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Spanien, Umgang mit Mini-Drohnen im Ausland


scharamer am 25 Mär 2024 15:55:58

Hallo, einen schönen Tag in die Runde :lol:

Ich plane zur Zeit erneut wieder eine längere Rundreise durch Spanien und Portugal. Als leidenschaftlicher Fotograf habe ich während vieler vorangegangener Reisen zahlreiche Fotos mitgebracht, die mich bei jeder erneuten Betrachtung erfreuen und an schöne Orte und Ereignisse erinnern.
Für diese Reise habe ich mir etwas Neues ausgedacht und eine Minidrohne (Maximalgewicht unter 249 g, Kategorie C0), gekauft, mit der ich altbekannte Orte und Gegebenheiten aus einem völlig anderem Blickwinkel aufnehmen will.
Mit der Flugtechnik des Gerätes bin ich inzwischen gut vertraut; die rechtlichen Bestimmungen für Deutschland sind mir bekannt und die entsprechenden Voraussetzungen für den Flugbetrieb sind gegeben.
Anders sieht die Sache im Ausland aus. Dort werde ich wahrscheinlich auf andere Bestimmungen treffen, über die ich bis jetzt noch nichts Verbindliches in Erfahrung bringen konnte.
Um unangenehme Überraschungen und fehlerhaftes bzw. illegales Verhalten zu vermeiden, frage ich hiermit, ob jemand bereits entsprechende Erfahrungen gemacht hat. Ich bin zwar seit über 20 Jahren als Privatpilot mit ein- und zweimotorigen Maschinen unterwegs und kenne somit die international geltenden Bestimmungen zu Luftraum und Flugwetter; habe aber bis jetzt keinerlei Erfahrungen, was den Flugbetrieb mit Drohnen betrifft.

Für entsprechende Tipps und Ratschläge wäre ich deshalb sehr erfreut und dankbar.

LG von Dieter aus Obb

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nasso am 25 Mär 2024 16:45:31

Leider hab ich da keine Ahnung.
Ich finds aber klasse, daß du dich da so genau informieren willst.

Der Uwe

Rockerbox am 25 Mär 2024 16:48:43

Nach meinem Wissensstand gelten in Spanien grundsätzlich die EU-Richtlinien für Drohnen, eine ganz gute Seite zum Thema "Drohnen im Urlaubsland" ist diese hier:

--> Link

Da finden man auch Infos zu Spanien:

--> Link

Anzeige vom Forum


ollimk am 25 Mär 2024 18:06:06

Dass es einheitliche Regeln innerhalb der EU gibt, ist auch mein Kenntnisstand. Vor anderthalb Jahren habe ich übrigens mit relativ geringem Aufwand die Scheine A1/A2/A3 online bei der Verkehrsbehörde in Schweden gemacht. Ist für eine Drohne der Klasse C0 nicht erforderlich, bringt aber vielleicht noch das eine oder andere an Wissen. Hat auch nicht viel Geld gekostet.

pwglobe am 25 Mär 2024 18:15:13

Hallo, es gelten grundsätzlich die EU Regeln, aber lokal kann es zusätzliche Einschränkungen geben.
Grundsätzlich in der Nähe von militärischen Einrichtungen, dazu zählt auch die Guardia Civil.
Auch an belebten Orten und Stränden gibt es weiterführende Verbote und Einschränkungen.
Am besten vor Ort nachfragen, ich wollte eine Burgruine filmen, da machte mich ein Anwohner darauf aufmerksam, dass dies ein Eingriff in seine Privatsphäre ist, da er die "Ruine" noch bewohnt.
Seitdem recherchiere ich sehr genau im Vorfeld.

In Frankreich ist mittlerweile an viele Sehenswürdigkeiten ein Flugverbot, auch wenn es immer wieder Leute gibt die sich nicht daran halten.

Super, dass du die auch vorher Gedanken dazu machst.

WomoToureu am 25 Mär 2024 18:19:31

scharamer hat geschrieben:Für entsprechende Tipps und Ratschläge wäre ich deshalb sehr erfreut und dankbar.

Ich habe auch so ein 200 g Teil.
Zum einen musst Du Dir ein Konto bei der EASA anlegen und Deine Drone und Dich registrieren.
Ich rate Dir dringend den klinen Dronenführerschein zu machen, geht online auf der staatlichen Seite und kostet glaube ich 10 € ist 5 Jahre gültig.
Dann ein kleines Schild mit der Zulassungsnummer und Deinem Namen an die Drone kleben, kostet auch ca. 10 €.
Weiterhin muss die App so eingestellt sein, dass die Dir sagt ob Du in einer Flugverbotszone bis der nicht.
Ebenfalls darfst Du private Grundstücke von oben nicht fotografieren oder filmen usw.
Ganz wichtig eine Kopie Deines Dronenführerschein und der Haftpflichtversicherung musst Du immer mit dabei haben. Wirst Du in Spanien kontrolliert und hast es nicht dabei wird Deine Drone eingezogen und Du bekommst ein Bussgeld.

BURAN am 25 Mär 2024 18:21:07

Ich hatte eine Drohne .. wurde mir 2024 in Spanien geklaut .. na ja
Du brauchst :
Eine Versicherung
Musst deine Drohne anmelden und die Nr an der Drohne befestigen
Bei co brauchst du keinen Führerschein .. der kann aber nicht schaden .. macht man kostenlos online
Dann gibt es etliche Apps die dir zeigen wo du fliegen darfst .etwa Droniq.
da hat sich in letzter Zeit etwas geändert .. ich empfehle dazu entsprechende you Tube Videos

Ff viel vergnügen

WomoToureu am 25 Mär 2024 19:47:48

pwglobe hat geschrieben:Hallo, es gelten grundsätzlich die EU Regeln, aber lokal kann es zusätzliche Einschränkungen geben.


Genau so ist es !
Wer im Netz nach Drone im Ausland fliegen sucht, stößt auf den Punkt dass die Länder ( ich meine hier z.B. Andalusien )weitere Auflagen erlassen dürfen, man solle sich erkundigen. Mir hat die spanische Polizei gesagt, man benötige auch für die 200 g Dronen wenn Sie eine Kamera haben den kleine Dronenführerschein neben der Haftpflicht. Beides wurde bei mir kontrolliert, war ok.

Vorschnelle Aussage von zwei Kollegen "braucht man nicht" treffen nicht zwingend auf alle Länder Europas zu.
Ich bleibe dabei dem Kollegn zu raten die "Licenzia" zu machen und mitzuführen.

uli644 am 25 Mär 2024 19:52:58

Guckst Du hier .-)

--> Link

Rockerbox am 25 Mär 2024 20:44:37

uli644 hat geschrieben:Guckst Du hier .-)

--> Link


Den Link hab ich schon im dritten Post geschrieben …..

scharamer am 25 Mär 2024 22:14:40

Ich danke euch allen herzlich für eure Beiträge und Hinweise.

Das meiste war mir bereits geläufig, Lizenz und e-ID liegen vor und der Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung war schon Voraussetzung für die Registrierung beim LBA sowie zum Erwerb des kleinen Führerscheins.
Offensichtlich gibt es keine nennenswerten Abweichungen von den in Deutschland geltenden Bestimmungen, was ich erhofft hatte und was mich beruhigt. Es ist wirklich gut, dass es die EU gibt :!:
Ich denke, dass ich mich nun um so mehr auf meine bevorstehende Reise auf die iberische Halbinsel, die Mitte April starten wird, freuen kann.
Ich werde gelegentlich über meine Reise berichten :roll: .

arha am 25 Mär 2024 22:33:25

BURAN hat geschrieben:Dann gibt es etliche Apps die dir zeigen wo du fliegen darfst .etwa Droniq.


Leider funktioniert die Droniq App nur in Deutschland. Drone Buddy oder UAV Forecast (teuer aber sehr gut) würde funktionieren. Innerhalb der EU ist es am einfachsten dich nach den öffentlichen Webseiten des Luftfahrtbundesamts (LBA) zu richten --> Link.

Das LBA empfiehlt: Der Kompetenznachweis A1/A3 ist in der Unterkategorie A1 nicht verpflichtend für UAS der Klasse C0 und UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g. Wir empfehlen dennoch den Abschluss des kostenlosen LBA-Onlinetrainingskurses.

arha am 25 Mär 2024 23:09:30

scharamer hat geschrieben:Offensichtlich gibt es keine nennenswerten Abweichungen von den in Deutschland geltenden Bestimmungen, was ich erhofft hatte und was mich beruhigt.


Solltest du eine DJI Drohne haben, die die DJI Fly App benutzt, wie die DJI Mini Pro 3 oder Mini Pro 4, so werden dir auf dem Homescreen der App unter der vor dem Flug Kategorie angezeigt, was für deine Drohne im entsprechenden Land (hier Spanien) vorgeschrieben ist. Diese Anzeige ist Modell abhängig und du musst natürlich die entsprechende Drohne vorher auswählen.

Bild
Bild

spechtinator am 26 Mär 2024 00:03:54

Diese App zeigt die Flugverbotszonen und Beschränkungen nur für Spanien.

--> Link

Wir wollen im September los, aber ich habe mich schon mal ein wenig damit befasst.

Bye Christian

WomoToureu am 26 Mär 2024 00:24:13

arha hat geschrieben:..Solltest du eine DJI Drohne haben, die die DJI Fly App benutzt, ...so werden dir auf dem Homescreen der App unter der vor dem Flug Kategorie angezeigt.


Auch ich benutze diese App, sie ist sehr gut und ausreichend. Sie zeigt an das es z.b. verboten ist im Naturschutzgebiet usw. zu fliegen. Da wir nicht wissen welche Drone er hat, nur so als Tipp. Wenn er die App sowieso schon haben sollte würde ich keine weitere App installieren.

arha am 26 Mär 2024 01:35:12

WomoToureu hat geschrieben: Wenn er die App sowieso schon haben sollte würde ich keine weitere App installieren.


Leider ist mir in der Vergangenheit aufgefallen, dass die DJI App nicht alle Verbotszonen anzeigt, besonders die, die Naturschutzgebiete oder Landschaftsschutzgebiete sind. Allerdings verbessert DJI seine Apps ständig, und es kann sein, dass manche dieser Fehler schon behoben sind. Auch erlaubte die DJI Fly App das Abheben direkt vor dem Düsseldorfer Regierungsgebäude, was natürlich verboten ist. Aus diesem Grund benutze ich immer eine zweite App. Aber, wie von dir erwähnt, die App ist wirklich sehr gut geworden, und wird ständig verbessert.

WomoToureu am 26 Mär 2024 02:48:37

arha hat geschrieben:...Leider ist mir in der Vergangenheit aufgefallen, dass die DJI App nicht alle Verbotszonen anzeigt,...

Oh das ist ja interessant, vielen Dank für die Information.
Dann werde ich mir doch mal die spanische App installieren.

hampshire am 26 Mär 2024 10:56:00

Klasse Infos, die hier zusammengekommen bin. Habe als Gelegenheitsdrohnennutzer einer DJI mini (249g) mitgelesen.

Ich habe in Spanien eine Reihe von Flugverbotszonen gesehen - oft auch bei Sehenswürdigkeiten wie z.B. in Las Medulas oder bei Gaztelugatxe. Die Schilder sind recht eindeutig.

Neben den Bestimmungen versuche ich mit der Drohne keine Menschen zu stören, denn ich selbst empfinde es als unangenehm, wenn eine Drohne um und über mir herumfliegt. Von den Aufnahmen, die man mit dem kleinen Fluggerät machen kann bin ich begeistert.

arha am 26 Mär 2024 11:30:03

hampshire hat geschrieben: Ich habe in Spanien eine Reihe von Flugverbotszonen gesehen - oft auch bei Sehenswürdigkeiten wie z.B. in Las Medulas oder bei Gaztelugatxe. Die Schilder sind recht eindeutig.
es gibt viele Flugverbotszonen, die nicht über Schilder ausgewiesen sind. Zusätzlich gibt es noch die so genannten NOTAMs. Die eigenartigste, die ich bis jetzt je gesehen habe, war bei Kehl am Rhein. Vor zwei Jahren glaube ich.

Dort stand dass die Flugoperationshöhe aller aller Drohnen auf 80 m zu beschränken sei, da der 80-120 m Bereich für den gesamten Monat Juni und Juli (glaube ich) für Militärdrohnen zur Verfügung stehen müsste. Das war zu Beginn des Ukrainekriegs. Offiziell müsste man diese NOTAMs jedes Mal lesen, bevor man aufsteigt. Sie werden in der DJI App nicht angezeigt.
IMG_1317.png

WomoToureu am 26 Mär 2024 12:22:33

hampshire hat geschrieben:Neben den Bestimmungen versuche ich mit der Drohne keine Menschen zu stören... Von den Aufnahmen, die man mit dem kleinen Fluggerät machen kann bin ich begeistert.

Genau so sehe ich es ebenfalls. Hier --> Link habe ich aus ca. 80 m Höhe unsere PV Anlagen fotografiert. ( unser WOMO ist ausnahmsweise auch in Deutschland gewesen, im WOMO ist die Drohne stationiert )

Ich fliege sehr ungern in Städten, da zum einen das überfliegen fremder Wohngebäude verboten ist, sowie das fotografieren fremder Häuser. Ebenfalls sind da immer Personen, also nur wenn es sein muss. Begeistert bin ich auch von der Möglichkeit "es mal von oben zu sehen" aus der übersichtlichen Vogelperspektive.

copete am 29 Mär 2024 11:40:15

Ich fliege seit ca. 3 Jahren mit einer DJI Mini 2, jetzt 3 in Spanien incl. Canaren.
Nach meiner Kenntnis gelten die EU Richtlinien. In Nationalparks ist Fliegen grundsätzlich verboten,
oft weisen auch Hinweisschilder darauf hin. Das Fliegen über bebautem Gebiet, Privatgrund und über Menschengruppen
ist verboten.
In der Praxis ist die Tolleranzschwelle der normalen Leute aber deutlich höher als in D.
In D erzeugt ja oft schon die pure Gegenwart einer Drohne Argwohn, in E
generiert das eher Interesse.
Dennoch würde ich mich lieber konsequent an die Regeln halten,
denn die spanischen Ordnungshüter verstehen in aller Regel keinen Spaß.

arha am 29 Mär 2024 17:16:58

copete hat geschrieben:Nach meiner Kenntnis gelten die EU Richtlinien. Das Fliegen über bebautem Gebiet, Privatgrund und über Menschengruppen ist verboten.
In der Praxis ist die Tolleranzschwelle der normalen Leute aber deutlich höher als in D.
In D erzeugt ja oft schon die pure Gegenwart einer Drohne Argwohn, in E
generiert das eher Interesse.


Sorry für das Duplikat, leider kann ich den Beitrag nicht mehr löschen. Ich lerne aber gerne noch dazu.

Du hast vollkommen recht, Spanien fällt unter die EU Richtlinien, diese haben sich jedoch entscheidend verändert.

Drohnen unter 250 Gramm mit C0 Zertifizierung dürfen über Gebäude und Personen (auf keinen Fall aber über Personenansammlungen) mit einer maximalen Höhe von 20 Metern fliegen, solange der Pilot Sichkontakt zur Drohne hat.

Der Pilot einer Drohne hat dem bemannten Flugverkehr Vorrang zu geben und diesem stets auszuweichen (Flugdrachen/Gleitschirmflieger)

Link zur Karte der spanischen Luftfahrtbehörde --> Link, wo auch besondere Regeln für das Osterwochenende angezeigt werden.

Eine DJI Mini 3 Pro Drohne ist nicht automatisch C0 zertifiziert, nur wenn du dir das Zertifikat von DJI schicken lassen, nachdem du den sehr umstrittenen Update vom Dezember 2023 durchgeführt hast, ist deine Drohne C0 zertifiziert. Nur dann kannst du unter C0 Bedingungen fliegen.

Durch die Zertifizierung sind andere Sachen weggefallen, wie zum Beispiel bei meiner DJI Mavic 3 Pro, die eine C1 Klasse bekommen hat, brauche ich nicht mehr den großen Drohnen Führerschein, obwohl ich den schon habe. Und für die DJI Mini 3 Pro und 4 Pro mit C0 Zertifizierung braucht man keinen Kenntnis Nachweis. Hat man die C0 Zertifizierung nicht, dann muss der Kenntnis Nachweis ebenfalls in Kopie mit sich geführt werden. Egal ob in Spanien oder in Deutschland.

Auch über die Toleranz der Spanier kann ich dir nur zustimmen, allerdings trifft die auf alle Lebenslagen zu, nicht nur beim Drohne fliegen das macht es so viel Spaß in Spanien zu sein.

spechtinator am 02 Apr 2024 23:13:14

arha hat geschrieben:Hat man die C0 Zertifizierung nicht, dann muss der Kenntnis Nachweis ebenfalls in Kopie mit sich geführt werden. Egal ob in Spanien oder in Deutschland.


Wo steht denn, daß ich für eine nicht zertifizierte Mini 3 Pro einen Kenntnis Nachweis benötige? Ich habe überall gelesen, daß der für Bestands-Drohnen unter 250g nicht notwendig ist und ich habe auch Keinen :eek:

z.B. hier: --> Link

Bye Christian

arha am 02 Apr 2024 23:52:39

spechtinator hat geschrieben:
Wo steht denn, daß ich für eine nicht zertifizierte Mini 3 Pro einen Kenntnis Nachweis benötige? Ich habe überall gelesen, daß der für Bestands-Drohnen unter 250g nicht notwendig ist und ich habe auch Keinen :eek: Bye Christian

Hallo Christian,
Ich bevorzuge immer auf den Seiten des Luftfahrtbundesamts nachzusehen, denn die sind die Verantwortlichen. Dort kann auch der Kenntnisnachweis abgelegt werden, es dauert circa 20 Minuten und man kann den Test mehrmals machen, wenn man den beim ersten Mal nicht hinkriegt und gleichzeitig seine Referenzen offen haben, d.h. es ist sehr einfach den Kenntnisnachweis zu machen. 24 Stunden am Tag möglich.
Hier ist die Referenz für Deutschland. Innerhalb der EU gilt gleiches Recht.
--> Link

„C3, C4,
Bestandsgerät2 < 25 kg,
Selbstbau3 < 25 kg,
(Flugmodelle4)
Offene Kategorie A3 Kompetenznachweis A1/A3
(LBA-Onlinetrainingskurs)
Abbildung: Symbol A1/A3“

Wobei Fußnote2 heißt: 2Mit „Bestandsgeräten“ sind UAS gemeint, welche ohne eine C-Klassifizierung gemäß der Verordnung (EU) 2019/945 vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden

arha am 03 Apr 2024 00:09:55

spechtinator hat geschrieben:
Wo steht denn, daß ich für eine nicht zertifizierte Mini 3 Pro einen Kenntnis Nachweis benötige? Ich habe überall gelesen, daß der für Bestands-Drohnen unter 250g nicht notwendig ist und ich habe auch Keinen :eek:

Bye Christian


P.S. hier kannst du für 25 € den Kenntnisnachweis ablegen, dauert nicht lange und tut nicht weh. :) und danach hat man so einen kleinen, hübschen Ausweis, den man der Guardia Civil zeigen kann.

--> Link

WomoToureu am 03 Apr 2024 04:17:53

copete hat geschrieben:...denn die spanischen Ordnungshüter verstehen in aller Regel keinen Spaß.

Ist auch meine Erfahrung, plötzlich taucht eine Polizeistreife auf und ermittelt den Piloten und fragt ihn nach der Lizenz und der Haftpflichtversicherung. Von einigen wird offenbar die Anwesenheit einer Drohne als Grund gesehen die Polizei zu rufen.

copete hat geschrieben:In D erzeugt ja oft schon die pure Gegenwart einer Drohne Argwohn, in E generiert das eher Interesse....

Leider habe ich den Eindruck gewonnen, dass entweder in Spanien lebende Deutsche dann die Polizei verständigen oder es eben doch anders gesehen wird. Einige Infos hier: --> Link

supcamper am 03 Apr 2024 08:41:25

WomoToureu hat geschrieben:Von einigen wird offenbar die Anwesenheit einer Drohne als Grund gesehen die Polizei zu rufen.

Vermutlich wäre das wahrscheinlich nicht so, würde man die Leute vorher fragen, ob es ok ist über ihren Köpfen, Grundstücken, Stellplätzen rumzufliegen und sie zu filmen.

Tinduck am 03 Apr 2024 08:44:03

Die Toleranz ggnü. Drohnen nimmt eher ab als zu - was natürlich wie immer an den Leuten liegt, die sich nicht an die Regeln halten.

Auf Island z. B. ist an allen Haupt-Touristenattraktionen am Golden Circle Drohnenflugverbot, immer durch Schilder gekennzeichnet. Trotzdem wird jede aus dem Bus purzelnde Tourigruppe von ein bis mehreren Drohnen begleitet. Spricht man die Leute darauf an, stellen sie sich doof, selbst wenn man auf die Schilder zeigt, die durch Piktogramme international verständlich sind.

Ich mach selber Drohnenaufnahmen, wenns erlaubt ist, und kann daher verstehen, wenn man das machen möchte, aber bei der Situation hätt ich trotzdem gern ne Schrotflinte... vielleicht sollten die Behörden das mal umsetzen. Drohne in einer Flugverbotszone => Tontaubenschiessen. Ich denke, dann würden Verbotszonen mehr beachtet...

Die Verbotszonen an den Attraktionen waren übrigens nicht in der DJI-App enthalten. Da habe ich bisher eigentlich immer nur Verbotszonen bezüglich Flughäfen oder Militäreinrichtungen gesehen.

bis denn,

Uwe

WomoToureu am 03 Apr 2024 10:40:14

Tinduck hat geschrieben:... Trotzdem wird jede aus dem Bus purzelnde Tourigruppe von ein bis mehreren Drohnen begleitet. Spricht man die Leute darauf an, stellen sie sich doof, selbst wenn man auf die Schilder zeigt, die durch Piktogramme international verständlich sind.

Lass uns bei uns Wohnmobilisten bleiben. Wir standen viele Jahre lang gern auf dem Parkplatz San Pedro del Pinatar ein Stück vor dem Hafen an der Saline. Dort ist heute Übernachtungsverbot und vorbeifahrene Polizisten sind Wohnmobilisten gegenüber skeptisch eingestellt. Dort kam auch immer ein Wohnmobil und ließ seine Drone steigen. Die von der Saline wollen es nicht und die Parkverwaltung des Naturschutzgebietes ebenfalls nicht. Auch ist einige km weiter ein Militär und Ausweichflughafen. Heute steht da auch ein Verbotsschild keine Dronen, keine Übernachtung, einzelne halten sich trotzdem nicht dran.--> Link

spechtinator am 03 Apr 2024 19:48:44

Danka an Arha.

Selbst auf der offiziellen Seite steht aber nur die Empfehlung eines Kenntnisnachweises und nicht die Verpflichtung. Also für C0 und Bestandsdrohnen unter 250g ist kein Kenntnisnachweis notwendig.

Auch wenn es nicht weh tut und "nur" 25€ kostet, mache ich ihn nicht. Nächstes Jahr gibt es vielleicht wieder neue Vorschriften und es kostet wieder Geld. Was nicht sein muß, muß nicht sein. Gilt zumindest für mich. Noch dazu ich mich mit dem Thema auch befasse und mich auch an die Vorschriften halte. Das schaffen ja genügend andere nicht. Ich hatte die Drohne z.B. vor 3 Jahren mit zum Preisestolen hochgeschleppt und dann stand dort das Verbotsschild. Habe mich auch dran gehalten, aber trotzdem flog eine Drohne über mir und im Internet gibt es genügend Videos :eek:

Und ich konnte auch nirgends lesen daß ich den Versicherungsnachweis immer bei mir führen muß. Den mußte ich doch schon bei der Registrierung beibringen - also ohne Versicherung keine Pilotenregistrierung, oder?

Bye Christian

WomoToureu am 04 Apr 2024 00:13:09

spechtinator hat geschrieben:... also ohne Versicherung keine Pilotenregistrierung, oder?

In Spanien ist ist für Kfz eine grüne Versicherungskarte vorgeschrieben, wirst Du kontrolliert oder im Unfallfall wird festgestellt, dass Du keine hast, zahlst Du ein Bussgeld. Selbstverständlich kannst Du argumentieren, dass Du ja eine Versicherung hast und das dies logisch ist etc. Ich entsinne mich an einen Fall an der Costa Brava ( vor Jahren ) da kam es auch zu endlosen Diskussionen, die durch die Polizei dann mit einem Tag Haft zur Klärung des Sachverhalt und einem erheblichen Bussgeld beendet wurde.

Wie gesagt, die spanische Polizei versteht keinen Spaß und wird irgendwann sehr konsequent.

Wenn nach Erfahrungen gefragt wird und einige und ich berichten, Du dann schreibt, dass Du der Ansicht bist das Du benötigst z.B. keinen Versicherungsnachweis den Du auf Anforderung der Polizei vorlegen kannst, dann ist das so. Ich habe mir die aktuelle Versicherungrechnung ausgedruckt und eine zweite Seite die bestätigt das die Drohne durch die Rechnung versichert ist und nehme die wieder mit nach Spanien. Meines Wissens gilt dort seit einigen Jahren eine Versicherungspflicht, vorher bestand keine Versicherungspflicht. Es mag auch sein, dass die Polizei es vom Kfz gewöhnt ist einen Versicherungsnachweis zu verlangen, ich weiß es nicht. Meine Erfahrung ist versichere die Drohne, ist bei mir in der normalen Privathaftpflicht mit drin und nimm die aktuelle Rechnung mit.

Ich wünsche allen, viel Spaß und Stressfreiheit.

arha am 04 Apr 2024 08:49:20

spechtinator hat geschrieben:Danka an Arha.

Selbst auf der offiziellen Seite steht aber nur die Empfehlung eines Kenntnisnachweises und nicht die Verpflichtung. Also für C0 und Bestandsdrohnen unter 250g ist kein Kenntnisnachweis notwendig.

Und ich konnte auch nirgends lesen daß ich den Versicherungsnachweis immer bei mir führen muß.

Bye Christian


Hallo Christian, nicht dafür! Leider stimmt was du geschrieben hast nicht, und ich hatte dir sogar das richtige Link für die deutsche Seite dafür geschickt. Es ist richtig, C0 Drohnen benötigen kein keinen Kenntnisnachweis, Bestandsdrohnen dagegen schon.

Hier noch mal das Link diesmal zur spanischen Seite mit einer Google Übersetzung meinerseits, die die Spanischsprecher hier gerne berichtigen können.

--> Link

Documentación mínima necesaria para llevar a cabo operaciones con UAS en categoría ‘abierta’
* Todo operador que pretenda llevar a cabo operaciones en categoría ‘abierta’ deberá disponer de la siguiente documentación:
* Certificado de registro y/o justificante de registro de operador de UAS (enlace a apartado de registro). El número de registro de operador debe indicarse en todos los UAS que se operen de tal forma que este pueda leerse a simple vista cuando el dron se encuentre en tierra. El número de registro podrá indicarse en el compartimento de las baterías si el tamaño del UA no permite mostrarlo en el exterior o si se trata de un aeromodelo réplica de una aeronave real e indicar el número de registro de operador en el fuselaje pudiera afectar al realismo de la representación.
* Los pilotos del operador deben contar con certificado de formación como piloto a distancia A1/A3 (y A2 según proceda). Más información en el apartado  Formación de pilotos UAS/drones en categoría ‘abierta’ 

* Póliza de seguro de responsabilidad civil según lo indicado en el punto anterior.
* En el caso de que el operador disponga de más de un piloto a distancia, deberá contar con procedimientos para coordinar las actividades entre sus empleados y establecer y mantener una lista del personal y tareas asignadas.
*  
UAS/drones sin marcado de clase ("legacy") que no sean de construcción privada
* Las disposiciones particulares relativas al uso de determinados UAS en categoría ‘abierta’ se indican en el artículo 20 del Reglamento de Ejecución (UE) 2019/947. Los UAS que no sean de construcción privada y cumplan con la directiva de comercialización de productos aplicable actualmente en la Unión Europea (Decisión 768/2008/CE), pero no pertenezcan a una de las clases C0, C1, C2, C3 o C4 establecidas en el Reglamento Delegado (UE) 2019/945 de la Comisión, podrán seguir utilizándose si han sido introducidos en el mercado de la Unión Europea antes del 1 de enero de 2024 de la siguiente forma:
* Si la masa máxima de despegue de la aeronave no tripulada es inferior a 250 g, incluida la carga útil, operación en subcategoría A1.
* Si la masa máxima de despegue de la aeronave no tripulada es inferior a 25 kg, incluidos el carburante y la carga útil, operación en subcategoría A3.

--> Link

UAS/Drohnenbetrieb – Offene Kategorie (Unterkategorien A1, A2 und A3)
* Die Betriebskategorie „offen“ umfasst alle Operationen mit UAS, die gemäß den europäischen Vorschriften ein geringes Betriebsrisiko aufweisen und keine Betriebsgenehmigung oder Erklärung des UAS-Betreibers vor dem Flug erfordern. UAS-Betreiber, die ihren Wohnsitz, wenn sie natürliche Personen sind, oder deren Tätigkeitsschwerpunkt, wenn sie juristische Personen sind, in Spanien haben, müssen sich ab dem 31. Dezember 2020 elektronisch über die elektronische Zentrale der AESA registrieren, wenn:
* Verwenden Sie ein beliebiges unbemanntes Luftfahrzeug der Kategorie „offen“:
* Mit einem MTOM von 250 g oder mehr oder das im Falle einer Kollision kinetische Energie von mehr als 80 Joule auf einen Menschen übertragen kann;
* Ausgestattet mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, sofern dies nicht der Richtlinie 2009/48/EG („Spielzeugrichtlinie“) entspricht.
* Verwenden Sie ein unbemanntes Luftfahrzeug beliebiger Masse in der „spezifischen“ Kategorie.
* Um sich als Betreiber zu registrieren, können Sie ab dem 31.12.2020 über die elektronische Zentrale der AESA darauf zugreifen (Abschnitt zur Registrierung von UAS-Betreibern). Hinweis: Ein UAS-Betreiber ist jede natürliche oder juristische Person, die ein oder mehrere UAS nutzt oder zu nutzen beabsichtigt Berufs- und Freizeitzwecke.

Mindestdokumentation, die für die Durchführung von Operationen mit UAS in der Kategorie „offen“ erforderlich ist
* Jeder Betreiber, der Arbeiten in der Kategorie „offen“ durchführen möchte, muss über die folgenden Unterlagen verfügen:
* Registrierungsbescheinigung und/oder Nachweis der UAS-Betreiberregistrierung (Link zum Registrierungsbereich). Die Betreiberregistrierungsnummer muss auf allen UAS, die betrieben werden, so angebracht sein, dass sie mit bloßem Auge gelesen werden kann, wenn die Drohne am Boden ist. Die Registrierungsnummer kann im Batteriefach angegeben werden, wenn die Größe des UA eine Anzeige an der Außenseite nicht zulässt oder wenn es sich um eine Nachbildung eines echten Flugzeugs handelt und die Angabe der Betreiberregistrierungsnummer auf dem Rumpf den Realismus beeinträchtigen könnte. der Darstellung.
* Die Piloten des Betreibers müssen über ein Fernpiloten-Trainingszertifikat A1/A3 (und ggf. A2) verfügen. Weitere Informationen finden Sie im Abschnitt „UAS-/Drohnenpilotenausbildung in der Kategorie „offen“.
* Haftpflichtversicherung wie im vorherigen Punkt angegeben.
* Für den Fall, dass der Betreiber über mehr als einen Fernpiloten verfügt, muss er über Verfahren zur Koordinierung der Aktivitäten seiner Mitarbeiter sowie zur Erstellung und Pflege einer Liste des Personals und der zugewiesenen Aufgaben verfügen.
*
UAS/Drohnen ohne Klassenkennzeichnung („Legacy“), die nicht privat gebaut werden
* Die besonderen Bestimmungen zur Nutzung bestimmter UAS der Kategorie „offen“ sind in Artikel 20 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 aufgeführt. UAS, die nicht privat gebaut werden und der derzeit in der Europäischen Union geltenden Produktmarketingrichtlinie (Entscheidung 768/2008/EG) entsprechen, aber nicht zu einer der festgelegten Klassen C0, C1, C2, C3 oder C4 in der Kommission gehören Verordnung (EU) 2019/945, dürfen weiterhin verwendet werden, wenn sie vor dem 1. Januar 2024 in der Europäischen Union wie folgt in Verkehr gebracht wurden:
* Wenn die maximale Startmasse des unbemannten Luftfahrzeugs einschließlich Nutzlast weniger als 250 g beträgt, erfolgt der Betrieb in der Unterkategorie A1.
* Wenn die maximale Startmasse des unbemannten Luftfahrzeugs einschließlich Treibstoff und Nutzlast weniger als 25 kg beträgt, erfolgt der Betrieb in der Unterkategorie A3.
[url][https://drones.enaire.es/?locale=en/url]

Ob du dich nun an die Vorschriften halten willst, das sei dir überlassen, jedoch in Deutschland wird die Drohne beschlagnahmt und dann einen richterlicher Strafbescheid geschickt. Und vergiss nicht, die Luftfahrtbehörde kann je nach Größe der Drohne bis zu 40 km weit entfernt sehen, wenn du aussteigst.

Und in den beliebtesten, d.h. den fotogensten Spots in Spanien ist die Guardia Civil am schnellsten da, und führt die strengste Überprüfung der Angaben durch. Dies kannst du dir in der DJI Fly App unter der Rubrik vor dem Flug anzeigen lassen.

In meinem Fall, und ich bin bei der LVM versichert, hat meine normale Haftpflichtversicherung (oder ist es die Hausratversicherung?) drei Drohnen inklusive, d.h. es kostet keinen Cent mehr, die Drohnen versichert zu haben und auch der Brief dies zu bestätigen, hat mich nichts gekostet.

Allzeit guten Flug!

spechtinator am 09 Apr 2024 20:01:28

Es ist richtig, C0 Drohnen benötigen kein keinen Kenntnisnachweis, Bestandsdrohnen dagegen schon.


Ich will nicht nerven, aber ich lese das anders:

--> Link Training in subcategory “open” A1/A3

Übersetzung von Google:

Ausbildung in der Unterkategorie „offen“ A1/A3
Ausbildungsvoraussetzungen in der Unterkategorie A1;

Alle UAS-Piloten, die UAS-Operationen mit den unten definierten Merkmalen durchführen möchten, müssen lediglich mit dem vom UAS-Hersteller bereitgestellten Benutzerhandbuch vertraut sein

- Sie müssen privat gebaut sein und eine MTOM von 250 g und eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 19 m/s haben.
- Sie verfügen über eine MTOM von 250 g, ohne Klassenkennzeichnung und wurden vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht, wobei die in Punkt „ UAS/Drohnen ohne Klassenkennzeichnung („Legacy“) außer privater Bauart “ aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.
- Mit einem Kennzeichnungsetikett der Klasse C0 versehen sein .
Es wird empfohlen, dass der UAS-Pilot über ein Zertifikat über theoretische Kenntnisse in der Unterkategorie A1/A3 verfügt, obwohl es nicht zwingend erforderlich ist, eine Online-Schulung zu absolvieren. Dies beinhaltet eine kostenlose theoretische Prüfung durch die EASA, um sicherzustellen, dass der Pilot über die Grundkenntnisse verfügt in der Luftfahrtausbildung, die es ermöglicht, Operationen mit UAS sicher durchzuführen.

Und die Drohnenversicherung ist auch bei mir in der Haftpflichtversicherung enthalten. Ich werde sie kopieren und mitführen - das habe ich so herausgelesen, zumindest in Spanien.

Bye Christian

arha am 09 Apr 2024 21:09:22

spechtinator hat geschrieben:- Sie müssen privat gebaut sein und eine MTOM von 250 g und eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 19 m/s haben.
-Sie verfügen über eine MTOM von 250 g, ohne Klassenkennzeichnung und wurden vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht, wobei die in Punkt „ UAS/Drohnen ohne Klassenkennzeichnung („Legacy“) außer privater Bauart “ aufgeführten Anforderungen erfüllt sind.
-Mit einem Kennzeichnungsetikett der Klasse C0 versehen sein...

Bye Christian


Hi Christian,
Kann es sein, dass du den Satz übersehen hast: mit einem Kennzeichnungsetikett der Klasse C0 versehen sein? Denn das ist, was ich die ganze Zeit gesagt habe C0 braucht keinen Kenntnisnachweis. Aber du redest von einer Bestandsdrohne. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Hier ist ein Link fürs Training des Luftfahrtbundesamtes (LBA), der zuständigen Behörde für Registrierung und Kenntnisnachweis für diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Leider ist die PDF Datei zu groß, um sie hier anzuhängen. Siehe auf Seite 14, Qualifikation: Kenntnisse. Die einzige Ausnahme ist C0.
--> Link.

Aber ganz ehrlich, das ist alles deine Entscheidung. Mein Beitrag sind nur die Fakten. :)

Allzeit guten Flug!

spechtinator am 10 Apr 2024 06:15:42

Nun, die drei Anstriche sind "Oder"-Anstriche und keine "Und"-Anstriche. Also nur einer der 3 Anstriche muß zutreffen und das ist bei er Mini 3 Pro der zweite Anstrich und nicht der Dritte.

Oder gibt es es tatsächlich Drohnen die alle 3 Anstriche parallel erfüllen?

Aber ich gebe hier auf. Ihr habt Recht und ich meine Ruhe.

Bye Christian

spechtinator am 11 Apr 2024 22:37:13


scharamer am 28 Mai 2024 20:22:32

Zunächst ein fröhliches „Hallo“ an alle Diskutanten dieses Themas :lol:
Ich bin sehr überrascht über die große Zahl der Beiträge - ganz offensichtlich habe ich da, unbeabsichtigt, ein brisantes Thema losgetreten.
Ich habe bei der Lektüre der Beiträge einiges dazu gelernt, wenngleich mir die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb von Drohnen bereits lange schon bekannt waren. Mich interessierten eigentlich nur Eure persönlichen Erfahrungen, die Ihr in Spanien gemacht habt.
Ich fliege mit Drohnen schon seit mehreren Jahren, aktuell (u.a.) mit einer dji mini 3 pro, meist in Deutschland, jedoch während meiner Reisen auch in Österreich, Frankreich und Skandinavien und habe, da ich mich stets an die jeweils vor Ort geltenden Regeln halte, nie Probleme mit den Behörden gehabt.
Dieses Frühjahr war ich knapp 6 Wochen in Spanien unterwegs - wir haben eine Rundreise gemacht, die in Nordspanien begann, dann von Gijon über Leon, Salamanca und Merida nach Sevilla führte , von wo wir mit einem Mietwagen in Tagesausflügen Huelva, Cadiz, Gibraltar, Rondo und Cordoba besucht haben und auf dem Rückweg sind wir über Granada, Lorca, Murcia, Valencia und Barcelona zurück gefahren.
Die Hin- und Heimfahrt durch Frankreich war dann problemlos.

An fast allen Orten habe ich meine dji ohne Beanstandungen oder Probleme mit der Guardia fliegen können. Wenn man die Regeln einhält und Belästigungen Anderer vermeidet, beispielsweise auch dadurch, dass man Betroffene vorher über seine Pläne aufklärt und ggf. um Erlaubnis bittet, gibt es keine Einschränkungen.
Selbstverständlich habe ich stets meine Fernpilotenlizenz und eine Kopie meiner Versicherungsbescheinigung mitgeführt; und ich wurde auch mehrmals aufgefordert, beides vorzuzeigen.

Alles in allem kann ich festhalten, dass mir das Fliegen mit meiner dji Mini 3 pro in Spanien sehr gut gefallen und viel Freude gemacht hat. Ich plane für das kommende Jahr eine weitere, diesmal ausgedehntere Rundreise durch Spanien und Portugal, auf der meeine dji mih wieder begleiten wird.

Euch danke ich herzlich für Eure Beiträge, von denen viele sehr hilfreich gewesen sind.

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