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Powerstation und Solartasche ohne MwSt


Kuhtreiber am 13 Jan 2025 15:58:45

Ich beabsichtige mir eine Powerstation und Solartasche zu kaufen. Sie werden mit und ohne MwSt angeboten. Ohne für Wohnungen u.a., aber auch für Wohnmobile und Schiffe, die nicht oder nur gelegentlich bewegt werden. Wenn ich mit dem Wohnmobil nur gelegentlich in den Urlaub fahre müsste ich doch eigentlich die Geräte auch ohne Steuer kaufen können? Zumal ich das Teil auch für zuhause für den Notfall verwenden möchte.
Meine Frage, hat das schon jemand gemacht und gab es damit Probleme?

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Ruedi1952 am 13 Jan 2025 16:13:43

Nein gab keine Probleme

basste315 am 13 Jan 2025 16:15:51

:bindagegen:
das Finanzamt schaut mit :versteck:

Helmut

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huohler am 13 Jan 2025 16:16:35

bei mir kam das Finanzamt auch noch nicht vorbei und hat gefragt wo das Solar-Panel ist. (auf dem Womo Dach :mrgreen: )

Hubert

mv4 am 13 Jan 2025 16:22:22

....ist leider schon kaputtgegangen....letzte Woche entsorgt ;D

DonCarlos1962 am 13 Jan 2025 16:29:00

Ich habe mir vor längerer Zeit eine Solartasche mit 100Wp und einen Solarregler ohne MwSt gekauft. Vollkommen ohne Probleme.
Auch zwei LiFePO4 Akkus habe ich so erworben. Allerdings nicht für das Wohnmobil.
Dann, vor ein paar Wochen kamen dann noch zwei Taschen a 100Wp dazu.

Ich nutze dieses Equipment allerdings meist Zuhause. Nur ab und zu fahren die Taschen mit. Ich lade die Lithiumakkus daheim immer wieder mit den Taschen auf. Zum einen als Notstromversorgung, zum anderen mit Hilfe eines 2.000W Wechselrichter auch für den täglichen Gebrauch.

Niemand hat im Nachhinein je gefragt, ob ich diese Teile mobil oder stationär verwende. Auch brauchte ich nichts schriftlich bestätigen.

Grundsätzlich ist es eigentlich auch egal. (nur für den Gesetzgeber nicht)
Der Grundgedanke ist ja wohl, dass weniger fossile Energie verbraucht wird und das ist ja wohl unabhängig ob Zuhause oder auf dem Campingplatz.

Im Sommer kaufe ich unterwegs eigentlich gar keinen Strom mehr und Zuhause ist dann fast alles aus.

LG Carsten

Kuhtreiber am 13 Jan 2025 16:29:37

Ok, verstanden. Vielen Dank :D

vx2200 am 13 Jan 2025 16:54:14

Schön wie sich hier alle als Steuersünder outen.
Da kann man sich echt nur an den Kopf greifen.

Kuhtreiber am 13 Jan 2025 18:57:49

vx2200 hat geschrieben:Schön wie sich hier alle als Steuersünder outen.
Da kann man sich echt nur an den Kopf greifen.


Warum Steuersünder?

DigiMik am 13 Jan 2025 21:51:47

Moinsen,

die Steuerbegünstigung gilt für Anlagen, die in und auf Häusern eingesetzt werden. Wohnmobile sind von der Art her immer beweglich, egal, ob man das bewegt oder nicht. Hier gilt die Begünstigung definitiv nicht!

Das ganze Gesetz ist leider unausgegoren, da es eigentlich keine Kontrollen und soweit mir bekannt ist, keine Durchführungsbestimmungen gibt.

Disclaimer: Meine Meinung, keine Beratung!
Wenn, dann wird zunächst das Unternehmen im Rahmen einer Außenprüfung geprüft und das muss dann die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung nachweisen.
Wenn es das nicht kann, muss es die Steuer nachzahlen und es kann ein Strafverfahren folgen.
Das Unternehmen ist für die korrekte Entrichtung der USt verantwortlich, nicht aber der Verbraucher. Wenn der Verbraucher eine Solaranlage etc. erwirbt, muss er dem Unternehmen wahrscheinlich schon bei Bestellung eine Erklärung zukommen lassen, dass die Anlage steuerbegünstigt, sprich ortfest in/auf einem Haus verwendet wird.
Wenn es das nicht tut, ist es recht dumm, denn dann haftet das Unternehmen immer für die USt, da der Warenpreis bei Endverbrauchern immer ein Endpreis inkl. USt ist.

Das Finanzamt könnte nun beim Endverbraucher prüfen, ob die Anlage tatsächlich zweckbestimmt eingesetzt wird. Nun ja, da hätte es viel zu tun.
Wird die Anlage nicht zweckgerecht eingesetzt, handelt es sich objektiv um Steuerverkürzung.
Wer dann für die Abgaben verantwortlich oder strafrechtlich zu belangen ist, bzw. ob der Verbraucher gegenüber dem Unternehmen Schadensersatzpflichtig ist, hängt wohl von der Vertragsgestaltung ab und keine Ahnung, wie die Gerichte das sehen werden.

Möge das jeder mit seinem Gewissen ausmachen, jedenfalls gilt die Begünstigung für Wohnmobile nicht.

LG vom Mikesch

Kuhtreiber am 13 Jan 2025 22:03:58

Ich würde eventuell eine Ecoflow kaufen. Das steht auf deren Seite (kopiert, die Fehler sind nicht von mir:

Die Liefer- Und Rechnungsadresse In Deutschland Liegen,
Das Erworbene Produkt Auf Oder In Der Nähe Von Privatwohnungen, Wohnungen Sowie Öffentlichen Und Anderen Gebäuden, Die Für Dem Gemeinwohl Dienende Tätigkeiten Genutzt Werden, Oder Auf Wohnwagen Bzw. Wohnschiffen, Die Nicht Oder Nur Gelegentlich Fortbewegt Werden, Installiert Wird, Und
Die Installierte Bruttoleistung Der Photovoltaikanlage Laut Marktstammdatenregister Nicht Mehr Als 30 Kilowatt (Peak) Beträgt Oder Betragen Wird.

Das sind die Voraussetzungen für die Befreiung von der Mehrwertsteuer

DigiMik am 13 Jan 2025 22:36:59

Moin,

Kuhtreiber hat geschrieben:Ich würde eventuell eine Ecoflow kaufen. Das steht auf deren Seite (kopiert


nicht was irgendwer auf seiner Seite veröffentlicht ist von Belang, sondern das, was der Gesetzgeber sagt!

§ 12 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 UStG --> Link

(3) Die Steuer ermäßigt sich auf 0 Prozent für die folgenden Umsätze:
1. die Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten und der Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird.

LG vom Mikesch

ChristianF am 13 Jan 2025 22:41:34

Das ist nur die halbe Wahrheit, denn es gibt noch weitere Regelungen dazu: das BMF hat sehr deutlich und detailliert erklärt, wann der Nullsteuersatz angewendet werden darf.

Alle Informationen findet man im BMF Schreiben vom 27.2.2023, III C 2 -S 7220/22/10002 :010, DOK 2023/0197236, BStBl I 2023, 351
Als PDF Download direkt vom BMF: --> Link

Damit kann jeder selbst prüfen, ob sein Vorhaben berechtigt ist.

vx2200 am 14 Jan 2025 10:43:48

Kuhtreiber hat geschrieben:Warum Steuersünder?


Diese Frage kann unmöglich dein Ernst sein. :abgelehnt:

DonCarlos1962 am 14 Jan 2025 11:31:01

Nach lesen des § 12 Absatz 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) kann ich für mich keinen Steuerbetrug erkennen.
Meine Anlage wird Zuhause zur Erzeugung, Speicherung und Nutzung von Strom genutzt. Es besteht auch keine Anlage über 30 kW.

Einzig das seltene Mitführen einer Solartasche im Wohnmobil könnte angelastet werden, wenn diese dann auch zum Einsatz kommt.

Ich denke, dass kann ich gelassen sehen.

LG Carsten

Trouw am 14 Jan 2025 11:32:48

Umsatzsteuer;
Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen
(§ 12 Absatz 3 UStG)

B e i s p i e l :
B e l e g e n h e i t s v o r a u s s e t z u n g e n

4:Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

huohler am 14 Jan 2025 11:39:41

Trouw hat geschrieben:4:Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Haben die damit an Dauercamper gedacht?

Meine Solaranlage auf dem Womo sorgt ca. 80% des Jahres dafür dass das Womo fahrbereit bleibt. In dieser Zeit spare ich den Festnetzanschluss zum laden der Batterien und entsprechend CO2.
"Gelegentlich" fahre ich damit in den Urlaub. Was soll der Finanzbeamte dagegen sagen?

Hubert

mv4 am 14 Jan 2025 11:40:49

vx2200 hat geschrieben:Schön wie sich hier alle als Steuersünder outen.
Da kann man sich echt nur an den Kopf greifen.



Das schreibt ausgerecht einer der als Tätigkeit eingetragen hat ...Reisen und sonst nix ...und das ohne das Rentenalter ereicht zu haben.

Ich gönne dir den Spaß

Trouw am 14 Jan 2025 12:29:46

huohler hat geschrieben:Haben die damit an Dauercamper gedacht?
"Gelegentlich" fahre ich damit in den Urlaub. Was soll der Finanzbeamte dagegen sagen?

Hubert


Ich dachte da auch an Dauercamper.

Was das Finanzamt tut und macht oder auch nicht interressiert mich nur sehr wenig. Die haben sicher besseres zu tun als PV-Anlagen hinterher zu jagen. Und wenn man dann doch erwischt wird - es ist alles eineSache der Begründung. Wenn ich eins in meinem Berufsleben gelernt habe, dann das man auch bewusst Fehler machen kann, man muss es nur begründen können.

Ich übe mich mal in Kalendersprüche: Wo kein Kläger, da kein Richter.
und an "xx2200" : Wer von uns ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.
Und noch einer: Wir wollen doch nicht päpstlicher als der Papst sein.

heinz28 am 14 Jan 2025 14:11:50

Trouw hat geschrieben:Umsatzsteuer;
Nullsteuersatz für Umsätze im Zusammenhang mit bestimmten Photovoltaikanlagen
(§ 12 Absatz 3 UStG)

B e i s p i e l :
B e l e g e n h e i t s v o r a u s s e t z u n g e n

4:Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie
nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.


Diese Formulierung habe ich auch direkt bemerkt.
Das ist ja mehr als schwammig. Ich bin der Meinung, dass mein Womo nur gelegentlich bewegt wird.
Und was mache ich jetzt damit?

Pechvogel am 14 Jan 2025 14:18:39

heinz28 hat geschrieben:...Ich bin der Meinung, dass mein Womo nur gelegentlich bewegt wird...

Es heißt aber nicht "bewegt" sondern "fortbewegt".
D.h. Du wohnst da drin und wechselst nur "alle jubel Jahre" Deinen Standort, oder machst Dauercamping damit und fährst 1x im Jahr nach Portugal zum Überwintern,...



Grüße
Dirk

Kuhtreiber am 14 Jan 2025 14:35:19

Laut BGH ist ein Wohnmobil eine Wohnung, auch wenn es nur gelegentlich benutzt wird.

--> Link

Pechvogel am 14 Jan 2025 14:43:48

Kuhtreiber hat geschrieben:Laut BGH ist ein Wohnmobil eine Wohnung, auch wenn es nur gelegentlich benutzt wird.

Da ging es auch um eine Straftat.
Das Finanzamt aber betrachtet ein Wohnmobil als Fahrzeug das z.B. Womo-Verleiher als solches auch abschreiben. Die schreiben nicht eine Immobilie ab.



Grüße
Dirk

Kuhtreiber am 14 Jan 2025 14:48:26

Hier in Kurzform.

BGH: Wohnwagen gilt als Wohnung, wenn er vorübergehend als Unterkunft dient
Zur Problematik, ob eine Wohnwagen oder ein Wohnmobil als Wohnung gilt, führte der BGH Folgendes aus: „Wohnmobile und Wohnwagen sind somit jedenfalls dann, wenn sie Menschen zumindest vorübergehend zur Unterkunft dienen, Wohnung im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB. Für die vorübergehende Nutzung als Wohnung genügt die Übernachtung auf einem Autobahnparkplatz. (…) Ausreichend hierfür ist, wenn die Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen im Rahmen einer Urlaubsreise stattfindet. Nicht erforderlich ist, dass die bewegliche Unterkunft dauerhaft genutzt wird.“

Klaut ein Krimineller also etwas aus einem aktuell nicht als Wohnung genutzten Wohnmobil, begeht er lediglich einen Diebstahl. Das kann der Fall sein, wenn das Fahrzeug zum Überwintern vor dem Haus abgestellt oder etwa auf dem Weg zu einem Werkstattaufenthalt kurzzeitig geparkt wird. Auf einer Überführungsfahrt oder einer Besorgungsfahrt wäre das Wohnmobil also keine Wohnung. Gleiches gilt, wenn der Besitzer damit zur Arbeit fährt.

Damit stellen sich (vor allem für Klausuren gern genutzte) Abgrenzungsproblematiken, da der BGH ebenfalls betonte, dass Schlafplätze zwar eine Wohnung kennzeichnen, jedoch dafür nicht unbedingt notwendig sind.

Für mich ist es damit im Urlaub eine Wohnung, da kann das Finanzamt sagen was es will.

vx2200 am 14 Jan 2025 16:02:15

mv4 hat geschrieben:

Das schreibt ausgerecht einer der als Tätigkeit eingetragen hat ...Reisen und sonst nix ...und das ohne das Rentenalter ereicht zu haben.

Ich gönne dir den Spaß


Aha, Du kannst dir also nicht vorstellen, dass man bereits mit 50 (Ja, richtig gelesen) in der Lage sein kann, von seinem
Vermögen zu leben. Alles klar. Oder willst Du mir etwa irgendetwas unterstellen?
Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt.

Was das ganze mit dem Thema zu tun hat, ist mir ein Rätsel.

mv4 am 14 Jan 2025 16:09:43

vx2200 hat geschrieben:
Was das ganze mit dem Thema zu tun hat, ist mir ein Rätsel.


Dann fang nicht damit an anderen Steuerbetrug zu unterstellen

vx2200 am 14 Jan 2025 16:16:04

mv4 hat geschrieben:
Dann fang nicht damit an anderen Steuerbetrug zu unterstellen


Ich unterstelle nicht, ich stelle fest. Kleiner Unterschied.

Sich die 0% MwSt zu sichern und wissentlich dabei die Vorraussetzungen ignorieren ist nunmal Steuerbetrug. Das hat nichts mit einer Unterstellung zu tun. Es geht mir nur gehörig gegen den Strich. Zumal die Vorraussetzungen im hier im Thread bereits verlinkten Dokument nachzulesen sind.

Kuhtreiber am 14 Jan 2025 18:53:41

vx2200 hat geschrieben:Ich unterstelle nicht, ich stelle fest. Kleiner Unterschied.
Sich die 0% MwSt zu sichern und wissentlich dabei die Vorraussetzungen ignorieren ist nunmal Steuerbetrug. Das hat nichts mit einer Unterstellung zu tun. Es geht mir nur gehörig gegen den Strich. Zumal die Vorraussetzungen im hier im Thread bereits verlinkten Dokument nachzulesen sind.


Ehrlich gesagt verstehe ich deine Argumentation nicht. Laut Urteil BGH ist ein Wohnmobil eine Wohnung, auch wenn ich mich nur kurzfristig darin aufhalte. Also nicht wenn es im Winter 6 Monate in einer Halle steht. Im Urlaub dagegen schon. Laut Gesetz muss ich keine Mehrwertsteuer bezahlen wenn ich die Teile privat für meine Wohnung nutze.
Wo oder wie mache ich dann einen Steuerbetrug? Erklär es mir bitte, ich lerne gerne dazu.

Ahorne7500 am 14 Jan 2025 21:07:48

Hallo,

Wir, hier, können sowieso keine (Recht)Entscheidung treffen.
Wir können nur unsere Meinung untereinander austauschen.

Im Ernstfall wird ein Gericht entscheiden.
.
Der Gedanke 'Steuerbetrug' ist eine andere Sache.
.

vx2200 am 14 Jan 2025 22:40:03

Kuhtreiber hat geschrieben:Wo oder wie mache ich dann einen Steuerbetrug? Erklär es mir bitte, ich lerne gerne dazu.


Lese doch einfach dieses Dokument. Wenn Du dann immer noch denkst Du dürftest die Steuer einsparen dann mach. Es ist und bleibt Steuerbetrug.

--> Link

Kuhtreiber am 14 Jan 2025 23:46:15

vx2200 hat geschrieben:Lese doch einfach dieses Dokument. Wenn Du dann immer noch denkst Du dürftest die Steuer einsparen dann mach. Es ist und bleibt Steuerbetrug


Ok, du hast natürlich recht und ich steige hier aus. Noch ein kleiner Tipp, schau dir die Seite 7 von deinem Link und meinen Beitrag oben an.

Trouw am 15 Jan 2025 10:29:03

vx2200 hat geschrieben: Es ist und bleibt Steuerbetrug.



§ 164 StGB Falsche Verdächtigung

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

Strafandrohung sind bis zu 5 Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafe

HalbvetteVenus am 15 Jan 2025 10:35:31

Ich glaube, das ist der Winter-Blues..... :oops:

Wird Zeit, dass die neue Saison beginnt :lol:.

Trouw am 15 Jan 2025 10:36:36

....ich möchte mit meinem Zitat lediglich darauf hinweisen, dass sich die Nichtjuristen mit entsprechenden Aussagen hier auf sehr dünnem Eis bewegen.

Tangowalzer am 21 Jan 2025 15:22:05

Sehr sehr sehr dünnem Eis, wenn ich mich angesprochen fühlen würde.

Vermutlich sollte es aber gar nicht so hart klingen und bestimmte Foristen sind auch nicht gemeint wenn man es auch so lesen kann.
Trotzdem unterm Strich ein informativer Austausch.
VG Stefan

Bergbewohner1 am 22 Jan 2025 19:13:32

vx2200 hat geschrieben:Ich unterstelle nicht, ich stelle fest. Kleiner Unterschied.Sich die 0% MwSt zu sichern und wissentlich dabei die Vorraussetzungen ignorieren ist nunmal Steuerbetrug. Das hat nichts mit einer Unterstellung zu tun. Es geht mir nur gehörig gegen den Strich. Zumal die Vorraussetzungen im hier im Thread bereits verlinkten Dokument nachzulesen sind.

Kannst du nicht vorstellen, dass auch mancher kleiner Wohnmobilbesitzer auch mal Millionär werden möchte, was glaubst du wie diese zu ihren Millionen gekommen sind :?:

Kuhtreiber am 22 Jan 2025 19:36:18

Ich finde es schade dass sich der vx2200 nicht mehr geäußert hat. Wenn er seine Link ganz und genau liest wäre es interessant, ob er dann Andere immer noch als Steuerbetrüger betiteln würde.
Egal.

dietmardd am 23 Jan 2025 01:19:18

Bevor ich durch Peter unser Womo-Dach mit Solarmodulen vollpflastern ließ, hatte ich mir Angebote von verschiedenen Anbietern von Solartechnik unterbreiten lassen. Desweiteren habe ich die Batteriekapazität unseres Womos mit LiFePO4-Batterien massiv aufgestockt und auch dafür Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt. Alle fragten mich zuvor, ob die Solarzellen immobil auf dem Hausdach oder im Garten eingesetzt werden sollen. Das Gleiche bei den Batterien. Die Anbieter wiesen mich darauf hin, dass eine Falschbehauptung eine Steuerhinterziehung wäre und man Kontrollen nicht ausschließen kann.

Da alle Anbieter von Solarmodulen und Batterien das Gleiche schrieben und von uns eine schriftliche Bestätigung zum immobilen Standort im/auf dem Haus verlangten, bevor sie ohne MwSt liefern, gehe ich davon aus, dass nicht alle Anbieter eine Fehldenke haben, sondern dass die Montage im oder auf dem Womo eine Steuerhinterziehung wäre.

Ich vermute mal, die Anbieter der durch MwSt-Verzicht subventionierte Solartechnik müssen gegenüber ihrem Finanzamt nachweisen, warum und an wen die subventionierte Solartechnik verkauft wurde (deshalb die Forderung des schriftlichen Belegs, dass wir diese Technik nur im/auf dem Haus verbauen), denn ohne diesen Nachweis fordert das Finanzamt die MwSt vom Lieferanten. Mittlerweile sind die Finanzämter in D vernetzt, so dass das örtliche Finanzamt des Käufers mal einen Kontrollbesuch machen könnte. Da Umsatz- bzw. MwSt-Betrug in D sehr häufig ist, hat jedes Finanzamt entsprechende "Steuerprüfer".

Mir war die Sache zu heiß, als dass ich mit einer Falschbehauptung die MwSt eingespart hätte. Ob man mit spitzfindigen Argumenten bei einer Kontrolle Erfolgsaussichten hätte, habe ich lieber nicht ausprobiert.

dietmardd am 23 Jan 2025 01:36:00

Die Sache hat noch einen ganz anderen Aspekt. Als Rentner musste ich ja schon seit etlichen Jahrzehnten Steuererklärungen machen. Zu Beginn musste ich alle Belege (Anlagen für die Formulare) jahrelang mit einreichen. Da ich immer ehrlich war und keine bewussten Fehler machte, wurden es mit der Zeit immer weniger Belege, die ich mit einreichen sollte und seit Jahren schicke ich mit der Einkommenssteuererklärung gar keine Belege mehr mit und habe im Anschreiben vermerkt, dass ich alle Belege auf Wunsch nachliefern könnte. Das Finanzamt hat von mir seitdem nie Belege und Nachweise nachgefordert. Offensichtlich bin ich beim Fnanzamt als ehrlicher Steuerbürger bekannt. Ich vermute mal, dass erwischte Betrüger/Sünder in der Finanzamtsoftware als schwarze Schafe markiert sind und auf diese schwarze Schafe konzentrieren sich Belegforderungen und Kontrollen.

Für mich hat das den Vorteil, dass meine Steuerbescheide in der Regel sehr schnell kommen, was bei Gutschriften von Vorteil ist.

vx2200 am 23 Jan 2025 13:07:19

Kuhtreiber hat geschrieben:Ich finde es schade dass sich der vx2200 nicht mehr geäußert hat. Wenn er seine Link ganz und genau liest wäre es interessant, ob er dann Andere immer noch als Steuerbetrüger betiteln würde.
Egal.



Warum sollte ich mich nochmals äussern? Zumal ich kein Dokument verlinkt habe.
Ich habe hier im Übrigen niemanden direkt betitelt. Somit ist der ganze rechtliche BlaBla von wegen falscher Verdächtigung anderer in diesem Thread mehr als lächerlich.
:thema:

Ich hatte mich, vor der Anschaffung, über meinen Steuerberater schlau gemacht. Das empfehle ich hier jedem der sich überlegt die MwSt. zu sparen.

Davon ab, eine Rechtsberatung st hier im Forum sicherlich nicht erwünscht.

Macht was ihr wollt. Nur hinterher dann nicht rumheulen.

An DietmarDD
Alles richtig gemacht.

vx2200 am 23 Jan 2025 13:10:39

Bergbewohner1 hat geschrieben:Kannst du nicht vorstellen, dass auch mancher kleiner Wohnmobilbesitzer auch mal Millionär werden möchte, was glaubst du wie diese zu ihren Millionen gekommen sind :?:


Nun, das ist selbst in Deutschland ganz legal möglich.

Kuhtreiber am 23 Jan 2025 14:09:44

vx2200 hat geschrieben:Warum sollte ich mich nochmals äussern? Zumal ich kein Dokument verlinkt habe.
Ich habe hier im Übrigen niemanden direkt betitelt. Somit ist der ganze rechtliche BlaBla von wegen falscher Verdächtigung anderer in diesem Thread mehr als lächerlich.


Na ja, dann schau dir mal deinen Beitrag vom 14.01. an. Aber vermutlich wieder mein Fehler, das Blaue ist kein Link sondern nur ein Farbtupfer auf meinem Bildschirm :D

vx2200 am 23 Jan 2025 14:19:20

Kuhtreiber hat geschrieben:
Na ja, dann schau dir mal deinen Beitrag vom 14.01. an. Aber vermutlich wieder mein Fehler, das Blaue ist kein Link sondern nur ein Farbtupfer auf meinem Bildschirm :D


Ach den meinst Du. Und dieses Dokument ist eindeutig. Hier übrigens noch ein Eindeutiger Link:

--> Link


Aber wie gesagt. Mach was Du willst.

Kuhtreiber am 23 Jan 2025 14:31:01

vx2200 hat geschrieben:Ach den meinst Du. Und dieses Dokument ist eindeutig. Hier übrigens noch ein Eindeutiger Link:

--> Link

Aber wie gesagt. Mach was Du willst.


Ja, den meinte ich. Hast du wie von mir vorgeschlagen die Seite 7 von deinem Link gelesen? Und das Urteil vom BGH?
Egal, soll jeder für sich selber entscheiden.

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