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Wie ist dieses Parkschild zu deuten?


full am 30 Sep 2024 09:12:48

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Hallo zusammen!

Ich habe jetzt am Wochenende in der Nähe von Minden dieses Parkschild gesehen:

IMG_1662.jpg

Die Frage ist: Wie ist das zu deuten? Ich bin an einem Samstag abend dort angereist, d.h. an einem Wekttag. Folglich darf ich dort von 19 Uhr bis 7 Uhr stehen bleiben. Wenn es jetzt aber ab 0 Uhr auf einmal Sonntag ist, gilt ja die erlaubte Parkzeit von 7 bis 24 Uhr. Darf ich dann also am Sonntag nicht von 0 Uhr bis 7 Uhr dort stehen? Der Parkplatz liegt direkt neben einer Schule, daher wahrscheinlich auch diese seltsamen Zeiten.

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Tinduck am 30 Sep 2024 09:20:26

full hat geschrieben:Darf ich dann also am Sonntag nicht von 0 Uhr bis 7 Uhr dort stehen?


Würde ich so sehen.

bis denn,

Uwe

supcamper am 30 Sep 2024 10:00:38

full hat geschrieben:Die Frage ist: Wie ist das zu deuten?


--> Link

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full am 30 Sep 2024 10:14:06

Es geht ja hier um diesen Übergang am Sonntag von 0 bis 7 Uhr.
Wenn ich Samstags ankomme, darf ich laut Schild ja bis nächsten Tag 7 Uhr parken.
Komme ich am Sonntag an, darf ich erst ab 7 Uhr parken....

Luppo am 30 Sep 2024 10:39:07

full hat geschrieben:Es geht ja hier um diesen Übergang am Sonntag von 0 bis 7 Uhr.
Wenn ich Samstags ankomme, darf ich laut Schild ja bis nächsten Tag 7 Uhr parken.
Komme ich am Sonntag an, darf ich erst ab 7 Uhr parken....

Nein, Parkzeiten gelten grundsätzlich für die Benutzung, nicht für die Ankunft, die im Streitfalle gar nicht nachzuweisen wäre.
Also Sonntag parken ab 7 Uhr in diesem Falle.

palstek am 30 Sep 2024 10:41:17

full hat geschrieben:Ich bin an einem Samstag abend dort angereist, d.h. an einem Wekttag. Folglich darf ich dort von 19 Uhr bis 7 Uhr stehen bleiben. Wenn es jetzt aber ab 0 Uhr auf einmal Sonntag ist, gilt ja die erlaubte Parkzeit von 7 bis 24 Uhr. Darf ich dann also am Sonntag nicht von 0 Uhr bis 7 Uhr dort stehen?


Wenn du am Samstagabend anreist, darfst du offiziell nur bis 24 Uhr dort parken, denn dann ist der "Werktag" zu Ende - es zählt ja nicht die Ankunftszeit, sondern die tatsächliche Uhrzeit, zu der du parkst. Zwischen Sonntag 0 Uhr und 7 Uhr darf man dort gar nicht parken, wenn's nach dem Schild geht. Ich bin mir aber sicher, dass dies nicht so gemeint war. Man wollte den Parkplatz außerhalb der Schulzeiten für die Öffentlichkeit freigeben, vermute ich mal, und hat dabei nicht die Feinheiten der StVo gedacht.

supcamper am 30 Sep 2024 11:19:16

Die Beschilderung ist eindeutig und korrekt gem. StVO. Da gibt es nix zu deuteln.
Ob die Beschilderung an der betreffenden Stelle in dieser Weise sinnvoll ist, ist eine andere Frage.

fschuen am 30 Sep 2024 12:01:02

Wenn man "7-24 h" schreibt, aber "0-24 h" meint, hat das wenig mit Feinheiten der StVO zu tun. Abgesehen davon: müsste es nicht "werknachts" heissen?

Gruss Manfred

Pechvogel am 30 Sep 2024 12:35:50

palstek hat geschrieben:...Man wollte den Parkplatz außerhalb der Schulzeiten für die Öffentlichkeit freigeben, vermute ich mal, und hat dabei nicht die Feinheiten der StVo gedacht.

Was ist denn während der Schulzeiten?
Ist der Parkplatz dann kein Parkplatz mehr?
Und was gilt während der Ferienzeiten?

Nur weil da ein Schild steht heißt das noch lange nicht dass das auch Gültigkeit hat! :eek:

Wusstet ihr eigentlich das die zeitliche Begrenzung von z.B. Halteverboten um Müllfahrzeugen oder der Strassenreinigung das durchkommen zu ermöglichen unzulässig sind sofern sie fest installiert sind ( mobil aufgestellte Schilder hingegen sind wirksam )?





Grüße
Dirk

supcamper am 30 Sep 2024 12:47:53

fschuen hat geschrieben:Wenn man "7-24 h" schreibt, aber "0-24 h" meint,

Woher bitte kommt diese Erkenntnis?

purplenew am 30 Sep 2024 12:56:20

Pechvogel hat geschrieben:Was ist denn während der Schulzeiten?
Ist der Parkplatz dann kein Parkplatz mehr?


Es ist auch dann noch ein Parkplatz, jedoch ist die Benutzung zeitlich eingeschränkt (siehe Zusatzschild zum VZ314)

Pechvogel hat geschrieben:Und was gilt während der Ferienzeiten?


Auch dann gilt leider die zeitlich eingeschränkte Nutzung.

Pechvogel hat geschrieben:Nur weil da ein Schild steht heißt das noch lange nicht dass das auch Gültigkeit hat! :eek:


Dann zweifelst Du also die Rechtmäßigkeit jedes aufgestellten Verkehrszeichen an?

§39 StVO Rechtmäßigkeit des aufgestellten Verkehrszeichens
Auch fehlerhafte Gebots- und Verbotszeichen sind grundsätzlich wirksam (vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG). Rechtswidrige Verkehrszeichen müssen vom Verkehrsteilnehmer beachtet werden. Sie sind gültig und rechtsverbindlich. Das Gebots- und Verbotszeichen und damit der Verwaltungsakt ist nicht bereits deshalb nichtig, weil er einer gesetzlichen Grundlage entbehrt.

Pechvogel hat geschrieben:Wusstet ihr eigentlich das die zeitliche Begrenzung von z.B. Halteverboten um Müllfahrzeugen oder der Strassenreinigung das durchkommen zu ermöglichen unzulässig sind sofern sie fest installiert sind ( mobil aufgestellte Schilder hingegen sind wirksam )?


Woher hast Du diese Erkenntnis? Gibt es dafür eine belastbare Quelle? Ist denn jedes zeitlich befristete Halteverbot unwirksam, wenn es dauerhaft und fest aufgestellt ist? Woran erkennt man, dass ein dauerhaft aufgestelltes und zeitlich befristetes Halteverbot nur für Müllfahrzeuge bzw. die Straßenreinigung eingerichtet worden ist?

Und ja, das Parken ist bei dieser Beschilderung an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 00.00 - 07.00 Uhr unzulässig. Wer sein Fahrzeug z. B. an einem Samstag um 23.00 Uhr dort abstellt, wird es um 24.00 Uhr wieder wegfahren müssen.

Thomas





Grüße
Dirk[/quote]

Jagstcamp-Widdern am 30 Sep 2024 12:58:09

der wunsch des/der schildaufsteller-s (-in) ist doch klar :!:
er/sie will nicht, dasz ich da übernachte! :idea:
warum dafür alle juristischen spitzfindigkeiten abklopfen :?:

gips nur noch streithanseln :?:

allesbleibtgut
hartmut

battman am 30 Sep 2024 14:55:35

Steht doch alles eindeutig auf dem ZUsatzschild geschrieben .
Weiß gar nicht, was es daran unklar ist.

mithrandir am 30 Sep 2024 15:06:53

Ich geb hier mal die Antwort, die der TO hören will und die ich für sinnvoll halte, was nicht heißt, dass sie gesetzeskonform ist.
Ich glaube der Schilderersteller hat diese Feinheit, die du ansprichst nicht bedacht. Offiziell darfst du Sonntagmorgen von 0-7 Uhr nicht parken und Montagmorgen von 0-7 Uhr auch nicht.
Ich würde es drauf ankommen lassen.
Im schlimmsten Fall gibt es einen echten Stinker, der nur darauf wartet, dass jemand zu diesen Uhrzeiten dort steht. Dann gibt es einen strafzettel.
Aber trotz aller Miesepeterei glaube ich, dass der Großteil der Menschheit nett ist und nichts passiert.

Jagstcamp-Widdern am 30 Sep 2024 15:21:16

und warum musz man ausgerechnet genau da nachts parkern :?:

allesbleibtgut
hartmut

full am 30 Sep 2024 15:32:32

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:und warum musz man ausgerechnet genau da nachts parkern :?:


Naja, weil in der Sporthalle nebenan am nächsten Tag ein Turnier meiner Tochter war und wir gemütlich bereits am Vorabend angereist sind (machen wir oft so). Ich hab da zwar erst gestanden, bin dann aber auf den Schuleigenen Parkplatz ausgewichen. War mir dann doch sicherer...

Glaube aber auch nicht, dass mich da einer weggescheucht hätte, aber sicher ist sicher.....

Trotzdem bleibt die Beschilderung für mich sinnfrei......

Gruß,
Frank

palstek am 30 Sep 2024 16:16:42

mithrandir hat geschrieben:... und Montagmorgen von 0-7 Uhr auch nicht.


Ich denke schon. Diese Zeitspanne ist vom Schild abgedeckt und ist ein Werktag.

Luppo am 30 Sep 2024 16:22:41

Danke, dass ich an der Jahrestagung des Verbandes bundesdeutscher Juristen teilnehmen durfte :-)

mowgli am 30 Sep 2024 17:40:00

Ist doch ganz einfach.
Am Wochenende ist Übernachtungsverbot/Nachtparkverbot.
Unter der Woche ist der Platz Tagüber für die Schule freizuhalten.

cbra am 04 Okt 2024 19:24:19

Pechvogel hat geschrieben:.....
Nur weil da ein Schild steht heißt das noch lange nicht dass das auch Gültigkeit hat! :eek:

...k


geht zwar nicht ums parken, aber um die gültigkeit von schildern....

--> Link

purplenew am 05 Okt 2024 18:09:46

cbra hat geschrieben:geht zwar nicht ums parken, aber um die gültigkeit von schildern....

--> Link


Und? Das war in Österreich (zudem eine Einzelfallentscheidung)und kann man so nicht auf D übertragen.

Thomas

cbra am 05 Okt 2024 20:00:58

Das ist "rechtliches und versicherungen" und nicht das deutschland forum

JACKYONE am 06 Okt 2024 13:38:41

Richtig, das ist nicht das "Deutschlandforum" (was immer das auch sein soll), Aber wenn es ums rechtliche in Deutschland geht, interessieren irgendwelche Meldungen aus Ösiland überhaupt nicht!

LG Robert

wolfherm am 06 Okt 2024 14:15:26

JACKYONE hat geschrieben:Richtig, das ist nicht das "Deutschlandforum" (was immer das auch sein soll), Aber wenn es ums rechtliche in Deutschland geht, interessieren irgendwelche Meldungen aus Ösiland überhaupt nicht!

LG Robert



Das ist das Deutschlandforum hier im Forum. --> Link

Rechtliches und Versicherungen ist eher länderneutral. Da kann auch mal eine österreichische Regelung vorkommen. Wir san ja international….. :D

BestiaNegra am 06 Okt 2024 19:34:13

'n Abend,

ich habe auch noch ein Halteverbotsschild, über das wir diskutieren können. Mir ist überhaupt nicht klar., wann das Halteverbot gilt. (Ab dem 11.03.2024 ist klar. :D )
Halteverbot.jpg
'

rtiker am 06 Okt 2024 19:39:35

BestiaNegra hat geschrieben:'n Abend,

ich habe auch noch ein Halteverbotsschild, über das wir diskutieren können. Mir ist überhaupt nicht klar., wann das Halteverbot gilt. (Ab dem 11.03.2024 ist klar. :D )
Halteverbot.jpg
'

Ab dem 11.3. die ganze Woche von 22 - 6 Uhr. Also mit Übernachten ist nicht :mrgreen:

Kuhtreiber am 06 Okt 2024 19:40:50

Jeden Tag von 22 - 6 Uhr. Wer das entworfen hat war nicht der Hellste :lol:

Pechvogel am 06 Okt 2024 19:47:37

BestiaNegra hat geschrieben:…Mir ist überhaupt nicht klar., wann das Halteverbot gilt…

DAS ist doch relativ einfach! :D
Das Haltverbot ( ein HaltEverbot gibt es auf deutschen Straßen, zum Glück, nicht! ) gilt an 7 Tagen in der Woche von abends 22.00 Uhr bis morgens 6.00Uhr.
Es gilt aber nur vor dem ersten Schild und hinter dem zweiten! :mrgreen:
Aber auch nur wenn da noch weitere Schilder stehen sollten! :eek:
Es gilt NICHT zwischen den Schildern!! :mrgreen: :mrgreen:

( und DAS ist mein ernst!! Ist NICHT ironisch gemeint! )


Grüße
Dirk

HOfoe am 06 Okt 2024 19:59:30

Ich würde es so verstehen, dass es von Samstag auf Sonntag 22 bis 6 Uhr nicht gilt. Aber das müsste dann wohl ein Gericht entscheiden.

BestiaNegra am 06 Okt 2024 20:19:48

Kuhtreiber hat geschrieben:Jeden Tag von 22 - 6 Uhr. Wer das entworfen hat war nicht der Hellste :lol:


'n Abend,

ich gebe Dir Recht, so interpretiere ich es auch. Aber warum von Sonntag bis Samstag und nicht von Montag bis Sonntag, wie üblicherweise eine Woche definiert ist. Am besten wäre es natürlich, wenn die Tage gar nicht genannt wären. Als ich das erste Mal dran vorbeifuhr, war mir überhaupt nicht klar, wann das Haltverbot gilt.

Es geht mir mit meinem Beitrag auch nicht um die örtliche Gültigkeit, sondern um die zeitliche Gültigkeit. Auf dem Bild ist leider nicht zu sehen, dass zwischen den Schildern eine Einmündung ist.

Joachim260 am 06 Okt 2024 20:39:36

Hallo

Das ist ein vorübergehend gültiges Verkehrszeichen wie es an Baustellen vorkommt.
Bei uns stehe auch öfter solche Schilder wenn Schwertransporte kommen. Durchgehendes Halteverbot von Sonntag 22:00 Uhr bis Samstag 6:00 Uhr. Nun ist der 11.3.2024 aber kein Sonntag. Das Datum läßt Spielraum für Interpretationen denn Sonntag war der 10.3.2024, somit würde das Halteverbot erst ab 17.3.2024 gelten. Ein Anwalt würde sich da sicher freuen wenn man ein Ticket bekommen hat.

Gruß
Joachim

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