Hallo Gemeinde,
wer hat Erfahrung mit der Aufrüstung des Abblendlichtes mit o.g. LED in die Maske des Arto Baujahr 2015. Kann der Leuchtenkörper verwendet werden, bzw. welcher Adapter ist notwendig?
Danke für die Infos
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Hallo Gemeinde, wer hat Erfahrung mit der Aufrüstung des Abblendlichtes mit o.g. LED in die Maske des Arto Baujahr 2015. Kann der Leuchtenkörper verwendet werden, bzw. welcher Adapter ist notwendig? Danke für die Infos Hallo, wenn das Basisfahrzeug aus dem Hause Stellantis / Sevel ist, dann benötigt man keinen Adapter. Ich habe bisher auch noch nicht gehört, dass man für auf diese Leuchtmittel zugelassene Fahrzeuge, einen Adapter benötigt. Vermutlich hat dein Integrierter einen fahrzeugspezifischen Leuchtenträger, also nicht die Leuchteneinheit des Basis-Fahrzeugs. Die Frage ist, ob die Nightbreaker dafür überhaupt freigegeben sind OT:
... keinen Adapter für den Einbau, aber es gibt Fahrzeuge die benötigen einen "elektronischen Adapter" weil das Fahrzeug die Lampen nicht erkennt und einen Fehler ("Lampe defekt") liefert. Unser BMW benötigte z.B. so einen Adapter. Beispiel(links): --> Link --> Link Zum TE: Du musst Dein Fahrzeug(chassis) in der Kompatilitätsliste suchen (und finden): --> Link
Und genau DA dürfte das Problem sein?!! :eek: Ein Niesmann-Arto 76e hat vorne vier einzelne Scheinwerfer unter einer gemeinsamen Scheibe. Da ist also nix mit Fiat-Serien-Scheinwerfer oder ähnlichem. Und damit dürfte es auch keine Zulassung für die Osram H7-LED geben. Ob die allerdings trotzdem passen würden, kann vermutlich nur jemand sagen der das, an genau dem Fahrzeug, mal ausprobiert hat. Die H7-LED bauen jedenfalls etwas größer als die "normalen" H7 Leuchtmittel. Grüße Dirk Hallo, ich habe sie in meinem 76L Bj. 11/2015 ohne Probleme. Gruß Klaus In den Zulassungspapieren stehen die genauen Scheinwerfer-E-Nummern drin, mit denen die alternativen Leuchtmittel verwendet werden dürfen. Wenn die nicht genannt sind, ist keine Freigabe erteilt. Da die Scheinwerfer beim VI tendenziell nicht diejenigen des Basisfzg sind, dürfte das schwierig werden. Mir würde nur eine Einzelabnahme einfallen, die ist aber vermutlich unwirtschaftlich. Die LED Leuchtmittel kann ich hingegen nur empfehlen, die Lichtleistung ist deutlich besser (wobei wir die Philips haben). Danke für Euer bisheriges Feedback. Ich gehe davon aus das die im NiBi ARTO 2015 eingebauten Einzelleuchten (2x Abblend, 2x Fern, leider hilft mir die Prägung im Streuglas hier nicht weiter) in tausenden weiteren Fahrzeugen (zB Landmaschinen) im Einsatz sind. Von daher müsste eine Aussage möglich sein. Eigentlich müsste sich eine Zulassung auf das Leuchtenmodell (Reflektor, Eintauchtiefe der LED darin … etc.) beziehen. Alles andere macht für mich keinen Sinn. Vielleicht kann mir jemand per PN eine Telefonnummer von NiBi Polch geben wo ich das technisch nachfragen kann. MfG Leider kann ich noch keine PN schicken, daher hier Bilder zu meiner Einbausituation: Hallo, die Juristen würden sagen, dieses Leuchtmittel ist für Fiat freigegeben! Ist der Treibkopf von Niesmann ein Fiat? Ja oder nein? Zur Sicherheit kann man die alten Leuchtmittel im Fahrzeug mitführen und auf Anordnung wieder umstecken. Ich würde einfach beim TÜV nachfragen.
Das mit den Juristen kann man so probieren.-) Bei mir wollte die Rennleitung die ABE sehen. Passte nicht zu meinen Lampen. Kostete 60 Euro, und weiterfahren durfte ich nur weil es noch hell genug war, so dass ich ohne Licht fahren konnte. Mein 906er Sprinter stand zwar in der Freigabeliste, aber mit anderen Scheinwerfern. Nach meiner Erfahrung gibt es da nix zu diskutieren.
Nee, würden die NICHT sagen. Das Leuchtmittel ist für einen ganz bestimmten Scheinwerfer bei Fiat zugelassen! Bzw eigentlich für zwei denn es wird sogar zwischen „rechts“ und „links“ unterschieden. D.h. jeder Scheinwerfer ( links / rechts ) hat eine eigene „Freigabenummer“. Ok, da baugleich, haben Citroen und Peugeot auch eine Freigabe für diese Scheinwerfer bekommen, sind dann aber schon 6 „Freigaben“. Du kannst auch beim „TÜV“ fragen, die werden aber das Gleiche sagen wie die Rennleitung: wenn im Scheinwerfer keine Nummer steht die auch in der ABE der Leuchtmittel steht dann sind die nicht zugelassen. Die Frage des TE ging, so meine ich, aber in die Richtung ob die von der Einbausituation aus passen würden?! :gruebel: Grüße Dirk rein vom Platz her würden sie passen...rein zulassungsseitig sind sie nicht erlaubt ...einfaches Szenario ...dir kommt einer bei Dunkelheit entgegen...auf einer etwas schmaleren Straße..links und rechts Baumbestand...der entgenkommende fährt gegen den Baum oder streift dein Fahrzeug ...und er sagt dann aus das deine Scheinwerfer ihn geblendet haben (und die LED leuchten schon ziemlich so hell das man meint sie blenden...du musst bedenken das deine Scheinwerfer höher über der Straße sind wie normale PKW Scheinwerfer ...dh. die entgegenkommenden haben deine Scheinwerfer auf Augenhöhe. Und mit Sicherheit schaut sich dann die Rennleitung deine Scheinwerfer genauer an. Scheinwerfereinstellung sollte man regelmäßig kontrollieren lassen, gerade wenn man auf LED umgerüstet hat, da fällt dann ein nicht passendes Leichtbild auf. Früher gab's zu dieser Jahreszeit die Lichtwochen, mit einem Kleber für die Scheibe :) Bei den gezeigten Scheinwerfer mit Linse sieht man das Leuchtmittel nicht, richtig eingestellt ist es auch blendfrei, wenn das Leuchtmittel im Brennpunkt sitzt. Sollte bei einer zugelassenen Leuchtmittel so sein. Habe gute Erfahrung mit einer China LED gemacht bei so einem Scheinwerfer Typ, habe keine Probleme gehabt, auch nicht beim TÜV. Aber dieses Risiko muß jeder für sich selbst eingehen. Wenn du LED haben möchtest, schau mal, ob du den TYP des Scheinwerfer heraus bekommst, gibt schon oft Ersatz mit LED Technik, z.B. Link zum eBay Artikel |
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