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Ich habe heute eine Rechnung von einem deutschen Inkassounternehmen ACCS bekommen, über 13,81 Maut zuzüglich 69,- Euro Verwaltungskosten. (So etwas nenne ich Abzocke) Entstanden ist der Anspruch fast auf den Tag genau vor 2 Jahren. Wir waren zu dem Zeitpunkt im Norden des Landes unterwegs und hatten uns auch bei der zuständigen Mautgesellschaft angemeldet. Nun muss man wissen, dass es in Portugal mindestens drei Mautgesellschaften gibt und anscheinend haben wir an einem Tag eine Straße einer anderen Gesellschaft genutzt. Generell hätte ich kein Problem die reine Maut zu bezahlen, aber damit werden die sich nicht zufrieden geben (vermute ich). Die Verjährung für Maut beträgt in P. 2 Jahre. Ich gehe davon aus, dass die Verjährung erst mit Ablauf des Jahres beginnt, in welchem der Anspruch entstanden ist. Als Reiseland ist Portugal mittelfristig nicht eingeplant. Zahlen oder nicht? Andreas ... ich würde einfach mal bei der ADAC-Rechtsberatung anrufen, die haben in diesen Fragen immer ein aktuelles "Lagebild". Ist für Mitglieder kostenlos (ansonsten gibt es sicherlich jemanden in deinem Umfeld, der Mitglied ist). Ich hatte eine ähnliche Frage wegen einer Geschwindigkeitsübertretung in Italien (bei meinem Anruf wurde gar nicht nach einer Mitgliedschaft gefragt - Daumen hoch für die pragmatische Auskunft, kurz und knackig). Fazit: ich bezahle nicht! Die Fa. ACCS ist bekannt für die Übernahme solcher Geldeintreibungen, die übernehmen wohl im grossen Stil Forderungen von Kommunen, Mautgesellschaften usw. Wie gesagt: die ADAC-Anwälte sind da bestens im Bilde und können fundierte Auskunft geben, das ist für die genauso täglich Brot wie für ACCS und Konsorten.
Bedingt durch die Bearbeitungsgebühr entsteht ab 1 € Maut über 70 € womit die Bagatellgranze überschritten wird und der Betrag in Deutschland vollstreckbar wird. Ich würde also zahlen, da es nur noch teurer wird. Wir hatten schon immer geschrieben, dass man seine Maut in Portugal bezahlen muss, wogegen viele geschrieben haben, müsse man nicht. Auch beim ADAC --> Link stehen Links wo man nachträglich seine Maut bezahlen kann, nach zwei Jahren natürlich nicht mehr.
Aus meiner Sicht ist das ein ganz anderes Thema, Du sprichts von Bussgeldsiehe hier --> Link Der TE von einem Mautvergehen, welches meines Erachtens zulässig verfolgt wird. Niemand kann da seriös zu raten nicht zu bezahlen. Mit befahren der Privatautobahn ist er einen Vertrag eingegangen und muss die Nutzungsgebühr ( Maut ) bezahlen. So ähnlich wie bei Falschparken z.B. auf Supermarktparkflächen verläuft auch das Prozedre mit der Maut. Die Eigentümer geben das zu einem Inkasso, der die Forderung kostenpflichtig für den Mautpreller eintreibt und auch verfolgen läßt. ACCS ist auch in Deutschland und verfolgt das weiter.
Für 72 Euro würde ich nicht hin und her schreiben oder einen Anwalt einschalten. Der TE hat sich sich eben bei der Anmeldung vertan. Kann passieren, ist aber nicht Schuld der Betreibergesellschaft. Mit einer Mautbox wärs halt nicht passiert. ... da magst Du Recht haben. Trotzdem würde ich mich einfach mal bei den Fachleuten erkundigen, deren täglich' Brot das ist. Die haben wir schliesslich für viel Geld studieren lassen, damit sie uns Otto Normalverbauchern jetzt unter die Arme greifen (kostenfrei!) ;D. Scherz beiseite: für mich ist das die richtige Anlaufstelle, um eine fundierte Einschätzung zu erhalten - unabhängig davon, wie sich der Fragesteller anschliessend entscheidet.
Na ja, 72 Euro wären mir schon einen Anruf wert. Ich rede ja nicht über wochenlangen Schriftverkehr oder gar die Einschaltung eines Anwaltes. Eine sachverständige Auskunft kann nie schaden ... und führt ja vielleicht auch einfach zur sang- und klanglosen Zahlung der Forderung :wink:.
Gegen den reinen Mautbetrag hast Du ja offensichtlich nichts. Dienstleistung / Straße benutzt also würdest Du die auch bezahlen wollen. Bleiben die Verwaltungskosten. Aber Du hast auch eingeräumt das Du evtl. einen Fehler bei der Anmeldung gemacht hast. Dadurch konnte keine „normale“ Abrechnung durchgeführt werden sondern das läuft dann über einen Dritten. Und der will eben auch Geld haben. Wenn Du in Deutschland ein Parkticket über 13€ nicht bezahlst und der Betreiber einen Mahnbescheid beantragt sind das auch mal eben 80€ zusätzlich. Sind die gerechtfertigt? Egal! Du kannst dir das an der Stelle nicht ( mehr ) aussuchen. Du bist auch nicht derjenige der in dem Verfahren „die Zügel in der Hand“ hat. Du hast einen Fehler gemacht. OK! Passiert jedem mal. Es kommt doch jetzt einzig darauf an was Du draus machst. Versuchen sich mit möglichst großem Aufwand zu drücken damit andere „den Schaden“ haben oder zu seinem Fehler stehen und zahlen. Btw: was sind denn heute 69€?? Ohne Mehrwertsteuer erstmal „nur“ 58€. Also etwa 1/2 Facharbeiterstunde im Verkauf. Und für die 1/2 Stunde muss da jemand den Vorgang anlegen, eine Halterabfrage machen, den Brief schicken, die Zahlung verbuchen und die Zahlung des Mautbetrags nach Portugal weiterleiten. Dabei kommen dann 2/3 der „Spezialisten“ auf die Idee erstmal zu behaupten sie wären nie da gewesen, hätten schon bezahlt, …. Dann muss der Vorgang wieder rausgeholt werden, Bilder geschickt….. Grüße Dirk Wegen 65 Euro so ein Aufriß und Ärger? Du bist ja da gefahren und vermutlich oblag es auch Dir dafür zu sorgen daß die Maut bezahlt wird. Oder geht's mal wieder ums Prinzip? Beste Gruesse Bernd
Sehe ich auch so. Nicht ärgern und Zahlen. Abzocke unterstellen ist eine emotionale Reaktion - wer sich etwas mit Prozesskosten auskennt, der wird verstehen, dass das für das Unternehmen wenig lukrativ sein dürfte und die es viel lieber hätten, wenn Du den Mautbetrag gleich ordnungsgemäß abgeführt hättest. Da würde ich nicht lange überlegen! Zahlen, Mund abputzen und fertig. Du hast einen Fehler gemacht, der nun etwas Geld kostet. Das Inkasso Unternehmen Geld verlangen, ist bekannt. Da wird auch ein ADAC nix dran ändern, es wird nur immer teurer. Schöne Pfingstgrüsse Ich find den Vorschlag mal die ADAC Juristen zu Fragen nun wirklich nicht verwerflich. Verwerflich finde ich vor allem dass die Inkassos da für quasi keine Arbeit richtig hinlangen. Da es scheinbar keine Option gibt die Maut zu zahlen und den Inkasso nicht wär’s mir das Telefonat mit dem ADAC wert. Kostet etwas Zeit, na und. ... ich nenne das ganz klar Abzocke - nicht von den ursprünglichen Gläubigern, sondern von den Inkassofirmen. Und die Begründung ist nicht emotional, sondern sehr sachlich: Die "Gebühren" von ACCS und Konsorten sind völlig überzogen, der Aufwand ist nämlich minimal. Forderungen werden im grossen Stil aufgekauft, der Gläubiger kriegt Geld und ist zufrieden. "Mahnung" und Zahlungsaufforderung werden automatisiert verschickt - da sitzt doch kein Mensch, der Papier bewegt! Rechtlich offensichtlich grundsätzlich möglich, trotzdem nenne ich die Höhe der Forderung Abzocke. Wenn nur 50% der Angeschrieben einfach zahlen, hat sich das schon mehr als gelohnt. Ob z.B. ACCS bei Nichtzahlung gleich den Gerichtsvollzieher schickt? Wenn einem gerichtlichen Mahnbescheid einfach widersprochen wird, ist alles weitere für die Inkassofirma ein erheblicher Aufwand mit schwer kalkulierbarem Ausgang. Ich denke nicht, dass die sich so schnell darauf einlassen - mit den irrwitzigen "Gebühren" fürs Briefeschreiben wird wesentlich einfacher Geld verdient 8). Aber das ist natürlich Spekulation. Wer die Inkassofirmen kommentarlos füttern will, kann ja einfach zahlen. Ich störe mich nicht daran, für Mautzahlungen oder zu schnelles Fahren nachträglich zur Kasse gebeten zu werden. Und natürlich will und muss auch eine Inkassofirma Geld verdienen. Aber diese irrwitzigen Kostenforderungen sind unbegründet und einfach unanständig! Ich finde 69 Euro für Bearbeitung über 2 Jahre jetzt zwar ärgerlich aber nicht unbedingt dreist Aus den Augen der Mautsteller ist es wohl eher dreist 2 Jahre offene Ausstände zu haben die nicht sie sondern ein anderer verursacht hat. Aus Fehlern lernt man, ich eingeschlossen, und nur wenn es bissel wehtut dann lernt man nachhaltig. Meine Erfahrung. Ich würd zahlen und gut ist. .
Wenn bei der Beantragung des Mahnbescheides „das Kreuzchen an der richtigen Stelle“ gemacht wurde dann leitet das Mahngericht den Vorgang bei Widerspruch gleich an das zuständige Amtsgericht weiter. Sozusagen eine „automatische Klageeinreichung“. Grüße Dirk
Für Inkassounternehmen gibt es eine europäische Regelung: maximal 40€ Pauschale, maximal 8% über Basiszinssatz. Das macht eine kleine Summe unverhältnismäßig groß. Das Inkassounternehmen hält sich an diese Regelung. Der Gläubiger kann zu diesem Ertrag keine Forderung im Ausland durchsetzen und verkauft seine Forderung daher an den anders aufgestellten Spezialisten - das Inkassounternhemen. Völlig verständlich. Der Schuldner, auch wenn er seine Schuld nicht mitbekommen hat, da er die Autobahnanbieter verwechselte, hat das zu bezahlen. Er hat das Ganze verursacht. Da lohnt doch wirklich keine Aufregung.
Ich finde die Nachfrage beim ADAC Juristen ebenfalls nicht verwerflich, aber unnötig. Das Verhalten des Inkassounternehmens finde ich ebenfalls nicht verwerflich - die schöpfen den gesetzlichen Rahmen, welchen man kritisieren kann) einfach nur aus.
So sehe ich das auch. Meine Frau und ich haben uns entschieden die Maut 13,81 sowie 25,-Euro Verwaltungsaufwand zu bezahlen. Ich glaube nicht, dass die wegen dem Rest vor Gericht gehen. Andreas Ich glaube das schon. Die zusätzlichen Kosten wirst du dann auch tragen müssen. Inkassounternehmen müssen schon aus Selbstschutz angedrohte Maßnahmen durchziehen. Machen sie es nicht, spricht sich das rum und das gesamte Geschäftsmodell kollabiert. Vor ein paar Jahren habe ich einem Ferienhausanbieter wegen Mängeln 350,- Euro von der Schlussrechnung abgezogen. Die haben auch zig Mal gedroht mich vor Gericht zu zerren. Nach 1 Jahr war Ruhe. Inzwischen ist die Forderung verjährt und wir machen wieder Geschäfte zusammen. Andreas Das war aber kein Inkassounternehmen, oder?
ICH habe mal jemandem wegen 17,50€ erst einen Mahnbescheid und anschließend einen Gerichtsvollzieher geschickt! ( Bestellt, Rechnung nicht bezahlt und Ware behalten ). Und das würde ICH vermutlich auch für 5€ machen. Manchmal geht es nämlich doch ums Prinzip! Grüße Dirk
Ich glaube nicht, dass es da einen Menschen gibt, der so eine Entscheidung trifft. Das wird maschinell durchgezogen.
Das war die "Inkasso-Abteilung" des Unternehmens. Ferienhausanbieter haben vermutlich öfters Ärger mit unzufriedenen Kunden, da hat man dann eine eigene Rechtsabteilung. Im einem Portugal-Reiseforum habe ich auch recherchiert. Gefühlt haben 90% sofort gezahlt. Vor Gericht ist aber niemand gewesen. Die Fälle waren aber alle nicht direkt vergleichbar.
Hab ich auch mal gemacht wegen 12,-. War ein Spaßbieter bei eBay. :mrgreen: Ja, es geht um's Prinzip. Denn in meinen Augen muss ein Preis in einem Verhältnis zur Leisung stehen. Wenn es mir um's Geld gehen würde hätte ich längst bezahlt. Vor Gericht kann das leicht 4-stellig werden und ich habe keine Rechtsschutzversicherung. :? Andreas
Ein gerichtlicher Mahnbescheid kostet mittlerweile über 80€. Der wird online beantragt oder schriftlich und dann beim Gericht, das ja die 80€ kassiert, automatisiert eingelesen. Das läuft zu 100% voll automatisiert. Stehen da die 80€ in irgendeinem Verhältnis zum Aufwand?? :gruebel: Und ob der Preis angemessen ist liegt ja immer im Auge des Betrachters. In der freien Wirtschaft kannst Du zu dem Preis kaufen oder nicht. Du hast die Wahl. Hier hast Du aber keine Wahl mehr! Den ( Auf- ) Preis bestimmen andere! Und zwar gesetzlich geregelt! Da ist so ähnlich als wenn Du akzeptierst das Du zu schnell durch die Stadt gefahren bist aber 20€ für 5km/h! :eek: Du hast da keine Wahl!! An die Regeln halten oder zahlen. Und wie war das noch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht?! Grüße Dirk
Das ist eine Behörde, denen lasse ich das durchgehen. Kommt schließlich der Allgemeinheit zu Gute. Andreas
Sofern Du von dem Gesetz gegen Zahlungsverzug sprichst, geht es hier ausschließlich um Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr! Nur um Forderungen von Unternehmen gegen andere Unternehmen oder gegen öffentliche Auftraggeber. Forderungen gegen private Verbraucher sind nicht gemeint.
Das machen die auch nicht, es kommen ja weitere Kosten des Inkasso dazu, und wegen dem fehlenden Betrag und den neuen Inkassobeträgen gehen sie vor Gericht.
D.h. wenn eine Behörde einen gesetzlich bzw behördlich festgestellten Betrag erhebt ist das ok. Wenn aber ein Privatunternehmen einen gesetzlich geregelten Betrag erhebt ist das nicht ok? :gruebel: Fährst Du mit Deinem Womo eigentlich regelmäßig zum „TüV“? Ich hab‘ diese Woche für etwa 45 Minuten Arbeit fast 290€ bezahlt! :eek: ( war HU, Gas und eine „Eintragung“ ). :gruebel: :gruebel: Grüße Dirk
Die 69,-Euro Verwaltungskosten sind gesetzlich geregelt? Hab ich jetzt glatt übersehen. Hast Du eine Quelle dazu? Andreas Wir mussten bei der DEKRA ebenfalls für die gleiche Leistung so viel bezahlen, gleicher Zietaufwand.
Ja, wer Inkassodienstleistungen erbringt.der richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Du nimmst einen RVG Rechner, gibst Deine 13 € ein und kommst auf 95,50 € Anwaltskosten in der außergerichtlichen Vertretung. Hier ist zu beachten, dass die "Tat" ( Mauthinterziehung ) ja in Portugal begangen wurde und damit Portugisisches Recht gilt. Ich gehe davon aus, dass daher der Betrag etwas niedriger ist, kann Dir jedoch lediglich nach deutschem Recht eine konforme Abrechnung benennen. Ich weiß, dass es in Frankreich so ist, dass aus Mautsachen zunächst eine Bussgeld Angelegenheit wird und bei weiterer Nichtzahlung eine Strafsache. Wie es in Portugal ist weiß ich nicht ! Zum Schreiben der Rechnung war doch bisher gar kein Anwalt nötig. Nach meinem Halbwissen gilt bei B2C Geschäftsbeziehungen immer das Recht des Consumer-Wohnsitzes Andreas
Wenn Du etwas kaufst und es wird Dir nach Deutschland geschickt, kann das sein. Mautvergehen werden meines Wissens komplex behandelt. Nach deutschem Recht handelt sich um eine "entkriminalisierte Verwaltungssanktion", dem der notwendige strafrechtliche Charakter fehlt. Dies wird jedoch im Ausland anderes gesehen und behandelt. Wenn Du z.B. ein Unfall mit einem Portugiesen in Portugal hast, gilt für den gesamten Unfall und deren Abwicklung Portugisisches Recht, der gleiche Unfall in Deutschland wird vollständig nach deutschem Recht abgewickelt. --> Link Also würdest Du bei einem gleichen Unfall in Portugal keinen Mietwagen oder Anwalt bekommen. Es gilt eben deren Recht und wenn Du eine Privatstraße, denn das sind Mautstraßen befährst gilt Portugisisches Recht und ich glaube daraus wird bei bewusster Nichtzahlung eine Straftat. ( Betrug ) so wie u.B. auch in Frankreich meines Wissens und wie ich bei einigen Kollegen mitverfolgt habe. Trotzdem richtet sich die Höhe der Vergütung nach RVG bzw. konformen Portugisischem Recht.
Inkassokosten sind mittlerweile gesetzlich geregelt. Wenn der Forderung ein Vollstreckbaren Titel zu Grunde liegt passen die Gebühren. Falls nicht sind es ungefähr 35€ Inkassokosten. Es gibt zahlreiche Inkassorechner im Netz :ja: Die Inkassofirma hat ihren Sitz in Deutschland. --> Link Rechnungsbetrag unter 50 Euro? Es gelten besondere Gebühren "Haben Sie beispielsweise Versandkosten in Höhe von 9,90 Euro nicht gezahlt? Oder lief bei der Abbuchung des Fitnessstudios etwas schief? Bei Kleinforderungen bis 50 Euro gilt ein besonderer Gebührenwert von 30 Euro, der in der Regel mit einem Gebührensatz von 0,9 berechnet wird. Besonderer Gebührenwert bei Kleinforderungen unbezahlte Rechnung: 9,90 Euro Rechtsanwalts- bzw. Inkassokosten 0,9 Gebühr RVG 27,00 Euro Auslagenpauschale 20 Prozent, höchstens 20 Euro 5,40 Euro Insgesamt 32,40 Euro" Ich habe jetzt mal den Inkassorechner des Verbraucherzentrale-Niedersachsen bemüht. Ergebnis:"Die angesetzten Kosten sind unserer Meinung nach überhöht. Ihren Angaben nach dürften sich die Inkassokosten nur in einem Rahmen bis zu 15,75 € bewegen." (Die geringe Summe kommt vermutlich daher, dass bei einfachen Gegebenheiten nur 0,5 RVG Gebühr angesetz werden) Auszug aus der Homepage "Bundesministerium der Justiz" --> Link "Wird also beispielsweise eine Forderung von 100 Euro geltend gemacht, steht dem Inkassodienstleister in der Regel nur eine Vergütung von 24,50 Euro zu, wenn die Forderung auf seine erste Mahnung hin beglichen wird. Ist z. B. eine zweite Mahnung erforderlich, erhöht sich die Gebühr auf 44,10 Euro. Hinzukommen können jeweils noch eine Auslagenpauschale und die Umsatzsteuer." Andreas
Meines Wissens haben die in jedem Land eine Zweigstelle. Auch ist das ganze nicht mit einer unbezahlten Rechnung im Inland zu vergleichen, es muss ja zunächst einmal der Halter ermittelt werden, was ein zusätzlicher Aufwand darstellt. Aber wie auch immer, wenn Du meinst es lohnt sich für Dich den Kampf aufzunehmen, mach das. Du hast um Rat gefragt, ich rate Dir ( die volle Summe ) zu bezahlen.
Und der ganze Aufwand hier? :gruebel:
Und das ganze jetzt für nicht mal mehr 37€ ( Unterschied der geforderten Gebühren zu dem Beispiel )?? :eek: Für einen Vorgang, der nicht angezweifelt wird, der seit zwei Jahren läuft und aus Portugal nach Deutschland gekommen ist?? :wall:
Würde das denn für Dich eine Rolle spielen? :gruebel: Grüße Dirk ät Pechvogel Lass gut sein, Du kapierst es eh nicht. Bei Dir könnten die auch 180,- verlangen, Du würdest bezahlen. Andreas PS. Die Quellenangabe zu den gesetzlich geregelten 69,- Verwaltungskosten bist Du noch schuldig. Wäre nett, wenn du mal hier in den Faden schreibst, wie die Sache ausgegangen ist.
Nein würde er natürlich nicht machen :lach: Mich würden die deutlich übberhöhten Inkasso Gebühren auch stören. Dumm bei diesem geringen Betrag ist eben, dass einen Widerspruch als Brief versenden, ggf. drauf reagieren, abermals Porto bezahlen und Zeit investieren aufs Gleiche heraus kommt. Oder eben die Hauptforderung plus gekürzter Inkassogebühr mit entsprechenden Kommentar, in der Überweisung vermerkt überweisen. Ich wette um ein Bier das da dann nix mehr kommt :wink:
Danke für die Klarstellung, ich dachte das sei allgemein und das hat mich gereizt mal etwas genauer zu recherchieren. Nach meinem Recherchestand gibt es keine allgemeine europäische Regelung. In Deutschland gibt es ein Urteil vom BGH --> Link, welches sich mit der Thematik auseinander setzt. Hier wird eine Korelation zu Anwaltsgebühren dargelegt. Ich habe das so verstanden, als dürfe bei unstrittigen Forderungen maximal der 0,65-fache Satz der anwaltlichen Geschäftsgebühr genommen werden darf. Diese beträgt bei Beträgen unter 500€ pauschal 49€. Das wären dann 31,85€. Dazu darf eine Auslagenpauschale von 20€ für einen Vorgang erhoben werden. Das sind dann 51,85€. Darauf kommt die MwSt. in Deutschland 19%, das sind dann brutto 61,74€. Ich bin nun doch etwas gespannt wie die kreative Lösung von goldfinger ausgeht. Wenn ich Lust auf Ärger und Stress hätte würde ich nicht bezahlen. Da aber meine Lebendszeit begrenst ist und die in Ruhe genießen möchte hätte ich die paar Kröten überwiesen :roll:
Aber warum fragen sie den Außenstand nicht direkt an (falls das nicht geschehen ist und hier nicht erwähnt wurde) ? Aus N/SWE/GB bekommt man seine Mautabrechnung ohne Registrierung einige Wochen oder Monate später ohne oder zumindest mit sehr geringen Verwaltungsgebühren. RK Warum weiß ich nicht. Die nehmen eben eine andere von mehreren Möglichkeiten. Kann man gut oder weniger gut finden, steht ja jedem frei. .
Weil es ein anderes Verfahren ist. Die Vereinbarung lautet: "Du registrierst dich, gibst ein Lastschriftmandat oder checkst innerhalb der Frist und überweist" Dadurch hat der Betreiber wenig Aufwand, weil alles elektronisch läuft. Kein Papier, keine Post, kaum Personal wie in Norwegen, wo man auch noch den Halter und die Adresse herausfinden muss. Bei einer Mahnung startet dann eben der aufwändige Prozess: Halter abfragen, Adresse erfragen, Brief drucken, verschicken, nachverfolgen. Dafür müsste man Leute vorhalten. Das will man nicht, deshalb geht es ab den Dienstleister, dessen Geschäftsmodell genau diese Dinge sind. Und der will nicht nur den Aufwand bezahlt haben sondern auch noch was verdienen. |
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