copete am 19 Okt 2024 18:15:30 Heute fand ich an unserem Womo ein Knöllchen, das absolut unleserlich ist. Mir ist der Parkverstoß schon bewußt und ich würde das Knöllchen auch zahlen. Aber der Betrag ist nicht zu entziffern. Hat hier vlt. wer mal was Ähnliches erlebt? Oder ist hier ggf. ein italienischer Graphologe ? Anlage: Knöllchen Gruß Copete
jhg0812 am 19 Okt 2024 18:26:30 Moin, ich bin kein Graphologe, aber aus eigener Erfahrung - allerdings 40 Jahre her - entziffere ich 47,00 € Strafe, bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen 29,40 €. Damals in ich zum nächsten Polizei- bzw. Carabinieri-Posten gegangen und habe meine Zahlungsbereitschaft erklärt, allerdings mit der Bitte, mir den Betrag zu nennen. Nach großem Gelächter musste ich dann nur noch die Hälfte bezahlen. Naja, andere Zeiten.
Viele Grüße vom Niederrhein Jörg-Holger
purplenew am 19 Okt 2024 18:37:33 jhg0812 hat geschrieben:...entziffere ich 47,00 € Strafe, bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen 29,40 €...
Dem stimme ich zu, denn auch ich würde diese Beträge herauslesen. Der Tip von Jörg-Holger ist gut, einfach mal die örtl. Polizei aufsuchen und nachfragen. Thomas
tibe am 19 Okt 2024 20:40:03 29,40€ wären 70% von 42,00€. Wäre ein runder Rabatt
Viele Grüße Tibe
chrisc4 am 19 Okt 2024 22:09:11 Hier die Übersetzung mit Google Vielleicht hilft das etwas!
Diese Mitteilung stellt keine Mitteilung über die oben genannten Verstöße dar (Art. 201).
Die Mindeststrafe für den nachträglichen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung beträgt € ---------- und die Zahlung ist innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum ---------- zulässig. 69/2013, umgewandelt in Gesetz Nr. 98/2013), um einen weiteren Anstieg der Meldekosten zu vermeiden, per Banküberweisung an die Gemeinde Monreale an die folgende Bankverbindung zu leisten: IT7180200843450000300006976-Agenzia Unicredit di Monreale.
Bitte geben Sie im Überweisungsgrund auch die Nummer und das Datum dieses Bescheides sowie das Kfz-Kennzeichen an. Eine Kopie der Zahlung muss an das Polizeipräsidium der Stadt Monreale gesendet werden, um das Verwaltungssanktionsverfahren zu unterbrechen.
Wenn der Gesamtschuldner oder Übertreter die Telefazilitation nicht in Anspruch nimmt. Die Zahlung der Geldbuße zuzüglich der Kosten für die Beurteilung und Benachrichtigung muss auf die im Beurteilungsbericht angegebene Weise erfolgen, der Ihnen gemäß Art. 201 CDs.
Eine Zahlung in reduzierter Höhe ist NICHT ZULÄSSIG, wenn der gemeldete Verstoß einen Abzug von Punkten vom Führerschein zur Folge hat.
purplenew am 20 Okt 2024 00:19:00 Ich habe mir das auch mal übersetzen lassen und bin zu folgendem Ergebnis gekommen:
Das Bußgeld beträgt 47,00€ und ist innerhalb von 5 Tagen auf das u. a. Konto zu zahlen, um weitere Folgekosten in Höhe von 29,40€ aufgrund erforderlicher Ermittlungen und Benachrichtigung des Fahrzeughalters zu vermeiden.
Also keine Reduzierung des Bußgeldes wenn man innerhalb einer Frist von 5 Tagen zahlt, sondern vielmehr ein ein Hinweis auf einen Zuschlag von 29,40€ an Verwaltungsgebühren, wenn nicht innerhalb der Frist bezahlt wird.
Thomas
mv4 am 20 Okt 2024 08:17:29 Copete...da das Papier nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist, kann es nicht in Deutschland vollstreckt werden. Das nur zum rechtlichen Teil.
Ob du Bezahlst oder nicht ist deine Sache...und ganz ehrlich...bei der unleserlichen Kralle...da würde ich mir echt überlegen nicht zu bezahlen..und es wären 29,40 € wenn du innerhalb von 5 Tagen bezahlst unter Angabe von Kennzeichen vom Fahrzeug und Nummer vom Bescheid (ist die drauf?)
PittiC am 20 Okt 2024 08:50:06 mv4 hat geschrieben:Copete...da das Papier nicht in deutscher Sprache ausgestellt ist, kann es nicht in Deutschland vollstreckt werden. Das nur zum rechtlichen Teil. )
Wenn das Schreiben zugestellt wird ist eine deutsche Übersetzung dabei.
copete am 20 Okt 2024 09:02:06 Hallo und besten Dank an alle. Habe 29,70 inzwischen online überwiesen und denke, die Sache ist damit erledigt. Gruß Copete
Joachim260 am 20 Okt 2024 09:20:20 Hallo
ich frage mich wie die deine Überweisung dem Ticket zuordnen?
Gruß Joachim
mv4 am 20 Okt 2024 09:28:25 PittiC hat geschrieben:Wenn das Schreiben zugestellt wird ist eine deutsche Übersetzung dabei.
Da ist es dann schon zu spät...es kann und wird nicht verfolgt...weil der Verursacher zum Maßgeblichen Zeitpunkt nicht erkennen konnte was ihm vorgeworfen wird und was der Inhalt des Schreibens darstellt. Da Muss sich halt mal die Stadt Polizei ( zu deutsch Ordnungsamt) der Commune Monreale die Mühe machen paar solche Zettel in deutsch und anderen Sprachen auszudrucken und mit dabei zu haben. So ist nun mal das EU Recht ...in dem Falle mal zum Nutzen der Verbraucher. Joachim...kfz Kennzeichen und Nummer vom Schreiben mit angeben....sonst wird es ein Fall für die Café kasse
rtiker am 20 Okt 2024 09:43:04 Gemäß EU-Abkommen können ausländische Bußgelder ab einer Bagatellgrenze von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. In Österreich wird ab 25,- €uronen vollstreckt. Ich hätte bzw habe noch nie bezahlt.
Irmie am 20 Okt 2024 09:53:23 Hallo,
wenn du nicht zahlen möchtest, dann kannst du sieben Jahre Italien meiden. Dann ist die Sache verjährt.
Das weiß ich durch meine Schwägerin, die sollte 400€ zahlen, da sie durch eine Anliegerstraße zu ihrem Hotel fuhr. Dieses war jedoch auf anderem Wege nicht zu erreichen. :D
Luppo am 20 Okt 2024 09:55:39 copete hat geschrieben:Habe 29,70 inzwischen online überwiesen
Jawohl, mach die Buchhaltung fertig! Schlag sie mit ihren eigenen Waffen! 30 ct. mehr überweisen macht mehr Arbeit als mahnen. Sehr gut. Ich hatte bisher nur ein Park-Knöllchen aus Kroatien erhalten, sauber von einem slowenischen Winkeladvokaten zugestellt, der hatte wohl das Mandat von der Stadt bekommen. Im Halbjahresturnus erhielt ich irgendwelche Schreiben, bei der sich die Summe jedes mal verdoppelte. Nach 3 Jahren wurde es ruhiger, jetzt ist schon seit 4 oder 5 Jahren Stille. Gedanken darüber das Ganze habe ich mir nie gemacht.
WomoToureu am 20 Okt 2024 09:59:42 copete hat geschrieben:Heute fand ich an unserem Womo ein Knöllchen, das absolut unleserlich ist. Mir ist der Parkverstoß schon bewußt und ich würde das Knöllchen auch zahlen.
Ich finde es richtig, dass Du es überwiesen hast. Das ein "Knöllchen" relativ unleserlich ist, ist in Deutschland auch so. Ein Unterschid zum Ausland ist die reduzierte / kostengünstigere Möglichkeit noch vor Ausstellung des Bußgeld zu bezahlen und somit weitere Kosten zu vermeiden. Ansonsten wenn der bearbeitet würde, wird der sicherlich über 70 € kosten, selbstverständlich in gutem Deutsch zugestellt. --> Link
copete am 20 Okt 2024 10:08:07 Joachim: Die Kontodaten sind auf der Rücksrite vom Knöllchen vermerkt.
Laut ADAC treiben die italienischen Behhörden das Geld in D ein. Mir gehts auch nicht um die 29,70 €. Ich will das schlichtweg hinter mich bringen. Das dürfte nun erledigt sein. Gruß Copete
rollermanne am 20 Okt 2024 13:58:30 copete hat geschrieben:Mir gehts auch nicht um die 29,70 €. Ich will das schlichtweg hinter mich bringen. Das dürfte nun erledigt sein. Gruß Copete
Kleiner Tipp, verwahre den Kontoauszug min. ein Jahr. Hatte schon dreimal die Ehre das nach fast einem Jahr eine Mahnung über die Strafe plus Aufschlag zugestellt wurde.
WomoToureu am 20 Okt 2024 16:11:46 rollermanne hat geschrieben:Kleiner Tipp, verwahre den Kontoauszug min. ein Jahr. Hatte schon dreimal die Ehre das nach fast einem Jahr eine Mahnung über die Strafe plus Aufschlag zugestellt wurde.
Da hast Du recht, aber viel länger aufbewahren, mind. 5 Jahre oder so. Wenn der Betrag nicht zugeordnet wird, dann kommt irgendwann selbstverständlich wieder Post. Dann muss man nachweisen können, dass man gezahlt hat.
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