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Solaranlage ab jetzt eintragepflichtig und TÜV Abnahme


chrisc4 am 07 Mär 2026 20:58:30

Kein Aprilscherz!
Habe gerade gelesen, dass neu verbaute Solaranlagen mit allen Komponenten inkl Regler, Batterien, Wechselrichter usw. eingetragen werden und beim TÜV vorgeführt werden müssen :eek:

--> Link

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

supcamper am 07 Mär 2026 21:23:16

Moin!
Ist masslos übertrieben.
Geändert hat sich nix bezüglich der Anforderungen der StVZO. Der TÜV hat nur ein technisches Merkblatt rausgegeben, was nun zur Generierung von zusätzlichen Geschäftsvolumen genutzt wird.
Schon immer muss eingetragen werden, wenn An- oder Einbauten wesentliche Parameter des Kfz ändern, z.B. die Fahrzeughöhe. Aber geprüft wird da nix. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen!
Schönen Abend.

FrankKiel am 07 Mär 2026 21:36:00

Moin chrisc4,
die KÜS will nur Geld verdienen.
Siehe Link --> Link

In der Ruhe liegt die Kraft
Gruß Frank

Anzeige vom Forum


RaGu am 07 Mär 2026 21:37:57

supcamper hat geschrieben:Moin!
Ist masslos übertrieben.
...Der TÜV hat nur ein technisches Merkblatt rausgegeben, was nun zur Generierung von zusätzlichen Geschäftsvolumen genutzt wird.
Schon immer muss eingetragen werden, wenn An- oder Einbauten wesentliche Parameter des Kfz ändern, z.B. die Fahrzeughöhe. Aber geprüft wird da nix. Lasst Euch nicht ins Bockshorn jagen!

Sehe ich ebenfalls so (zumal Bestandsschutz gilt), es wird mal wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben (naja, ist ja noch keine wirkliche Reisezeit).

chrisc4 am 07 Mär 2026 22:01:45

Ich habe dem Verfasser eine Mail gesendet und gebeten mir die Rechtsgrundlage zu nennen.
Mal abwarten ob eine Antwort kommt.

chrisc4 am 07 Mär 2026 22:09:23

Ich habe die Antwort direkt bekommen!

Das ist die Grundlage für seinen Artikel

--> Link

WomoToureu am 07 Mär 2026 22:21:05

RaGu hat geschrieben:Sehe ich ebenfalls so (zumal Bestandsschutz gilt), es wird mal wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben (naja, ist ja noch keine wirkliche Reisezeit).

Kollege FrankKiel hat einen brauchbaren Link gesetzt, der zwar langatmig jedoch korrekt das wesentliche benennt.
Für nicht fachgerechte PV Anlagen auf dem Wohnmobil gibt es keinen Bestandsschutz !
Eine grundsätzliche Eintragungspflicht vermag auch ich nicht zu erkennen, allerdings habe ich selbst bei Kollegen mehrfach nicht fachgerecht installierte Anlagen gesehen die zum Teil beim Sturm lose waren.

chrisc4 am 07 Mär 2026 22:23:45

Die Antwort ist schon da, er bezieht sich auf das neue Merkblatt für die Prüfer.

--> Link

Der Link funktioniert nicht so richtig, man muss noch oben bei der Suche "Solaranlage" eingeben.

Wahrscheinlich wird das ganze nur von einzelnen Prüfstellen angewendet.

landmesser am 07 Mär 2026 23:49:08

Meine unmaßgebliche Meinung:

Wenn etwas nicht verkehrssicher ist, solln sie es aus dem Verkehr ziehen. Ich habe keine Lust, eine Solaranlage auf der Autibahn in die Windschutzscheibe zu kriegen.

WomoToureu am 08 Mär 2026 04:07:14

landmesser hat geschrieben:Meine unmaßgebliche Meinung: Wenn etwas nicht verkehrssicher ist, solln sie es aus dem Verkehr ziehen....

Dies wird ja angeblich bei den nächsten Hauptuntersuchungen zumindest Stichprobenartig mitgeprüft.
Jedoch sollte man dies nicht nur auf die mechanische Befestigung fokusieren, sondern die Sicherheit der gesamten Anlage, also auch Kurzschlusssicherheit, Kabelverlegung usw. wird geprüft.

rolf51 am 08 Mär 2026 08:20:00

Hallo,
frage mich wirklich, warum? Habe noch keine Module auf der Straße gesehen, und abgebrannte Womos mit falscher Verkabelung.

Gruß Rolf

WomoToureu am 08 Mär 2026 08:41:49

rolf51 hat geschrieben:...frage mich wirklich, warum? Habe noch keine Module auf der Straße gesehen...


Wie in dem Link gezeigt wurden um die Aussenhaut des Wohnmobil nicht zu beschädigen die Modulhalter nur geklebt.
Mit der Zeit löst sich das , wie z.B. hier beschrieben wo es aber noch am Kabel hängen geblieben ist. --> Link

WomoToureu am 08 Mär 2026 08:46:00

rolf51 hat geschrieben:..frage mich wirklich, warum? Habe noch keine Module auf der Straße gesehen..

In diesem Bericht wurde über einen nachfolgenden Unfall durch die abgerissenen PV Module berichtet
--> Link

cbra am 08 Mär 2026 08:49:43

ist das der anegkündigte bürokratieabbau?

kommt das dann für offengelassene dachluken, selbst montiere satschüsseln schlecht fixierte dachkoffer und ski....

wenn was vom auto fliegt ist i.a. auch jetzt bereits dafür verantwortlich und haftbar

Trollo am 08 Mär 2026 09:48:05

……und Markise und Fahrradträger nicht zu vergessen. Also sämtliche Ein- und Ausbauten. Jeweils 150 EUR für die Abnahme und 100 EUR pro Prüfung bei der Hauptuntersuchung (natürlich zusätzlich für jedes Einzelteil). :lol:

Muss selbstverständlich auch für alle anderen Fahrzeuge gelten, wie z.B. Kofferträgeranbau bei Motorrädern oder Dachträger bei PKW. :lach:

Gruß

Michael

chrisc4 am 08 Mär 2026 09:49:51

SO geht es weiter!

Zitat
Neuregelung ab 2025/2028: Ab dem 20. Juni 2025 werden Teilegutachten durch die nationale Teiletypgenehmigung (TTG) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ersetzt. Bestehende Teilegutachten behalten ihre Gültigkeit in der Regel bis zum 19. Juni 2028.

Das bedeutet, alle Anbauteile wie Markise, Satanlage, Solaranlage, Dachklima, Fahrradträger usw. brauchen künftig eine ABE, die immer mitgeführt werden muss.

Das wird sich deutlich auf die Preise auswirken!

Tinduck am 08 Mär 2026 09:58:30

Ich gehe jede Wette ein, dass jedes Jahr 10x mehr Ski, Dachboxen oder Surfbretter vom Dach fliegen als Solaranlagen. Trotz ABE der Trägersysteme.

So langsam sollte mal jemand unsere Prüforganisationen bändigen. Oder am besten verstaatlichen, damit die keinen Gewinn mehr machen müssen.

bis denn,

Uwe

WomoToureu am 08 Mär 2026 10:06:39

So wie ich es verstanden habe, ist das mit der Eintragungspflicht nicht wahr.
Allerdings sollen aufgrund der gestiegenen Ereignisse das Module nur aufgeklebt wurden bzw. deren Halter und zum Teil ungeeignete ich sag mal Chinaware verbaut bzw. verklebt wurde anläßlich der Hauptuntersuchung kontrolliert werden. Dabei entstehen keinerlei zusätzlich Kosten.

Also aus meiner SIcht alles in Ordnung, wie bereit ein Kollge trefflich bemerkte jeden Tag wird eine andere Sau durch Dorf getrieben ..... :ja: :lach:

pwglobe am 08 Mär 2026 12:11:14

Hallo, hab mal schnell einen Bekannten von der DEKRA gefragt.
Alle festen Anbauten an Fahrzeugen können geprüft werden, es gibt keinen Bestandsschutz.
Dazu zählen auch Solarpanel, Satantennen, Dachreling, Leitern usw., alles was außen angebaut ist.
Ein Nachweis über den fach und sachgerechten Anbau ist nicht gefordert, wenn geprüft wird, dann nur auf Festigkeit.
Er hatte bis dato noch kein Fahrzeug bei dem die Anbauten schlecht befestigt waren.
Bei der Installation von Solarreglern und Wechselrichtern hat er aber schon viele unsachgemäße und potentiell gefährliche Installationen gesehen.
Er weißt die Leute dann darauf hin, wenn eine unmittelbare Gefährdung gegeben ist, kann das Fahrzeug vorübergehend stillgelegt werden, dies ist aber noch nicht vorgekommen. Es kann aber eine Wiedervorführung verlangt werden.
Wenn Solarpanel mit einem Spanngurt befestigt sind, ist es Ladung und wird nicht geprüft. :lol:

chrisc4 am 08 Mär 2026 12:40:16

So ist es bisher! Jede Prüfstelle macht es wie sie es für richtig halten.
Das wird sich grundlegend ändern.
Es wird vereinheitlicht,wenn das erwähnte Merkblatt für Prüfer zur Anwendung kommt.

Nur Geräte die nachweislich für den Einbau in Fahrzeugen geeignet sind dürfen dann noch eingebaut werden. Das betrifft auch Lithium Batterien, Solaranlagen, Solarregler, Wechselrichter, Ladegeräte, Kabel und alles andere.
Keine billigen Chinageräte mehr!

Die teuren Markenhersteller wird es freuen, die lassen im Ausland billig produzieren und verkaufen sie in Deutschland zu horrenden Preisen, mit ABE.

Tinduck am 08 Mär 2026 12:59:30

Ganz ehrlich, das hast Du Dir selber aus Wunschdenken zusammengestückelt.

Nirgendwo ist die Rede davon. Nur, dass auf ordentliche Befestigung und Montage von Aussenteilen kontrolliert wird, im Sinne der Verkehrssicherheit.

Natürlich versuchen jetzt die üblichen Apotheken und deren Anhänger, das so umzudeuten. Warten wir mal ab. Bisher wollte bei uns noch keine Prüforganisation irgendwas an der Elektrik ausser der Beleuchtung sehen.

bis denn,

Uwe

purplenew am 08 Mär 2026 14:00:12

chrisc4 hat geschrieben:Nur Geräte die nachweislich für den Einbau in Fahrzeugen geeignet sind dürfen dann noch eingebaut werden. Das betrifft auch Lithium Batterien, Solaranlagen, Solarregler, Wechselrichter, Ladegeräte, Kabel und alles andere.


Das Beste wird doch sein, dass man vor jeder Urlaubsfahrt zum TÜV muss, um sich eine Einzelfahrgenehmigung zu holen :rofl: :versteck: .

Thomas

UweHD am 08 Mär 2026 14:42:02

chrisc4 hat geschrieben: ...Ab dem 20. Juni 2025 werden Teilegutachten durch die nationale Teiletypgenehmigung (TTG) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) ersetzt. Bestehende Teilegutachten behalten ihre Gültigkeit in der Regel bis zum 19. Juni 2028.

Das bedeutet, alle Anbauteile wie Markise, Satanlage, Solaranlage, Dachklima, Fahrradträger usw. brauchen künftig eine ABE...

Der erste Absatz stimmt, der zweite Absatz hingegen ist eine falsche Interpretation.
Für Anbauteile, die bislang kein Teilegutachten erfordern (z.B. Markisen oder PV-Anlagen), benötigt man durch die o.a. Neuregelung man auch in Zukunft keine ABE.

Generell ist diese ganze Diskussion viel Wind um wenig. Der TüV hatte schon immer die Aufgabe, bei einer HU die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs ganzheitlich zu prüfen. Dazu gehört natürlich auch die sachgemäße und verkehrssichere Montage von Anbauteilen - egal ob eintragungspflichtig oder nicht.

Kuhtreiber am 08 Mär 2026 15:14:39

Hier sieht man darüber einen guten Bericht von einem seriösen Händler (MKK). --> Link

WomoToureu am 08 Mär 2026 15:57:49

UweHD hat geschrieben:..Für Anbauteile, die bislang kein Teilegutachten erfordern (z.B. Markisen oder PV-Anlagen), benötigt man durch die o.a. Neuregelung man auch in Zukunft keine ABE.


UweHD hat geschrieben:...Der TüV hatte schon immer die Aufgabe, bei einer HU die Verkehrssicherheit eines Fahrzeugs ganzheitlich zu prüfen. Dazu gehört natürlich auch die sachgemäße und verkehrssichere Montage von Anbauteilen - egal ob eintragungspflichtig oder nicht.


Genau so und nicht anders ist es, wäre schön wenn nicht durch Falschbehauptungen oder Unsinn der eine oder andere Kollege verunsichert wird.

chrisc4 am 08 Mär 2026 16:27:23

Dann kennst du die besser aus als der Prüfingenieur von KÜSS Sebastian Christmann, dem Verfasser. :gruebel:

MilesandMore am 08 Mär 2026 16:32:16

cbra hat geschrieben:kommt das dann für offengelassene dachluken, selbst montiere satschüsseln schlecht fixierte dachkoffer und ski....

wenn was vom auto fliegt ist i.a. auch jetzt bereits dafür verantwortlich und haftbar


Tja, wenn du den Verursacher findest, viel Erfolg.
Ich bin in den letzten 30 Jahren mehrmals um Fahrräder, Fahrradträger und anderes abgefallene auf der BAB im letzten Moment herum gekommen.

Der Verursacher weiß was auf ihn zukommt und fährt oft weiter - ist billiger für ihn.

Beste Gruesse Bernd

WomoToureu am 08 Mär 2026 17:14:30

chrisc4 hat geschrieben:Dann kennst du die besser aus als der Prüfingenieur von KÜSS Sebastian Christmann, dem Verfasser. :gruebel:


Ich rege an, dass Du das bzw. wen Du meinst zitierst, dann ist alles einfacher.
Ich könnte angesprochen / gemeint sein. Ich habe derartiges nicht behauptet.
Ich kenne zig Wohnmobile welche Solarmodule Seitlich fest angebracht haben oder hinten am Heck.
Diese sind tatsächlich blendfrei, splitterfrei usw. möglicherweise auch mit entsprechenden Zulassungen und Abnahme zu prüfen.
Aus meiner Sicht nicht jedoch die unkritisch und ohne Tangierung von tragenden Teilen fest aufs Dach montiert, ohne die Gesamthöhe zu verändern ( also höher zu sein als der höchste Punkt des Wohnmobil ) Denn auch dann könnte die Zulassung tangiert werden.

spaetkumer am 08 Mär 2026 17:26:02

Ist denn schon der 1. April ???

:lach: :lach: :lach:

ulimm am 08 Mär 2026 17:27:25

Frage mich auch was das soll mit WR und LifePO4-Akkus. Die haben viele drin ohne Solar drauf zu haben - dann brauchen sie nicht geprüft zu werden? Oder was ist bei AGM mit WR?

Alles nicht ganz schlüssig/durchdacht. Deutsche Bürokratie at its best.

WomoToureu am 08 Mär 2026 18:12:14

ulimm hat geschrieben:Frage mich auch was das soll mit WR und LifePO4-Akkus. Die haben viele drin ohne Solar drauf zu haben - dann brauchen sie nicht geprüft zu werden? Oder was ist bei AGM mit WR?...Alles nicht ganz schlüssig/durchdacht. Deutsche Bürokratie at its best.


Die Hauptuntersuchung (HU) für Wohnmobile umfasst neben der Prüfung des Basisfahrzeugs ( z.B. Motor, Bremsen, Licht) auch den Wohnaufbau zum Beispiel Gas, Elektrik, Festigkeit, Sitze, Verglasung, Gurte, sicher vershcließbare Schränke usw.

Neben der separaten Gasprüfung die ebenfalls verpflichtend ist, prüft der Prüfer Stichprobenartig den sicheren Zustand des Fahrzeug. Auch die Polizei darf die Verkehrssicherheit sowie die Sicherheit des Aufbau und Anbauteile usw. überprüfen.

Da ist absolut nicht neues, war schon immer so.
Nur weil nun Autoren einen "Leitfaden für die PV Anlage im Wohnmobil" geschrieben haben, hat sich trotzdem nicht das geringste geändert. :ja:

pwglobe am 08 Mär 2026 19:16:26

Ich muss nochmal etwas klarstellen, laut Auskunft des DECRA Sachverständigen aus meinem Bekanntenkreis, hat sich an den Richtlinien zur Prüfung bei der HU nichts geändert, ob der Prüfer z.B. eine Bordelektrik genauer unter die Lupe nimmt liegt in seinem Ermessen und mein Bekannter macht dies vom Gesamtzustand des Fahrzeugs abhängig.
Wenn eine LiFePo4 für den Einbau in Fahrzeugen nicht zugelassen ist, hat man im Schadensfall ein Problem mit der Versicherung, aber nicht bei der HU solange keine Gefährdung der Fahrsicherheit vorliegt. Der Prüfer kann dies aber im HU Bericht als geringfügigen Mangel vermerken.
Wenn jemand den 2kW Wechselrichter mit 1,5mm² an die Batterie angeschlossen hat, fällt man bei der HU durch, ist aber auch in der Vergangenheit schon so.
Aber der Prüfer muss dies auch erstmal prüfen.
Noch ein Tipp vom DECRA Mann: Wenn ihr mal ein Problem mit Batterien oder dem Wechselrichter habt, montiert alles auf ein Brett und befestigt dies mit einem Spanngurt, dann wird es zu Ladung und unterliegt nicht mehr der Prüfung. Nur Festeinbauten unterliegen der Prüfung im Zuge der HU.

deacheapa am 08 Mär 2026 23:09:08

spaetkumer hat geschrieben:Ist denn schon der 1. April ???
:lach: :lach: :lach:

Bei einigen Spezis hier ist der täglich. :mrgreen:

Ich habe nur ein recht kleines durchschnittliches Womo, aber wer meine elektr. Installationen prüfen will,
wie soll der da ran kommen, ist alles verbaut ohne Zugang.
Wo wollen die für die ganzen Kisten entsprechende Dokumentationen hernehmen, und erst die Eigen Installationen.
Kein Prüfer baut Schränke aus , um an die Zwischenböden und Toträume zu gelangen usw.
Auf dem Dach braucht er nen Siemens Lufthaken bei mir, usw usw.
Nur mal als kleines Beispiel, der Tüvler schraubt nicht mal den Unterfahrschutz vom Motor ab, um zu sehen ob da was undicht ist.
HU ist eine montagefreie Untersuchung.
Bei meinem macht der nicht mal die "Spielzeug Motorhaube" auf,
wüsste der gar nicht wie das geht, und zu sehen gibts in dem Briefschlitz erst recht nichts. :lach:
Hatte ihn vor Jahren mal gefragt ob er auch das komische Tickern im Standgas hört und eventuell Orten kann, hat nur abgewunken da kommt man nicht rann durch den Schlitz.
Geräusch stellte sich später als minimale Undichtigkeit im kalten Zustand der Abgaskrümmer Flanschdichtung heraus,
hätte ich gewusst was die Werkstatt bei dessen Rep. an Kollateralschäden und Kosten Verursacht, hätte ich einfach weg gehört. :cry: :evil:

In meiner ganzen Zeit, habe ich nur ein einziges mal zwei Räder auf nem Heckträger eines PKWs (diese Quetsch Kugelkopf Dinger für Anhängerkupplung) vor mir auf der Autobahn liegen gehabt,
kein Problem wenn man nicht pennt oder blind ist. :D
Die Besitzer standen in der nächsten Notparkbox 2-3km weiter und tel. mit der Autobahnmeisterei. :ja:

Verlorenes Werkzeug Kuhgüsse Spanngurte Auffahrtkeile "vergessene" Warndreiecke usw usw, sind viel schwieriger auszumachen, und liegen viel öfters rum.

rkopka am 09 Mär 2026 11:47:49

deacheapa hat geschrieben:Bei meinem macht der nicht mal die "Spielzeug Motorhaube" auf,
wüsste der gar nicht wie das geht, und zu sehen gibts in dem Briefschlitz erst recht nichts. :lach:

Bei uns (A) muß er da ran, um die Bremsflüssigkeit zu testen. Er schaut auch, ob da irgendwo zuviel Öl austritt aus dem Motor.

RK

deacheapa am 09 Mär 2026 18:01:10

rkopka hat geschrieben:Bei uns (A) muß er da ran, um die Bremsflüssigkeit zu testen. Er schaut auch, ob da irgendwo zuviel Öl austritt aus dem Motor.
RK


Ich weiß,
Thema hatten wir hier schon mal, und ich finde das auch richtig wie es bei Euch geregelt ist.
In meiner aktiven Zeit bei BMW, gehörte der Test zum kostenlosen Service,
ist etwas wo man dem Kunden auf echter Faktenbasis was gutes tun konnte.
Damals gehörte zB auch eine Wäsche und leichte Innenreinigung zu jedem Auftrag inklusive.
Lang ist es her (25 Jahre). :roll:

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