht geschrieben vom Auswärtigen Amt, frei abrufbar im Netz, ist auch in Marokko möglich:
kopie paste:
"Deutsche Staatsangehörige benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke bis zu 90 Tagen kein Visum.
Ein längerer Aufenthalt stellt einen Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht dar und wird strafrechtlich geahndet. Personen, die den visumfreien Aufenthalt überzogen haben, werden an der Ausreise gehindert und müssen das weitere Verfahren mit der Grenzpolizei abklären. Die Deutsche Botschaft Rabat kann auf die Entscheidung keinen Einfluss nehmen.
Über eine vor Ablauf des visumfreien Zeitraumes beantragte Verlängerung des Aufenthalts entscheidet die Ausländerpolizei, wobei in der Regel ein vollständiger Antrag mit Nachweis über finanzielle Mittel, ggf. Arbeitsvertrag in Marokko, aktuellem polizeilichem Führungszeugnis und Begründung, warum ein längerer Aufenthalt erforderlich ist, vorgelegt werden muss"--> Linkmit anderen Worten, MUSST dich bei der Ausländerpolizei melden, wenn dir der Weg nach Ceuta zu lang ist.
Und bereite die oben erwähnten Dokumente im Voraus vor.
Auf französisch UND arabisch.
Beglaubigt.