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...mit einem auto belegen und 2 parkscheine kaufen. darf man das :?: allesbleibtgut hartmut Moin, natürlich darfst du 2 Parkscheine kaufen, wer soll das verbieten ? Grüße Ralf :wink: vlt darf EIN auto nur EINEN parkplatz belegen.... :roll: es dürfen auch keine 2 smarts auf EINEN parkplatz. allesbleibtgut hartmut Kurze Recherche im Netz (eine Antwort von vielen Gleichen...): "...Das bedeutet, dass Autofahrer, die ihr Fahrzeug zwischen zwei Parkplätzen abstellen, mit einem Verwarnungsgeld rechnen müssen (Höhe: 10 Euro). Selbst wenn für die beiden Parkplätze zwei Parkscheine gelöst wurden, handelt es sich demnach um einen Verstoß..."
2 smarts auf einem parkplatz bedeutet für den Betreiber ja auch einen finanziellen Verlust, bei zwei Parkscheinen für ein Fzg. Eher nicht. Ist aber auch eine gute frage worauf ich nicht gleich eine verlässliche Antwort hätte.
Wir reden von einem Parkplatz hier in unserem Land? Wenn ja, dann kommt es auf die Markierung der einzelnen Parkflächen und...an: -Es ist platzsparend zu parken (§12 Abs.6 StVO) -Sind Parkkflächenmarkierungen vorhanden, dann ist innerhalb dieser Grenzen zu parken. Das gilt allerdings nur dann, wenn mittels Zusatzzeichen zu Zeichen 314 (Parkplatz) das Parken innerhalb von Parkflächenmarkierungen vorgeschrieben ist. Hierzu: OLG Oldenburg v. 03.05.1994 und OLG Stuttgart VRS 74, 222 f: Die Parkflächenmarkierung (§ 41 III Nr. 7 StVO) verbietet nicht das Parken außerhalb der markierten Parkflächen, wenn kein Zusatzschild zum Zeichen 314 "Nur innerhalb der markierten Parkflächen" vorhanden ist und eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer nicht vorliegt. Die Parkflächenmarkierung bezweckt - lediglich - die raumsparende Ausnutzung des vorhandenen Parkraums und den ungehinderten Zu- und Abgang zu den einzelnen Parkfeldern und regelt demzufolge nur das "Wie", nicht aber das "Wo" des Parkens. Daraus lässt sich ableiten, dass bei "vorgeschriebenen" Parkflächenmarkierungen nicht über zwei Stellplätze hinweg geparkt werden darf, auch nicht mit 2 Parktickets. Sind keine Parkflächenmarkierungen vorhanden bzw. ist das Parken innerhalb dieser nicht explizid vorgeschrieben, dann kann man quer stehen, auch über die nicht verbindliche Parkflächenmarkierung hinweg. Und da man nur ein Fahrzeug abstellt wird in diesem Fall auch nur 1 Parkticket benötigt. Das wäre meine laienhafte Bewertung der aufgeworfenen Frage. Thomas "Vielleicht sind Sie auch selbst auf der Suche nach einem extragroßen Parkplatz, wollen aber beim Abstellen des Fahrzeugs keine Regeln brechen. Wie verhält es sich denn, wenn Sie in einer Straße mit Parkautomat parken? Da dürften Sie ja theoretisch zwei Plätze belegen, wenn Sie zwei Parkscheine lösen, oder? Das ist leider ein Irrglaube. Ein Parkschein berechtigt zum Abstellen Ihres Autos und ist nicht als Parkplatzmiete zu verstehen. Das heißt: Sie können so viele Parkscheine kaufen, wie Sie wollen: Wenn Ihr Auto mehrere Plätze blockiert, ist das rechtswidrig." Quelle: --> Link ich hatte mir schon sowas gedacht... alles andere wäre zu einfach! :ja: allesbleibtgut hartmut
Ich kann Deine Eingangsfrage schon nachvollziehen. Auf der anderen Seite muss man das wohl pragmatisch angehen und einfach machen. Auch wenn ich in den letzten Jahren immer mehr Vollhonks sehe, die ihre Karre trotz Platz nicht zwischen zwei weiße Striche zirkeln können, habe ich da noch nie ein Knöllchen gesehen. Hallo, Dürfen - nicht dürfen Da macht es vielleicht einen Unterschied, ob es ein 'städtischer' Parkplatz ist, oder ein gewerblich bewirtschafteter. Der Gewerbliche kann seine eigenen Regeln machen bzw diese rigoros oder lasch umsetzen Innerhalb der Linien parken. Es gibt viele Parkplätze, da sind die Markierungen so schmal (alt), da passt ein moderner Oberklasse Pkw nicht zwischen die Linien. Oder zwei nebeneinander können die Türen nicht mehr öffnen, wenn der Nebenplatz belegt ist. Nebenbei Bei uns nebenan gibt es auf einem Parkplatz beschilderte 'Frauenparkplätze'. Die sind nicht 'sicherer', die sind nur breiter. .
Bei "Eltern-Kind" Parkplätzen kann ich das ja noch nachvollziehen (Kindersitz etc.), aber bei reservierten Plätzen lediglich für Mädels? Das lässt Raum für Spekulationen. Gehen die davon aus, das Frauen besonders gern breite SUV's fahren, schlechter einparken können oder generell mehr Platz zum Aussteigen benötigen? Was es auch sei, all das fände ich als Frau ziemlich beleidigend :)
Zum Glück sehen es die Italiener etwas lockerer ... in Como habe ich immer so mit zwei Tickets parkiert/übernachtet!
Da gab es in der Schweiz schon mal ein ganz anderes Urteil ... --> Link " ... die Bezahlung der Parkgebühr für Feld «X» gilt demnach quasi als «Miete» für den Platz innerhalb der Markierung. Sofern es sich bei den parkierten Fahrzeugen um Motorwagen oder andere mehrspurige Motorfahrzeuge mit ähnlichen Ausmassen handelt (Bsp. Motorräder mit Seitenwagen), dürfen also auch mehrere davon auf demselben Parkfeld platziert werden (Art. 48 Abs. 10 Signalisationsverordnung)."
Was ist der Sinn der Frage, bzw. Für was braucht man mit einem Auto 2 Parkplätze? Dodge RAM?
Im Prinzip für jedes Wohnmobil ab ca. 7m Länge, sofern man längs auf markierten Pkw-Parkplätzen parken möchte
Der TE schreibt oder fragt aber bei einem Auto….
Ich bin davon ausgegangen, er meint damit den Oberbegriff des "Automobils", was neben PKW auch Wohnmobile, Busse und sogar LKW einschließt --> Link Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Im Allgemeinen ( und im Besonderen auch ) ist auch ein Wohnmobil oder Transporter ein Auto. LG Robert ( der sich schon manchmal über spezielle Gedankengänge wundert) bei mir sind auch 40 tonner autos.... :ja: allesbleibtgut hartmut
Du parkst mit ‘nem 40-Tonner und ziehst nur zwei Parktickets?! :evil: :mrgreen: Grüße Dirk
(-: Dann können jetzt alle Foren zu Autoforum 1 - X umbenannt werden. Dachte wenn jemand Auto schreibt meint er auch Auto und keinen 40 Tonner. ich meine ja auch auto, diese gliedern sich auf in pkw, lkw, sonstige..... aber nicht kraftrad, zugmaschine.... jetzt verstanden? allesbleibtgut hartmut "Auto, das: durch einen Motor angetriebenes Straßenfahrzeug mit gummibereiften Rädern und offener oder geschlossener Karosserie zum Transport von Personen oder Gütern; Kraftwagen, Kraftfahrzeug, Automobil." Quelle: Duden
Also meintest du ein Wohnmobil oder ein PKW, LKW oder sonstiges, auf zwei PKW Parkplätzen? Für mich ist ein LKW kein Auto und es gibt nicht nur beim Parkrecht deutliche Unterschiede. mit welcher art von auto beschäftigen wir uns hier in der hauptsache :?: ein tipp: steht sogar im namen des forums! :ja: allesbleibtgut hartmut
Kindergarten !!!! :x LG Robert Grundsätzlich heißt es ja, wie weiter oben schon jemand geschrieben hat, „es ist platzsparend zu parken“. Darf eigentlich ein Anhänger auf einem öffentlichen Parkplatz parken wenn der ein Ticket hat? Und wenn ich mit PKW und Anhänger dran zwei Parkplätze hintereinander belege und zwei Tickets habe, ist das dann rechtens? :gruebel: Grüße Dirk anhänger geht bestimmt, aber nur blaue und rote mit sommerreifen :!: nicht aber an ungeraden samstagen, an karfreitag nur von 11 bis 17 uhr und freitag nach himmelfahrt erst ab 18 :!: also - aufpaszen! :idea: auszerdem ist ein anhänger kein auto! ;D allesbleibtgut hartmut
Ist vergleichbar mit der Situation die Hartmut in seinem Eingangspost fragt. Ich belege auch hin und wieder mit einem Pkw und Lastenanhänger zwei hintereinander liegende Parkplätze. Allerdings bei gebührenpflichtigen Plätzen nur mit einem Ticket weil ich bis jetzt der Meinung war dass ich nur für ein Pkw zahlen muss. Belege ich mit dem WoMo zwei hintereinander liegende Plätze ziehe ich auch nur ein Ticket weil es nur ein Auto ist. Auf improvisierten Parkplätzen bei Veranstaltungen zu denen ich mit dem Wohnmobil angereist bin habe ich auch immer nur die Gebühr für ein Pkw zahlen müssen. Möglich dass ich bis jetzt dabei immer eine Parkplatzgebühr unterschlagen habe. Die Frage von Hartmut bleibt aber weiterhin offen, ob das mit zwei Tickets rechtilich erlaubt ist. Vielleicht findet sich noch ein Kundiger der dazu was rechtkonformes berichten kann. Man sieht an den zahlreichen Antworten, dass es wohl nicht leicht zu beantworten ist. Vieleicht interessiert jemanden ein Spruch eines spanischen Polizisten. Wir standen mit zahlreichen anderen Wohnmobilen auf einem grossen Parkplatz, kaum ein Wohnmobil passte natürlich in die markierten Parkflächen alle standen "über zwei". Der Platz war gebührenfrei. Zwei Polizisten finden an Strafmandate zu verteilen, waren jedoch noch nicht "in unserer Ecke". Eine kleine Gruppe von Camper ging hin, ich schloss mich an und wir fragten was denn los sei. Der Polizist antwortete, dass nur hier parken dürfe, der auch in die markierte Parkfläche passe, für andere Fahrzeuge sei deshalb hier Parkverbot und dies müssen sie umsetzen. Meine Frau udnich entschlossen uns spontan weiterzufahren so wie sehr viel andere Camper :D Beim rausfahren haben wir gesehen, dass dort das Zeichen 314 stand. |
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