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Wann zahlt der französischer Versicherer


pluplus am 17 Jan 2024 17:56:11

Hat jemand Erfahrung mit der Dauer einer Schadensregulierung mit einer französischen KFZ Versicherung?
Uns hat ein Franzose einen Parkrempler verpasst. Die Versicherung hat die Zahlung zugesagt und anerkannt.
Leider zahlt sie seit Mitte Oktober 2023 nicht. Der Schaden wird über die DEKRA Versicherung als Vermittler abgewickelt. Die können auch nichts sagen wann die Kohle kommt.

Holger

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rtiker am 17 Jan 2024 18:07:53

Hier --> Link. wird bei materiellen Schäden von einer maximalen Frist von 3 Monaten bis zur Entschädigung ausgegangen (Loi Badinter 1985).

Zitat aus oben verlinkten Artikel:
Lorsqu’une personne tierce est impliquée dans le sinistre, l’assureur est tenu de respecter un délai établi par la loi Badinter de 1985. En cas de dommages matériels, une proposition d’indemnisation doit intervenir sous 3 mois maximum. Si l’assuré l’accepte, le versement de l’indemnisation intervient dans le mois suivant cette réponse. Ce délai est généralement beaucoup plus court quand les dégâts sont peu conséquents et ne nécessitent pas une expertise poussée.

Normalerweise sollte die Regulierung schon erfolgt sein oder bald erfolgen.

FF1951 am 17 Jan 2024 18:32:06

Freunde von uns hatten einen Crash mit einem VW- Camper, unschuldig, mit Krankenhaus für 4 Wochen, Auto Totalschaden. Trotz RA in Frankreich und GA hat es ein gutes Jahr gedauert, nur das KH wurde sofort bezahlt (war ja ein französisches ). Also Geduld, und toi toi toi.

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palstek am 17 Jan 2024 19:15:20

Das hilft jetzt zwar dem TE nicht weiter, aber diese Fälle zeigen, dass eine Versicherung mit Auslandsschadenschutz sinnvoll ist.

Duelken50 am 19 Jan 2024 18:41:27

Hallo,

bei meiner Womo-Versicherung habe ich auch einen Auslandsschadenschutz abgeschlossen.
D.H.: bei einem unverschuldeten Schaden im Ausland bezahlt meine Versicherung den mir entstandenen Schaden und holt sich das Geld von der Versicherung des Schadenverursachers wieder, wenn er denn versichert ist. (z.B. Privatperson)

Gruß
duelken50

georg1025 am 19 Jan 2024 20:18:36

[quote="Duelken50"]Hallo,

bei meiner Womo-Versicherung habe ich auch einen Auslandsschadenschutz abgeschlossen.
D.H.: bei einem unverschuldeten Schaden im Ausland bezahlt meine Versicherung den mir entstandenen Schaden und holt sich das Geld von der Versicherung des Schadenverursachers wieder, wenn er denn versichert ist. (z.B. Privatperson)

Genau so ist es ,hatte vor Jahren das gleiche Problem mit einem Unverschuldetem Unfall in Frankreich mit Personenschaden und kein Auslandsversicherung. Das ganze hat 1 Jahr gedauert bis alles erledigt war. Wegen dem Personenschaden musste ich nach Frankreich fahren zu einer Untersuchung wegen der Schmerzensgeldforderung. Für eine Wertminderung für das neue Fahrzeug mit 1600 Km auf dem Tacho musste ich einen Prozess führen. Wertminderung ist in Frankreich nicht Üblich.

Georg

BOWO am 19 Jan 2024 21:47:42

Ohne Rechtsanwalt kaum eine Chance. Die zahlen erst wenn es gar nicht anders geht und Klage angedroht wird. Wertminderung und Leihwagen pp. wird nie bezahlt.

Ruefue am 20 Jan 2024 03:13:36

Hallo, meine Frau war letztes Jahr im Mai in Südfrankreich als Radfahrerin von einem Motorrad angefahren worden. Ergebnis: 1 Woche Krankenhaus mit diversen Brüchen, neues E-Bike ziemlich kaputt. Wir haben bisher vergleichsweise eine gute Kommunikation mit der Versicherung (Allianz Frankreich). Die Korrespondenz übernimmt die deutsche Allianz. Erste Zahlungen wurden erst vorgenommen, nachdem die Unfallakte mit Vernehmungen für das französische Gericht abgeschlossen war. Die Sache läuft bei uns noch: Fahrrad wurde gezahlt, Arzneimittelkosten ebenfalls, für Schmerzensgeld gab's einen Abschlag. Ein abschließendes Angebot liegt noch nicht vor, da die Heilung noch nicht abgeschlossen ist. Wir werden sehen ... Gruß Dirk

hampshire am 20 Jan 2024 11:25:43

Von Oktober bis heute sind es etwa die drei Monate, die es brauchen darf, da würde ich wegen des Geldes für einen Parkremplerschaden noch nicht nervös werden. Vermutlich würde ich die Versicherung selbst anrufen. Auch ohne eingehende Sprachkenntnisse ist das einen Versuch wert - es könnte sich ja jemand finden, der deutsch oder englisch spricht wo mein französisch nicht mehr reicht. Es geht ja nicht um eine Diskussion, sondern um eine Information. Das ist recht simpel.
Wenn Du valide Informationen für die richtigen nächsten Schritte haben willst, wende Dich an die Entschädigungsstelle des Verkehrsopferhilfe e.V. die sich u.A. um genau solche Dinge kümmern. --> Link

rtiker am 20 Jan 2024 20:01:13

Bei Unfällen in der EU muss der Schaden­beauftragte inner­halb von drei Monaten ein Entschädigungs­angebot vorlegen. Lehnt er jede Leistung ab, muss er dies begründen. Die Frist beginnt, sobald das Unfall­opfer den Antrag auf Entschädigung stellt. Das kann man selbst per Post erledigen und aus Beweisgründen am besten per Einschreiben. Kommt keine Antwort, kann der Geschädigte sich an die Verkehrs­opfer­hilfe wenden.

Der Schaden­ersatz richtet sich nicht nach deutschem Recht, sondern nach dem Recht des Staats, in dem der Unfall passiert – es sei denn, der Unfall­gegner ist ebenfalls aus Deutsch­land. Dann gilt deutsches Recht.

Kommt es zum Gerichts­streit, müssen Geschädigte bei Unfällen in der EU nicht vor Gericht im Ausland klagen. Sie können das Gericht an ihrem Wohn­ort wählen (Europäischer Gerichts­hof, Az. Rs. C-463/06). Es gilt aber das Recht des Unfall­staats.

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