vicos am 15 Jul 2024 13:13:40 Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen. Hallo, die Suche nach einem Wohnmobil, welches zu uns passt, gestaltet sich schwierig. Entweder zu teuer, für Klasse B zu schwer oder zu wenig eingetragene Sitzplätze. Es gibt anständige Fahrzeuge mit vernünftigem Aufbau, jedoch liegen die bei 3,85 oder gar 4t zGG. Jetzt käme die Ablastung ins Spiel, über deren Sinn oder Unsinn im Verhältnis zum Leergewicht hier nicht diskutiert werden soll. Mit ist klar, dass es gewichtsmäßig grenzwertig ist, aber dennoch machbar, ein Fahrzeug mit 6 Sitzplätzen bei 3,5t zu fahren. Es soll auch nur eine Zwischenlösung sein, bis die EU den Führerschein auf 4,25t angehoben hat. Es werden die 6 Sitzplätze auch nur benötigt, um mit allen Kindern ohne Gepäck mal von A nach B zu fahren, weil wir unseren 7-Sitzer PKW dann nicht mehr brauchen. In den Urlaub möchten die beiden ältesten Kinder eh nicht mehr mit. Jetzt gibt es die DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/535 DER KOMMISSION vom 31. März 2021 die besagt, dass die Mindest-Nutzlast anders berechnet werden muss. Neu hinzugekommen ist, dass neben des Personengewichts (75kg) auch noch 10kg pro Person plus(!) 10kg je angefangener Meter Fahrzeuglänge addiert werden müssen. Das wären bei einem 7,3m 6-sitzer zum Beispiel (8+6)x10kg=140kg + (5x75kg (Fahrer bereits im fahrbereiten Leergewicht enthalten)) = 515kg 515kg, die zum fahrbereite Leergewicht hinzugefügt werden müssen. Bei einem 3,5t über 7m Länge dürfte das fahrbereite Leergewicht demnach max. 2985kg betragen. Jetzt kommt die Frage an die Sachverständigen hier in Forum, weil mir nochmal die Sachverständigen vom technischen Dienst eine adäquate Antwort geben konnten: "(1) Mit dieser Verordnung werden Bestimmungen für einheitliche Verfahren und technische Spezifikationen für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klassen M, N und O sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten gemäß Artikel 4 Absatz 7, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 10 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt."
Meines Verständnisses nach gilt diese Verordnung für die Homologation und Erteilung einer Typgenehmigung neuer Fahrzeuge. Bestehende Typgenehmigungen sind davon ausgenommen. Demnach sind bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge davon ausgenommen, richtig?
Gast am 15 Jul 2024 13:23:29 Da bist Du aber in die falsche Foren-Kategorie gerutscht, oder? Hier gehts um Batterien....
mv4 am 15 Jul 2024 13:32:41 das wird ein Mod sicher ändern können..
ja das gilt dann nur für Neufahrzeuge.
Mache dir mal nicht so viel Hoffnungen mit der Aufhebung der 3,5t Grenze der Fahrerlaubnissklasse....das kann sein das die aufhebung für die Beschränkung auf 3,5 t nur für Führen von Fahrzeugen mit E Antrieb gilt.
thomker am 15 Jul 2024 14:08:03 7,3 m bei 3,5T ist schon im 2 Personen Urlaubsmodus utopie, von der Hinterachslast mal ganz abgesehen...aber die Händler werden's dir schon schmackhaft machen, die können zaubern...
vicos am 15 Jul 2024 14:18:16 mv4 hat geschrieben:Mache dir mal nicht so viel Hoffnungen mit der Aufhebung der 3,5t Grenze der Fahrerlaubnissklasse....das kann sein das die aufhebung für die Beschränkung auf 3,5 t nur für Führen von Fahrzeugen mit E Antrieb gilt.
Die EU Kommission hat sich bereits dafür ausgesprochen, 4.25t für Wohnmobile und Krankenwagen mit Klasse B freizugeben - unabhängig von der Antriebsart. Das muss noch durch den Trilog und wird voraussichtlich im Herbst entschieden, aber es kommt definitiv. Lediglich die Bedingungen sind noch nicht geregelt, ob zum Beispiel ein Tageskurs wie bei B96 erforderlich ist etc. Nach dem Beschluss haben die Mitgliedstaaten dann jedoch noch 3 Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen.
Marsu123 am 15 Jul 2024 15:02:14 vicos hat geschrieben:Das wären bei einem 7,3m 6-sitzer zum Beispiel (8+6)x10kg=140kg + (5x75kg (Fahrer bereits im fahrbereiten Leergewicht enthalten)) = 515kg 515kg, die zum fahrbereite Leergewicht hinzugefügt werden müssen. Bei einem 3,5t über 7m Länge dürfte das fahrbereite Leergewicht demnach max. 2985kg betragen.
Moin, solche Fahrzeuge gibt es doch auch als gebrauchte, must halt nach Fahrzeugen älter als 10 Jahre schauen, die waren vom Grundgewicht her noch etwas leichter ;-) z.B.: --> LinkMusst halt schauen ob damals das "Sicherheitspaket" mitbestellt wurde, dann hat der Wagen 6 eingetragene Sitzpläte und unter 3,5 Tonnen. Grüße Ralf.
Rockerbox am 15 Jul 2024 15:16:14 thomker hat geschrieben:7,3 m bei 3,5T ist schon im 2 Personen Urlaubsmodus utopie, von der Hinterachslast mal ganz abgesehen...aber die Händler werden's dir schon schmackhaft machen, die können zaubern...
Sorry, ein wenig pauschal und unhaltbar. Auch mit 7,3 m geht’s unter 3,5t und mit Luftfedern ist auch die Hinterachslast kein Thema. Wir sind mit dieser „Utopie“ schon einige Jahre unterwegs (gewogen). Knapp, aber machbar. Aber nicht utopisch.
wolfherm am 15 Jul 2024 15:18:32 Leute, hier soll es um ein Womo mit 6 eingetragenen Sitzplätzen gehen.
Rockerbox am 15 Jul 2024 15:26:06 wolfherm hat geschrieben:Leute,
hier soll es um ein Womo mit 6 eingetragenen Sitzplätzen gehen.
Bei 6 Personen sieht die Sache schon ganz anders aus …..
Gast am 15 Jul 2024 15:54:34 vicos hat geschrieben: Das muss noch durch den Trilog und wird voraussichtlich im Herbst entschieden, aber es kommt definitiv. Lediglich die Bedingungen sind noch nicht geregelt, ob zum Beispiel ein Tageskurs wie bei B96 erforderlich ist etc. Nach dem Beschluss haben die Mitgliedstaaten dann jedoch noch 3 Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen.
Wann wurde von der EU die Abschaffung der Zeitumstellung beschlossen? Und ist bis heute nicht erledigt. also nicht zu früh freuen.....
Pechvogel am 15 Jul 2024 16:03:11 vicos hat geschrieben:...Meines Verständnisses nach gilt diese Verordnung für die Homologation und Erteilung einer Typgenehmigung neuer Fahrzeuge. Bestehende Typgenehmigungen sind davon ausgenommen. Demnach sind bereits in Verkehr gebrachte Fahrzeuge davon ausgenommen, richtig?
Jein! :D Wenn Du jetzt darauf abziehlst das Du ein Womo, das jetzt mit 6-Sitzplätzen bei 3,85t oder 4t liegt "einfach so" auf 3,5t ablasten kannst: NEIN! Das wird kein Prüfer mitmachen. Das Thema "wieviel kann jeder Fahrgast an Ladung mitnehmen" bleibt! Kein Prüfer wird Dir 3,5t für 6 Personen eintragen wenn das Leergewicht schon bei 3,2t liegt. Da werden dann u.U. Sitzplätze mit ausgetragen. Und die werden dann u.U. nicht nur ausgetragen, da läßt der Prüfer evtl. auch den Gurtblock mit ausbauen. Stell Dir das mit dem Ablasten an der Stelle nicht so einfach vor! Das geht auch nicht ohne offizielles Wiegeprotokoll wieviel das Womo aktuell leer wiegt. Was theoretisch in den Fahrzeugpapieren steht, zählt dann erstmal nicht. Und ( gebrauchte ) Wohnmobile werden in der Regel mit zunehmendem Alter auch schwerer. :eek: Da kommt dann Solar auf´s Dach, noch´n Booster unter´n Sitz, eine Klimanalage, die AHK, der Fahrradträger wurde auch nachträglich...., Es gibt Wohnmobile dir wurden in der Vergangenheit von 3,5t auf 3,6t oder, noch früher, sogar auf 3,85t aufgelastet. Die bekommst Du relativ problemlos wieder abgelastet. Aber die haben dann auch wahrscheinlich keine 6 Sitzplätze. Aber bei "den Großen", die immer schon für 6 Leute und 4t oder mehr vorgesehen waren, vielleicht sogar das Heavy-Fahrwerk haben, da wird es schwierig mit dem Ablasten. Grüße Dirk
Pechvogel am 15 Jul 2024 16:16:40 vicos hat geschrieben:...Lediglich die Bedingungen sind noch nicht geregelt, ob zum Beispiel ein Tageskurs wie bei B96 erforderlich ist etc. Nach dem Beschluss haben die Mitgliedstaaten dann jedoch noch 3 Jahre Zeit, diese Richtlinie in nationales Gesetz umzusetzen.
Wenn das dann aber wieder auf nationaler Ebene umgesetzt wird, wie also z.B. bei dem in Deutschland geltenden B196 für Motorräder bis 125ccm, dann bekommst Du u.U. erstmal nur eine Erweiterung die auch nur nationale Gültigkeit besitzt. D.h. in Deutschland dürftest Du dann mit mehr als 3,5t fahren, im ( EU- ) Ausland nicht. Dann fangen, VIELLEICHT, die EU-Staaten untereinander an sich die verschiedenen nationalen Lösungen gegenseitig anzuerkennen. Das dauert dann aber auch wieder jaaahhrreeeeee. Z.B. der B196, eingeführt am 01.01.2020, und der in Österreich geltende B111 sind gegenseitig noch lange NICHT anerkannt. D.h. der Deutsche der mit seinem B196 in Österreich eine 125er fährt ist genauso ohne Führerschein unterwegs wie der Österreicher, der in Deutschland mit seinem B111 unterwegs ist. Und das obwohl beide Länder fast die identischen Grundlagen und Ausbildungen zur Erlangung ihrer Klassen haben. Darauf "zählen", das man mit "B" demnächst Womos bis 4,25t fahren darf, würde ICH also erst wenn es wirklich soweit ist! Grüße Dirk
sonnenscheinfahrer am 15 Jul 2024 18:12:06 vicos hat geschrieben:[ vom 31. März 2021 die besagt, dass die Mindest-Nutzlast anders berechnet werden muss. Neu hinzugekommen ist, dass neben des Personengewichts (75kg) auch noch 10kg pro Person plus(!) 10kg je angefangener Meter Fahrzeuglänge addiert werden müssen.
Ich weiß ja nicht wie alt dein WunschWoMo mit 6 Sitzplätzen sein soll/darf - evtl. bekommst du das mit einem Oldtimer ja hin! Für Fahrzeuge ab 2012 gibt es eine entsprechende VO, was davor galt, weiß ich nicht. … wo siehst du den Unterschied zur VERORDNUNG (EU) Nr. 1230/2012 DER KOMMISSION vom 12. Dezember 2012 ??? In dieser wird die Mindestnutzlast doch auch genau so berechnet - oder? Evtl. kannst du einen Link zu dieser Neuerung hier geben - jeder kann das ja aus seiner geraden aktuellen Sichtweise lesen. Und BITTE, nimm Begriffsbestimmungen die es auch gibt - wie MASSE IM FAHRBEREITEM ZUSTAND … ein „fahrbereites Leergewicht“ wirst du in keiner Verordnung finden.
Ruedi1952 am 15 Jul 2024 18:51:51 Unser Weinsberg 591G, 3,5 to, 6m Länge, BJ 2006 hat eingetragen 8 Sitzplätze aber nur 6 Plätze einschließlich Fahrer vorhanden. Sonderausstattung ist nur Fahradträger, Markise und Winterpaket. Zwei 130 AH Lifepo4,einen 300/600 W Wechselrichter. Wir haben nur drei EBikes und Roller mit. Kein Fernseher, Kaffeemaschine usw. Zwei Katzen und liegen mit 110 ltr. Wasser, zweite Toilettenkassette, mit 3 Personen knapp unter 3,5 to. Wobei die HA fast am Limit ist.
AndyAmmer am 15 Jul 2024 20:55:13 vicos hat geschrieben:Fahrzeug mit 6 Sitzplätzen bei 3,5t
Unser Ahorn Canada AS auf Renault Master hat z.B. 6 Sitzplätze eingetragen (8 ursprgl. vorhanden, aber mangels Kopfstütze bzw. Gurtbock nicht für die Fahrt zulässig) bei 2.972 kg Leergewicht laut COC. Andy
vicos am 15 Jul 2024 21:08:28 AndyAmmer hat geschrieben:Unser Ahorn Canada AS auf Renault Master hat z.B. 6 Sitzplätze eingetragen (8 ursprgl. vorhanden, aber mangels Kopfstütze bzw. Gurtbock nicht für die Fahrt zulässig) bei 2.972 kg Leergewicht laut COC.
Andy
Genau dieses Modell hatten wir die letzten Urlaube zur Miete. Einmal das 2021 Modell mit 6 eingetragenen Sitzen und Gurten und das 2019 Modell sogar 7(!) eingetragene Sitze und Gurte. Beide mit knapp 2960kg "Masse im fahrbereiten Zustand". Das wäre tatsächlich unser Traum-Mobil, durchdachtes Raumangebot, super Motor, sparsam, leider nicht in unserem Budget....
Gast am 16 Jul 2024 06:31:58 vicos hat geschrieben: Genau dieses Modell hatten wir die letzten Urlaube zur Miete. Einmal das 2021 Modell mit 6 eingetragenen Sitzen und Gurten und das 2019 Modell sogar 7(!) eingetragene Sitze und Gurte. Beide mit knapp 2960kg "Masse im fahrbereiten Zustand". ....
Tja... und genau der ist in Sachen Gewicht tatsächlich ne Mogelpackung (Masse in Fahrbereitem Zustand 2972 kg).... Oder kaufst Du heute noch ein Auto/ Wohnmobil OHNE Fahrerhausklima (+10kg)... ohne ISOfix (+4kg), großer Kühlschrank (+14kg)... macht zusammen 28 kg, somit sind wir bei 3000kg (plus minus 5% Toleranz)... Das Auto hat aber dann immer noch keinen Beifahrerairbag, kein Radio, keine elektrischen Fensterheber, keinen Tempomaten (Bestandteile des Renault Chassis Pakets)..... Eine Markise (+33kg) fehlt auch noch, keine Ausstiegshilfe, kein Winterpaket (+20 kg), keine Stützen, kein Fahrradträger etc..... Ja, die "fahrbereite Masse" klingt erst mal gut, aber bei Ahorn heißt Grundausstattung eben wirklich NACKT... Gruß Dieter
AndyAmmer am 16 Jul 2024 11:38:06 lonely0563 hat geschrieben:Das Auto hat aber dann immer noch keinen Beifahrerairbag, kein Radio, keine elektrischen Fensterheber, keinen Tempomaten (Bestandteile des Renault Chassis Pakets) Gruß Dieter
Mein Leergewicht nach COC enthält scheinbar all das: Chassis-Paket, Klimaanlage, Armlehnen, Hill-Start, Radio, Tempomat, Fensterheber und ATC, dazu noch Design-Paket, großen Kühlschrank und Isofix. In der "Preisliste Zubehör Wohnmobile 2022/2023" mit den zusätzlichen Gewichten ist nichts davon noch extra aufgeführt. Er hat auf der Waage nach Zulassung und Abholung genau 3.022 kg gehabt und da hatte ich ihn just schon vollgetankt, die Luftfedern waren da auch schon nachgerüstet. Selbst der Tank für Motor-Pipi war randvoll (22 Liter). Dass die 3.500 kg zGM in der Größenklasse für die richtige Benutzbarkeit mit einer vierköpfigen Familie eine ziemliche Mogelpackung sind und die 7 Schlafplätze nur dann "funktionieren", wenn alle Mitreisenden samt Gepäck mit der Bahn zum Stellplatz kommen, ist klar und herstellerübergreifender Mist. Deswegen haben wir - nur zu zweit unterwegs - noch nicht mal auf Leergewicht und Zuladung geguckt, sondern gleich aufgelastet. Andy
HollandSued am 16 Jul 2024 11:52:44 Ok…wenn dem so ist, stellt sich die Frage ob das dann ggf innerhalb der 5% Toleranzgrenze liegen kann / liegt.
Meines Wissens nach (nicht belastbar / gerne offen für weitere Infos) wird das Certificate of Conformity für einen Basistypen einer bestimmten Modellreihe beantragt / zugewiesen … und alle Änderungen, die sich abweichend (logischerweise nach oben gerichtet) davon abheben, werden konsequenterweise von der (vom Basisfahrzeug) maximalen Zuladung abgezogen.
Bitte um Aufklärung wenn das obige falsch sein sollte!!
…dann müssten (zB) Knaus und Frankia (jedenfalls die Modelle, die ich hatte), ihre Definitionen bzgl Zuladung ändern…
Gast am 16 Jul 2024 14:36:21 In meiner COC steht zum einen unter Punkt 13 die bei der Zulassung ermittelte "Masse in fahrbereitem Zustand" drin... mit 3044 kg.... und zusätzlich unter Punkt 13.2 die "tatsächliche Masse des Fahrzeugs"... mit 3075 kg (inklusive Sonderausstattung an Werk)
Gruß Dieter
Gast am 16 Jul 2024 14:52:45 HollandSued hat geschrieben:Ok…wenn dem so ist, stellt sich die Frage ob das dann ggf innerhalb der 5% Toleranzgrenze liegen kann / liegt.
Meines Wissens gibt es keine 5% Toleranz. Die Polizei ahndet das nur als Ordnungswidrigkeit und lässt einen weiterfahren. Im Ausland mag das ganz anders aussehen. Und wenn ich das richtig verstehe, ist die Masse im fahrbereiten Zustand das Gewicht, mit dem der Wagen das Werk verlässt (incl. der bestellten Ausstattung) und ist damit zwangsläufig bei jedem Modell individuell während in den Katalogen die minimale Leermasse ohne weiteres Zubehör steht. Zumindest der von uns gekaufte Wagen unterscheidet sich hier genau um den Wert, den das ab Werk installierte Zubehör bzw. die Pakete ausmachen.
HollandSued am 16 Jul 2024 15:51:40 Ich meinte mit der 5% Toleranz nicht die Überladung des WoMos, sondern die sogenannte 5% Klausel, die die Hersteller gerne in der Hinterhand haben um „frei nach Schnauze“ bauen zu können und sich nicht festnageln lassen zu müssen zB --> LinkMo Bil .de/werkstatt/gewichtsangaben-wohnmobilen-toleranz/
huskimarc am 16 Jul 2024 16:20:45 Mein alter lmc BJ 96 hatte 6 Sitzplätze, hatte jedoch Maxi Fahrwerk war mit 3,85 und 4 t zugelassen,3,5t und 6 Personen ist glaub nicht wirklich machbar, wir hatten zu 4 jedes kg gebraucht
Gast am 16 Jul 2024 17:18:18 HollandSued hat geschrieben:Ich meinte mit der 5% Toleranz nicht die Überladung des WoMos, sondern die sogenannte 5% Klausel, die die Hersteller gerne in der Hinterhand haben
Ah, ok. Das hatte ich falsch verstanden. Du meintest die +/- 5% Toleranz ab Werk.
Tinduck am 16 Jul 2024 18:15:15 Ich glaube, da hast du nur eine Chance, wenn du ein altes Fahrzeug findest, dass mit 3,5 Tonnen für 6 Personen zugelassen ist. War früher gängig und fährt heute noch überladen durch die Gegend, wenn die 6 Plätze genutzt werden… Wie oben schon geschrieben, so ne halblegale Ablastung macht heute meine Prüforganisation mehr. bis denn, Uwe
polobilist am 17 Jul 2024 12:11:07 Servus vicos, in der Tat hast Du mit sechs Sitzplätzen nur bei älteren Fahrzeugen Chancen. Suche doch mal nach Karmann Colorado H und Karmann Missouri H ( --> Link). Die alten Hecksitzgruppen hatten legal Beckengurte, die Fahrzeuge waren robust und trotzdem relativ leicht. Aber: Die Fahrt in einer Hecksitzgruppe mit Blick zur Seite (also quer zur Fahrrichtung) ist nicht jedermanns Sache, insbesondere da man dabei hinter der Hinterachse sitzt. Wir waren mit unserem Colorado auf T4 gelegentlich auch zu sechst auf Achse, auf lange Strecken ist das aber schon recht knapp. Auf Urlaubsreisen waren wir damit immer zu dritt unterwegs, uns hat das Sitzen hinten nichts ausgemacht. Vom Gewicht her waren wir dabei beim T4 praktisch immer an der Grenze (3,3 t). Viel Erfolg, polobilist
vicos am 17 Jul 2024 18:58:02 HollandSued hat geschrieben:Meines Wissens nach (nicht belastbar / gerne offen für weitere Infos) wird das Certificate of Conformity für einen Basistypen einer bestimmten Modellreihe beantragt / zugewiesen
Nein, das ist meines Wissens nicht so. Das COC ist tatächlich fahrzeugspezifisch und beschreibt exakt dieses Fahrzeug ab Werk. Darin beschreibt der Hersteller, dass das Fzg. der Typenehmigung entspricht und so zugelassen werden kann. Das was du meinst ist die Typgenehmigung selbst, die für einen Fahrzeug typ im Rahmen einer Homologation durch die Behörden der Mitgliedsstaaten erteilt wird, in D z.B. das Kraftfahrt-Bundesamt (E1). at polobilist: Ich finde die Karmanns vom Konzept her sehr interessant, von der Qualität her werden die sicher auch eher im oberen Bereich liegen. Jedoch befürchte ich, dass es darin zu sechst seeeehr kuschelig wird und auch das "Wohnmobil-Feeling" eher weniger ausgeprägt ist, weil man eher auf Bulli-Höhe sitzt und nicht weiter oben. Aber zummindest die Rundum-Sicht für die Passagiere iM Heck ist scheinbar gut, ein Panorama-Blick sozusagen. Dass hier Sitze in Querrichtung mit Gurten erbaut und zugelassen sind, erstaunt mich sehr. Denn mit Tag der ersten Zulassung ab dem 20.10.2007 sind Sitzplätze quer zur Fahrtrichtung nicht mehr zulässig. Hersteller umgehen diese Regelung gerne, indem sie die Stückzahlen begrenzen und über die Kleinseriengenehmigung für Fahrzeuge gehen. Damit können Sie viele Richtlinien ignorieren. Ich hatte bereits ein Fahrzeug in Aussicht, das hatte neben den drehbaren Sitzen vorne auch noch eine seitliche Sitzbank hinter dem Beifahrersitz - ohne Gurte, mit einer Kopfpolsterungg an der B-Säule. Eingetragen waren 6 Sitzplätze. Der Verkäufer meinte, diese Sitzplätze auf der Bank wären von der Gurtpflicht ausgenommen, was ich sehr in Frage stellte, denn § 21 StVO schreibt vor, dass nur so viele Personen mitfahren dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind.
Tinduck am 17 Jul 2024 19:21:37 Ältere Mobile fallen bei diesen ganzen Gurt- und Sitzplatzregelungen unter Bestandschutz. Die Daten, bis wann was erlaubt war, kann man googeln. Wenn die so erst-zugelassen wurden, kann man sie auch weiter so fahren.
Man sollte sich nur hüten, irgendwas ändern zu wollen, da müssen dann nämlich sämtliche neuen Vorschriften beachtet werden.
bis denn,
Uwe
Tinduck am 17 Jul 2024 19:24:05 Ergänzung: neuere Vorschriften zur Kindersicherung während der Fahrt müssen trotzdem beachtet werden. Es gibt z. B. keine Kindersitze, die für parallel zur Fahrtrichtung angebrachte Sitzplätze (Seitenbank) zugelassen sind, also können da keine Kinder sitzen, die noch einen Kindersitz benötigen, so als Beispiel.
bis denn,
Uwe
Pechvogel am 17 Jul 2024 20:28:33 vicos hat geschrieben:Nein, das ist meines Wissens nicht so. Das COC ist tatächlich fahrzeugspezifisch und beschreibt exakt dieses Fahrzeug ab Werk… --> LinkDas CoC-Dokument ist normalerweise für eine bestimmte Reihe von Fahrzeugen. D.h. der Hersteller gibt die ( theoretischen ) Daten für das Fahrzeug an und das gilt dann für die „Fahrgestellnummern“ 4711 bis 5813. Danach wurde dann der Motor geändert, oder Teile am Fahrwerk, Bremsen,…. D.h. das CoC spiegelt nicht die real vorliegenden Daten wieder: Der „Motor“ wurde auf dem Prüfstand nicht auf seine Leistung getestet ( wird schon 150PS +- haben ) und auch das Gewicht nicht vor Auslieferung gewogen und „händisch“ ins CoC eingetragen. Grüße Dirk
heinz28 am 17 Jul 2024 21:34:29 Der ADAC geht davon aus, dass die Anhebung der Gewichtsgrenze nicht vor 2028 kommt. Darauf wirst du schwerlich warten können.
rkopka am 29 Jul 2024 15:45:28 Tinduck hat geschrieben:Ich glaube, da hast du nur eine Chance, wenn du ein altes Fahrzeug findest, dass mit 3,5 Tonnen für 6 Personen zugelassen ist. War früher gängig und fährt heute noch überladen durch die Gegend, wenn die 6 Plätze genutzt werden…
Mein Carado A361 von 2012 hat das auch noch, incl. 6 Gurten. Wenn ich alles weglasse, das irgendwie geht, und die Personen je 60kg haben, komme ich hin mit dem Gewicht (voller Dieseltank, kein Wasser). RK
Tinduck am 29 Jul 2024 19:02:30 rkopka hat geschrieben:Wenn ich alles weglasse, das irgendwie geht, und die Personen je 60kg haben, komme ich hin mit dem Gewicht (voller Dieseltank, kein Wasser).
RK
Das kann sich ausgehen, ist aber eben deutlich unter Normbeladung, wo jede Person 75 Kg hat, plus 10 Kg Gepäck. bis denn, Uwe
ollimk am 07 Aug 2024 16:04:52 Pechvogel hat geschrieben:--> LinkDas CoC-Dokument ist normalerweise für eine bestimmte Reihe von Fahrzeugen. D.h. der Hersteller gibt die ( theoretischen ) Daten für das Fahrzeug an und das gilt dann für die „Fahrgestellnummern“ 4711 bis 5813. ...
Da hast du deinen eigenen Link nicht verstanden oder nicht gelesen. Da steht doch klar zu lesen: "Bei diesen Daten handelt es sich um auf Fahrzeug-Identifizierungsnummern basierenden technische Datensätze, die detailliert das individuelle Fahrzeug beschreiben". Die Übereinstimmungserklärung, vulgo CoC, beschreibt genau 1 Fahrzeug und es wird bestätigt, dass dieses eine Exemplar einem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht. Schau dir so ein Dokument doch mal im Original an.
UweHD am 07 Aug 2024 17:56:24 ollimk hat geschrieben: ...Die Übereinstimmungserklärung, vulgo CoC, beschreibt genau 1 Fahrzeug und es wird bestätigt, dass dieses eine Exemplar einem genehmigten Fahrzeugtyp entspricht.
Daher haben wir für unseren Adria Coral auch zwei CoC Bescheinigungen bekommen: Eine von Citroen für das Basisfahrzeug und eine von Adria für das letztlich fertige Wohnmobil, aufgebaut auf dem Citroen-Chassis. Da das Chassis eine Heavy-Ausführung ist, haben wir jetzt z.B., unterschiedliche zGG in den beiden CoC-Papieren, und auch das Zug-GG und die Anhängelast sind unterschiedlich. Und beide CoC sind auf ein und dieselbe VIN ausgestellt!
ollimk am 08 Aug 2024 09:26:36 UweHD, das klingt seltsam. Wie bei allen Wohnmobilen, haben wir für den Pössl auch 2 CoC-Dokumente bekommen, allerdings gibt es da keine solchen Diskrepanzen. 6500 kg Zug-Gesamtmasse und (ursprünglich) 3500 zGM in beiden Blättern. Vielleicht gibt es Gründe für die Abweichungen bei dir, aber das würde ich mal beim Hersteller erfragen.
UweHD am 08 Aug 2024 14:06:24 ollimk hat geschrieben:haben wir für den Pössl auch 2 CoC-Dokumente bekommen, allerdings gibt es da keine solchen Diskrepanzen.
Der Pössl ist ein Kastenwagen, nehme ich jetzt mal an? Dann ist das nicht verwunderlich: Beim Kastenwagen bleibt das Basisfahrzeug und dessen Karosserie ja quasi unberührt, es gibt keine langen Aufbauten mit zusätzlichem Überhang etc. Wir haben einen Teilintegrierten, da bezieht sich das Basis-CoC nur auf das nackte Fahrgestell. Und wenn dann Andria da hinten eine Kiste mit einem Hilfsrahmen draufstellt, die locker mal 2m weiter nach hinten raussteht, dann hat das schon erhebliche Auswirkungen auf die dynamischen Achslasten und sonstigen Kräfte, die im Betrieb so auftreten. Daraus ergibt sich in unserem Fall ein verringertes Zug-GG von 6,5t auf 5,5t. Das zGG wurde im Adria-CoC ebenfalls werksmäßig auf 3,5t geändert, was aber wohl lediglich eine Konzession an die Führerscheinproblematik darstellt. Man kann den Wagen ohne technische Änderungen mit 3,5t zGG oder 4,0t bekommen.
vicos am 18 Apr 2025 15:25:35 Ich muss das Thema nochmal hochholen, da es scheinbar immer absurder wird.
Eins möchte ich im Vorfeld nochmal klarstellen: mir ist die Gewichts-Brisanz die 3,5t Fahrzeuge betreffend klar, darum soll es hier in der Diskussion jedoch nicht gehen. Die 4,25t Fahrerlaubnis mit dem Führerschein Klasse B kommt definitiv, jedoch nicht vor 2028. Solange kann ich nicht warten, da meine Kinder JETZT noch im Alter sind, wo sie noch mit in den Urlaub fahren, in 3 Jahren brauche ich das dann auch nicht mehr...
Ich habe nun ein weiteres Fahrzeug gefunden, welches und zusagen würde, wenn....
Ein Rimor Seal 50 mit vier Stockbetten hinten und Alkoven. Das Fahrzeug kam an Werk mit 6 eingetragenen Sitzplätzen bis 3,5t. Soweit so gut. Nun hat es der Verkäufer sinnvoller Weise auf 4t aufgelastet und dafür auch eine technische sinnvolle/erforderliche Änderung vorgenommen und verstärkte Federn auf Achse 1 und zusätzlich eine Luftfederung auf Achse 2 von Goldschnitt, sowie größere Reifen mit einem höheren Lastenindex verbauen lassen. Jetzt kommt das kuriose: würde ich das Fahrzeug wieder ablasten wollen, geht das nicht ohne weiteres. Der technische Dienst würde eine erneute Erziehung des Fahrzeugs vornehmen. Wie wir wir wissen, sind die Fahrzeuge meist schwerer als angegeben, sodass ich befürchte, dass die Masse in fahrbereiten Zustand dann weniger Kilogramm zu hoch ist und ein Sitzplatz ausgetragen werden muss, obwohl originale COC des Herstellers vorliegt. Ich habe über diverse technische Dienste (TÜV Nord, TÜV Süd, DEKRA) über den Rimor Servicepartner oder auch direkt bei Goldschmitt keine konkrete Auskunft einholen können. Auch die Sachverständigen wollen sich nicht adäquat dazu äußern, sondern erklärten mit nur, wie die üblichen Weise bei einer Ablastung vorgehen.
Hat jemand damit bereits Erfahrung? Es kann doch nicht sein, dass ein Fahrzeug bei der "Rücknahme" einer Auflastung plötzlich einen Sitz weniger haben darf? Die technischen Änderungen sind ja auch bei 35t zulässig, rein für den Sicherheitsgewinn und Fahrstabilität. Bei Goldschmitt sagte man mir, dass deren Komponenten nicht zeigen schwerer sein müssten, als werkseitig verbaute Dämpfer, zum Teil sogar leichter sind. Ein Teilegutachten, wo ich mögliche entsprechende Auflagen rauslesen könnte, halten die zurück, weil das "geistiges Eigentum" wäre und nur im Kaufpreis deren Produkte enthalten ist. Das ist für mich absolut neu und etwas hanebüchen.
Bergbewohner1 am 18 Apr 2025 15:55:01 JUBE11 hat geschrieben: Wann wurde von der EU die Abschaffung der Zeitumstellung beschlossen? Und ist bis heute nicht erledigt. also nicht zu früh freuen.....
Es gibt halt immer noch Welche die glauben an den Weihnachtsmann, die beschließen nur noch was denen Geld bringt, für was schreibe ich lieber nicht
ManfredK am 18 Apr 2025 16:02:51 vicos hat geschrieben:.....Es kann doch nicht sein, dass ein Fahrzeug bei der "Rücknahme" einer Auflastung plötzlich einen Sitz weniger haben darf?
Ist doch recht einfach: Das Fahrzeug entladen und nach Möglichkeit in den unbeladenen Serienstand bringen und dann die Masse in fahrbereitem Zustand (incl. 90% gefülltem Kraftstofftank, Wasserfüllung für die Fahrt und Fahrergewicht 75kg) auf geeichter Waage Wiegen lassen. Danach wirst du sehen ob die erforderliche Zuladung für die weiteren 5 Sitzplätze ausreicht. Ob du dann mit dem ansonsten notwendigen Reisezubehör noch die 3,5t erfüllst....
Bergbewohner1 am 18 Apr 2025 16:07:57 vicos hat geschrieben: Es kann doch nicht sein, dass ein Fahrzeug bei der "Rücknahme" einer Auflastung plötzlich einen Sitz weniger haben darf? Die technischen Änderungen sind ja auch bei 35t zulässig, . Bei Goldschmitt sagte man mir, dass deren Komponenten nicht zeigen schwerer sein müssten, als werkseitig verbaute Dämpfer, zum Teil sogar leichter sind. .
Erfahrungen habe ich bei solchen Fahrzeugen im abgelasteten Zustand nicht, nur mit Überladung bei 3,5 Tonnen. Du wirst keinen finden, der das Fahrzeug auf 3,5 Tonnen mit den Sitzplätzen ablastet, der Prüfer wird es wiegen lassen und wenn er nicht ganz blöd ist, bekommst du keine Ablastung. Fährst du mit dem WoMo in eine Wiegekontrolle und bist natürlich Überladen, dann ist der Prüfer Schuld. Genau wie der Hersteller, wenn er dir eine Fahrzeug verkauft, wo du nie die 3,5 Tonnen einhalten kannst, siehe 4x4 von Hymer. Du solltest den hier eingefleischten "Hasen" schon etwas Sachkompetenz/Erfahrung zutrauen. Auch wenn einer schreibt, müßte schon gehen, aber nicht mit den Personen und einem ausgestatteten Wohnmobil.
Pechvogel am 18 Apr 2025 17:09:40 Wo wäre denn das Problem wenn wirklich ein Sitzplatz ausgetragen würde? :eek: Du hast doch selber im Eröffnungspost geschrieben dass Eure beiden ältesten sowieso nicht mehr mit Euch in Urlaub fahren. Und als „Daily-Driver“?!!? Fahren da wirklich alle Kinder immer mit? Und selbst wenn: wie oft kommt man in eine Verkehrskontrolle? Wenn man kontrolliert wird wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das die Beamten die Anzahl der Personen mit den eingetragenen Sitzplätzen vergleicht? Zumal wenn alle angeschnallt sind.
Über das Thema „Überladen bei 3,5t“ machst Du dir keine / kaum Gedanken. Aber darüber das evtl. eine Person, angeschnallt auf vorschriftsmäßigem Sitz, zu viel mitfährt?? :gruebel:
Grüße Dirk
vicos am 18 Apr 2025 17:25:32 Es kommt nicht darauf an, ob alle Kinder noch in den Urlaub mitfahren oder nicht, es geht mir persönlich nur darum, dass wir auch mal einen 6-Sitzer zur Verfügung haben, wenn wir diesen 1-2 mal im Jahr brauchen, zumal das Fahrzeug ja ab Werk genau diesen Zustand hatte: 6 eingetragene Sitzplätze bei 3,5tZulGg, bescheinigt im COC. Wenn das Fzg. vor der Erstzulassung im Rahmen der Homologation nicht gewogen wurde, warum soll das dann jetzt geschehen, wenn der Werkszustand wieder hergestellt werden soll?
Tinduck am 18 Apr 2025 17:39:00 Weil bei Änderungen in der Zulassung (und das ist eine Ablastung) jeweils die aktuell geltenden Richtlinien anzuwenden sind. Bestandsschutz gilt nur im Rahmen der ursprünglichen Zulassung.
Wenn du einen daily driver mit 6 Plätzen brauchst - kauf dir nen VW-Bus (o. Ä.) und kein Wohnmobil. Oder mach Klasse C1 und kauf was über 3,5 Tonnen. Oder finde eben ein altes Mobil, das passt und noch Bestandsschutz hat. Rosinen picken ist nicht mehr.
bis denn,
Uwe
Trouw am 18 Apr 2025 18:13:51 Vicos, du eierst (übermorgen ist Ostern) jetzt schon seit acht Monaten herum, für, wie du selber schreibst, 1 - 2 mal im Jahr mit 6 Personen im Wohnmobil zu fahren. Du hast hier eine Fülle von wirklich guten Hinweisen bekommen. Jetzt mußt du dann auch mal einsehen, dass es einfach nicht geht was du dir vorstellst. Wie sagt man, einen Tod muss man sterben oder die Eierlegenewollmichsau gibt es nicht. Kauf dir ein Wohnmobil, was deinen Wünschen nahe kommt und gehe 1 - 2 mal im Jahr ein Risiko ein. Als Beispiel: ich bin mindestens seit 40 Jahren nicht mehr kontrolliert worden.
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