Ich schmeisse mal etwas ganz anderes in den Raum:
Lass Dir mal die Vollmacht des Gläubigers, in dem Fall die port. Mautbetreiber, vorlegen. Die braucht nämlich ein Inkassounternehmen um den Betrag eintreiben zu dürfen / können.
Das habe ich öfters gemacht als mein Sohn früher jede Menge Kram im Netz bestellt und nicht bezahlt hat. 99% der Inkassofirmen konnten mir keine Vollmacht vorlegen da sie in grossem Stil die Forderungen aufkaufen und dann auf eigene Rechnung eintreiben. Und das funktioniert leider meistens. Auch wenn ein gerichtlicher Bescheid kommt, erstmal widersprechen. Es liegt dann am Inkassounternehmen die fälligen Forderungen zu beweisen. Und auch das Gericht will eine Vollmacht sehen. Aber auch das funktioniert meistens da die Leute Angst haben. Nach dem Motto: Kommt ja vom Gericht, also muss es stimmen.
Ich sage mal so: zu 95% kamen wir um die Inkassoaufschläge herum. Ohne jegliche Folgen für uns.
Die offenen Rechnungs-Beträge habe ich dann auf Nachfrage beim Verkäufer selbstverständlich direkt an den Verkäufer bezahlt, ohne den teuren Umweg über die Inkassofirma.
Nur mal so als Gedankenspiel wenn einem die Zeit dafür nicht zu schade ist.

