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Tüv später machen? 1, 2


kaaarl am 11 Feb 2024 17:15:43

Hallo,
ich habe ein Saisonkennzeichen von März - Oktober. Mein nächster Tüv Termin ist im Oktober. Da das Wohnmobil dann sowieso bis März in den Winterschlaf geht, könnte man seinen Tüv ja erst im März machen und hätte ein paar Monate "gewonnen". Gibt es etwas, was dagegen spricht?

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chrisc4 am 11 Feb 2024 17:23:32

Kein Problem, das ist sogar ziemlich günstig ;D
Bis zu zwei Monate: 15 Euro. Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro. Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

fschuen am 11 Feb 2024 17:31:16

Nö, mach ich auch so. Lass dir keinen erhöhten Prüfaufwand berechnen, wegen mehr als 2 Monate überzogen - die zulassungsfreie Zeit zählt nicht mit.

Gruss Manfred

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hanton am 11 Feb 2024 17:36:08

Hallo Kaaarl,

in deinem Fall wären das 25 € wenn du in eine Verkehrskontrolle geraten würdest. Lass dir am 1. März einen Termin geben und du bist auf der sicheren Seite. Die Prüfanstalten berechnen leicht höhere Gebühren für erhöhten Aufwand, was das auch sein mag. Die Gebühren bei TÜV und Co. steigen alle Jahre unaufhaltsam. Wieso soll man dann nicht erst die HU/AU machen lassen wenn man sie braucht?

Grüße
hanton

chrisc4 am 11 Feb 2024 17:46:11

Ohne TÜV muss er allerdings auf einem privaten Parkplatz stehen. Im öffentlichen Bereich gibt es sonst Ärger mit dem Ordnungshüter.

WoMoNK19 am 11 Feb 2024 17:52:42

Hallo,

bitte nicht vergessen und berücksichtigen dass die TüV - Mängelschleife wegfallen soll !!!!!

Das heißt, dass das Auto entweder auf Anhieb besteht - oder es darf wiederkommen.
Sprich mit: na dann schaue ich mal, ob und was der TüV findet ist dann vorbei !!!!


WoMo NK19

kaaarl am 11 Feb 2024 18:00:16

chrisc4 hat geschrieben:Ohne TÜV muss er allerdings auf einem privaten Parkplatz stehen. Im öffentlichen Bereich gibt es sonst Ärger mit dem Ordnungshüter.

Steht eh am Privaten Platz. Mit Saisonkennzeichen ist ja sowieso nicht im öffentlichen Raum.

kaaarl am 11 Feb 2024 18:01:17

chrisc4 hat geschrieben:Kein Problem, das ist sogar ziemlich günstig ;D
Bis zu zwei Monate: 15 Euro. Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro. Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg.

Aber doch wohl nur wenn ich fahre, oder?

uli644 am 11 Feb 2024 18:06:54

chrisc4 hat geschrieben:Ohne TÜV muss er allerdings auf einem privaten Parkplatz stehen. Im öffentlichen Bereich gibt es sonst Ärger mit dem Ordnungshüter.


Das ist falsch.

Es ist egal wo das Fahrzeug steht, wenn TÜV abgelaufen, dann Strafe (so es jemand sieht)

Hatte das länglich mit nem Motorrad. War zwar angemeldet (wollte TK haben), aber für Rennstrecke umgebaut. Damit nach Umbau / vor TÜV Ablauf nie auf öffentlichen Straßen gewesen.
Egal, beim abmelden hat das Strassenverkehrsamt den abgelaufenen TÜV bemerkt. Gab Punkt und Strafe. Nix zu diskutieren…

Zur Frage, wenn man zu Saisonbeginn als erstes zum TÜV führt (und dafür einem Termin hat) sollte das ohne Strafe gehen, falls einen die appliziert stoppt.
Und bzgl erhöhter Gebühren, wie oben geschrieben, würd ich das mit dem Argument Saisonkennzeichen verweigern. Zur Not zu einer anderen ORG fahren.

Ahorne7500 am 11 Feb 2024 18:23:54

kaaarl hat geschrieben:Aber doch wohl nur wenn ich fahre, oder?

Hallo,
habe mal vor Jahren(!) einen Atikel in einer Oldtimerzeitung gelesen,
da hat jemand eine Knolle bekommen
für ein angemeldetes Fz, lang Tüvüberfällig, AUF einem Anhänger(während der Fahrt).
Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht.

Zu deinem Okt oder März zum Tüv:
Kommt (für mich) auf das Alter des Fahrzeugs an und, ob ich selbst schraube.
Wenn ich ein Altes habe, würde ich im Herbst zu Tüv fahren.
Dann habe ich evtl im Winter Zeit zum Schrauben.
Wenn ich im Frühjahr zum Tüv fahre und durchfalle,
muss ich vor der ersten Fahrt noch reparieren.

Das wäre meine Überlegung dazu.
.

MooveoKiel am 11 Feb 2024 18:51:53

Moin,
neulich hat ein Bekannter für einem auf privaten Grundstück abgestellten Bootstrailer ein Ticket bekommen, da der TÜV schon 4 Monate überzogen war! Die Polizei hat beim Vorbeifahren die falsche Plakettenfarbe gesehen. Nach einer „Beschwerde“ wurde ihm vom Diensthabenden nur gesagt, bauen sie das nächste Mal das Kennzeichen ab, dann fällt es nicht auf!
Also auch auf Privatgrundstück so parken, dass das Kennzeichen nicht erkennbar ist, oder halt abnehmen.
VG Oli

Elgeba am 11 Feb 2024 19:08:57

Oder sich einfach an die Spielregeln halten,wie wäre es damit?


Gruß Bernd

Matze665 am 11 Feb 2024 19:23:51

WoMoNK19 hat geschrieben:Hallo,

bitte nicht vergessen und berücksichtigen dass die TüV - Mängelschleife wegfallen soll !!!!!

Das heißt, dass das Auto entweder auf Anhieb besteht - oder es darf wiederkommen.
Sprich mit: na dann schaue ich mal, ob und was der TüV findet ist dann vorbei !!!!


WoMo NK19
Das verstehe ich nicht . Wenn ich zur HU fahre und durchfalle muss ich doch sowieso zur Nachprüfung innerhalb vo 4 Wochen.

bhomburg am 11 Feb 2024 19:31:42

uli644 hat geschrieben:Es ist egal wo das Fahrzeug steht, wenn TÜV abgelaufen, dann Strafe (so es jemand sieht)


Das gilt nur für angemeldete Fahrzeuge, nicht für abgemeldete - also auch nicht bei einem Fahrzug mit Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison die rechtlich als abgemeldet gelten und ja auch nicht am Strassenverkehr teilnehmen dürfen.

Fazit: TÜV erst zu Saisonbeginn (Termin am ersten Tag geben lassen) machen lassen ist vollkommen OK und man hat nichts zu befürchten.

huskimarc am 11 Feb 2024 20:06:17

Abgelaufenes Saison Kennzeichen darf eh nicht auf der Straße stehen

fschuen am 11 Feb 2024 20:23:12

Elgeba hat geschrieben:Oder sich einfach an die Spielregeln halten,wie wäre es damit?


Das SIND die Spielregeln. Mit TÜV Oktober hat er im Oktober noch TÜV und muss im Oktober noch nicht hin.

Gruss Manfred

MichaV4 am 11 Feb 2024 20:24:22

WoMoNK19 hat geschrieben:Hallo,

bitte nicht vergessen und berücksichtigen dass die TüV - Mängelschleife wegfallen soll !!!!!

Das heißt, dass das Auto entweder auf Anhieb besteht - oder es darf wiederkommen.


Und Du bist bisher mit einem vollständigen Erstzteilvorrat zur HU gefahren, damit Du noch schnell mal den Auspuff und die Bremsen wechseln kannst, während der Prüfer die Lichter kontrolliert?

Der Wegfall der Mängelschleife tangiert diejenigen, die selbst zum TÜV fahren in den seltensten Fällen.
Hierbei geht es lediglich um die kostenlose Nachprüfung am selben Tag.
Blöd ist das nur für die Werkstätten, weil eben nicht mehr noch mal schnell die Mängel behoben werden können ohne, dass die Nachprüfgebühr fällig wird.
Sprich mit: na dann schaue ich mal, ob und was der TüV findet ist dann vorbei !!!!

Was genau ist da in Deinen Augen vorbei? Du bekommst genau wie bisher einen Mängelbericht und kannst dann die festgestellten Mängel beheben (lassen) und dann innerhalb von 4 Wochen zu reduzierter Nachprüfgebühr wieder beim Verein Deiner Wahl vostellig werden. Wenn Du länger brauchst, wird wieder der volle Preis fällig.

Joachim260 am 11 Feb 2024 20:26:59

fschuen hat geschrieben:Das SIND die Spielregeln. Mit TÜV Oktober hat er im Oktober noch TÜV und muss im Oktober noch nicht hin.

Gruss Manfred


Na das ist mal ne Logik. Er fährt also im oktober nicht zum TÜV weil er da noch TÜV hat. Was macht er dann im November oder später? Da fährt er dann ohne TÜV

Gruß
Joachim

Pechvogel am 11 Feb 2024 20:27:49

bhomburg hat geschrieben:…Das gilt nur für angemeldete Fahrzeuge, nicht für abgemeldete - also auch nicht bei einem Fahrzug mit Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison die rechtlich als abgemeldet gelten und ja auch nicht am Strassenverkehr teilnehmen dürfen…

Sorry aber das ist falsch!
Auch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist in dem Zeitraum der nicht in die Saison fällt zugelassen / angemeldet!
Das man damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen ( auch parken gehört dazu ) hat lediglich Versicherungsrechtliche und Steuerrechtliche Gründe. Angemeldet ist das Fahrzeug immer so lange bis es abgemeldet wird.
Andernfalls könnte ja auch das Kennzeichen neu vergeben werden.

Und wenn der sog. TÜV abgelaufen ist ist das erstmal ein Ordnungswidrigkeit die entsprechend geahndet wird. Denn das Fahrzeug ist ja noch angemeldet.
Mittlerweile wollen die Zulassungsstellen bei der Abmeldung entweder den letzten TÜV-Bericht ( Plakette auf dem Kennzeichen reicht meist auch ) oder einen Verschrottungsnachweis. Sonst wird’s teuer / teurer.


Und zum Thema „TÜV“ überziehen:
bei mehr als drei Monaten muss der Prüfer genauer / aufwändiger prüfen und dafür ist eine erhöhte ( +40€?? ) Prüfgebühr fällig. Da ändert auch das Saisonkennzeichen nichts dran ( ICH zahle, nach Diskussion und dem Nachweis auch immer :mrgreen: ).
Außerdem erhöhen die Organisationen meist zum Jahreswechsel die Gebühren.
Dann muss man schon sehr genau nachrechnen ob die neuen Gebühren und die zusätzliche Gebühr für „mehr als drei Monate überzogen“ sich im Vergleich zu den Gebühren vor „Einlagerung“ rechnen.



Grüße
Dirk

Ahorne7500 am 11 Feb 2024 20:35:58

Matze665 hat geschrieben: Das verstehe ich nicht . Wenn ich zur HU fahre und durchfalle muss ich doch sowieso zur Nachprüfung innerhalb vo 4 Wochen.

Hallo,

Du MUSST nicht.
Du bezahlst dann nur die Nachprüfgebühr.
Nach 4 Wochen bezahlst Du dann wieder voll, wie beim ersten Mal.

Ist ja auch möglich, das Fz lässt sich, warum auch immer,
nicht innerhalb von 4 Wochen reparieren.
.

Pechvogel am 11 Feb 2024 20:46:17

Ahorne7500 hat geschrieben:Du MUSST nicht.
Du bezahlst dann nur die Nachprüfgebühr.
Nach 4 Wochen bezahlst Du dann wieder voll, wie beim ersten Mal.

Das ist zwar richtig aber nicht ganz vollständig:
innerhalb der 4 Wochen wird bei der Nachuntersuchung „nur“ das untersucht / geprüft was bei der Hauptuntersuchung als Mangel aufgefallen ist.
Funktioniert dann also neuerdings das Bremslicht nicht ( bei der eigentlichen HU aber schon ) so ist das bei der Nachuntersuchung kein Mangel.

Nach der 4 wöchigen Nachuntersuchungsfrist muss aber eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Und das kostet eben nicht nur den normalen Gebührensatz, da können dann auch neue Mängel auffallen ( die vorher nicht vorhanden waren / nicht aufgefallen sind ).



Grüße
Dirk

bhomburg am 11 Feb 2024 21:19:52

Pechvogel hat geschrieben:Sorry aber das ist falsch!

Ist es nicht.
In D benötigt ein KFZ zur Teilnahme am Strassenverkehr ein gültige HU.
Da ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nur innerhalb des Saisonzeitraums am Strassenverkehr teilnehmen darf benötigt es für die Zeit ausserhalb des Betriebszeitraums auch keine gültige HU.
Ist so.

Das sagt der ADAC zu dem Thema: --> Link

HU bei Saisonkennzeichen
Ist die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig, muss sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden.


Und das der TÜV: --> Link

Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.

Pechvogel am 11 Feb 2024 21:35:31

bhomburg hat geschrieben:Ist es nicht.
In D benötigt ein KFZ zur Teilnahme am Strassenverkehr ein gültige HU.
Da ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nur innerhalb des Saisonzeitraums am Strassenverkehr teilnehmen darf benötigt es für die Zeit ausserhalb des Betriebszeitraums auch keine gültige HU. …

Da hab‘ ich mich entweder ungeschickt ausgedrückt oder Du mich falsch verstanden:
das „falsch“ bezog sich ( oder sollte sich beziehen :mrgreen: ) darauf das ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison nicht abgemeldet ist. Die Zulassung ruht „nur“.
Sonst könnte man ja auch die Teilkasko in dem Zeitraum außerhalb der Saison nicht in Anspruch nehmen. Das geht aber! D.h. einen Hagelschaden im Dezember bekäme man auch dann abgerechnet wenn die Saison nur von März bis August geht.

Das ändert aber nix daran das man ein Fahrzeug, auch außerhalb der Saison zwar abmelden kann, im Falle von „ohne TÜV“ das Strassenverkehrsamt aber „die Hand aufhält“.



Grüße
Dirk

purplenew am 11 Feb 2024 22:09:34

Pechvogel hat geschrieben:Und zum Thema „TÜV“ überziehen: bei mehr als drei Monaten muss der Prüfer genauer / aufwändiger prüfen und dafür ist eine erhöhte ( +40€?? ) Prüfgebühr fällig.


Nach einer Überziehung von mehr als 2 Monaten (also ab dem 3. Monat) ist eine erhöhte Prüfgebühr von 20% des Sockelbetrages fällig (so z.B. bei 100€ plus 20€).

Pechvogel hat geschrieben:Das ändert aber nix daran das man ein Fahrzeug, auch außerhalb der Saison zwar abmelden kann, im Falle von „ohne TÜV“ das Strassenverkehrsamt aber „die Hand aufhält“.


So wie bereits "bhomburg" geschrieben hat, muss ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bei fälliger HU außerhalb der Saison erst im ersten Monat des neuen Betriebszeitraumes zur Hauptuntersuchung. Sollte ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in der Zwischenzeit vollständig abgemeldet werden, dann liegt kein Verstoß nach §29 StVZO i.V.m. 69a StVZO und 24 StVG vor und es ist kein Verwarnungs- bzw. Bußgeld fällig.

Thomas

HOfoe am 11 Feb 2024 22:27:15

fschuen hat geschrieben:... Mit TÜV Oktober hat er im Oktober noch TÜV und muss im Oktober noch nicht hin.

Die oberste Zahl auf der Plakette zeigt den Monat (Jahr steht in der Mitte) der nächsten fälligen HU. Wenn dort eine 10 steht, ist sie im Oktober fällig.

kaaarl am 11 Feb 2024 23:39:42

Ei Ei Ei, da hab ich ja was losgetreten. Bis jetzt steht es irgendwie unentschieden. :-)
Ich bin jetzt genau so schlau wie vorher. :D

purplenew am 12 Feb 2024 00:01:36

kaaarl hat geschrieben:Ich bin jetzt genau so schlau wie vorher. :D


Alles gut, ich würde es auch so machen. Mache die HU im nächsten Jahr im März und hole Dir im Februar einen Termin für März (schriftlich mit Bestätigung) und gehe davon aus, dass Du dann allerdings den Aufschlag 20% auf die normale Prüfgebühr zahlen musst.

Wo verbringt Dein Wohnmobil den Winter? Untergestellt in einer Halle? Dann kann niemand den HU-Stempel sehen. Bei Dir auf dem Grundstück? Dann stelle das Fahrzeug so, dass niemand das hintere Kennzeichen sehen kann. Wenn das nicht geht, dann decke das Kennzeichen doch einfach ab.

Wie oft bist Du schon von der Rennleitung kontrolliert worden? Das wird Dir im März auf dem Weg zur HU auch nicht passieren. Außerdem hast Du dann ja die Anmeldebestätigung für die HU und ein Saisonkennzeichen.

Beste Grüße
Thomas

HaMo19 am 12 Feb 2024 08:26:28

kaaarl hat geschrieben:Ich bin jetzt genau so schlau wie vorher. :D


....und wenn du all diesen Zirkus nicht haben willst, dann mach die HU im Oktober und lehn dich gelassen zurück.

fomo am 12 Feb 2024 08:29:48

purplenew hat geschrieben:Wo verbringt Dein Wohnmobil den Winter? Untergestellt in einer Halle? Dann kann niemand den HU-Stempel sehen.

Die HU-Termine mit Ergebnis sind seit mindestens 2020 beim KBA gespeichert. Das kann man ganz leicht mit einer online-Abfrage beim KBA feststellen. Es wäre - bei einem zugelassenen Fahrzeug - also automatisiert möglich, die zugelassenen Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV zu identifizieren. Da hilft auch kein Verstecken.

partliner am 12 Feb 2024 08:50:33

Elgeba hat geschrieben:Oder sich einfach an die Spielregeln halten,wie wäre es damit?


Gruß Bernd

viel zu einfach und zudem völlig uncool :lol:

rtiker am 12 Feb 2024 13:02:28

Frage: TÜV war für ein in D zugelassenes Fzg jetzt Februar 2024 fällig und wegen Mangel wurde die Plakette verweigert. Mein Schrauber in F kann wegen zu bestellender Teile das Fzg erst im März bzw April fertigmachen. Gibt's die Plakette dann für März / April 2026 oder für Februar 2026? Merci vielmals für eure Antwort

Jagstcamp-Widdern am 12 Feb 2024 13:44:50

die plakette gips immer aktuell.
d.h. im märz "über den tüv gekommen"- plakette 03.

allesbleibtgut
hartmut

MichaV4 am 12 Feb 2024 13:55:49

rtiker hat geschrieben:Frage: TÜV war für ein in D zugelassenes Fzg jetzt Februar 2024 fällig und wegen Mangel wurde die Plakette verweigert. Mein Schrauber in F kann wegen zu bestellender Teile das Fzg erst im März bzw April fertigmachen. Gibt's die Plakette dann für März / April 2026 oder für Februar 2026? Merci vielmals für eure Antwort

Wenn innerhalb von 4 Wochen zur Nachuntersuchung kommst, wird der Termin der ursprünglichen HU verwendet, also bis 02/26. Nach der 4-Wochenfrist ist eine komplette HU fällig, und da wird dann auch das Datum dieses Termins genutzt. Wenn er also erst im April fertig wird und dann die neue HU besteht, dann bekommst Du eine Plakette bis 04/26.

andwein am 12 Feb 2024 16:33:10

kaaarl hat geschrieben:Ei Ei Ei, da hab ich ja was losgetreten. Bis jetzt steht es irgendwie unentschieden. :-)
Ich bin jetzt genau so schlau wie vorher. :D

Na Ja, ich hätte den Schluss gezogen. Ich geh im Oktober zum TÜV, die ganze Unsicherheit und Auslegungssachen lohnen nicht den Streit im April. Gehen must du so oder so, die Diskussion dreht sich um 6 läppische Monate.
Ist aber nur meine Lehre aus dieser Diskussion, Gruß Andreas

hanton am 12 Feb 2024 20:30:30

Wenn du die Nerven verlierst und im Oktober zum TÜV gehst hast du in zwei Jahren wieder das gleiche Problem. Dann ist wieder Oktober der Prüfmonat und du stehst vor der Gewissensfrage soll ich oder lieber doch nicht? Wenn du den Termin auf März legst bist du endgültig aus der Winterzeit draußen und könntest theoretisch zwei Jahre später erst im Juni vorstellig werden. Angst vor dem TÜV brauchen hier die Wenigsten haben. Es schaut bestimmt jeder dass sein Womo technisch in Bestform ist. Ich bin der Meinung dass keine anderen Fahrzeuge so gut gewartet werden wie Wohnmobile. Die Frage hier dreht sich nicht um technische Mängel verschleiern sondern ganz einfach um den optimalen TÜV Termin der gesetzlich möglich ist und das ist in dem Fall der März.

Pechvogel am 12 Feb 2024 20:50:49

hanton hat geschrieben:…Es schaut bestimmt jeder dass sein Womo technisch in Bestform ist. Ich bin der Meinung dass keine anderen Fahrzeuge so gut gewartet werden wie Wohnmobile...

Es gibt, auch hier im Forum, genug Beispiele dafür das Womos keine TÜV-Plakette bekommen haben.
Und bei manchen fragt man sich auch ob der Prüfer beim letzten TÜV vielleicht schon sein Brille vergessen hatte… ;D



Grüße
Dirk

Fildermann am 12 Feb 2024 20:54:02

kaaarl hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein Saisonkennzeichen von März - Oktober. Mein nächster Tüv Termin ist im Oktober. Da das Wohnmobil dann sowieso bis März in den Winterschlaf geht, könnte man seinen Tüv ja erst im März machen und hätte ein paar Monate "gewonnen". Gibt es etwas, was dagegen spricht?


Hallo zusammen,
für alle die, die Informationen zur „der Pflicht zur Fahrzeuguntersuchung“, gern „amtlich“ hätten:

Quelle: Anlage VIII zu §29 StVZO
„2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.

2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.“

Gruß
Fildermann

kaaarl am 19 Jul 2025 17:11:24

Ich kläre das jetzt (nach Monaten) mal auf. Ich musste 20,-€ mehr bezahlen weil ich den fälligen Tüv Termin im Oktober nicht wahr genommen habe. Wäre mein Tüv innerhalb der Zeit fällig gewesen in der ich nicht fahren durfte (also November bis Februar), hätte ich den im März nachholen können.
Da das nicht der Fall war > 20,-€ Aufschlag.

mv4 am 19 Jul 2025 17:24:44

Bei manchen steht wieder viel Grütze...

Wenn der Tüv Oktober fällig ist...kannst du 2Monate ohne Punkt und Bußgeld überziehen...ab März ist dein Mobil wieder zugelassen...also musst du spätestens im April zum Tüv...den Aufschlag beim Tüv musst du aber immer bezahlen wenn du überziehst...

dieter2 am 19 Jul 2025 17:30:08

Was den TÜV allgemein angeht, jedes zugelassenes Fahrzeug muß zur HU.

Ob auf Privatplatz, hinterm Haus im Garten oder auseinander geschraubt im Keller.

Hat mir ein Rechtsanwalt erzählt.

WomoToureu am 19 Jul 2025 17:34:37

Ihr schreibt aber nur die halbe Wahrheit :D

Bei den Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) muss man ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden, d.h. zusätzlich zur normalen HU Gebühr. Außerdem wird auch "schärfer" und mehr geprüft.
Die Möglichkeit wird deshalb geboten, da nicht selten Fahrzeuge verspätet aus dem Ausland zurück kehren oder Fahrzeug einen Werkstatttermin benötigen und diesen erst Monate später erhalten.

Ja egal wo das Fahrzeug ist auch im Garten vergraben, muss es rechtzeitig zur HU vorgeführt werden.

Konsul am 19 Jul 2025 17:55:15

WomoToureu hat geschrieben:......Ja egal wo das Fahrzeug ist auch im Garten vergraben, muss es rechtzeitig zur HU vorgeführt werden....

Aber nur so lange es zugelassen ist oder zugelassen werden soll. Wenn es abgemeldet in der Garage steht interessiert das in der Regel niemand.

WomoToureu am 19 Jul 2025 20:55:11

Konsul hat geschrieben:Aber nur so lange es zugelassen ist oder zugelassen werden soll. Wenn es abgemeldet in der Garage steht interessiert das in der Regel niemand.
Das ist doch logisch.
Nur wenn dann schon länger die HU abgelaufen ist, ist es aufwändig mit der Wiederzulassung.

Pechvogel am 19 Jul 2025 21:48:22

WomoToureu hat geschrieben:…Nur wenn dann schon länger die HU abgelaufen ist, ist es aufwändig mit der Wiederzulassung.

Nö!
KEINE ( Wieder- ) Zulassung ohne gültige HU ( -Bescheinigung! )!
Da geht auch nicht 1 Tag abgelaufen. Keine HU, keine Zulassung.
Daher auch unbedingt an den letzten / aktuellen „TÜV“-Bericht denken!
Ohne Bericht keine Zulassung.

Und noch besser:
keine Abmeldung ohne gültige HU! :eek:
Bzw hält das Strassenverkehrsamt da, bei einer Abmeldung ab zwei Monaten ungültiger HU, sofort „die Hand auf“.
Und bei abgelaufener HU von mehr als acht Monaten gibt es auch Post aus Flensburg weil man ein Pünktchen „gewonnen“ hat!
Einzige Ausnahme: Abmeldung mit „Verschrottungsnachweis“.



Grüße
Dirk

dieter2 am 20 Jul 2025 09:14:35

Pechvogel hat geschrieben:Da geht auch nicht 1 Tag abgelaufen. Keine HU, keine Zulassung.
Daher auch unbedingt an den letzten / aktuellen „TÜV“-Bericht denken!
Ohne Bericht keine Zulassung.



Und wer den TÜV bericht verbaselt hat, kann man beim TÜV wiederbeschaffen.

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