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E-KaWa - Batterie zählt nicht zum Gesamtgewicht


BikeAir am 23 Jan 2025 11:38:24

Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war.
Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein
Thema passend einzuordnen.




Ich fand gerade durch Zufall folgenden Bericht --> Link über den Toyota Prace electric - recht Baugleich mit Ducato. Dort heiß es:

Das Gewicht ist auch der Knackpunkt: 2790 Kilogramm bringt der leere Elektromax bereits auf die Waage, er dürfte also eigentlich nur 710 Kilogramm zuladen.
Ein Trick bei der Homologation - die Antriebsbatterie zählt quasi als Tank und wird daher bei der Berechnung des Maximalgewichts nicht mitgerechnet - beschert ihm dennoch eine maximale Zuladung von 1460 Kilogramm.


Das wäre doch dann ein Ansatz, E - Mobile mit ca 700kg Batterie bis zu 4,2t Gesamtgewicht mit dem 3,5t Führerschein zu fahren.

Weiß dazu jemand mehr?

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Jagstcamp-Widdern am 23 Jan 2025 11:49:42

wenn die leute bei verbrennern nicht mit 3,5t klar kommen, klappt das bei akkus mit rädern und 4,2t auch nicht! :idea:

allesbleibtgut
hartmut

teuchmc am 23 Jan 2025 12:11:23

Moin! Dann rechne ich meinen 95l-Tank inkl. Energiemedium auch einfach raus. Oder? Das ist der Versuch die Untauglichkeit der Batterieautos für bestimmte Einsatzgebiete zu ermöglichen.
Sonnigen weiterhin. Uwe

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mv4 am 23 Jan 2025 13:01:29

das bedeutet lediglich das er auch mit 4250 kg zgG Zugelassen werden kann...als 3,5 t hat er eben nur 710kg Zuladung

wolfherm am 23 Jan 2025 14:24:48

Die sollten den Artikel überdenken und dann richtig schreiben. Wenn der Wagen ohne Batterie homologisiert wurde, dann muss er halt ohne Batterie geschoben werden……was totaler Unsinn wäre.
Wenn die Batterie drin ist und der Wagen ist mit 3,5 T zugelassen, hat er dann das niedrigere Zuladungsgewicht…

ChristianF am 23 Jan 2025 18:05:24

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:wenn die leute bei verbrennern nicht mit 3,5t klar kommen, klappt das bei akkus mit rädern und 4,2t auch nicht! :idea:

Danke für Deinen sinnlosen, polemischen und vor allem nicht im Geringsten weiterhelfenden Kommentar, Diesel Dieter.


Aber zum Inhaltlichen:
Das Gewicht ist auch der Knackpunkt: 2790 Kilogramm bringt der leere Elektromax bereits auf die Waage, er dürfte also eigentlich nur 710 Kilogramm zuladen.
Ein Trick bei der Homologation - die Antriebsbatterie zählt quasi als Tank und wird daher bei der Berechnung des Maximalgewichts nicht mitgerechnet - beschert ihm dennoch eine maximale Zuladung von 1460 Kilogramm.


Die Erhöhung des zGG auf 4,25t für Fahrzeuge mit Traktionsbatterie wurde eben genau dafür geschaffen: das Gewicht der Traktionsbatterie soll den Verwendungszweck nicht schmälern. Das Auto darf mit Batterie 4,25t wiegen. Die Formulierung mit der Homologation ist ganz böse missverständlich und der Rückschluss auf 1460kg Zuladung ist schlichtweg falsch.
Eigentlich müsste es heißen: "Ein herkömmliches Fahrzeug darf 3,5t wiegen. Bei diesem Auto kommen 710kg Batterie dazu. Eine Batterie bis 750kg müsste bei der Gewichtsermittlung für die 3,5t zGG Grenze allerdings nicht berücksichtigt werden, da der Gesetzgeber eine Erhöhung des zGG von 3,5t auf 4,25t für Fahrzeuge mit Elektroantrieb plant. Die Batterie in diesem Fahrzeug wiegt 710kg, dementsprechend ergibt sich sogar noch ein kleiner Vorteil in Höhe von 40kg zusätzlicher Zuladung."

Handfest am 23 Jan 2025 18:57:53

ChristianF hat geschrieben:Eine Batterie bis 750kg müsste bei der Gewichtsermittlung für die 3,5t zGG Grenze allerdings nicht berücksichtigt werden, da der Gesetzgeber eine Erhöhung des zGG von 3,5t auf 4,25t für Fahrzeuge mit Elektroantrieb plant. "


Da die o.g. Fahrzeuge aber scheinbar schon homologiert sind (sonst dürften sie nicht auf die Straße) ist das alles Wunschdenken. Die Pläne sind mittlerweile 6 Jahre alt und immer noch nicht umgesetzt/gültig, oder?
Und so wie das Fahrzeug jetzt homologiert und ausgeliefert wird ist glasklar festgeschrieben wie die Gewichtsverhältnisse aussehen (und daran wird sich auch nix mehr ändern (lassen)):
SCR-20250123-prsh.png


Gruß Handfest

heinz28 am 23 Jan 2025 19:47:45

Da hat NTV wohl mal wieder einen Pressetext falsch abgeschrieben.
Oder nur auf das Marketinggefasel gehört.
Eventuell stimmt die Aussage mit der Homologation in irgendeinem Land.
In der EU aber ganz sicher nicht.

Die Änderung, dass Fahrzeuge mit bis zu 4,25 t mit dem Führerschein B gefahren werden dürfen ist auf EU-Ebene entschieden.
Bis das in jedem Land umgesetzt wird, werden wohl noch ca. 3 Jahre vergehen.
Der ADAC erwartet die entsprechende Gesetzesänderung für ca. 2028.

Und wenn das umgesetzt ist, bleibt noch die Frage wie die einzelnen Länder mit der Maut umgehen.

KlausSchmidt am 23 Jan 2025 22:03:04

Ach, wer kann schon erahnen, was die alles ermöglichen....
"Früher" war es undenkbar, das da ein leuchtendes Licht über die Breite des Fahrzeug leuchtet.
Positionslichter waren böse.
Mitlenkende Lichter hatte Caddilac 1969 schon und mussten für die Zulassung in Deutschland deaktiviert werden.....
Das ist heute alles anders, daher wundert mich nix mehr.

cbra am 23 Jan 2025 22:14:20

BikeAir hat geschrieben:
Das wäre doch dann ein Ansatz, E - Mobile mit ca 700kg Batterie bis zu 4,2t Gesamtgewicht mit dem 3,5t Führerschein zu fahren.

Weiß dazu jemand mehr?


Mwn ist das in österreich schonjetzt so, und ich glaube das ist der hintergrund der diskussionen vor ein paar monaten ( auch hier) zur erweiterung des normalen führerscheins auf 4,25t.

Mir wäre aber v.a wichtig wie das mit 3,5t fahrverboten und anderen einschränkungen EU-weit gehandhabt werden soll.
Persönlich ist die führerscheinfrage für mich nicht relevant

babenhausen am 24 Jan 2025 09:01:16

Die Mautfrage ist z.b in D,Ch,Ö zumindest für den gewerblichen Verkehr geregelt.Entsprechende Preise sind in den jeweiligen Mautordnungen genannt.

Ahorne7500 am 24 Jan 2025 09:22:01

Hallo,

Hatten wir genau dieses Thema hier nicht schon öfter?
Allerdings mit jeweils anderer Themenüberschrift.

Der Inhalt bzw die Beiträge sind fast deckungsgleich.
.

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