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Inspektion bei Neufahrzeug durch Händler? Versteh ich nicht 1, 2


Womofunk am 12 Jul 2025 19:13:38

Hallo Zusammen,

ich bin neu hier und seid ein paar Tagen Besitzer meines ersten Wohnmobils. Ein Ford Cara Bus von Weinsberg. Also ein VAN.
Wir haben das Fahrzeug bei einem freien Händler gekauft, der ziemlich groß ist und drei Autohäuser besitzt. Da hatte ich eigendlich ein gutes Gefühl.
Wir sind zu diesem Händler, weil er unseren PKW in Zahlung genommen hat, was ja viele reine Wohnmobilhändler nicht machen.
Der Händler ist eine Mietstation für den ADAC und außerdem hat er neben PKW aller Marken auch eine ziemliche Anzahl an Wohnmobilen zu verkaufen.

Unser Wohnmobil wurde als "neu" auf einer großen Internetplattform und der Homepage vom Händler beworben. Ich habe schon einige neue PKW gekauft und kannte es nicht, dass zum Beispiel die Garantie schon vor der ersten Zulassung läuft, da der Wagen schon einige Zeit steht. Das hat uns der Händler aber erklärt. Der Ford Transit wurde in 2023 gebaut und Weinsberg hat den "Fahrzeugbrief" in 2024 ausgestellt.

Wir sind die ersten Besitzer laut Brief und Fahrzeugschein. Das Fahrzeug war noch nie zugelassen. Es hatte 42km auf dem Tacho.
Im Brief sehe ich, dass der Wagen einmal zwischen zwei Autohäusern gewechselt hat. Allerdings ohne dass ihn jemand zugelassen hat. Das erste Autohaus existiert auch noch und scheint auch ziemlich groß.

Nun haben wir den Wagen abgeholt. Der Verkäufer (Chef) sagt uns dann, man habe noch einen Ölwechsel gemacht, da der Wagen ja etwas länger stand und wir eine weitere Tour machen wollen. Er hat uns einen Zettel in die Mappe gelegt. Daraus geht hervor, dass die 2 Jahre Inspektion gemacht wurde. Ich glaube nicht, dass irgendwas außer Ölwechsel gemacht wurde. Die Übergabe Inspektion wurde beim ersten Autohaus eingetragen.
Ich musste diese Inspektion nicht zahlen. Habe allerdings nun ein Fahrzeug, welches dann in 2 Jahren schon die 80000 km oder 4 Jahre Inspektion benötigt.
Es steht auch so in Serviceheft und in der Ford App.

Ist das so üblich? Was stimmt da nicht und wie kann man sich dagegen wehren? Bei Ford oder Weinsberg direkt anklopfen?

Ich freue mich über jeden Rat. Ich werde mit Sicherheit hier im Forum in Zukunft auch konstruktiv meine Erfahrungen beitragen. Es geht nun erstmal auf Deutschlandtour für 4 Wochen und im Herbst dann den ganzen Winter in den Süden.

Danke für Eure Erfahrungen .

Viele Grüße
Frank

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Pechvogel am 12 Jul 2025 20:18:26

Womofunk hat geschrieben:…Wir sind die ersten Besitzer laut Brief und Fahrzeugschein. Das Fahrzeug war noch nie zugelassen. Es hatte 42km auf dem Tacho.
Im Brief sehe ich, dass der Wagen einmal zwischen zwei Autohäusern gewechselt hat. Allerdings ohne dass ihn jemand zugelassen hat...

Das verstehe ich nicht.
Wie kann man am „Brief“ sehen dass das Womo zwischen zwei Autohäusern gewechselt wurde wenn die nicht im „Brief“ eingetragen sind / wurden?? :gruebel:



Grüße
Dirk

WomoToureu am 12 Jul 2025 20:23:04

Womofunk hat geschrieben:Unser Wohnmobil wurde als "neu" auf einer großen Internetplattform und der Homepage vom Händler beworben.

Beim Autokauf als Neuwagen gilt ein Auto dann als neu, wenn es nicht länger als 12 Monate nach der Herstellung verkauft wurde

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BossHogg am 12 Jul 2025 20:27:26

Servus,
das Öl bekommt durch Temperaturwechsel durchaus Wasser ab, außerdem altert es durch chemische Vorgänge.
Daneben werden durch die Inspektion ggf. Fehler und Schäden erkannt bevor sie sich auswirken können.

amino am 12 Jul 2025 20:34:05

Ich musste diese Inspektion nicht zahlen. Habe allerdings nun ein Fahrzeug, welches dann in 2 Jahren schon die 80000 km oder 4 Jahre Inspektion benötigt.


Hey , verstehe dein Problem nicht ...
Nach 12 oder 24 Monaten machst du wieder dein Service und fertig .

Im Checkheft steht dann nachher .

1 Check bei 48km
2 bei 11000km
Etc.pp

Lass mal die 40.00 und 80k Daten weg ...
Viele Sport wagen sind 15 Jahre alt und haben gerade mal 40.000km auf der Uhr .

Der hat dann nicht den 540.000 er km service gemacht.

Sei froh für den ersten (gratis ) Öl wechsel (war ja auch schon 2 Jahre im Fahrzeug ) und gut ist

amino am 12 Jul 2025 20:38:17

Ist das so üblich? Was stimmt da nicht und wie kann man sich dagegen wehren? Bei Ford oder Weinsberg direkt anklopfen?


Wie du dich gegen was wehren möchtest? Dein gratis Öl wechseln?

Kann dir gerne meine PayPal Adresse geben und du sendest mir das Geld, dann ist es vom Tisch.


Also ich seh schon....passt richtig zu den " alten " Campern :D

Womofunk am 12 Jul 2025 20:51:04

Hallo Zusammen.

Dirk. Im Brief stehen zwei Vorbesitzer obwohl der Wagen noch nie zugelassen wurde.

Ölwechsel ist mir klar. Aber dafür eine Inspektion eintragen?

Der Händler hat das Fahrzeug als "neu" beworben und verkauft.
Wenn es das aber nach 12 Monaten Standzeit nicht mehr ist,
hat er uns getäuscht. Oder?

Er hat im Verkaufsgespräch behauptet, dass Knaus den Brief nach Fertigstellung
Im Herbst 2024 erstellt hat. Also keine 12 Monate.

Ich sehe nicht ein, in 2 Jahren eine grosse 80000km Inspektion zu bezahlen
Und weiss auch nicht, wie ich das bei einem eventuellen Verkauf in Zukunft
einem Käufer erklären soll.

Mache ich mir unnötig Sorgen? Würdet Ihr das einfach so
akzeptieren? Wie gesagt... Er hat uns in der letzten Minute bei
der Übergabe von der angeblichen Inspektion berichtet.
Habe bisher nur tatsächlich neue Autos gekauft.

Für ein nicht neues Fahrzeug haben wir ausserdem dann
zu viel gezahlt.

Man kann sagen, dass wir selber Schuld sind. Aber wenn einem
vorher nichts gesagt wird und man das quasi untergemogelt
bekommt, ist das doch nicht in Ordnung.

Oder?

Vielen Dank jedenfalls. Freue mich auf weitere Meinungen.

Grüsse
Frank

Womofunk am 12 Jul 2025 20:56:30

Ölwechsel geht ohne Eintragung einer Inspektion. Öl ablassen
Und Zettel dran, wann der nächste Wechsel ist. Da besteht schon ein
Unterschied.

Und ich bin sicherlich kein Nörgler. Nur verunsichert. Ist eben
Viel Geld. Daher die Frage ob das normal ist.

Grüße
Frank

Trollo am 12 Jul 2025 21:19:25

Moin

Garantiebeginn ist der Tag der Erstzulassung bzw. genau genommen der Tag der Abholung/Übergabe. Das gleiche gilt für die Wartungsintervalle.

Garantiebeginn (Erstzulassung bzw. Datum der Übergabe) muss vom Händler an Ford gemeldet und ggfs. korrigiert werden.

Funktioniert häufig nicht. Dass die Garantie vorher beginnt ist Quatsch, wird aber gerne von Händlern so kommuniziert.

Gruß

Michael

Pechvogel am 12 Jul 2025 21:41:08

WomoToureu hat geschrieben:Beim Autokauf als Neuwagen gilt ein Auto dann als neu, wenn es nicht länger als 12 Monate nach der Herstellung verkauft wurde

Der TE hat aber nicht erwähnt das er einen Neuwagen gekauft hätte sondern nur dass das Womo als neu beschrieben wurde.
Das ist dann so ähnlich wie bei Reifen: „fabrikneu“ bis drei Jahre nach Herstellung, „neu“ auch noch bis fünf Jahre nach DOT.

Vielleicht hat der TE ja auch eine Tageszulassung gekauft? :gruebel:

Mal eine Frage an die Wissenden: verkauft Ford als Hersteller eigentlich auch Neufahrzeuge an freie Händler?


Grüße
Dirk

amino am 12 Jul 2025 21:51:02

Brief stehen zwei Vorbesitzer obwohl der Wagen noch nie zugelassen wurde.



Jetzt nochmals von vorne ....
In deinem Brief steht vorbesitzer 1 oder 2 ?

Bei 2 wärst du 3 Hand.

Dann wars auch nie ein Neuwagen...
Ich kann das Auto unter Händlern 1000mal wechseln, das bekommt ja keine zuhalssungstelle mit und nur die stellen den Breif aus .

Dann wurde das Fahrzeug von einem schon angemeldet incl Nummernschild...anderst geht's nicht

amino am 12 Jul 2025 21:52:58

Wir sind die ersten Besitzer laut Brief und Fahrzeugschein


Was den jetzt?

mv4 am 12 Jul 2025 22:33:54

Der Kraftfahrzeugbrief wird von der Zulassungsstelle ausgestellt...bei der Erstzulassung erhält der Besitzer diesen ...wenn du also einen hast wo du erst an 2. Oder 3. Stelle stehst...hatte der Wagen schon Vorbesitzer...kann also nicht als Neuwagen gelten...weil er ja schon zugelassen war. (auch wenn er quasi wie neu ist...zb. bei einer Tageszulassung)

Joachim260 am 12 Jul 2025 22:41:51

Was steht denn bei dir in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 unter Buchstabe B?

Gruß
Joachim

uli644 am 12 Jul 2025 22:49:31

Trollo hat geschrieben:Garantiebeginn ist der Tag der Erstzulassung … Das gleiche gilt für die Wartungsintervalle.


Diese Aussage ist so pauschal falsch.

Bei unserem 2017er Sprinter gibts es z.b. eine Wartungsvorschrift, dass zwei Jahre nach Bau das Öl u.a. Im Getriebe gewechselt werden muss. Unabhängig davon, wann das Fahrzeug zugelassen wurde.
Hat für uns bedeutet dass das Fahrzeug einige Tage nach der Zulassung eine recht umfangreiche Wartung verlangt (und bekommen) hat, da unser Wohnmobilbauer fast zwei Jahre gebraucht gar, bis das Fahrzeug fertig war,,

Aber da war Nix mit Zettel in einem Heft, da gab es (gegen reichlich Kohle) eine echte MB Wartung mit Doku im System und einer Rechnung.

BossHogg am 13 Jul 2025 05:11:40

Servus,
wie kommt das Fz. zum Händler?
Fliegen oder Beamen fällt aus.

rollermanne am 13 Jul 2025 08:55:46

BossHogg hat geschrieben:Servus,
wie kommt das Fz. zum Händler?
Fliegen oder Beamen fällt aus.


Vorschlag Nr. 1
Screenshot_20250210_125934_Kleinanzeigen.jpg

rtiker am 13 Jul 2025 09:23:08

Womofunk hat geschrieben:...Habe allerdings nun ein Fahrzeug, welches dann in 2 Jahren schon die 80000 km oder 4 Jahre Inspektion benötigt.
Es steht auch so in Serviceheft und in der Ford App.

Ist das so üblich?

Danke für Eure Erfahrungen


Erstmal ist es doch so dass du nicht gezwungen bist die (teure) 80.000 Inspektion machen zu lassen. In zwei Jahren hast du sowieso keine Gewährleistung und Garantie mehr. Geht dann nur noch um eventuelle Kulanz und die Ford-Mobilitäts-Garantie. Kulanz kannst du bei Ford sowieso knicken und für die Mobilitäts-Garantie gibt's Versicherungen.
Meine Erfahrung: ich habe einen FoFi (Ford Fiesta) mit dem ich nur ca. 5.000 km im Jahr fahre. Da ich eine 5-Jahresgarantie hatte musste ich alle zwei Jahre die Inspektionen machen lassen obwohl es von der Fahrleistung überhaupt nicht notwendig war.

Womofunk am 13 Jul 2025 10:30:51

Danke für Eure Antworten.

Wir sind die ersten, auf die der Wagen zugelassen ist und d
Im Vertrag steht Neufahrzeug.
Ich werde bei Ford nachfragen, ob die angebliche Inspektion
gelöscht werden kann und ich dann in zwei Jahren wie üblich den ersten Service machen kann.
Day ich dann sowieso keine Garantie mehr von Ford habe stimmt ja.

Grüsse
Frank

Womofunk am 13 Jul 2025 10:46:31

Hallo

Ich habe mich dumm ausgedrückt und noch einmal nachgesehen.
Wir stehen als erste und einzige Besitzer im Brief Teil 1 und 2.
Das der Wagen zwischen 2 Händlern gewechselt hat, geht aus dem Serviceheft hervor.
Und es ist ein Neufahrzeug.

Grüsse
Frank

HerrKalle am 13 Jul 2025 12:08:20

Nur mal so neben bei, die Reifen haben keine Standplatten?

Womofunk am 13 Jul 2025 12:19:01

HerrKalle hat geschrieben:Nur mal so neben bei, die Reifen haben keine Standplatten?


Hallo,

sieht nicht so aus. Die werden den Wagen wohl ab und zu auf dem Hof bewegt haben. Allerdings ist das auch nicht schlimm. Ich fahre nun bis Herbst und dann kaufe ich sowieso Allwetterreifen und die Sommerreifen kommen runter. Wir wollen dann im November in den Süden und da muss ich durch Belgien und ein paar Hügel, wo Sommerreifen eventuell nicht genügen. Außerdem könnte man ja durch irgendwelche Umstände schon im Winter zurück müssen.

Grüße
Frank

dieter2 am 13 Jul 2025 12:28:41

HerrKalle hat geschrieben:Nur mal so neben bei, die Reifen haben keine Standplatten?


Gibt es nicht mehr.
Gab es mal bei den alten Diagonalreifen.

Pechvogel am 13 Jul 2025 12:48:02

rtiker hat geschrieben:…Da ich eine 5-Jahresgarantie hatte musste ich alle zwei Jahre die Inspektionen machen lassen obwohl es von der Fahrleistung überhaupt nicht notwendig war.

Warum ist eine Inspektion eigentlich nur nach entsprechend gefahrener Kilometer notwendig?
- altert Öl nicht nach Monaten / Jahren?
- bekommt man durch viele, kurze Strecken nicht Probleme mit Kondenswasser in Motor / Abgassystem?
- rosten Blechteile ( Durchrostungsgarantie ) nicht auch mit der Zeit statt nur nach Kilometern?
- bekommt so ein Auto nicht evtl. auch neue, verbesserte Software aufgespielt?
- können z.B. Bremsscheiben durch „nicht Nutzung“ bzw. zu wenig Nutzung nicht auch hoffnungslos verrosten?
- ….



Grüße
Dirk

amino am 13 Jul 2025 13:55:05

werde bei Ford nachfragen, ob die angebliche Inspektion



Es wurde doch keine Inspektion gemacht, es wurde lediglich ein Ölwechsel gemacht .

Lass das das so stehen und erfreue dich dran, das ist doch eher was positives als was negatives.
In 2 Jahren machst du den 2 Jahres (40k ) Inspektion und fertig.

Trollo am 13 Jul 2025 14:06:20

Womofunk hat geschrieben:Danke für Eure Antworten.

Wir sind die ersten, auf die der Wagen zugelassen ist und d
Im Vertrag steht Neufahrzeug.
Ich werde bei Ford nachfragen, ob die angebliche Inspektion
gelöscht werden kann

Grüsse
Frank


….freu Dich doch über den zusätzlichen kostenlosen Ölwechsel. Warum und vor allem wie löscht man eine Inspektion?!?!?!?!? :gruebel:

Gruß

Michael

Womofunk am 13 Jul 2025 15:36:12

amino hat geschrieben:Es wurde doch keine Inspektion gemacht, es wurde lediglich ein Ölwechsel gemacht .

Lass das das so stehen und erfreue dich dran, das ist doch eher was positives als was negatives.
In 2 Jahren machst du den 2 Jahres (40k ) Inspektion und fertig.


Hallo,

ja, es wurde nur Ölwechsel gemacht. Allerdings in das Serviceheft die 2 Jahre oder 40000km Inspektion eingetragen und auch so an Ford gemeldet. Also steht es so auch im Ford Pass. Das bedeutet, dass die nächste Inspektion eben die 80000 Inspektion ist. Diese ist deutlich umfangreicher und wesentlich teurer. Das ist nicht nötig und das sehe ich auch bei einem Neuwagen nicht ein. Ich kann ja nicht zweimal die 40000 km Inspektion in das Serviceheft eintragen lassen.
Das genau ist das Problem. Und davon war auch beim Kauf überhaupt keine Rede. Erst im letzten Moment bei der Abholung haben wir das erfahren.

Bin ich der Einzige, der es komisch findet, wenn man bei einem neuen Fahrzeug direkt eine 2 Jahre Inspektion abgestempelt bekommt?
Hatte schon zig neue Autos. Allerdings noch kein Wohnmobil. Da lief die Garantie ab Anmeldung und auch gab es lediglich die Übergabeinspektion und nicht die 2 Jahre Inspektion.

Danke und Grüße. Übermorgen geht es dann erstmal quer durch Deutschland in die Schweiz. "Nur" 4 Wochen. Bin gespannt.

Frank

WomoToureu am 13 Jul 2025 15:44:52

Womofunk hat geschrieben:.. Das ist nicht nötig und das sehe ich auch bei einem Neuwagen nicht ein. ...

Sag mal verstehst Du das nicht, dass Du kein Neufahrzeug hast ?
Ob da noch Fahrgestellgarantie bzw Aufbaugarantien bestehen muss Dir verbindlich der Verkäufer schriftlich geben.
Rechtlich wird von einer Lebenszeit eines Wohnmobil von 20 Jahren ausgegangen, wenn das Fahrzeug bereits zwei Jahre gestanden hat, könnten 10 % der Lebenserwartung "weg" sein, was ein entsprechenden Preisnachlass bedeuten könnte. Letztlich jedoch kann Dir das nur ein Anwalt nach gründlicher Prüfung des Sachverhalt sagen. Auch mehrfache Zwischenverkäufe machen auf mich keinen guten Eindruck.

Womofunk am 13 Jul 2025 16:04:16

WomoToureu hat geschrieben:Sag mal verstehst Du das nicht, dass Du kein Neufahrzeug hast ?


Nein, verstehe ich nicht. Selbst in der von uns abgeschlossenen Car Garantie steht "Vertragsart: Neuwagen".

Bin ich wohl selber Schuld. In der Zulassungbescheinigung Teil 2 steht das Aussstellungsdatum von Knaus. Und zwar Oktober 2024. Also vor gut 9 Monaten.
Wir sind die ersten eingetragenen Eigentümer. Zulassung letzte Woche.

Das der Ford wohl schon aus 2023 ist, wurde geschickt am Rande erwähnt, wenn überhaupt.

Das Fahrzeug wurde auf Mobile.de und anderen Plattformen als "Neufahrzeug" beworben.

Offenbar ist es also kein Neuwagen. Dann hat der Händler nicht mit offenen Karten gespielt. Ich hätte das Fahrzeug so nicht gekauft oder zu einem deutlich niedrigeren Preis.

Vielen Dank jedenfalls fürs Augen öffnen. Dann eben ab zum Anwalt. Schade eigendlich.

Grüße
Frank

PS: habe hier viele interessante Beiträge gelesen und werde sicherlich das ein oder andere von unseren Reisen in Zukunft beitragen. Dann sicherlich auch erfreulichere Dinge.

WomoToureu am 13 Jul 2025 16:13:22

Womofunk hat geschrieben:Das der Ford wohl schon aus 2023 ist, wurde geschickt am Rande erwähnt, wenn überhaupt..


Ich kann Dir nur sagen, dass beim Autokauf als Neuwagen es nur dann als neu gilt, wenn es nicht länger als 12 Monate nach der Herstellung verkauft wurde. Nun haben in der Nachcoronazeit viele Aufbauhersteller viele Fahrgestelle bestellt, da man von einem hohen Absatz ausging, der jedoch plötzlich eingebrochen ist.

Meiner Meinung nach, hätte man unverzüglich Dir mitteilen müssen, dass das Fahrgestell von 2023 ist, wobei oft vom Modelljahr gesprochen wird und dies möglicherweise Ende 22 / Anfang 23 gebaut wurde. Wenn Du das Fahrzeug verkaufst, wird dies spätestens zur Sprache kommen und Wertmindernd sein. Mein Fahrgestell wurde 4 Monate vor der Zulassung hergestellt, bis ein Jahr ist absolut normal.
WIe gesagt kläre das auch mit der Fahrzeuggarantie wann die denn nun beginnt. Sehe ich als sehr wichtig an.

amino am 13 Jul 2025 16:15:35

Allerdings in das Serviceheft die 2 Jahre oder 40000km Inspektion eingetragen und auch so an Ford gemeldet. Also steht es so auch im Ford Pass. Das bedeutet, dass die nächste Inspektion eben die 80000 Inspektion ist.


Das ist falsch , der Händler macht die Inspektion die fällig ist, und das ist die 2 jahres ( wie du es sagst 40k)

Der schaut im System und da steht dann 2 jahres 40k ....

Es gibt Leute die machen jedes Jahr ein Ölwechsel, das heisst das die in 4 Jahren dann bei 160.000km sind ?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun .

Normal ( in der Regel) ist es ein kleiner Service , danach ein grosser .
Dazwischen kommt dann mal beim Benziner die Zündkerzen, sagen wir bei 40tkm .
Dann macht der Händler das nicht beim 2 Service? Sondern bei dem Service wo die 40k in der Nähe ist .
Kann auch sein das der kleine Service in 6 Jahren ist , dann hast aber die 38.000 km und dann sagt der Händler wir müssen noch die Zündkerzen (ich schreib es besser wieder , beim Benziner machen)

Ich glaube du verstehst allgemein nicht das Serviceheft System.



Und zur Info, das ist mein Beruf und davon leben ich.

amino am 13 Jul 2025 16:20:47

Ich kann Dir nur sagen, dass beim Autokauf als Neuwagen es nur dann als neu gilt, wenn es nicht länger als 12 Monate nach der Herstellung verkauft



Hier ist was anderes , Ford hat das Fahrgestell gebaut .
Dann kommt der Aufbau drauf und es ist wohl auch kein Ford mehr...

Was steht in deinem Schein? HSN = 8566?

WomoToureu am 13 Jul 2025 16:28:06

amino hat geschrieben:Hier ist was anderes , Ford hat das Fahrgestell gebaut . Dann kommt der Aufbau drauf und es ist wohl auch kein Ford mehr...

Also wenn der Aufbauhersteller XY ein Fahrgestell aus 2013 nimmt und ein Aufbau draufsetzt ist es ein Neufahrzeug, aus Deiner Sicht ?

Du übersiehst die ausführlichen Hinweispflichten des Händlers VOR DEM KAUF !
Ich verweise mal auf --> Link

Zitat unter "Neue Hinweispflichten des Händlers", Wundern Sie sich nicht, wenn Ihnen der Händler beim Autokauf einen Berg an Papieren mit zusätzlichen Informationen vorlegt. Er muss das Auto genau beschreiben und zum Beispiel darauf hinweisen, wenn der Wagen nicht in dem Zustand ist, in dem vergleichbare Fahrzeuge sind.

Um diese sogenannten Hinweispflichten zu erfüllen, wird der Händler Ihnen zusätzlich zum Kaufvertrag viel Papier zum Unterschreiben vorlegen. Diese Informationen wird er Ihnen in der Regel vor Abschluss des Vertrages, zum Beispiel nach der Besichtigung oder Probefahrt aushändigen.
Der Händler wird Ihnen das Auto in der Regel nur verkaufen, wenn Sie diese Informationen unterschreiben.

amino am 13 Jul 2025 16:30:33

Um es nochmals zu verdeutlichen,

In deinem Serviceheft steht, entweder 4 Jahre ODER 80K
Was zuerst ein Tritt.

Da bei dir dann nur 2 Jahre vergangen sind , kommt der kleine zu Stande.

Natürlich stempeln wir dann den 80er , aber schreiben dann auch zusätzlich hin was gemacht wurde.
Beil nächsten öl wechseln steht dann halt der kleine , aber wird kommuniziert das es der grosse sein muss.

Irgendwann passt es dann wieder ( weil halt mal was dazwischen geschoben oder auch nicht)


Wenn ein Kunde kommt für service , dann sagen wir nie was fällig ist?
Also stellen nie diese Frage, sondern , was wurde den beim letzten service alles gemacht.

Sonst Funktioniert doch das System nicht.

Womofunk am 13 Jul 2025 16:32:36

amino hat geschrieben:
Was steht in deinem Schein? HSN = 8566?


Ja. 8566

amino am 13 Jul 2025 16:33:36

Also wenn der Aufbauhersteller XY ein Fahrgestell aus 2013 nimmt und ein Aufbau draufsetzt ist es ein Neufahrzeug, aus Deiner Sicht ?
bei dem Beispiel bekommst du die Karre nicht mehr angemeldet, weil höhere Abgasnorm.

Es ist halt kein ford mehr und das ist das Thema

amino am 13 Jul 2025 16:35:02

Ja. 8566



Dann bin ich jetzt selbst überfragt und müsste ich Montag in 8 Tagen informieren....
Reicht mein Wissen jetzt nicht ( für eine 100% Antwort)

amino am 13 Jul 2025 16:37:31

Tsn ist aber genullt?
Also HSN 8566 TSN 0000?

WomoToureu am 13 Jul 2025 16:39:26

amino hat geschrieben: bei dem Beispiel bekommst du die Karre nicht mehr angemeldet, weil höhere Abgasnorm. Es ist halt kein ford mehr und das ist das Thema


Rein fiktiv meinte ich natürlich, Abgasnormen also außen vor.
Na ja, dass wird bei jeder HU aber ganz anders gesehen. Da ist mein Hymer eine Fiat.
Fahren wird der TE sicherlich mit dem Ford und relevant für Ersatzteilkauf für das Fahrgestell dürfte 2023 sein und bleiben. Bei einem fiktiven Verkauf wird sicherlich gefragt, von wann das Fahrgestell ist, ist so üblich.
Aber ist nur meine Meinung ! ( aber die ist richtig ) :D

amino am 13 Jul 2025 16:48:10

Naja ich bin AU Inspektor ( nennt man heutzutage so )
Ich gebe die Daten vom Schein ein und das wars , dann sehe ich alles ( bzw der PC sagt wie was geprüft wird , Partikemessung oder nicht , z.b.)


Wenn ich ein Auto bei mobile verkaufe oder kaufe gibt's nur die Rubrik Erstzulassung.
(Und das ist für mich das richtige) den man kann es nicht anderst eingrenzen.

Es gibt keine Rubrik "vom Band gelaufen"

Dazwischen gibt's halt noch ein facelift oder vor facelift.

Gibt dann halt ein auto bj 2002 aber noch Vorfacelift.
Obwohl es ab 2002 nur facelift gab . (Gang und gäbe bei Porsche z.b)

WomoToureu am 13 Jul 2025 17:11:27

Dein Beitrag hat nichts mit dem von mir geschriebenen zu tun.
In meinen Beiträgen ging es darum, dass unverzüglich und schriftlich gegen gegenzeichnung darüber informiert hätte werden müssen, dass es sich um ein ca. zwei Jahre altes Fahrgestellt Fahrzeug handelt.
Meines Wissen gilt dies auch nicht als Neufahrzeug, als nicht zugelassenes klar, aber nicht mehr als NEU.

amino am 13 Jul 2025 17:15:12

Bei einem fiktiven Verkauf wird sicherlich gefragt, von wann das Fahrgestell ist, ist so üblich.
Aber ist nur meine Meinung ! ( aber die ist richtig ) 



Hat es nicht? Ok , Habs falsch gelesen oder auch verstanden .....
So sie es wenn man schon 44 Jahre ist ...... :D

Pechvogel am 13 Jul 2025 17:29:08

WomoToureu hat geschrieben:…dass unverzüglich und schriftlich gegen gegenzeichnung darüber informiert hätte werden müssen, dass es sich um ein ca. zwei Jahre altes Fahrgestellt Fahrzeug handelt.
Meines Wissen gilt dies auch nicht als Neufahrzeug, als nicht zugelassenes klar, aber nicht mehr als NEU.

Was ist denn wenn der Ausbauer ein Fahrgestell bekommen hat das beim Hersteller schon 6 Monate gestanden hat weil der NOx-Sensor nicht lieferbar war oder irgendein Chip aus China?
Was ist mit den Fahrzeugen die die Hersteller im Moment alle auf Lager bauen?
Wann sind die denn „neu“?
Wenn sie das Werk verlassen oder schon wenn der Motor eingebaut wird? :gruebel:



Grüße
Dirk

WomoToureu am 13 Jul 2025 17:43:32

Pechvogel hat geschrieben:...Wann sind die denn „neu“?...

Bitte stelle Deine Fragen in einem extra Thread oder frage z.B. beim ADAC.
Ich versuche dem TE für seine Situation Hilfen und Anregungen zu geben, so wie man einem Kollegen hilft.

Womofunk hat geschrieben:Der Ford Transit wurde in 2023 gebaut und Weinsberg hat den "Fahrzeugbrief" in 2024 ausgestellt.

So wie über ein Unfallschaden unaufgefordert informeirt werden muss, so muss der Verkäufer diesen Sachverhalt ebenfalls rechtszeitig vor dem Kauf offenlegen und über mögliche Nachteile informieren. Was er wie der TE es beschreibt nicht getan hat.
Wie wichtig dem TE all die Informationen sind, ist seine Sache. Ich würde auf jeden Fall nachverhandeln und mir den Kauf überlegen, ob ich das erhalten habe was ich wollte und was mir glauben gemacht wurde zu bekommen.

Pechvogel am 13 Jul 2025 17:50:48

Wenn der TE wirklich rechtliche Hilfe sucht dann sollte er sich vielleicht besser professionelle, rechtliche Hilfe suchen und nicht die „hören-sagen“ Hinweise aus irgendwelchen Foren zusammentragen!??!
Hersteller stellen übrigens keine „KFZ-Beiefe“ aus.
Dazu sind sie nicht berechtigt!



Grüße
Dirk

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