Letzte Woche in der Nähe von Milano gesehen, ob's für die EU eine Zulassung gibt?
Wäre auf jeden Fall eine saubere Methode.
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Letzte Woche in der Nähe von Milano gesehen, ob's für die EU eine Zulassung gibt? Wäre auf jeden Fall eine saubere Methode. In Frankreich habe das auch schon gesehen mit einem Smart. Waren Holländer. Bei uns ist das leider nicht erlaubt. :cry: Es gab mal in DE den Hund aber die sind auch verboten inzwischen. Das Problem es ist eine ungebremste "Anhängelast". In D komplett verboten - übrigens auch für Ausländer, die hier durchfahren. Ungebremste Anhängelast ist das eine, wäre aber bis 750 Kg kein Problem - rein formell leider nicht möglich, da Fahrzeuge keine Anhänger sind :) §33 StVZO, Schleppen von Fahrzeugen: Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden. Quelle: --> Link Erlaubt ist das in Europa nur in NL, UK und IT. Und: die Strafe ist zwar nicht besonders hoch (man hört so was von 25 Euro), aber die Weiterfahrt wird untersagt. Abschleppen ist was anderes, aber eben auch nur im Notfall zulässig. bis denn, Uwe Haben wir in den USA schon oft gesehen und in Frankreich auch schon einmal. Das wäre wunderbar, wenn wir das in D bis 750Kg auch dürften. Aber leider wird das nix. (Ein Daihatsu Cuore bis 2007 gibt es mit 720Kg und vier Sitzplätzen!) LG Carsten Bedenke sollte man, dass der "Anhänger" dann 2 Achsen hat. Das läuft nicht mehr unter Tandemachse mit dem neuen, bzw dem umgeschriebenen alten lappen ginge das.... allesbleibtgut hartmut
...nee, dafür sind die Achsen bei einem Pkw zu weit auseinander um als "einachsig" zu gelten. Das genaue Maß weiß ich aber nicht mehr. die 3 achsen sind auf 4 erweiert, drehschemel geht! das tandem musz <= 1m. hartmut
Hallo zusammen, das trifft zu. Nachzulesen in § 6 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung. "Klasse C1: Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, aber nicht mehr als 7 500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Klasse C1E: Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug – der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt, – der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12 000 kg nicht übersteigt." Gruß Fildermann Hallo, Bei der Gelegenheit In AmiLand kann man das gezogene Fahrzeug (wenn man will) vom Zugfahrzeug aus elektrisch 'fernbremsen'. Da kommt eine Kiste vor den Fahrersitz, von vorn kamm man dann die Kiste veranlassen, die Fußbremse zu drücken. Wie genau die Kiste das macht, weiß ich nicht. Wir haben mal ein US-Mobil importiert, da war vorn noch die Fernbedienung eingebaut. . Wir sind halt (Gott sei Dank) nicht in "AmiLand". Backwards Fahrenheit damit ist in riesen Spass.... ... und BE oder CE für 2-achsigen Anhänger hilft auch nicht, wenn der 'Anhänger' nicht gebremst wird - 2-achsige Anhänger dürfen nicht ungebremst sein :-) Davon ab, so ne Zuggabel MIT Bremseinrichtung und entsprechender Umbau des gezogenen Fahrzeugs dürfte keinen Cent billiger sein als ein Autoanhänger. Und den kann man auch noch anderwertig einsetzen, wenn man kein Superspezialmodell kauft, das nur aus Luft und 2 Schienen für die Räder besteht. Für Automatikfahrzeuge und nassgeschmierte DSGs braucht man noch eine extra Bypass-Ölpumpe, damit das Getriebe beim Schleppen nicht verreckt. Dazu kommt, wie oben erwähnt, dass man rückwärts nicht um die Ecke kommt, weil die Räder falsch einschlagen. OK, spielt für viele keine Rolle, die mit (oder sogar ohne) Anhänger eh nicht rückwärts fahren können... ;D Unterm Strich hat die Lösung so viele Nachteile, dass sie zumindest für mich total uninteressant ist. Entweder Anhänger, 2. Fahrer oder vor Ort mieten, wenn man überhaupt ein Auto braucht. bis denn, Uwe
Außerdem müssten die beiden Fahrzeuge elektrisch miteinander verbunden werden. Und so ohne weiteres, über ein Anhängermodul, die Rück- und Bremsleuchten des gezogenen Fahrzeugs anzusteuern dürfte wohl interessant werden ( möcht´ nicht wissen was da bei Rückströmen im Bus des gezogenen Fahrzeugs passiert ). Warum hat die Deichsel auf dem Bild eigentlich eine Auflaufbremseinrichtung?? :gruebel: Grüße Dirk
Und dazu auch noch eine elektrische Verbindung zum gezogenen Fzg?
Wie beim jedem Anhänger für die rückwärtige Beleuchtung? |
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