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Element Insurance AG im Insolvenzeröffnungsverfahren


WomoToureu am 20 Jan 2025 15:51:19

Möglicherweise wissen einige Kollegen die hier versichert sind gar nicht das im Schadensfall es wohl nicht zu einer Auszahlung kommt.
Ich wurde informiert, dass es sein kann das man dort eine Kfz Haftpflicht hat, man im Schadensfall selbst bezahlen muss. --> Link

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kielius am 20 Jan 2025 16:10:28

Danke für die Info - bin zwar da nicht versichert, aber der Ablauf und die Konsequenzen sind interessant.....

Marsu123 am 20 Jan 2025 16:12:13

WomoToureu hat geschrieben:.. dass es sein kann das man dort eine Kfz Haftpflicht hat, man im Schadensfall selbst bezahlen muss.


Hallo,

die Haftpflicht wird die Schäden Anderer Regulieren.
Bei Vollkasko oder Teilkasko schaut man in die Röhre.
Diese Eigenen Ansprüche gehen in die Insolvenzvorderung.. :-(

Grüße Ralf.

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purplenew am 20 Jan 2025 16:28:13

WomoToureu hat geschrieben:.. dass es sein kann das man dort eine Kfz Haftpflicht hat, man im Schadensfall selbst bezahlen muss.


So wie Ralf es bereits richtigerweise geschrieben hat :daumen2: , als Geschädigter bei einem Haftpflichtschaden muss man sich keine Sorgen machen. Ein insolventer Versicherer ist da durch eine Rückversicherung/einen Versicherungsfond abgesichert.
Hat ein Geschädigter eines Haftpflichtschadens eine Vollkaskoversicherung, dann muss er allerdings diese in Anspruch nehmen und wird nicht durch die Rückversicherung/den Versicherungsfond entschädigt.

Teil- und Vollkaskoversicherungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und fallen daher tatsächlich nicht unter den "Insolvenzschutz". Ansprüche müssten dann im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden.

Thomas

WoMoNK19 am 20 Jan 2025 17:33:11

Hallo,

für alle Fragen rund um diese Insolvenz wäre es zielführend sich auf der homepage
der Versicherung umzuschauen:

--> Link


Wer ist betroffen?
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten prüfen, ob sie bei ELEMENT versichert sind – entweder direkt oder über eine Kooperation mit einem Partnerunternehmen. Bei einer Kooperation tritt der Kooperationspartner nach außen hin als Ansprechpartner auf, ELEMENT ist jedoch der Risikoträger des Versicherungsvertrags. Wichtig: Als White-Label-Versicherer hat ELEMENT viele Versicherungen über Kooperationspartner abgeschlossen. Informationen darüber, wer letztlich Risikoträger eines Versicherungsvertrags ist, finden sich in den jeweiligen Vertragsunterlagen.

Um welche Versicherungsverträge geht es?
Betroffen sind sämtliche Versicherungsverträge, bei denen ELEMENT der Risikoträger ist. Hierbei kann es sich insbesondere um folgende Versicherungsvertragsarten handeln: Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen (u.a. Privat- und Beruf-), Wassersportversicherungen, Hausratsversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Kfz-Garantieversicherungen, Inhaltsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Garantieverlängerungsversicherungen, Fahrradversicherungen, Cyberversicherungen, Leasingsrückgabeschutz, Existenzschutzbriefe, Selbstbehaltversicherungen, Tierkrankenversicherungen und Immobiliengarantieversicherungen.

Wie werden bestehende Schäden reguliert?
Bereits entstandene und gemeldete Schäden werden weiterhin geprüft. Zahlungen auf diese Schäden erfolgen jedoch nach einer insolvenzrechtlichen Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts nicht mehr direkt. Vielmehr müssten die Schäden nach der möglichen Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden und würden dann aus dem Sicherungsvermögen gemäß § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bedient.


WoMo NK19

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