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In 2024 habe ich eine Alugastankflasche 14 Kg von der Gasfachfrau nach deren Vorgaben eingebaut. Im Feb.2025 wollte ich eine Gasprüfung durchführen lassen, da ab Mitte des Jahres dies ohnehin Vorschrift wird. 2 Wohnmobilfirmen/Verkäufer in meiner Nähe lehnten dies jedoch ab, da die eingebaute Alugastankflasche so nicht zulässig sei. Das war wohl Nonsense. Beim TÜV Hessen hatte ich heute einen Termin für die Gasprüfung. Dort wurde lediglich gefordert, zwischen Füllschlauch und Tankflasche noch einen Schnellkupplungsadapter einzubauen. Laut Aussage der Gasfachfrau gibt es bislang aber noch keine offizielle Vorschrift für den Adapter, da irgendwelche Gremien noch in der Diskussion sind. Der TÜV hat scheinbar dennoch einen Ermessenspielraum, ob er dies jetzt schon fordert. Jedenfalls habe ich den Adapter nachbestellt und werde ihn bei einer Nachprüfung, die weitere 30,- € kostet, dem TÜV vorführen. Ich kann eigentlich mit Bürokratie gut umgehen, wenn dir aber jeder was anderes erzählt und es existieren keine klaren Vorschriften, wird es sehr nervenaufreibend. Im Zweifel kann die Gasfachfrau dir aber evtl. weiterhelfen.
Nein, das hat er nicht, er hat sich exakt an § 60 der StVZO zu halten und dieser sagt in Abs. 1: "....nach Maßgabe der Technischen Regel Arbeitsblatt DVGW G 607 (A) „Flüssiggasanlagen mit einem Höchstverbrauch von 1,5 kg/h in Freizeitfahrzeugen, Mobilheimen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen; Betrieb und Prüfung“ (ISSN 0176-3490, DVGW, Bonn, August 2022) des Vereins „Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.“ Josef-Wirmer-Straße 1–3, 53123 Bonn prüfen zu lassen" Damit hat der Gesetzgeber festgeschrieben, nach welcher Fassung der G607 zu prüfen ist. Ändert sich die G607 kann der Gasverein eine Gesetzesänderung beim Gesetzgeber meinetwegen beantragen, er darf selbst Gesetze nicht einfach so ändern. Der Tüv auch nicht. Analogie zu §35h StVZO, da ist der Verbandkasten nach "......dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 ........" mitzuführen. Die offiziellen Prüfstellen treten oft mit großer Überzeugung auf, Diskussion sinnlos. Ich kenne das. Der nette Herr erschlägt dich mit Argumenten, so schnell hat du keine Gegenargumente. Entweder andere Prüfstelle suchen und Glück neu versuchen oder Flasche raus zur Prüfung. Traurig, aber wahr. Da laufen große Machtkämpfe, es geht um viel Geld, jeder will Recht haben. Deutsche Kleingeister. Und auch hier geht schon wieder einiges durcheinander. Beim"TüV" kann man nicht nur die HU für das Fahrzeug machen lassen, man kann auch die sogenannte Gasprüfung nach G.607 machen lassen. Die wird hier wohl auch von sambista gemeint sein. Trotzdem treten die Herren und Damen vom TüV, DEKRA usw. meistens mit einer Eloquenz auf, dass man meint, man trifft auf Götter.
Bist du überhaupt berechtigt, dies zu tun :?: Da wo ich die Tankflaschen und Tanks prüfen und wieder einbauen lassen habe, lasse ich natürlich auch die Prüfung machen. Bei so was spart man an der falschen Stelle, wenn man auf andere dann angewiesen ist. TÜV und Dekra sind meinen Erfahrungen nach nicht die idealen Prüforganisationen für die Gasprüfung. Oft ist ein autorisierter Händler kooperativer und man kann schon im Vorfeld klären ob er diesen Einbau so akzeptieren werde, vorausgesetzt es ist alles dicht und in Ordnung. |
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