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Nummernschildbefestigung per Klett


Mann am 02 Jun 2024 14:36:06

wollt fragen ob es diesbezüglich Meinungen bzw. Erfahrungen gibt, besonders betreffs Waschanlage, die Rezessionen z.b. bei Amazon sind nicht schlecht und Optik gefällt mir.
Danke

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

DonCarlos1962 am 02 Jun 2024 15:02:54

Bis Frühjahr 2023 war die alternative Anbringung mittels Klett, Magnet oder Saugnapf nicht klar geregelt. Doch seit 15. Februar 2023 ist die Sache mit Erscheinen des Verkehrsblatts aber klar: In Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, in dem sich alles um Kennzeichen dreht, steht lapidar: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein". Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt. Wichtig ist, dass die Schilder nur mit mechanischem Aufwand oder speziellem Werkzeug entfernt werden können. Das schließt auch Kennzeichenhalten, in die das Nummernschild eingeclipst wird, ein.

So steht es geschrieben. Was Du machst ist Deine Sache.

LG Carsten

Scimitar am 02 Jun 2024 15:19:34

Ich habe schon seit Jahren an meinem Oldi das hintere Schild mit Klett befestigt, weil ich keine Löcher in die frisch restaurierte Karosserie bohren wollte.
Es hält sehr gut und wer es nicht weiss kommt nicht darauf wie es befestigt ist.

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Pechvogel am 02 Jun 2024 15:27:31

DonCarlos1962 hat geschrieben:…"Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein". Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt...

So kenne ich das auch!



Grüße
Dirk

KAWADO am 02 Jun 2024 15:45:17

DonCarlos1962 hat geschrieben: In Paragraf 10 Absatz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, in dem sich alles um Kennzeichen dreht, steht lapidar: "Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein".


Mit anderen Worten: Klettband, Klebeband oder Magnetschilder sind nicht erlaubt....


Den ersten Teil §10/(5) finde ich im Gesetz OK.

Den Teil "mit anderen Worten" finde ich leider nicht.... hast Du dafür eine Quelle?

DonCarlos1962 am 02 Jun 2024 16:07:36

KAWADO hat geschrieben:Den ersten Teil §10/(5) finde ich im Gesetz OK.

Den Teil "mit anderen Worten" finde ich leider nicht.... hast Du dafür eine Quelle?


--> Link
--> Link

LG Carsten

KAWADO am 02 Jun 2024 16:20:39

DonCarlos1962 hat geschrieben:
--> Link
--> Link
LG Carsten


Sorry Carsten, aber Bild & Stern Auslegung des §12 meinte ich nicht.... eher Gesetzestexte wie §12 --> Link

Hier nochmal der Auszug Absatz (5):

(5) Kennzeichen müssen an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 9 Absatz 2 Satz 3 sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. Bei einer einachsigen Zugmaschine genügt die Anbringung an der Vorderseite, bei einem Anhänger und bei einem Kraftrad die Anbringung an deren Rückseite. An einem Fahrzeug der Klasse L5e nach dem Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe e in Verbindung mit Anhang I der Verordnung (EU) 168/2013, das ein amtliches Kennzeichen führt, muss kein vorderes Kennzeichen vorhanden sein.

"Fest" angebracht ja.... aber was genau ist FEST ? :juggle:

Konsul am 02 Jun 2024 17:21:25

Klettband ist zulässig wenn man das Kennzeichen nicht von Hand abziehen kann. Das heisst es muss ein Rakel oder ähnliches dafür verwendet werden um es zu lösen. Ich fahre seit Jahren an meinen Fahrzeugen mit Klettband. Bis jetzt hat es weder den TÜV noch eine Verkehrskontrolle gestört.
Und mal ganz ehrlich: Die normalen Kennzeichenhalter............ Aus denen löse ich in Sekunden ohne jegliches Werkzeug das Kennzeichen. Die wären ja somit alle illegal.

HOfoe am 02 Jun 2024 17:58:31

Konsul hat geschrieben:Und mal ganz ehrlich: Die normalen Kennzeichenhalter............ Aus denen löse ich in Sekunden ohne jegliches Werkzeug das Kennzeichen. Die wären ja somit alle illegal.


Hier noch ein anderer --> Link mit Werbung für Kennzeichenhalter. ;-)
Aber im dort veröffentlichten Text steht auch
Für Kennzeichenbefestigungen, die auch ohne Werkzeug entfernt werden können, kann eine Allgemeine Betriebserlaubnis beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragt werden.

HOfoe am 02 Jun 2024 18:16:20

Sorry, hatte eben die alte Fassung erwischt, die Anfang 2024 ausgelaufen ist.
Hier die aktuell (bis 2026) gültige Fassung: --> Link

Konsul am 02 Jun 2024 19:28:23

Und da steht im Prinzip nichts anderes drin als das was ich oben geschrieben habe :wink: Nur mit etwas anderen Worten.

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