Hallo,
ich möchte auf LED Stand-/Schlußleuchten umrüsten.
Hat jemand eine Adresse wo ich zulässige LED Leuchtkörper herbekomme.
Habe auch schon im Internet gesucht, aber keine eindeutig zugelassenen gefunden.
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Hallo, ich möchte auf LED Stand-/Schlußleuchten umrüsten. Hat jemand eine Adresse wo ich zulässige LED Leuchtkörper herbekomme. Habe auch schon im Internet gesucht, aber keine eindeutig zugelassenen gefunden. Servus, diese sind erhältlich beim Basishersteller oder Zubehörhandel sowie online.
Ist auch nicht einfach zu finden, speziell wenn du noch farbige Birnchen benötigst (z.B. für Blinker hinter Klarglas, ist weit verbreitet bei neueren Mobilen). Ich habe da auch nicht viel finden können. Wichtig für die Online-Suche ist die Angabe des genauen Sockeltyps: --> Link Einfach die bestehenden Birnchen gegen LED-Birnen zu tauschen hat aber nichts mit "zulässig" zu tun .... und DAS war die Frage des TE: "Hat jemand eine Adresse wo ich zulässige LED Leuchtkörper herbekomme." Da üblicherweise die kompletten Leuchten inklusive Leuchtmittel geprüft und zugelassen werden ist es eben mit einem simplen Lampentausch nicht getan. Man kann nur versuchen, die ganzen Einheiten zu bekommen, die z.B. in neueren Fahrzeugen eingebaut sind. Ob die allerdings auf das jeweilige Mobil passen ist fraglich. Müßte man halt auch wissen, was für Leuchten der TE hat. Jokon z.B. hat teilweise die gleichen Ausführungen in Konventienell und in LED. Gruß Joachim Danke schon mal für die Infos. Wichtig ist, dass die Leuchtmittel (Glühbirnen) eine ECE Zulassung haben, dann kann man sie für alle Schluß-/Bremsleuchten und als Standlicht verwenden.
Du brauchst eine E-Zulassung für geprüfte Leuchtmittel und keine ECE. Und genau an dieser E-Zulassung scheitern die LED-Leuchtmittel als Glühlampenersatz. Wenn, dann kannst Du wie oben schon geschrieben, nur die kompletten Leuchten tauschen. Bei der "Benzinfabrik" steht bei den meisten LED Leuchten: STVZO: Off-Road und Rennsport, mit Einzelabnahme im Straßenverkehr zugelassen
Nicht in jedem Fall. Es gibt LED Leuchtmittel zur Umrüstung mit entsprechender Zulassung, wie hier von Osram als W5W: --> Link Das Problem ist aber, dass viele Rückleuchten andere Leuchtmittel als W5W (entspricht 5 Watt Einfadenlampe) benötigen, und da wird die Luft dann dünn. Oliver: Wenn du solche W5W Leuchtmittel in deinen Rückleuchten benötigst, dann kannst du die o.a. Osram legal verwenden!
Falsch! Lies das Zertifikat mal etwas genauer. Zugelassen als Positionslicht und Innenraumbeleuchtung. Da steht nichts von anderen Leuchten. Somit für Rückfahrlicht oder Kennzeichenbeleuchtung nicht zulässig. Und eine Einzelabnahme beim TÜV kannst Du getrost vergessen. Das läuft nur über ein lichttechnisches Gutachten und das kostet gut 5-stellig. Aber wenn wir wüssten was der TE für Leuchten verbaut hat, könnte man ihm helfen zugelassene Rückleuchten zu finden. Nein, kann er nicht. Nur im innenbereich des Fahrzeugs dürfen sie verwendet werden, sobald es in Scheinwerfern oder Rückleuchten ist, müssen sie für den entsprechenden Scheinwerfer/Leuchte zugelassen sein. Gruß Joachim
Osram schreibt auf der verlinkten Seite folgendes: "..W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt, die für den Einsatz in allen1) 12V-Fahrzeugmodellen, hinter weißem Glas als Stand-, Positions-, Begrenzungs-, Kennzeichen- und Innenraumleuchte zugelassen ist...." Also sollte ein Einsatz als Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung sehr wohl zulässig sein
Wie liest du das? Osram selbst erwähnt Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung, siehe mein Beitrag weiter oben Das kannte ich so noch nicht, da ist die Zulassung wohl erweitert worden. Ich verstehe es so, daß sie außen verwendet werden dürfen, sofern sie hinter getrübtem Glas, also milchigem Glas oder Rückleuchten bei alten PKW verbaut sind, nicht aber in Klarglasleuchten. Meines Wissens gab es die W5W aber bei solch alten Fahrzeugen gar nicht. Gruß Joachim Osram schreibt allerdings „hinter weißem Glas“ … somit scheidet Rücklicht HINTEN aus … Da hast du recht :)
Das ist richtig, man kann sie nicht für alles verwenden. Standlicht vorne sollte legal gehen, Kennzeichenbeleuchtung auch. Positionslichter am Dach nach vorne ebenso, etc. ... man kann auch aus allem eine Wissenschaft machen. Wir Deutsche lieben das offenbar :lol:. Bei mir leisten LED-Lampen von der Benzin-Fabrik als kombinierte Rück-/Bremsleuchten seit mehreren Jahren völlig unauffällig ihren Dienst. Auch ohne Einzelabnahme :eek:. Bei den letzten drei HU hat das niemanden interessiert, auf der Strasse schon mal gar nicht. Ich kann gut damit leben und habe deswegen keine schlaflosen Nächte. Was der ein oder andere tut steht auf einem anderen Blatt. Wer es bemängelt oder auch nicht, nochmals auf einem anderen. Zulässig sind sie deswegen immer noch nicht. Und was im Werbetext steht interessiert im Kontrollfall niemand. Scroll weiter nach unten und lese den "rechtlichen Produkthinweis". Und da steht ganz klar: Anwendung (Kategorie- und produktspezifisch) --- Positionslicht, Innenraumbeleuchtung. Tja, so ist das nunmal in D. Alles schön in 1000enden §§§ geregelt damit ja keiner auf dumme Gedanken kommt :roll: |
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