Mann am 23 Jun 2025 19:13:47 Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war. Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein Thema passend einzuordnen. Hallo, wie ist das geregelt wenn sich Neukauf und Verkauf des alten überlappen, gibt es da Fristen, oder wird einer der beiden sofort als Zweitwagen gewertet? Wie würde es ablaufen bei Werksabholung, muss ich da vorher anmelden, oder komme ich und das Fahrzeug steht zugelassen da. Was meint meine Versicherung wenn Sie fragt ob ich ein Überführungskennzeichen beantragen möchte? Ich danke
heinz28 am 23 Jun 2025 20:34:15 Wenn du der Versicherung meldest, dass du ein Auto zulassen möchtest, fragt sie dich welchen Status der neue Wagen bekommen soll. Du kannst das frei entscheiden, welches Fahrzeug Erst- und welches Zweitwagen ist.
Bei einer Werksabholung kannst du Das Fahrzeug vorher zulassen und dann die Kennzeichen mitbringen. Oder der Händler macht das vorab.
Ein Überführungskennzeichen wirst du eher nicht benötigen, da dieses nur für Einfuhren nach Deutschland ist. Das wäre dann ein Kurzzeitkennzeichen. Kennst du beantragen, dieses ist 6 Tage gültig. Ab Antrag.
hepesi am 24 Jun 2025 23:09:53 Hallo, ich arbeite in dem Bereich.
Das neue Fahrzeug wird mittels EVB, (elektronische Versicherungsbestätigung) zugelassen.
Zuvor solltest du dir eine vorläufige Deckung mit Vollkasko eintragen lassen. Dann ist das Fahrzeug auch auf dem Weg vom Werk aus versichert.
Dann hast Du 4 Wochen Zeit den alten abzumelden. Keinen Tag länger. Sonst muss ein 2 Fahrzeug Vertrag geschlossen werden.
Also Zulassung neu, + 4 Wochen.
Folglich können 2 Fahrzeuge bis zu 4 Wochen in diesem Fall, auf einen Vertrag laufen.
Gruß Heinz
klink_bks am 15 Mär 2026 15:41:23 :) Auch ich habe mal eine Frage zur EVB-Nummer ! :D
Ich habe bei meiner Versicherung telefonisch um eine EVB Nr. gebeten. Die haben mich nach der Schlüsselnummer HSN/TSN gefragt.
Hier habe ich dann evtl. eine Nummer angegeben, die evtl. ein anderes Fahrzeug vom gleichen Hersteller ist, bin mir aber nicht ganz sicher. :eek:
Jetzt meine Frage dazu, sollte dem so sein, dass die HSN/TSN durch mich für das falsche Modell mitgeteilt wurde, ist dann eine Anmeldung durch den Händler trotzdem möglich ? Sprich, Gilt die EVB-Nr. und die Zulassungsstelle wird zulassen ? Oder brauche ich eine neue EVB ?
Kann das jemand mit Bestimmtheit sagen ?
Vielen Dank für eine kurze Antwort
Gruss
Achim
supcamper am 15 Mär 2026 15:46:57 Moin! Die Zulassungsstelle entnimmt die erforderlichen Angaben aus aus der CoC-Bescheinigung bzw. aus den beiden CoC-Bescheinigungen (Chassis-Hersteller, z.B. FIAT und Wohnmobil-Hersteller, z.B. Knaus). Die angaben, die du und deine Versicherung gemacht hast, sind dabei nicht von Belang. Die Zulassungsstelle will nur die EVB-Nummer wissen als Versicherungsnachweis. Schönen Sonntag!
WoMoNK19 am 15 Mär 2026 15:51:30 Hallo, klink_bks hat geschrieben: Hier habe ich dann evtl. eine Nummer angegeben, die evtl. ein anderes Fahrzeug vom gleichen Hersteller ist, bin mir aber nicht ganz sicher. :eek:
Achim
Schlüsselnummer bzw. HSN /TSN sind beim gleichen Fahrzeugtyp (gleicher Motor, gleiches Getiebe etc.) egal wie nun die Außenfarbe ist immer gleich. Außerdem kann man seine Versicherung JEDERZEiT in den Konditionen ändern, falls da doch was schief gegangen sein sollte. Den Prämienunterschied gibt es dann nach angemessener Frist zurück, bzw. muss man nachzahlen. Ergo, abwarten bis man den Versicherungsvertrag dann bekommen hat und dann prüfen, ob das alles so okay ist. WoMo NK19
klink_bks am 15 Mär 2026 16:20:08 supcamper hat geschrieben:Moin! ......... Die Zulassungsstelle will nur die EVB-Nummer wissen als Versicherungsnachweis. Schönen Sonntag!
:) Vielen Dank supcamper :) Wenn das so stimmt, und die Logik sagt ja, wäre mein Problem gelöst. Den Versicherungsvertrag würde ich dann Online mit den dann vorliegenden Daten aus dem Kfz-Schien ausfüllen und gut ist. Hauptsache das Fahrzeug ist erst mal zugelassen. Nocmals Dankeschön und Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
klink_bks am 15 Mär 2026 16:25:15 WoMoNK19 hat geschrieben:Hallo,
Schlüsselnummer bzw. HSN /TSN sind beim gleichen Fahrzeugtyp (gleicher Motor, gleiches Getiebe etc.) egal wie nun die Außenfarbe ist immer gleich. ..... Ergo, abwarten bis man den Versicherungsvertrag dann bekommen hat und dann prüfen, ob das alles so okay ist.
WoMo NK19
:) Hallo WoMo NK19 :) Auch dir Dankeschön für deine Antwort, jedoch handelt es sich um 2 unterschiedliche Fahrzeuge, die Modelle sind anders, der Hersteller ist der gleiche. Wichtig ist, dass die Zulassungstelle sich nicht querstellt und die Zulassung verweigert, die tatsächlichen Daten und die HSN/TSN aus dem Kfz-Schein kann ich ja dann noch nach der Zulassung Online in den Vertrag eintragen. Hauptsache der Apparat ist erst mal zugelassen. Gruss von der schöenen Mittelmosel Achim
supcamper am 15 Mär 2026 16:36:34 Bei Wohnmobilen sind für die Versicherung auch in der Regel nicht die HSN und TSN ausschlaggebend, sondern hier werden normalerweise andere Angaben für die Ermittlung des Versicherungstarifs zugrundegelegt. Eine Herstellerschlüsselnummer gibt es in der Regel, aber häufig ist die Typ Schlüsselnummer „ausgenullt“.
klink_bks am 15 Mär 2026 17:06:11 supcamper hat geschrieben:Bei Wohnmobilen sind ...........
Es handelt sich hier um einen normalen PKW, sollte aber von der Sache her egal sein. Nichts desto trotz hätte ich das ja erwähnen können. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
supcamper am 15 Mär 2026 17:30:20 Das war aus Deiner Frage an das Wohnmobilforum nicht zu entnehmen, dass es hier um PKWs geht.
Das sollen andere beantworten, ist 20 Jahre her dass ich das letzte mal selbst einen PKW zugelassen habe…
Pechvogel am 15 Mär 2026 19:01:50 supcamper hat geschrieben:… Die angaben, die du und deine Versicherung gemacht hast, sind dabei nicht von Belang...
D.h. ich kann bei einer Versicherung den Schutz für einen Smart beantragen und mit der EVB einen 30-Tonner anmelden? ( bisschen überspitzt dargestellt :D ). Und wenn die Versicherung nun bestimmte Fahrzeuge vielleicht gar nicht versichern will dann kann ich die auf diese Art und Weise verarsc.en?!? :gruebel: Ich dachte immer die EVB hängt mit der HSN/TSN zusammen. Grüße Dirk
supcamper am 15 Mär 2026 19:20:35 Pechvogel hat geschrieben:D.h. ich kann bei einer Versicherung den Schutz für einen Smart beantragen und mit der EVB einen 30-Tonner anmelden?
Bitte richtig lesen und korrekt zitieren! Es ging um die Zulassung, nicht die Versicherung. „Die Zulassungsstelle entnimmt die erforderlichen Angaben aus aus der CoC-Bescheinigung bzw. aus den beiden CoC-Bescheinigungen (Chassis-Hersteller, z.B. FIAT und Wohnmobil-Hersteller, z.B. Knaus). Die Angaben, die du an deine Versicherung gemacht hast, sind dabei nicht von Belang.“ Schönen Abend!“.
klink_bks am 15 Mär 2026 20:05:04 supcamper hat geschrieben:..........
Es ging um die Zulassung, nicht die Versicherung. „Die Zulassungsstelle entnimmt die erforderlichen Angaben aus aus der CoC-Bescheinigung ..........
:) Hallo supcamper :) Das hört sich für mich doch echt nachvollziehbar an. Schönen Dank dafür und ein Plus gibts auch. Ob es denn stimmt, werden wir in den nächsten Tagen irgendwann sehen, werde hier dann auch mal posten. Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
MichaV4 am 16 Mär 2026 06:34:40 supcamper hat geschrieben:Bitte richtig lesen und korrekt zitieren! Es ging um die Zulassung, nicht die Versicherung.
Unterstütz mich mal bitte beim Lesen. Ich habe es so verstanden, dass der Fragesteller eine EVB mit einer Schlüsselnummer beantragt hat, die nicht mit der Schlüsselnummer des zuzulassenden Fahrzeugs übereinstimmt, und sich und uns jetzt fragt, ob er damit ein Problem auf der Zulassungsstelle bekommen könnte. Da, wie Du ja vollkommen richtig geschrieben hast, die Zulassungsstelle die HSN und TSN aus den COC übernimmt, besteht durchaus die Chance, dass die EVB abgelehnt wird, weil sie eben auf Basis anderer Zulassungsdaten erzeugt wurde, und damit kann das Fahrzeug dann ggf. eben nicht zugelassen werden. Bei der EVB-Prüfung bei Zulassung würde es mich extrem wundern, wenn der Fahrzeugtyp nicht Bestandteil der Plausibilitätsprüfung wäre.
Pechvogel am 16 Mär 2026 07:18:25 MichaV4 hat geschrieben:… Bei der EVB-Prüfung bei Zulassung würde es mich extrem wundern, wenn der Fahrzeugtyp nicht Bestandteil der Plausibilitätsprüfung wäre.
Genau so meinte ich das auch. Man könnte nun die Versicherung anrufen und das ändern lassen?!!? Und falls das nicht zu ändern sein sollte bekäme man eine neue EVB die man dann dem Händler … mitteilen müsste? Grüße Dirk
supcamper am 16 Mär 2026 08:05:18 Ihr könnt alles anzweifeln. Da ich eine EVB auch schon „auf Zuruf“ ohne Angabe des genauen Autotyps bekommen habe bin ich überzeugt, das die HSN/TSN für die Gültigkeit der vorübergehenden Versicherungszusage unerheblich ist. Ich würde mit dieser EVB zur Zulassungsstelle gehen. Wer Bedenken hat, besorgt sich eine neue EVB bei dieser oder einer anderen Versicherung, geht innerhalb von Minuten online bei einem PKW.
klink_bks am 16 Mär 2026 09:34:20 :) Auflösung dieses Sachverhaltes : :)
Ich habe gerade mit meinem Sachbearbeiter der Versicherung telefoniert, nach dessen Aussage ist es völlig egal, ob ich jetzt einen Kia oder einen Porsche anmelden wollte. Die evb-Nr. ist quasi nur eine Bestätigung einer Versicherung für ein anzumeldendes Fahrzeug. Nicht mehr und nicht weniger. Wie supercamper auch schreibt, ist die HSN/TSN für die Gültigkeit der vorübergehenden Versicherungszusage unerheblich.
Somit sollte der Anmeldung nichts im Wege stehen, und ich hoffe, dass ich diese Woche noch meinen neuen PKW erhalten werde,natürlich mit Zulassung :ja:
Und danke noch für eure Beiträge
Gruss von der schönen Mittelmosel Achim
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