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HymerWohnmobilverkauf wird nicht abgeholt und bezahlt


Kongeoleo am 17 Jul 2025 10:51:38

Moderation:Dein Thema wurde in eine andere Kategorie verschoben, da es nicht korrekt platziert war.
Bitte schau Dir in der Übersicht die Kategoriebeschreibungen an, Sie helfen Dir, ein
Thema passend einzuordnen.



Hallo,
Ich habe mein Wohnmobil verkauft.Der Händler wollte es innerhalb 2 Wochen abholen und bezahlen.
Jetzt warte ich schon 5 Wochen auf die Abholung Auf Telefon und E-Mail reagiert er nicht.
Ich habe mittlerweile das Fahrzeug abgemeldet.
Hat schonmal jemand von so einem Fall gehört ?Was kann ich machen?

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chrisc4 am 17 Jul 2025 12:06:17

Normalerweise gibt einen Kaufvertrag, da stehen solche Dinge in der Regel drin.
Wenn alles nur mündlich vereinbart wurde, dann gilt das auch, jedoch musst du dann alles beweisen können bzw. Zeugen haben.
Ich würde den Händler nun schriftlich auffordern innerhalb von 14 Tagen tätig zu werden.

wolfherm am 17 Jul 2025 12:08:06

Welcher Händler ist das denn? Ich kenne einen, der für solche Spielchen bekannt ist.

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WoMoNK19 am 17 Jul 2025 12:42:26

Hallo,

Kongeoleo hat geschrieben:

Hallo,
Ich habe mein Wohnmobil verkauft.Der Händler wollte es innerhalb 2 Wochen abholen und bezahlen.
Jetzt warte ich schon 5 Wochen auf die Abholung Auf Telefon und E-Mail reagiert er nicht.
Ich habe mittlerweile das Fahrzeug abgemeldet.
Hat schonmal jemand von so einem Fall gehört ?Was kann ich machen?


was verstehst Du den unter „… ich hab mein Wohnmobil verkauft …“?

Gibt es einen schriftlichen Kaufvertrag?
Gibt es irgendwelche e-Mails, die eine Kaufabsicht des Käufers nahelegen?

Hast Du irgendwelche Rechtsschuzversicherungen?
Bist Du Mitglied in einem Automobil Club?

In welcher Entfernung zu Dir „wohnt“ der Händler / Käufer?
Kann man da mal zu einem klärenden Gespräch kurzfristig hinfahren?
(Du Garmisch - Händler in Kiel, das wird wohl nix mit kurzfristig hinfahren)

Die Beantwortung dieser Fragen könnte helfen, einen Plan zur Lösung zu finden.

WoMo NK19

pwglobe am 17 Jul 2025 13:31:33

Hallo, wichtig ist der Kaufvertrag wenn da nichts vereinbart ist, würde ich dem Händler schriftlich eine Frist setzen und danach das Wohnmobil über ein Portal verkaufen.
Wir haben bis jetzt alle Fahrzeuge über Mobile zu unserer vollsten Zufriedenheit verkauft.

Malibu640 am 18 Jul 2025 06:19:29

Sommerferien?

Ahorne7500 am 18 Jul 2025 08:21:08

Hallo,

Such mal in einschlägigen Portalen nach deinem Womo.
Typbezeichnung, Bj, km, Alter.

Vielleicht will der 'Händler' dein Womo erst weiterverkaufen,
bevor er es abholt.

War der mögliche Käufer ein größerer Autohaus-Händler oder ein Grundstück mit Bürocontainer-Händler?
Hast du den Käufer mal gegockelt? Gibt es den überhaupt?
Gibt es den Käufer (diese Person) in dieser Firma.
.

Pechvogel am 18 Jul 2025 08:59:53

Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag und steht da am Besten sogar drin dass das Womo innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden soll / muss dann setz´den Händler in Verzug und teile ihm gleich mit das Du pro Tag, den das Womo noch bei Dir steht, 10,- Euro Standgebühren haben willst ( abgemeldet = steht auf privatem Grund ).

Hast Du KEINEN SCHRIFTLICHEN Kaufvertrag vergiss den Händler! :eek:
Meld´ das Womo wieder an und versuche möglichst schnell das Womo anderweitig zu verkaufen.
Die Zeit läuft im Moment nicht gerade für Dich. Die Sommerferien sind im vollen Gang und das Saisonende rückt langsam näher.

Nicht angemeldet wirst Du das Womo nur "unter erschwerten Bedingungen" und mit entsprechendem Preisnachlass verkaufen können.
Oder würdest Du ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen dass Du nicht mal ausgiebig probefahren kannst?

"TÜV" hat das Womo noch??



Grüße
Dirk

hampshire am 18 Jul 2025 09:31:05

Kongeoleo hat geschrieben:Was kann ich machen?

Nicht weiter warten.
Wenn Du einen Kaufvertrag hast, der die Konditionen enthält, kannst du diese durchsetzen oder wegen Nicht-Einhaltung kündigen. Die Verbraucherschutzzentrale gibt kostenlos Rat, solltest Du unsicher sein.
Wenn Du keinen schriftlichen Kaufvertrag hast, teile dem Interessenten schriftlich mit, das Du Dein Angebot aufgrund nicht eingehaltener Versprechungen zurückziehst.
Verkaufe das Wohnmobil an eine andere Person.

Rainers1869 am 18 Jul 2025 10:34:24

Sei vorsichtig mit weiterverkauf. Auf dies wird spekuliert. Dann wird der Händler das Wohnmobil abholen, weil er es dann natürlich zu einem enorm hohen Preis an einen befreundeten Händler in NL. verkauft hat.
Er wird dann seinen entgangenen Gewinn einklagen und von Dir verlangen bis zum letzten cent.
Bisher hat er immer gewonnen.
Wenn Du keinen fixen Termin hast, hast Du ein Problem.

teuchmc am 18 Jul 2025 11:42:49

Moin! Genau wegen solchem Zirkus und solchen Geschäftsgebahren Verkauf nur an Privat in Bar. Sollte ein irgendwie gearteter Händler der Meinung sein, ein Kfz von mir zu kaufen, gilt das Gleiche. Feddisch!
Sonnigen weiterhin. Uwe

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