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Mahnung für nichtbezahlte Mautgebühr 1, 2


jara04 am 26 Nov 2024 16:36:56

Hallo.

Ich habe von einer Anwaltskanzlei aus Reutlingen eine Schreiben erhalten, ich habe an einer Abfahrt nicht bezahlt. An diesem Datum waren wir gar nicht in Italien…
Wie würdet ihr da Reagieren, nicht beachten?

Gruss Markus

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WomoToureu am 26 Nov 2024 17:06:52

jara04 hat geschrieben:Wie würdet ihr da Reagieren, nicht beachten?

Nein unbedingt hinschreiben, dass der Tatbestand nicht stimmt.

pluplus am 26 Nov 2024 17:10:02

Nicht beachten wäre keine gute Lösung.
Es steht doch eine deutsche Telefonnummer drauf. Erstmal anrufen und versuchen zu klären.
Ansonsten bei Mahnschreiben immer Einspruch einlegen.
Wie kann man bei einer Mautstelle ohne zu zahlen durchfahren?
Oder gibt es da auch einen Streckenmaut, wo man selber im Netz bezahlen muß?

Viel Glück Holger

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jara04 am 26 Nov 2024 17:17:53

WomoToureu hat geschrieben:Nein unbedingt hinschreiben, dass der Tatbestand nicht stimmt.


Das denke ich auch, werde mich da mal melden und schaue worauf es hinausläuft.

basste315 am 26 Nov 2024 17:35:24

jara04 hat geschrieben: An diesem Datum waren wir gar nicht in Italien…

Hallo Markus, hast du eine Chance irgendwie nachzuweisen, dass dein Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt tatsächlich woanders war?

Ich würde das Schreiben einer in Deutschland ansässigen RA-Kanzlei --> Link keinesfalls ignorieren und Kontakt aufnehmen.
Als ÖAMTC(ADAC)-Mitglied mit Schutzbrief würde ich auch Rechtsberatung von meinem Autofahrerclub in Anspruch nehmen.

Helmut

hampshire am 26 Nov 2024 17:44:33

Schriftlich Einspruch erheben.
Ein Nachweis darüber, dass das Fahrzeug vor Ort war ist nicht nötig. Die fordernde Partei muss nachweisen, dass das Fahrzeug da war. Das geschieht in der Regel über einen Bildnachweis.
Es gilt die Halterhaftung. Wenn also nicht ihr, sondern jemand Anderes mit Eurem Auto dort war, ist der Betrag zu bezahlen.

BiggiK am 26 Nov 2024 17:53:02

Auf gar keinen Fall ignorieren. Ich würde auch nicht telefonieren, sondern schriftlich mit Einschreiben Widerspruch einlegen. Es kann ja auch ein versehen vorliegen oder das Kennzeichen war gefälscht oder was weiß ich. Es wird ja einen bildbeweis geben und den willst du sehen
Gruß Birgit

Kuhtreiber am 26 Nov 2024 17:57:10

Nur per Einschreiben reklamieren. Aber auch nur wenn du dir ganz sicher bist, dass ihr es nicht ward. Ansonsten schicken sie dir ein Foto und es wird deutlich teurer.

Rockerbox am 26 Nov 2024 18:03:32

Zitat von der Webseite des Anwalts:

Kommt ein Autofahrer seiner Zahlungspflicht nicht nach, wird der Autobahnbetreiber das fotografisch erfasste Fahrzeug identifizieren und den Halter des Fahrzeugs ausfindig machen, um die Mautgebühr eintreiben zu können.

Bei deutschen KFZ-Kennzeichen, werden wir beauftragt den Halter über das Kraftfahrtbundesamt ausfindig zu machen und die Eintreibung der Forderung durchzuführen.


Ich würde mir da mal als Erstes das Foto zeigen lassen.

jara04 am 26 Nov 2024 18:06:40

Habe gerade im Kalender nachgesehen. An diesem Datum war ich auf der Motorfahrzeugkontrolle zur Prüfung. Werde denen Schreiben und ein Foto vom Fahrzeugausweis, mit dem Prüfdatum senden.
So sollte klar sein, dass wir das nicht waren.
Bin gespannt auf die Reaktion.

Grüsse

palstek am 26 Nov 2024 18:09:45

Hier ist gut beschrieben, wie es zu dieser Situation kommen kann, und auch der Anwalt kommt hier zu Wort: --> Link

jara04 am 26 Nov 2024 18:30:24

jara04 hat geschrieben:Habe gerade im Kalender nachgesehen. An diesem Datum war ich auf der Motorfahrzeugkontrolle zur Prüfung.


Muss mich korrigieren, die Übertretung war von 2023, aber auch dann war ich nicht in Italien

Trouw am 26 Nov 2024 18:57:32

hier wird empfohlen Einspruch bzw. auch Widerspruch einzulegen.

Der Einspruch ist ein Rechtsbehelf, der nur bei bestimmten Entscheidungen von Verwaltungsbehörden oder Gerichten möglich ist.
Widerspruch kann nur gegen einen Verwaltungsakt, also auch einen Bescheid eingelegt werden.

Im vorliegenden Fall reicht es zunächst, den vorgeworfenen Verstoß mit Unwissen zu bestreiten. Die Gegenseite muss den Sachverhalt gerichtsfest beweisen.

Was selbst in der EU möglich ist, ist dass eine Behörde auch im Fall des Einspruchs die Zahlung verlangt, mit dem Hinweis der Rückerstattung, wenn der Verstoß behördlicherseits nicht nachgewiesen werden kann. (z.B. Niederland) Das ist jetzt hier nicht der Fall, da das Anwaltsbüro keine Behörde ist. Fraglich ist auch, ob der Anwalt durch eine Behörde beauftragt wurde, da Mautstraßen i.d.R. von privaten Betreiber betrieben werden.

chrisc4 am 26 Nov 2024 19:18:16

Vermutlich ist auf dem Foto das Nummernschild nicht eindeutig zu erkennen!
So war es bei mir, ich sollte angeblich nach mehr als 2 Sekunden, bei rot über eine Ampel gefahren sein.
Ich ging zum Fachanwalt, der hat das Foto angefordert, mit dem Ergebnis, Foto war unscharf, und das Kennzeichen nicht komplett zu erkennen. Das betreffende Fahrzeug wurde beim Abbiegen von schräg vorne aufgenommen.
Der Anwalt hat entsprechend geantwortet und die Sache war erledigt!
(Ich war es wirklich nicht).

Wiederspruch einlegen erstmal Foto anfordern.

rtiker am 26 Nov 2024 19:27:22

chrisc4 hat geschrieben:..Ich ging zum Fachanwalt, der hat das Foto angefordert, mit dem Ergebnis, Foto war unscharf, und das Kennzeichen nicht komplett zu erkennen...
Der Anwalt hat entsprechend geantwortet und die Sache war erledigt!

Wer bezahlt in solch einem Fall eigentlich die Anwaltskosten? Übernimmt das dann die Behörde oder muss Mann bzw Frau das dann selbst bezahlen?

basste315 am 26 Nov 2024 19:44:04

Könnte es eine Verwechslung von einem Schweizer Kennzeichen mit einem aus Deutschland sein??

Helmut

jara04 am 26 Nov 2024 19:50:56

Habe jetzt ein Mail geschrieben mit dem Hinweis dass wir an diesem Datum in einem Hotel in Brienz waren.
Mal Abwarten ob zeitnah eine Reaktion kommt.

abnachlapalma am 26 Nov 2024 22:57:00

Mich würde da schon die Anrede stutzig machen.
"Sehr geehrte Damen und Herren"

Koblenzo am 26 Nov 2024 23:25:33

Wenn ich weiß und belegen kann, daß ichs nicht war, würde ich gar nichts machen - aber macht ihr mal 8)

neyoo am 26 Nov 2024 23:35:23

Koblenzo hat geschrieben:Wenn ich weiß und belegen kann, daß ichs nicht war, würde ich gar nichts machen - aber macht ihr mal 8)


Wenn du so einen Brief bekommst, ist das ne gute Idee. Berichtest du uns dann bitte, wie es weiter ging?


viele grüße
neyoo

amino am 27 Nov 2024 07:20:56

Koblenzo hat geschrieben:Wenn ich weiß und belegen kann, daß ichs nicht war, würde ich gar nichts machen - aber macht ihr mal 8)



Moin , würde ich auch nicht , seit wann bin ich in der Beweispflicht?
Ich war nicht da und dachte an ein Fake .


Seit wann schreibt das auch ein Rechtsanwalt?
Meine Briefe dafür kommen direkt aus Spanien oder Frankreich....


Bekomme jeden Tag Emails von DHL ich soll mich melden und meine Paket wartet .
Meine Tochter schreibt das sie ihr Handy verloren hat (uns ich habe keine )
Die Staatsanwaltschaft in Italien ruft mich an ich soll die Kaution bezahlen Für mein Sohn wegen einem schweren Verkehrsunfall ....etc.pp.


Nichts würde ich machen.

So kann ich noch den Anwalt etwas ärgern....
Hat mehr Arbeit..schreibt noch 3 Briefe, freut sich auf noch mehr Gehalt und am Ende?

Dann geht er noch zum Inkasso...
Würde mir noch gut ab gehen und erst ganz am Schluss würde ich dann die Bombe platzen lassen .

amino am 27 Nov 2024 07:25:31

jara04 hat geschrieben:Habe jetzt ein Mail geschrieben mit dem Hinweis dass wir an diesem Datum in einem Hotel in Brienz waren.
Mal Abwarten ob zeitnah eine Reaktion kommt.



Naja von dir steht ja da nichts....
Da steht das dein Fahrzeug wo du halter bist keine Maut zahlte .

Also würde ich wenn ich antworte auch schreiben wo mein Auto zu dem Zeitpunkt war und nicht ich .

Das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun.

Du warst im Hotel und deine Tochter mit dem Fahrzeug in Italien.

UweHD am 27 Nov 2024 09:08:04

Ich würde das Ganze auch auf Verjährung prüfen (lassen), da zwischen Tatzeitpunkt und Benachrichtigung mehr als 12 Monate vergangen sind.

UweHD am 27 Nov 2024 09:17:17

UweHD hat geschrieben:Ich würde das Ganze auch auf Verjährung prüfen (lassen), da zwischen Tatzeitpunkt und Benachrichtigung mehr als 12 Monate vergangen sind.

Das scheint bei Mautvergehen länger als ein Jahr zu sein, also ist Verjährung hier wohl nicht gegeben:
--> Link).

maranot575 am 27 Nov 2024 09:56:56

Das ist ja interessant. Bin gespannt wie es weiter geht.

AndyAmmer am 27 Nov 2024 10:57:24

pluplus hat geschrieben:Erstmal anrufen und versuchen zu klären.

Kontakte zu Anwälten, die Forderungen erheben, sollten NIEMALS nur telefonisch erfolgen. Hinterher fällt es immer schwer zu beweisen, was man wann und wem gegenüber sagte.
(Es ist übrigens auch eine Arbeitserleichterung, wenn mein Gegenüber sich für seine Akte nicht auch noch selbst eine Telefonnotiz schreiben müsste, die dann auch wieder viel Spielraum für "Fehler" läßt ...)

"Gar nicht" reagieren halte ich für keine super Idee. Der Grad des ausgelösten Ärgers steigt von Mahnstufe zu Mahnstufe und immerhin rührt die Forderung aus Italien her - da würde ich mich nicht drauf verlassen, dass italienisches Recht nicht noch eine Falltür für Nichtreagierer hat.

Andy

topolino666 am 27 Nov 2024 11:40:03

(Auch) Ich tippe hier auf einen Fehler beim Lesen des Nummernschildes.
Du hast im Anschreiben das Kennzeichen nur halbherzig geschwärzt, das in der Mitte alleine stehende "i" oder "1" könnte zum Fehler geführt haben.
1 ist Schweiz, i wäre dann in D. ;-)
Lass Dir das Bild schicken oder teile denen mit dass Du ein WoMo hast, sollen sie es checken.

Bibambu am 27 Nov 2024 12:16:44

jara04 hat geschrieben:Hallo.

Ich habe von einer Anwaltskanzlei aus Reutlingen eine Schreiben erhalten, ich habe an einer Abfahrt nicht bezahlt. An diesem Datum waren wir gar nicht in Italien…
Wie würdet ihr da Reagieren, nicht beachten?

Gruss Markus


Hallo Markus,
ich würde mich erst mal fragen, bzw. direkt dort nachfragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein deutscher Anwalt in der Schweiz eine italienische Forderung "eintreiben" kann!

Gruß Ralf

VS1400 am 27 Nov 2024 12:52:38

Hallo,

ich hatte vor einigen Jahren auch mal ein Schreiben eines deutschen Inkassounternehmens im Briefkasten.
Angebliche Tempoüberschreitung in Italien.
Ja, ich war zu dieser Zeit mit meinem privaten PKW dort. War mir aber zu 100 % sicher nicht zu schnell gefahren zu sein.

Ich habe dann bei dem Inkoassounternehmen angerufen und weitere Unterlagen, zur Prüfung durch meinen Rechtsanwalt, angefordert (Beweisfoto o.ä.).
Das konnte mir nicht geliefert werden, ich erhielt daraufhin eine E-Mail dass ich die Sache als erledigt betrachten soll.

Ich würde also immer auf jeden Fall Kontakt (per E-Mail oder vorab telefonisch) aufnehmen und Stellung nehmen.

Wir hatten einen Fall mit dem KFZ unserer Tochter, das war die totale Abzocke (Fahrzeug stand zum Verkauf auf einer Onlineplattform, ohne verdecktes Nummernschild :roll: Kiddies halt) . Töchterlein zu der Zeit auch beruflich ganz woanders.
Ich habe dann telefonisch nachgefragt wie die darauf kommen (zusätzlich hatte das KFZ eine andere Farbe durch Folierung, angegeben war aber der Originallack. Ja, hätte geändert werden müssen, ist bekannt :mrgreen: ). Die Mitarbeiter waren darauf etwas sprachlos und ich sollte das Ganze mal schriftlich bla bla bla. Ich haben denen eine klare Ansage gemacht was ich unternehemn werde wenn die sich noch mal melden sollten. Nie wieder etwas gehört.

Also, besser genau prüfen ob die Forderung sachlich in Ordnung sein könnte.

Grüße aus OWL
VS1400

weser13 am 27 Nov 2024 13:33:38

Moin

dem TE flattert ein Schreiben eines Rechtsanwaltes ins Haus,
in dem nicht entrichtete Mautentgelte gefordert werden.

Der TE hat aus meiner Sicht das einzig logische getan:
den Rechtsanwalt angeschrieben, um den Sachverhalt aufzuklären.

Grüße aus NI

Stefan-Claudia am 27 Nov 2024 13:36:30

Moin!

Gebt doch mal ...Alessandro Tedesco Maut...
in die Suchmaschine ein, dort findet ihr auch einen Beitrag von Focus.

Es sind wohl bis zu 50.000 Fahrer betroffen.

topolino666 am 27 Nov 2024 13:38:35

weser13 hat geschrieben:
Der TE hat aus meiner Sicht das einzig logische getan:
den Rechtsanwalt angeschrieben, um den Sachverhalt aufzuklären.


.... wie kommst Du zu dem Schluss? :?:

topolino666 am 27 Nov 2024 13:41:47

Stefan-Claudia hat geschrieben: ...dort findet ihr auch einen Beitrag von Focus.

Es sind wohl bis zu 50.000 Fahrer betroffen.


Der Beitrag von focus wurde oben bereits verlinkt.

mithrandir am 27 Nov 2024 13:46:30

Bibambu hat geschrieben:Hallo Markus,
ich würde mich erst mal fragen, bzw. direkt dort nachfragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein deutscher Anwalt in der Schweiz eine italienische Forderung "eintreiben" kann!

Naja, als ichden Thread sah, habe ich nach Tedesco Anwalt gegoogelt und der Zusatz Maut war direkt oben bie den Vorschlägen.
Aha, also ist das schon mal was Bekanntes.
Die Suchergebnisse ließen darauf schließen, dass es sich nicht um Scam handelt, sondern das ließ mit rechten Dingen zugeht.
damiot spart man sich schon mal die Rückfrage und ggf. Verkürzung der Einspruchsfrist.
WEnn dein Verdacht zutreffen würde hätte es dazu entsprechende Treffer gegeben.
Ich würde versuchen den Anwalt per Telefon zu kontaktieren und zu fragen, wie man seinen Einspruch am besten einreicht, wenn man denkt/weiß, dass man zum genannten Zeitpunkt nicht vor Ort war.
Diesen Anweisungen würde ich folgen, bzw. zumindest schriftlich die Sachlage darlegen und ggf. einen Beweis mitschicken, der belegt, dass ich nicht da war.
Jaaa, die haben die Beweispflicht, aber es verkürzt ggf. die Sache, wenn ich schon mal einen gegenbeweis vorlege.

amino am 27 Nov 2024 15:41:31

die haben die Beweispflicht, aber es verkürzt ggf. die Sache, wenn ich schon mal einen gegenbeweis vorlege.


Geht den doch nichts an wo ich war... Und wenn ich ne Party gemacht habe mit 10 Nutten ? Soll ich dann dem die Kreditkarten Abrechnung vom Saunaclub schicken? :D

Im übrigen interessiert die nicht wo ER war ...sondern wenn , wo das Auto zu dem Zeitpunkt war .
Den es geht in erster Linie um das Fahrzeug und nicht um die Person .

Aber das Bild wird ja bestimmt alles auflösen , wenn es zb. Ein VW ist und auf dem Bild ist es ein Ford.
Ist ja im Prinzip schnell gelöst der Fall.

Würde trotzdem noch ein paar schreiben abwarten :mrgreen:

opapa am 27 Nov 2024 16:31:18

An amino: es reicht eine Bestätigung deiner Frau, wann sie dich am Saunaclub abgesetzt und wieder abgeholt hat

UweHD am 27 Nov 2024 17:05:24

opapa hat geschrieben:An amino: es reicht eine Bestätigung deiner Frau, wann sie dich am Saunaclub abgesetzt und wieder abgeholt hat

Auch wenn du das sicher als Scherz gemeint hattest: Hier ist es nur entscheidend, wo das Auto zu dem betreffenden Zeitpunkt war. Der Halter des Fahrzeugs kann sich nachweislich seit einer Woche im Saunaclub aufhalten, das ändert aber nichts an der Auswirkung der in Italien geltenden Halterhaftung in solchen Fällen :)

amino am 27 Nov 2024 17:18:42

Hier ist es nur entscheidend, wo das Auto zu dem betreffenden Zeitpunkt war




Genau deshalb sagte ich ja schon das die Antwort

wir an diesem Datum in einem Hotel in Brienz waren.


Unötig war .

Aber bin gespannt wie es weiter geht

dieter2 am 27 Nov 2024 17:50:20

Das Beweisfoto würde ich auf jeden Fall sehen wollen.
Hätten die auch gleich mit schicken müssen, wenn sie den eins haben.

Diese Art Maut zu entrichten wird immer mehr, auch in Frankreich.
Um solch Probleme aus den Weg zu gehen hab ich mir eine Mautbox zugelegt.

jara04 am 27 Nov 2024 17:56:04

Wie schon gesagt, ich habe die per Mail angeschrieben und warte auf Antwort.
Ich melde mich sobald ich eine Antwort erhalten habe.

Grüsse

amino am 27 Nov 2024 18:08:18

dieter2 hat geschrieben:Das Beweisfoto würde ich auf jeden Fall sehen wollen.
Hätten die auch gleich mit schicken müssen, wenn sie den eins haben.



Machen die Franzosen und Spanier auch nicht...
Nur ein Brief , wann du wo zu schnell warst ...Aber das passt dann auch meistens

heiner57 am 27 Nov 2024 19:27:03

Hallo Markus ( Jara),

nachdem der "Topolino" von der "ungenügend geschwärzten Stelle" in deinem Schreiben
geschrieben hat war ich neugierig und habe ich mir das Bild auch mal heruntergeladen ( JA; ich bin "Rentner mit zZ viel Zeit,
das Wetter ist nicht wirklich gut zum rausgehen und mein WOMO steht in der Werkstatt ")

Bei einer Vergrößerung des Schreibens las ICH als aufgeführtes Kennzeichen:

BL ( Berner Land) 14537.

Ist das möglicherweise dein Kennzeichen ?

Nur als "Neugier" vom

Heinrich

dietmardd am 27 Nov 2024 20:13:13

Ich hatte vor einigen Wochen ein Mahnschreiben aus Schweden bekommen - für eine Mautgebühr in Höhe von 43 Cent. In Schweden gibt es jedoch keine Maut außer für einige Großstädte eine Städtemaut, wie z.B. Stockholm und Göteborg. Aber da war ich nicht. Es könnte sich aber auch um eine Differenz bei den online erhobenen Parkgebühren handeln.
Auf alle Fälle war das Schreiben aus Schweden viel teurer als der geforderte Geldwert. So etwas spricht für eine Behörde, denn Betrüger machen so etwas ökonomisch Sinnloses nicht.
Also habe ich großzügig die 43 Cent überwiesen. Ich hoffe, die 43 Cent werden in Schweden nicht gleich wieder verprasst.

jara04 am 27 Nov 2024 20:21:53

heiner57 hat geschrieben:
Bei einer Vergrößerung des Schreibens las ICH als aufgeführtes Kennzeichen:

BL ( Berner Land) 14537.

Ist das möglicherweise dein Kennzeichen ?

Nur als "Neugier" vom

Heinrich


Hallo Heinrich.

Ich weiss, hätte es mehr schwärzen können, hab aber hier nicht gross ein Problem damit wenn es zu sehen ist.
Deine Interpretation stimmt fasst, BL steht bei uns für den Kanton Baselland :-)

Gruss Markus

kielius am 27 Nov 2024 20:37:12

dietmardd hat geschrieben:Ich hatte vor einigen Wochen ein Mahnschreiben aus Schweden bekommen - für eine Mautgebühr in Höhe von 43 Cent. In Schweden gibt es jedoch keine Maut außer für einige Großstädte eine Städtemaut, wie z.B. Stockholm und Göteborg.

Es wird sich um eine "Brückenmaut" - in Schweden Infrastrukturabgabe - aus Mortala oder Sundsval handeln.
Habe ich auch letztes und dieses Jahr auch bekommen und gleich bezahlt.
Mir war das mit der "Maut" auch bekannt.

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