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Hallo, ich habe ein Saisonkennzeichen von März - Oktober. Mein nächster Tüv Termin ist im Oktober. Da das Wohnmobil dann sowieso bis März in den Winterschlaf geht, könnte man seinen Tüv ja erst im März machen und hätte ein paar Monate "gewonnen". Gibt es etwas, was dagegen spricht? Kein Problem, das ist sogar ziemlich günstig ;D Bis zu zwei Monate: 15 Euro. Mehr als zwei und bis zu vier Monate: 25 Euro. Mehr als vier und bis zu acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Mehr als acht Monate: 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Nö, mach ich auch so. Lass dir keinen erhöhten Prüfaufwand berechnen, wegen mehr als 2 Monate überzogen - die zulassungsfreie Zeit zählt nicht mit. Gruss Manfred Hallo Kaaarl, in deinem Fall wären das 25 € wenn du in eine Verkehrskontrolle geraten würdest. Lass dir am 1. März einen Termin geben und du bist auf der sicheren Seite. Die Prüfanstalten berechnen leicht höhere Gebühren für erhöhten Aufwand, was das auch sein mag. Die Gebühren bei TÜV und Co. steigen alle Jahre unaufhaltsam. Wieso soll man dann nicht erst die HU/AU machen lassen wenn man sie braucht? Grüße hanton Ohne TÜV muss er allerdings auf einem privaten Parkplatz stehen. Im öffentlichen Bereich gibt es sonst Ärger mit dem Ordnungshüter. Hallo, bitte nicht vergessen und berücksichtigen dass die TüV - Mängelschleife wegfallen soll !!!!! Das heißt, dass das Auto entweder auf Anhieb besteht - oder es darf wiederkommen. Sprich mit: na dann schaue ich mal, ob und was der TüV findet ist dann vorbei !!!! WoMo NK19
Steht eh am Privaten Platz. Mit Saisonkennzeichen ist ja sowieso nicht im öffentlichen Raum.
Aber doch wohl nur wenn ich fahre, oder?
Das ist falsch. Es ist egal wo das Fahrzeug steht, wenn TÜV abgelaufen, dann Strafe (so es jemand sieht) Hatte das länglich mit nem Motorrad. War zwar angemeldet (wollte TK haben), aber für Rennstrecke umgebaut. Damit nach Umbau / vor TÜV Ablauf nie auf öffentlichen Straßen gewesen. Egal, beim abmelden hat das Strassenverkehrsamt den abgelaufenen TÜV bemerkt. Gab Punkt und Strafe. Nix zu diskutieren… Zur Frage, wenn man zu Saisonbeginn als erstes zum TÜV führt (und dafür einem Termin hat) sollte das ohne Strafe gehen, falls einen die appliziert stoppt. Und bzgl erhöhter Gebühren, wie oben geschrieben, würd ich das mit dem Argument Saisonkennzeichen verweigern. Zur Not zu einer anderen ORG fahren.
Hallo, habe mal vor Jahren(!) einen Atikel in einer Oldtimerzeitung gelesen, da hat jemand eine Knolle bekommen für ein angemeldetes Fz, lang Tüvüberfällig, AUF einem Anhänger(während der Fahrt). Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Zu deinem Okt oder März zum Tüv: Kommt (für mich) auf das Alter des Fahrzeugs an und, ob ich selbst schraube. Wenn ich ein Altes habe, würde ich im Herbst zu Tüv fahren. Dann habe ich evtl im Winter Zeit zum Schrauben. Wenn ich im Frühjahr zum Tüv fahre und durchfalle, muss ich vor der ersten Fahrt noch reparieren. Das wäre meine Überlegung dazu. . Moin, neulich hat ein Bekannter für einem auf privaten Grundstück abgestellten Bootstrailer ein Ticket bekommen, da der TÜV schon 4 Monate überzogen war! Die Polizei hat beim Vorbeifahren die falsche Plakettenfarbe gesehen. Nach einer „Beschwerde“ wurde ihm vom Diensthabenden nur gesagt, bauen sie das nächste Mal das Kennzeichen ab, dann fällt es nicht auf! Also auch auf Privatgrundstück so parken, dass das Kennzeichen nicht erkennbar ist, oder halt abnehmen. VG Oli Oder sich einfach an die Spielregeln halten,wie wäre es damit? Gruß Bernd Das verstehe ich nicht . Wenn ich zur HU fahre und durchfalle muss ich doch sowieso zur Nachprüfung innerhalb vo 4 Wochen.
Das gilt nur für angemeldete Fahrzeuge, nicht für abgemeldete - also auch nicht bei einem Fahrzug mit Saisonkennzeichen ausserhalb der Saison die rechtlich als abgemeldet gelten und ja auch nicht am Strassenverkehr teilnehmen dürfen. Fazit: TÜV erst zu Saisonbeginn (Termin am ersten Tag geben lassen) machen lassen ist vollkommen OK und man hat nichts zu befürchten. Abgelaufenes Saison Kennzeichen darf eh nicht auf der Straße stehen
Das SIND die Spielregeln. Mit TÜV Oktober hat er im Oktober noch TÜV und muss im Oktober noch nicht hin. Gruss Manfred
Und Du bist bisher mit einem vollständigen Erstzteilvorrat zur HU gefahren, damit Du noch schnell mal den Auspuff und die Bremsen wechseln kannst, während der Prüfer die Lichter kontrolliert? Der Wegfall der Mängelschleife tangiert diejenigen, die selbst zum TÜV fahren in den seltensten Fällen. Hierbei geht es lediglich um die kostenlose Nachprüfung am selben Tag. Blöd ist das nur für die Werkstätten, weil eben nicht mehr noch mal schnell die Mängel behoben werden können ohne, dass die Nachprüfgebühr fällig wird.
Was genau ist da in Deinen Augen vorbei? Du bekommst genau wie bisher einen Mängelbericht und kannst dann die festgestellten Mängel beheben (lassen) und dann innerhalb von 4 Wochen zu reduzierter Nachprüfgebühr wieder beim Verein Deiner Wahl vostellig werden. Wenn Du länger brauchst, wird wieder der volle Preis fällig.
Na das ist mal ne Logik. Er fährt also im oktober nicht zum TÜV weil er da noch TÜV hat. Was macht er dann im November oder später? Da fährt er dann ohne TÜV Gruß Joachim
Sorry aber das ist falsch! Auch ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen ist in dem Zeitraum der nicht in die Saison fällt zugelassen / angemeldet! Das man damit nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen ( auch parken gehört dazu ) hat lediglich Versicherungsrechtliche und Steuerrechtliche Gründe. Angemeldet ist das Fahrzeug immer so lange bis es abgemeldet wird. Andernfalls könnte ja auch das Kennzeichen neu vergeben werden. Und wenn der sog. TÜV abgelaufen ist ist das erstmal ein Ordnungswidrigkeit die entsprechend geahndet wird. Denn das Fahrzeug ist ja noch angemeldet. Mittlerweile wollen die Zulassungsstellen bei der Abmeldung entweder den letzten TÜV-Bericht ( Plakette auf dem Kennzeichen reicht meist auch ) oder einen Verschrottungsnachweis. Sonst wird’s teuer / teurer. Und zum Thema „TÜV“ überziehen: bei mehr als drei Monaten muss der Prüfer genauer / aufwändiger prüfen und dafür ist eine erhöhte ( +40€?? ) Prüfgebühr fällig. Da ändert auch das Saisonkennzeichen nichts dran ( ICH zahle, nach Diskussion und dem Nachweis auch immer :mrgreen: ). Außerdem erhöhen die Organisationen meist zum Jahreswechsel die Gebühren. Dann muss man schon sehr genau nachrechnen ob die neuen Gebühren und die zusätzliche Gebühr für „mehr als drei Monate überzogen“ sich im Vergleich zu den Gebühren vor „Einlagerung“ rechnen. Grüße Dirk
Hallo, Du MUSST nicht. Du bezahlst dann nur die Nachprüfgebühr. Nach 4 Wochen bezahlst Du dann wieder voll, wie beim ersten Mal. Ist ja auch möglich, das Fz lässt sich, warum auch immer, nicht innerhalb von 4 Wochen reparieren. .
Das ist zwar richtig aber nicht ganz vollständig: innerhalb der 4 Wochen wird bei der Nachuntersuchung „nur“ das untersucht / geprüft was bei der Hauptuntersuchung als Mangel aufgefallen ist. Funktioniert dann also neuerdings das Bremslicht nicht ( bei der eigentlichen HU aber schon ) so ist das bei der Nachuntersuchung kein Mangel. Nach der 4 wöchigen Nachuntersuchungsfrist muss aber eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Und das kostet eben nicht nur den normalen Gebührensatz, da können dann auch neue Mängel auffallen ( die vorher nicht vorhanden waren / nicht aufgefallen sind ). Grüße Dirk
Ist es nicht. In D benötigt ein KFZ zur Teilnahme am Strassenverkehr ein gültige HU. Da ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen nur innerhalb des Saisonzeitraums am Strassenverkehr teilnehmen darf benötigt es für die Zeit ausserhalb des Betriebszeitraums auch keine gültige HU. Ist so. Das sagt der ADAC zu dem Thema: --> Link HU bei Saisonkennzeichen Ist die HU außerhalb des Betriebszeitraums fällig, muss sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. Und das der TÜV: --> Link Wenn der HU-Termin außerhalb des Betriebszeitraums liegt, müssen Sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums zum Sicherheits-Check.
Da hab‘ ich mich entweder ungeschickt ausgedrückt oder Du mich falsch verstanden: das „falsch“ bezog sich ( oder sollte sich beziehen :mrgreen: ) darauf das ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison nicht abgemeldet ist. Die Zulassung ruht „nur“. Sonst könnte man ja auch die Teilkasko in dem Zeitraum außerhalb der Saison nicht in Anspruch nehmen. Das geht aber! D.h. einen Hagelschaden im Dezember bekäme man auch dann abgerechnet wenn die Saison nur von März bis August geht. Das ändert aber nix daran das man ein Fahrzeug, auch außerhalb der Saison zwar abmelden kann, im Falle von „ohne TÜV“ das Strassenverkehrsamt aber „die Hand aufhält“. Grüße Dirk
Nach einer Überziehung von mehr als 2 Monaten (also ab dem 3. Monat) ist eine erhöhte Prüfgebühr von 20% des Sockelbetrages fällig (so z.B. bei 100€ plus 20€).
So wie bereits "bhomburg" geschrieben hat, muss ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen bei fälliger HU außerhalb der Saison erst im ersten Monat des neuen Betriebszeitraumes zur Hauptuntersuchung. Sollte ein Fahrzeug mit Saisonkennzeichen in der Zwischenzeit vollständig abgemeldet werden, dann liegt kein Verstoß nach §29 StVZO i.V.m. 69a StVZO und 24 StVG vor und es ist kein Verwarnungs- bzw. Bußgeld fällig. Thomas
Die oberste Zahl auf der Plakette zeigt den Monat (Jahr steht in der Mitte) der nächsten fälligen HU. Wenn dort eine 10 steht, ist sie im Oktober fällig. Ei Ei Ei, da hab ich ja was losgetreten. Bis jetzt steht es irgendwie unentschieden. :-) Ich bin jetzt genau so schlau wie vorher. :D
Alles gut, ich würde es auch so machen. Mache die HU im nächsten Jahr im März und hole Dir im Februar einen Termin für März (schriftlich mit Bestätigung) und gehe davon aus, dass Du dann allerdings den Aufschlag 20% auf die normale Prüfgebühr zahlen musst. Wo verbringt Dein Wohnmobil den Winter? Untergestellt in einer Halle? Dann kann niemand den HU-Stempel sehen. Bei Dir auf dem Grundstück? Dann stelle das Fahrzeug so, dass niemand das hintere Kennzeichen sehen kann. Wenn das nicht geht, dann decke das Kennzeichen doch einfach ab. Wie oft bist Du schon von der Rennleitung kontrolliert worden? Das wird Dir im März auf dem Weg zur HU auch nicht passieren. Außerdem hast Du dann ja die Anmeldebestätigung für die HU und ein Saisonkennzeichen. Beste Grüße Thomas
....und wenn du all diesen Zirkus nicht haben willst, dann mach die HU im Oktober und lehn dich gelassen zurück.
Die HU-Termine mit Ergebnis sind seit mindestens 2020 beim KBA gespeichert. Das kann man ganz leicht mit einer online-Abfrage beim KBA feststellen. Es wäre - bei einem zugelassenen Fahrzeug - also automatisiert möglich, die zugelassenen Fahrzeuge mit abgelaufenem TÜV zu identifizieren. Da hilft auch kein Verstecken.
viel zu einfach und zudem völlig uncool :lol: Frage: TÜV war für ein in D zugelassenes Fzg jetzt Februar 2024 fällig und wegen Mangel wurde die Plakette verweigert. Mein Schrauber in F kann wegen zu bestellender Teile das Fzg erst im März bzw April fertigmachen. Gibt's die Plakette dann für März / April 2026 oder für Februar 2026? Merci vielmals für eure Antwort die plakette gips immer aktuell. d.h. im märz "über den tüv gekommen"- plakette 03. allesbleibtgut hartmut
Wenn innerhalb von 4 Wochen zur Nachuntersuchung kommst, wird der Termin der ursprünglichen HU verwendet, also bis 02/26. Nach der 4-Wochenfrist ist eine komplette HU fällig, und da wird dann auch das Datum dieses Termins genutzt. Wenn er also erst im April fertig wird und dann die neue HU besteht, dann bekommst Du eine Plakette bis 04/26.
Na Ja, ich hätte den Schluss gezogen. Ich geh im Oktober zum TÜV, die ganze Unsicherheit und Auslegungssachen lohnen nicht den Streit im April. Gehen must du so oder so, die Diskussion dreht sich um 6 läppische Monate. Ist aber nur meine Lehre aus dieser Diskussion, Gruß Andreas Wenn du die Nerven verlierst und im Oktober zum TÜV gehst hast du in zwei Jahren wieder das gleiche Problem. Dann ist wieder Oktober der Prüfmonat und du stehst vor der Gewissensfrage soll ich oder lieber doch nicht? Wenn du den Termin auf März legst bist du endgültig aus der Winterzeit draußen und könntest theoretisch zwei Jahre später erst im Juni vorstellig werden. Angst vor dem TÜV brauchen hier die Wenigsten haben. Es schaut bestimmt jeder dass sein Womo technisch in Bestform ist. Ich bin der Meinung dass keine anderen Fahrzeuge so gut gewartet werden wie Wohnmobile. Die Frage hier dreht sich nicht um technische Mängel verschleiern sondern ganz einfach um den optimalen TÜV Termin der gesetzlich möglich ist und das ist in dem Fall der März.
Es gibt, auch hier im Forum, genug Beispiele dafür das Womos keine TÜV-Plakette bekommen haben. Und bei manchen fragt man sich auch ob der Prüfer beim letzten TÜV vielleicht schon sein Brille vergessen hatte… ;D Grüße Dirk
Hallo zusammen, für alle die, die Informationen zur „der Pflicht zur Fahrzeuguntersuchung“, gern „amtlich“ hätten: Quelle: Anlage VIII zu §29 StVZO „2.6 Wäre eine Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Fahrzeugen, für die ein Saisonkennzeichen zugeteilt ist, außerhalb des Betriebszeitraums durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchführen zu lassen. Waren außerhalb des Zulassungszeitraums sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen. 2.7 Die Untersuchungspflicht ruht während der Zeit, in der Fahrzeuge durch einen entsprechenden Vermerk der Zulassungsbehörde in der Zulassungsbescheinigung Teil I und durch Entstempelung des Kennzeichens außer Betrieb gesetzt worden sind. War vor oder in dieser Zeit eine Hauptuntersuchung oder eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist die Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung bei Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs durchführen zu lassen. Waren in dieser Zeit sowohl eine Hauptuntersuchung als auch eine Sicherheitsprüfung durchzuführen, so ist eine Hauptuntersuchung verbunden mit einer Sicherheitsprüfung im Umfang von Nummer 2.3 der Anlage VIIIa durchführen zu lassen.“ Gruß Fildermann Ich kläre das jetzt (nach Monaten) mal auf. Ich musste 20,-€ mehr bezahlen weil ich den fälligen Tüv Termin im Oktober nicht wahr genommen habe. Wäre mein Tüv innerhalb der Zeit fällig gewesen in der ich nicht fahren durfte (also November bis Februar), hätte ich den im März nachholen können. Da das nicht der Fall war > 20,-€ Aufschlag. Bei manchen steht wieder viel Grütze... Wenn der Tüv Oktober fällig ist...kannst du 2Monate ohne Punkt und Bußgeld überziehen...ab März ist dein Mobil wieder zugelassen...also musst du spätestens im April zum Tüv...den Aufschlag beim Tüv musst du aber immer bezahlen wenn du überziehst... Was den TÜV allgemein angeht, jedes zugelassenes Fahrzeug muß zur HU. Ob auf Privatplatz, hinterm Haus im Garten oder auseinander geschraubt im Keller. Hat mir ein Rechtsanwalt erzählt. Ihr schreibt aber nur die halbe Wahrheit :D Bei den Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS etc.) muss man ab einer Überschreitung um mehr als zwei Monate eine erweiterte HU, auch Ergänzungsuntersuchung genannt, durchzuführen, für die 20 Prozent extra berechnet werden, d.h. zusätzlich zur normalen HU Gebühr. Außerdem wird auch "schärfer" und mehr geprüft. Die Möglichkeit wird deshalb geboten, da nicht selten Fahrzeuge verspätet aus dem Ausland zurück kehren oder Fahrzeug einen Werkstatttermin benötigen und diesen erst Monate später erhalten. Ja egal wo das Fahrzeug ist auch im Garten vergraben, muss es rechtzeitig zur HU vorgeführt werden.
Aber nur so lange es zugelassen ist oder zugelassen werden soll. Wenn es abgemeldet in der Garage steht interessiert das in der Regel niemand. Das ist doch logisch. Nur wenn dann schon länger die HU abgelaufen ist, ist es aufwändig mit der Wiederzulassung.
Nö! KEINE ( Wieder- ) Zulassung ohne gültige HU ( -Bescheinigung! )! Da geht auch nicht 1 Tag abgelaufen. Keine HU, keine Zulassung. Daher auch unbedingt an den letzten / aktuellen „TÜV“-Bericht denken! Ohne Bericht keine Zulassung. Und noch besser: keine Abmeldung ohne gültige HU! :eek: Bzw hält das Strassenverkehrsamt da, bei einer Abmeldung ab zwei Monaten ungültiger HU, sofort „die Hand auf“. Und bei abgelaufener HU von mehr als acht Monaten gibt es auch Post aus Flensburg weil man ein Pünktchen „gewonnen“ hat! Einzige Ausnahme: Abmeldung mit „Verschrottungsnachweis“. Grüße Dirk
Und wer den TÜV bericht verbaselt hat, kann man beim TÜV wiederbeschaffen. |
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