Verkehrssünden im Ausland: Das ist neu
Eine weitere EU-Richtlinie befasst sich mit der effizienteren Verfolgung von Verkehrsverstößen, die im Ausland begangen wurden. Ergänzt wird eine bestehende Richtlinie aus dem Jahr 2015.
Wichtige Änderungen: Alle behördlichen Schreiben im Bußgeldverfahren müssen künftig in einer für den Verkehrssünder verständlichen Sprache verfasst sein. Bislang galt das nur für den ersten Bescheid. Ein Bußgeldbescheid aus anderen EU-Staaten muss außerdem innerhalb von elf Monaten zugestellt werden.
Weiter wird künftig die Tätigkeit von privaten Inkassodienstleistern bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen verboten. Die Richtlinie wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten, die nationale Umsetzung in den jeweiligen Ländern muss dann innerhalb von 30 Monaten erfolgen.
Quelle: ADAC

