Hallo,
für alle Fragen rund um diese Insolvenz wäre es zielführend sich auf der homepage
der Versicherung umzuschauen:
--> LinkWer ist betroffen?Verbraucherinnen und Verbraucher sollten prüfen, ob sie bei ELEMENT versichert sind – entweder direkt oder über eine Kooperation mit einem Partnerunternehmen. Bei einer Kooperation tritt der Kooperationspartner nach außen hin als Ansprechpartner auf, ELEMENT ist jedoch der Risikoträger des Versicherungsvertrags. Wichtig: Als White-Label-Versicherer hat ELEMENT viele Versicherungen über Kooperationspartner abgeschlossen. Informationen darüber, wer letztlich Risikoträger eines Versicherungsvertrags ist, finden sich in den jeweiligen Vertragsunterlagen.
Um welche Versicherungsverträge geht es?Betroffen sind sämtliche Versicherungsverträge, bei denen ELEMENT der Risikoträger ist. Hierbei kann es sich insbesondere um folgende Versicherungsvertragsarten handeln: Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen (u.a. Privat- und Beruf-), Wassersportversicherungen, Hausratsversicherungen, Wohngebäudeversicherungen, Kfz-Garantieversicherungen, Inhaltsversicherungen, Rechtsschutzversicherungen, Garantieverlängerungsversicherungen, Fahrradversicherungen, Cyberversicherungen, Leasingsrückgabeschutz, Existenzschutzbriefe, Selbstbehaltversicherungen, Tierkrankenversicherungen und Immobiliengarantieversicherungen.
Wie werden bestehende Schäden reguliert?Bereits entstandene und gemeldete Schäden werden weiterhin geprüft. Zahlungen auf diese Schäden erfolgen jedoch nach einer insolvenzrechtlichen Sicherungsanordnung des Insolvenzgerichts nicht mehr direkt. Vielmehr müssten die Schäden nach der möglichen Eröffnung des (endgültigen) Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter angemeldet werden und würden dann aus dem Sicherungsvermögen gemäß § 125 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bedient.
WoMo NK19