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Sevel Kasten Jumper, Boxer, Ducato Zulassungsthematik


Walmer am 03 Mai 2025 13:39:58

Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war.
Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein
Thema passend einzuordnen.





Hallo in die Runde,

bestimmt wurde die Thematik schon irgendwo ähnlich besprochen, allerdings recherchiere ich seit 2 Tagen und bin mir immer noch nicht ganz sicher. Denn insbesondere die Thematik variierender Nutzungsformen konnte ich bisher nirgends finden.
Weiterhin drängt die Zeit, da wir uns nächste Woche ein entsprechendes Fahrzeug anschauen.
Vielleicht erbarmt sich ja jemand mit entsprechend Sachverstand und erhellt mich ein wenig.

Wir möchten einen Jumper als "dual use" Fahrzeug beschaffen. Ich habe mir über vieles Gedanken gemacht, allerdings bis zuletzt nicht über die Zulassungsform.

Ausgangslage: Der angepeilte Jumper III, L2H2, Tageszulassung 11/24, 103 kW ist vom Verkäufer her als LKW zugelassen. Mit Heckfenstern.
Unser Nutzungsprofil sieht so aus, dass das FZG im Alltag (ich sage mal mind. 300 Tage im Jahr) als privates Transport- und Zugfahrzeug genutzt werden wird.

Die restlichen 10-20% des Jahres soll das FZG improvisiert zum Camper aufgerüstet werden. Dafür möchten wir einige wenige permanente Änderungen am Fahrzeug vornehmen. Das heißt konkret:
-an permanenten Änderungen soll in der re. Schiebetür ein Klappfenster hinzu kommen
-die nackte Karosse wollen wir dämmen und dann den Boden mit Multiplex auslegen (gibt´s so ja auch werkseitig), Seitenverkleidung wahrscheinlich erstmal nicht
-der Fahrersitz soll ein Drehgestell bekommen, ggf. im Verlauf der Beifahrersitz auch (dazu müssten wir allerdings erstmal Ersatz für die Sitzbank finden)

Wenn es dann auf Tour geht, kommen folgende temporäre Punkte hinzu. Wichtig: Diese werden mit einfachen Mitteln (Schraubenschlüssel oder Ratsche) schnell entfernbar sein:
-Querbett hinten ca. 2,00x1,60 m. Dieses soll aus Aluprofilen entstehen und entsprechend verschraubt werden
-die Trennwand soll raus geschraubt werden (danach auch wieder rein, wenn es sein muss :D )
-ggf. kommt noch eine verschraubte Kommode linksseitig hinzu
-sonstige Utensilien werden formschlüssig als Ladung gesichert (wahrscheinlich in Euroboxen.

Nun habe ich schon so einiges gelesen.
WoMo Zulassung fällt wohl generell raus, da div. Anforderungen nicht erfüllt werden. Das ist mir auch ganz recht so.
Die LKW Zulassung könnte u.U. durch Wegfall der Trennwand (fraglich, da es die Fahrzeuge werkseitig auch ohne Trennwand gibt) und Einbau des zusätzlichen Fensters (?) in Zweifel gezogen werden. Weiterhin weiß ich nicht, wie der TÜV auf die Anfrage nach Zulassung des Drehsitzes reagiert (muss ja eingetragen werden), wenn das FZG eigentlich als LKW zugelassen ist.

Ich frage mich, für meine konkrete Nutzung, was nun die korrekte (bzw. nennen wir es "korrekteste") Vorgehensweise wäre. Dabei geht es natürlich auch um Versicherungsfragen, es spuken ja immer so Punkte wie Erlöschen der Betriebserlaubnis umher...Das wird auch der Versicherung nicht gefallen.
Ich denke mir, dass die LKW Zulassung aufgrund der überwiegenden Nutzung so schon passt. WoMo fällt ja raus. Und für alles andere fehlt mir die Fantasie...

Ich danke euch für Hilfestellung
Gruß

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Jagstcamp-Widdern am 03 Mai 2025 14:06:43

die drehsitzgestelle haben eine abe, die "ladung" intersziert niemand, wenn diese leicht demontierbar ist.
das zusätzliche fenster hat mit "lkw" nix zu tun.
die lkw-zulaszung ist teuer in der versicherung, noch teurer bei fährpaszagen...

allesbleibtgut
hartmut

Ahorne7500 am 03 Mai 2025 14:56:30

Hallo,

Als mögliche Zulassungsvariante gäbe es evtl noch den Kombi(nationswagen).
Kann aber sein, dass dann hinten Sitze, Heizung und Fenster sein müssen.
Keine scharfen Kanten bei fehlender Innenverkleidung.

Bei Lkw-Zulassung gilt für dich das Überholverbot 'Lkw' wenn du im Gespann mit Anhänger über 3,5t zgG bist.
Bei Womo oder Pkw-Zulassung interessiert das nicht.
Beim Sonntagsfahrverbot (Lkw mit Anhänger) musst du mit Anhänger evtl die private Nutzung nachweisen.

Steuer ist bei Lkw-Zulassung nach Gewicht bzw Nutzlast, bei Pkw/Womo nach Hubraum.
Versicherung ändert sich auch evtl mit der Klassifizierung.
Evtl andere Typklasse wegen Handwerkerauto.

Möglichweise haben sich inzwischen die (gesetzlichen) Grundlagen geändert,
ist länger her, als ich mich damit beschäftigt habe.
.

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ollimk am 04 Jun 2025 12:26:57

[quote="Ahorne7500"

Bei Lkw-Zulassung gilt für dich das Überholverbot 'Lkw' wenn du im Gespann mit Anhänger über 3,5t zgG bist.
Bei Womo oder Pkw-Zulassung interessiert das nicht.

.[/quote]

Ist so nicht richtig und hier auch schon abschließend diskutiert worden. Kurzfassung: Nach Ansicht der Gerichte ist Womo ungleich PKW --> Überholverbot GILT, wenn Fahrzeug (auch mit Anhänger) die 3,5t-Grenze reißt

Jagstcamp-Widdern am 04 Jun 2025 12:44:11

m.w. ist die trennwand nur bei gewerblicher nutzung des lkw vorgeschrieben, aber frag trotzdem nochmal bei einer prüforganisation nach....

allesbleibtgut
hartmut

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