Hallo,
mal eine Frage.
Warum wird immer nur über das zGG geschrieben. Wichtig für die Prüfung auf der Waage bei Prüfung sind doch die Achslasten.
Wenn ich auf 3850 kg auflaste ohne technischen Änderungen sind auf der Hinterachse 2000kg!! und auf der Vorderachse 1850 kg bei "Normalzuladung" zugelassen. Ohne Auflastung sind es auf der Vorderasche 1500 kg und auf der Hinterachse ebenfalls 2000kg!!
Die Differenz von 350 kg ist zwar ok, aber auf der Vorderachse durch Zuladung gar nicht zu erreichen.
Bei Zuladung von 350 kg werden einige Kilos unweigerlich die Vorder- und Hinterachse belasten was aber nicht zulässig ist, da ja dann die 2000kg auf der Hinterachse überschritten werden.
Also bringt mir die Auflastung zum Transport von z. B. Roller (150kg) gar nichts, da ja dann die Hinterachse mit mind. 2150kg (Hebelwirkung) überladen ist.
Denkfehler von mir?
Vielen Dank für eine Antwort.
Rainer

