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Erstmals überhaupt beschäftigt sich der BGH, das höchste deutsche Zivilgericht, mit den zu hohen Abgasemissionswerten von Wohnmobilen. Es konstatierte den Einbau unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Fiat Ducato. Ein richtungweisendes Urteil für Eigner von Wohnmobilen auf Fiat-Ducato-Basis. Der Kläger hatte 2018 ein neues Wohnmobil Fiat Ducato Sunlight für 52 300 Euro gekauft. Im Jahr 2021 verlangte der Kunde den Kaufpreis und Finanzierungskosten bei gleichzeitiger Rückgabe des Wohnmobils von Fiat zurück. Nach Feststellung der Bamberger Richter des OLG war es mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet. Damit komme "ein Anspruch auf Ersatz des Differenzschadens in Betracht". Die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) haben sich mit dem Wohnmobil-Abgasskandal heute positioniert. Demnach haben auch Wohnmobil-Besitzer in solchen Fällen grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Zur Klärung der Diesel-Schadenersatzklage des Wohnmobil-Käufers verweist der Bundesgerichtshof die konkrete Causa an das Oberlandesgericht Bamberg zurück. Die Vorinstanz müsse nun nach Maßgabe der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung Feststellungen zum Bestehen eines Differenzschadens nachholen. Worum geht es euch denn wirklich? Geht es euch hier wirklich um die Umwelt? Oder wollt ihr einfach nur Kohle sehen?
Es geht hier weder um die Umwelt noch um die Kohle sondern um das Recht. [b] Europäische Rechtssprechung geht vor nationaler Rechtsauffassung! Eine Tatsache, die nicht nur im Fahrzeug- und Wohnmobilsektor gravierende Folgen haben wird. Mit der Entscheidung Entscheidung vom 27.11.2023 folgt der BGH den Vorgaben des Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass auch bei Fahrlässigkeit ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe. Bereits vorher hatte dieser entschieden, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind. Der BGH beugte sich damit der Auffassung des EGHs. Bisher hatte der Bundesgerichtshof Schadenersatz wegen eines Thermofensters immer mit der Begründung abgelehnt, dass es sich nicht um vorsätzliche Schädigung von Autokäufern, sondern höchstens um Fahrlässigkeit handle. In der Verhandlung hatte der Anwalt von Stellantis argumentiert, dass hier italienisches Recht maßgeblich sei, weil der Fahrzeugtyp in Italien genehmigt wurde. Dieser Auffassung folgte der BGH nicht und verwies auf die Entscheidung des EGHs, dass Käufern auch eine Entschädigung zusteht, wenn der Autobauer nicht absichtlich getäuscht, sondern lediglich fahrlässig gehandelt hat. Hoffentlich kommt keine Behörde auf die Idee alle "umweltverpestenden" Fahrzeuge mit sofortiger Stilllegung, bis zur nachgewiesenen Behebung dieses Mangels, zu belegen. Bis dahin sollen alle, die der Meinung sind, dass ihre Fahrzeuge Umweltverpester sind, ihre Fahrzeuge nicht mehr nutzen. Aber einfach nur Geld fordern geht gar nicht. Es kann doch nicht sein, dass man für aktive, wissentliche Umweltverschmutzung belohnt wird. Ich nehme an, das die, denen es ums Recht geht, das Geld was sie eventuell bekommen, an Aufforstungsprojekten spenden. :) Habe ich etwas nicht mitbekommen oder um welchen Schaden geht es denn hier? Wenn ich Schadenersatz fordere, dann muss mir doch auch ein Schaden entstanden sein. Sollten die Womos nicht mehr gefahren werden dürfen, ok, dann muss Fiat eine Entschädigung in Form eines Rückkaufs zahlen. Gäbe es eine machbare Nachrüstung, denn müsste Fiat die Kosten hierfür übernehmen. In beiden Fällen würde aber in dem Sinn kein Schaden für die Eigentümer entstehen. Gruß Axel
Aus Sicht des Gerichts ist dem getäuschten Verbraucher durch die Abgasmanipulation von Stellantis hypothetisch ein Schaden entstanden. Dieser Schaden ergibt sich aus möglichen Folgen, wenn das Fahrzeug in einen gesetzeskonformen Zustand gebracht werden muss. Ebenso wird ein potenziell geringeren Verkaufserlös beim Weiterverkauf vermutet. Die Differenz zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem Wert des Fahrzeugs ohne Abgasmanipulation ist damit der sogenannt "Differenzschaden“. Der Bundesgerichtshof hatte in einem anderen Fall bereits Ende Juni entschieden, dass Verbrauchern, die ein Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abschalteinrichtung erworben hatten, ein sogenannter „Differenzschaden“ in Höhe von 5 bis 15% des Kaufpreises zusteht, sofern der Hersteller sie durch den Einbau eines unzulässigen Thermofensters fahrlässig geschädigt hat. Das gilt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Fahrzeuge, die mit einem solchen ausgestattet sind. Darunter fallen vermutlich alle Ducatowohnmobilbasisfahrzeuge der BJ 2014-2019. ..ein sogenannter „Differenzschaden“ in Höhe von 5 bis 15% des Kaufpreises zusteht.. Wem es wirklich um die Umwelt geht und nicht ums Geld, der dürfte das Wohnmobil so lange nicht mehr benutzen, bis das mit neuer Soft- und/oder neuer Hardware abgestellt wurde.
Das Wort vermutlich ist der Pferdefuss an der Sache. Das ist nämlich nicht gerichtsfest bewiesen. Was die DUH bewiesen haben will ist dabei unerheblich sein. Wie ich schon mehrfach in den anderen Freds geschrieben habe wäre es mir am liebsten wenn die mich alle in Ruhe Wohnmobil fahren lassen. An einen Wertverlust bei einem eventuellen Verkauf der mit der Abgasnorm zu tun hat glaube ich nicht.
Ich finde es gut, wenn überführte Betrüger die Kosten spüren. Eine Klage habe ich nicht laufen. Wenn es aussichtsreich ist, werde ich mich anschließen und den Erlös an das Kinderhospiz in Olpe spenden.
Das sehe ich auch so. Wie setzt sich denn der Schadensersatz zusammen? Vom Preis des Kompletten Womo's oder ist Fiat gegenüber des Womoherstellers Schadensersatz verpflichtet, dieser wurde ja auch schon betrogen, da er ein fertiges, zugelassenes Fahrgestell als Basis gekauft hat. Ich glaube bis da Geld fließt dauert es noch ein bisschen.
Oder ein bisschen Geld fließt, dauert es noch lange. Von den 5-15% wird noch einiges in Abzug gebracht.
Das wünschen wir uns auch. Leider ist zu befürchten, dass Umweltinteressengeleitete keine Ruhe geben werden und beim KBA insistieren. Auf den Ärger mit die Audi wegen des 189Motors verzichten wir gerne ein zweites mal. Nur das der Fall mit den Ducato Chassis eben deutlich komplexer ist. Die Frage ist ob der Aufwand irgendeinen Sinn ergibt außer dem das die Kanzleien noch mehr Geld verdienen.
Wir waren ja auch vom Dieselabgasskandal von Audi betroffen und haben damals auch geklagt. Hier blieben wir zum Glück verschont (Baujahr 2020 mit AdBlue (und davon säuft er reichlich)). Was ich hier nie so ganz nachvollziehen konnte: Bei Audi damals gab oder gibt es das Update, das irgendwie der Quadratur des Kreises glich und wo auch nicht so ganz klar war ob es nicht irgendwelche Schäden anrichtet, inklusive der eklatanten Wertminderung ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens. Beides gab oder gibt es hier so ja nicht, sogar ganz im Gegenteil, hast du so ein Wohnmobil mit entsprechendem Fiat verkauft hat doch kaum einer gefragt ob der von irgendeinem Dieselskandal betroffen ist? Die Dinger gingen bis vor kurzem noch weg wie warme Semmeln, egal welches Baujahr, es war sogar eine Wertsteigerung, die des Booms geschuldet war zu verzeichnen. Ein Update ist weder im Gespräch, geschweige denn in der Planung... und so lange ich unbehelligt mit dem WoMo fahren kann und nicht zu irgendwelchen dubiosen Eingriffen in der Software/Abgasreinigung gezwungen würde käme es mir NIE in den Sinn mir diesen Stress anzutun. Zu mal ICH hier nicht das Gefühl hätte es wäre mir irgendein Schaden entstanden. Aber das ist natürlich durchaus individuell. Wenn man das Geld vom Fahrzeughersteller einklagen soll, ist das ggfs ja gar nicht Fiat, sondern z.B. La Strada. Lieg ich da verkehrt? Sollte das der Fall sein, werden die sich etwas überlegen müssen! Moin ! m.E. geht es hier doch weniger um Kohle oder Umweltinteressengeleitete Aktivisten, sondern um vorsätzlichen Betrug. Wenn ein Artikel beworben wird mit einer Anzahl von Eigenschaften, diese aber nicht erfüllt weil der Hersteller bewußt und mit voller Absicht einige davon nicht einhalten kann oder will, dann bescheißt er seine Kunden ! Ob der Artikel eine Bratpfanne ist bei der nach ein paar Monaten die Beschichtung abplatzt, ein Accu der die versprochene Leistung nicht einhalten kann ein PC mit zu wenig Speicher oder ein Womo, egal. Betrug ist Betrug. Und wenn wir hier in D oder in der EU so gehandelt hätten wie die Amis: ( alle Manager erst mal vorsorglich in den Knast ) würden wir damit heute nix mehr zu tun haben.
Unbestritten und da muss sich dann wohl jeder selbst Fragen ob ihm das hier eine mehrjährige Klage mit dem Risiko des Scheiterns wert ist oder nicht. Laut einem Heise Artikel zu dem Fall, haftet nicht Fiat, sondern der Aufbauhersteller/Inverkehrbringer, würde vorher schon gerichtlich festgestellt.
Also geht es doch nur ums Geld und nicht darum, die Umwelt zu schützen. :roll:
Ich glaube du willst oder kannst es nicht begreifen. Bei dem Urteil ging es NIE um die Umwelt. Denn dann hätte das Gericht entschieden, dass wir nicht mehr fahren dürfen bevor das Fahrzeug die gesetzlichen Bestimmungen einhält. Es ging nur darum, dass Fiat betrogen hat, etwas verkauft wurde, was nicht den Tatsachen entspricht. Sollte jetzt ein anderes Gericht feststellen, dass die betroffenen Fahrzeuge für viel Geld umgebaut und die Halter einen Teil davon selbst bezahlen müssen, hat man einen beträchtlichen Schaden. Und dafür muss/soll man Fiat in Haftung nehmen. Denn keiner kauft dir mehr ein Wohnmobil für den derzeitigen Preis ab, wenn er anschließend noch tausende von Euros in die Umrüstung investieren muss. Mir wäre auch lieber es bleibt so wie es ist. Aber wenn nicht möchte ich vom Verkäufer meinen Schaden ersetzt bekommen.
Das Urteil ergeht gegen Fiat bzw. FCA Italy als Hersteller des Basisfahrzeugs eines Diesel-Wohnmobils, und nicht gegen den Verkäufer bzw. Ausbauer. Es bedeutet, das grundsätzlich der Hersteller des Basisfahrzeuges zu Schadensersatz verpflichtet ist, wenn eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden ist. Das ist bei Fiat Ducato Basisfahrzeugen der Fall. Die Käufer können Schadensersatz erhalten, über deren konkrete Höhe wird jedoch in der Vorinstanz entschieden. Eine riesige Klagewelle dürfte anrollen. Immerhin haben zwischen 2014 und 2019 die Mehrzahl der Wohnmobile einen Fiat Ducato als Basisfahrzeug. Die Anwaltskanzleien werben schon damit, dass jetzt unproblematisch Schadensersatz in Höhe von bis zu 15 %, ohne Rückgabe des Wohnmobils, von Fiat bzw. FCA Italy verlangt werden kann. Die DUH und andere Umweltverbände sehen sich durch das Urteil des höchsten Deutschen Zivilgerichts in ihrer Forderung gegenüber dem KBA bestätigt, Maßnahmen gegen die unzulässigen Fiat-Ducato-Abschalteinrichtungen zu ergreifen. Das BGH-Urteil hat die ganze Chose nicht beendet, sondern eine Lawine losgeteten, welche jetzt erst richtig ins Rollen kommt. Was man auch nicht vergessen darf: Fiat hat vorsätzlich die Umwelt geschädigt und sich einen finanziellen Vorteil verschafft. Dafür müssen Sie jetzt Schadensersatz bezahlen. Das ist nur gerecht und schreckt Nachahmer ab. So steht's bei Heise geschrieben: "Motorhersteller ist raus Im Fall des Wohnmobil-Käufers muss nun das OLG Bamberg die Voraussetzungen eines Differenzschadens näher aufklären. Ansprüche auf Schadenersatz können grundsätzlich nicht an den Hersteller des Motors, sondern müssen an den Hersteller des Autos gerichtet werden. Das hatte der BGH im Juli 2023 klargestellt. Der Autohersteller garantiere den Käufern der von ihm hergestellten Fahrzeuge, dass sie den europäischen Normen entsprechen. Der Motorhersteller habe damit nichts zu tun. Für Hersteller von Wohnmobilen ist das ein sehr hartes Urteil. Sie nutzen in der Regel die komplette Basis, bestehend aus Fahrzeug und Antrieb, und ergänzen das um ihren spezifischen Aufbau. Nach der Entscheidung des BGH haften sie als Fahrzeughersteller für einen Fehler, den sie nicht selbst begangen haben."
Dann gibt es eben eine Klage gegen die Aufbauhersteller, die dann Klage gegen Fiat anstreben. Denn die Aufbauhersteller wollen den "Schaden" ja auch nicht aus eigener Tasche zahlen. Sind wir doch aber ehrlich: Nur eine Klage für Schadenersatz wird es sicherlich nicht geben, denn zuerst muss ja mal geklärt werden, ob die Fahrzeuge umgerüstet werden können oder nicht. - Wenn ja, dann muss eben der Aufbauhersteller und in Folge Fiat die Kosten hierfür übernehmen. Dann braucht es keine Schadenersatzklagen, denn dann liegt auch kein Schaden vor. - Wenn nein, dann müssten die Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen werden, denn dann dürfen sie nicht mehr betrieben werden. Dann kann es um Schadenersatzforderungen gehen, die dann nicht nur 15% vom Kaufpreis wären, sondern 100% abzüglich Nutzung. Gruß Axel
Sicherlich wird eine Lösung gefunden werden, die der Schadensbegrenzungsstrategie anderer Herstellern entspricht. Die Annahme 100Tausend oder mehr, teils sehr hochwertige WM, könnten stillgelegt bzw. aus dem Straßenverkehr eliminiert werden, ist ziemlich unrealistisch.
Dazu wäre es notwendig Fiat "Vorsetzlichkeit" nachzugeweisen, was unter den gegebenen Umständen so gut wie ausgeschlossen ist. Im Gegensatz zu VW, die haben den Betrug offziell eingeräumt. Eignerbefürchtungen letztendlich ein riskobehaftetes Update an ihren WM vornehmen lassen zu müssen, sind nicht unberechtigt. Evtl. Folgeschäden gehen dann nämlich zu ihren Lasten. Konnte hier schon jemand ganz konkret eine belegbare Schadenhöhe nennen? Da wird immer nur versucht irgendwie Geld herauszuschlagen. Ich habe mal Brief vom KBA bekommen wie soetwas abläuft. Es wird auf das Problem hingewiesen und das, das KBA angeordnet hat das der Hersteller aufgefordert wurde das Problem zu beheben. Kurz vor ende des Zeitraumes kam ein Brief der mich darauf Hinweis enthielt wo ich mich melden sollte. Gleichzeitig stand ein Datum drinnen ab wann ich das Fahrzeug nicht mehr bewegen dürfte und eine Zwangsstillegung erfolgen würde. Weiterhin stand drinnen ich könnte ab dem Datum vor Gericht klagen. Eine Woche vor dem Datum wurde das Problem behoben. Ich bezweifel das ohne Druck vom KBA oder entsprechende andere Stellen man was erreichen kann. Und gegen eine Stilllegung kannst du Widerspruch ein legen (so fern es ein schwebendes Verfahren gibt).... wir haben das Spiel 4 Jahre lang gespielt.... 3 Stilllegungsdrohungen, es wurde nie was still gelegt.
Hm aber in dem Artikel war vom Motorenhersteller geschrieben. Ich hatte mich schon gefragt, wo da Fiat abgeblieben ist. Da waren nur der Motorenhersteller und der Aufbauhersteller erwähnt. Das habe ich auch im Moderation:Bitte AGB beachten. geschrieben und ist nach wie vor zutreffend:Es gibt bereits zwei rechtsgültige Urteile vom OLG Koblenz (5% Schadenersatz) und OLG Naumburg (10% Schadenersatz). Die Prozentsätze beziehen sich auf den Kaufpreis des Wohnmobils und nicht einen wie auch immer imaginären Anteil des FIAT Fahrgestells. Wenn die ADAC Rechtschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, würde ich über eine Anwalt eine erreichen!!! Wieder mal ein Beweis dafür den ADAC zu meiden. Die Rechtschutzversicherung übernimmt, bei Deckungszusage ALLE eigenen Kosten des Vefahrens, abzüglich der eigenen Selbstbeteiligung. Alle Beschwörungstheorien zu einer geplanten Stilllegung sind nur dann zutreffend, wenn es eine Hard- oder Software Lösung zur Vermeidund der illegalen Abschaltung seitens FIAT geben würde UND diese nicht vom Fahrzeughalter durchgeführt wird (Softwareupdate von VW). Da FIAT bisher überhaupt nicht reagiert hat, wird dies nach meiner Einschätzung erst dann aktuell, wenn die meisten Wohnmobile altersbedingt nicht mehr fahren werden. Die RAe Dr. Stoll... habe eine sehr informative Internetseite (News & Urteile). Obwohl ich nicht von diesen in meinem Klageverfahren vertreten werde, finde ich die richtig gut. Die Verfahren werden jetzt alle zügig terminiert, aber wenn EINE Rechtsanwaltskanzlei bereits über 3000 Verfahren betreut, weiß jeder was da los ist. Bei dem Verfahren vor dem BGH am 27.11.2023 geht es um die Rückgabe des FIAT Wohnmobils gegen volle Erstattung des Kaufpreises abzüglich eines Nutzungsentgeltes. Da geht also konkret erstmals um ein Verfahren gegen FIAT und um ein Wohnmobil in einem Verfahren vor dem BGH. Mal sehen wie die Gerichte in Zukunft entscheiden! Also wer sich vernünftig informieren will, sollte nicht bei Heise, Bild etc. nachlesen, sondern bei den Rechtsanwälten mit entsprechenden Verfahren, z.B. Dr. Stoll....
Ich werde, seit ich mich einmal informieren wollte von einer dieser Kanzleien regelrecht mit Werbung beschossen um mich einer Klage anzuschließen. Wenn eine Kanzlei 3000 Verfahren betreut kann das ein Hinweis darauf sein, dass da jemand sehr gut akquiriert. Mit einer Kanzlei, die aggressiv Vertrieb macht um Verfahrensmandanten zu bekommen und dabei primär Gier (Du kannst Geld holen) und Geiz (Du zahlst nichts dafür) anspricht möchte ich nichts zu tun haben. Ich beobachte mit Interesse welche Auswirkung das von maxmara hier vorgestellte Urteil haben wird. Wenn ich Geld auf seriösem Weg von erstreiten kann, weil ich zu der Meinung komme, dass da Betrüger am Werk waren, werde ich das tun und das Geld wie bereis geschrieben verwenden.
Erstens ist es sehr unpassend, das Assy-Blatt Bild und den Heise-Verlag in einem Satz zu nennen, und zweitens würde ich jeden nach dem Skandal fragen, aber bestimmt nicht diese Aasgeier, die versuchen, sich damit ne goldene Nase zu verdienen. Immer daran denken vor dem Gang zu Gericht: der einzige, der garantiert sein Geld bekommt, ist der Anwalt. bis denn, Uwe
Ich wußte gar nicht, daß Fiat Wohnmobile baut. Und da das Verfahren am 27.11. war, gibt es schon ein Urteil? Joachim
Nicht, wenn man, wie ich und wohl auch die meisten, nur einen Verkehrs-Rechtsschutz hat. Da braucht man eine erweiterte, die auch bei Verträgen hilft.
Das stimmt. Natürlich prüfen die Vertriebsprofis der Geier-Kanzleien ab ob die Rechtsschutzversicherung des potenziellen Mandanten greift. Die sind an standardisiertem Massengeschäft interessiert. Privatzahler sind denen gar nicht so lieb, die stören den weitgehend automatisierten Ablauf. Ich habe den ADAC Verkehrsrechtschutz. Zitat: Dazu zählen z.B. Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall, die Geltendmachung vonSchadenersatz, Bußszlig;geld oder Streit nach einem Fahrzeugkauf. Also müßte das auch gedekt sein.
Lese ich bei meinem ADAC-Verkehrsrechtsschutz aber nirgends.
Hier im oberen Teil --> Link
Dann gibt man also sein Wohnmobil zu dem damaligen Kaufpreis zurück (liegt unter den heutigen Preisen), zahlt je nach Nutzungsdauer und Kilometerleistung ein Nutzungsentgelt und hat kein Wohnmobil mehr. Und dann? Mit dem erstrittenen Geld (Kaufpreis minus Nutzungsentgelt) bekommt man heute kein Fahrzeug, wenn man ohne Wartezeit überhaupt keines bekommt. Für mich persönlich wäre das kein Erfolg, auch wenn ich rechtlich gewonnen hätte. Ich glaube nicht, dass man sein Wohnmobil wird behalten können und dann noch eine dicke Entschädigung bekommen. Beste Grüße Thomas Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt. Moin, woran erkenne ich den seriösen Weg vom unseriösen Weg? Grüße aus NI Es ist mittlerweile vieles zu dem Thema geschrieben worden, aber noch ein paar Gedanken: Betrug bleibt Betrug. Wenn ein Hersteller (FIAT, VW, MB, Audi, BMW....) eine Abgasnorm für ein Fahrzeug verspricht und diese nicht eingehalten wird, ist das nun einmal Betrug. Das ist nicht nur Betrug für den jeweiligen Käufer sondern natürlich auch an der Umwelt. Ich jedenfalls werde das bei FIAT, genau wie bei meinem Verfahren gegen VW, nicht so hinnehmen! Eine Verkehrsrechtschutzversicherung schließt natürlich auch Ansprüche aus Verträgen, aus fehlerhaften Reparaturen mit Fahrzeugen ein. Immer! Natürlich werden die Anwälte für ihre Leistungen bezahlt. Der Umfang dieser Massenverfahren! ist ja schon beschämend und ein deutlicher Hinweis darauf, wie die Fahrzeughersteller mit den Verbrauchern und natürlich auch mit der Umwelt umgehen. Ich hätte nicht gedacht, dass nach dem Bekanntwerden des "Dieselskandal" bei VW auch noch Jahre später die gleichen Hersteller bewusst! Thermofenster in den Fahrzeugen einbauen. Wenn ich mir eine Sache kaufe, dann vertraue ich auch darauf, dass die versprochenen Eigenschaften eingehalten werden! Wenn nicht, ist das schlicht Betrug und den werde ich nicht stillschweigend hinnehmen. Dabei geht es mir nicht vorwiegend um Geld, sondern darum, dass den Herstellern bewusst gemacht wird, so nicht mit den Käufern umzugehen! Im übrigen haben alle Fahrzeughersteller riesige Rückstellungen in ihren Bilanzen, weil sie damit rechnen, hohe Schadenersatzzahlungen leisten zu müssen. Wir haben den Dieselskandal also alle schon mitbezahlt, zumindest diejenigen, die Steuern zahlen!
Kanzleien mit einer Vertriebsinfrastruktur um Mandanten für Schadenersatzklagen zu akquirieren halte ich für genauso unseriös, wie die, die sich auf eine Abmahnwelle setzen (Internet Impressum, Schriftarten auf Webseiten...). |
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