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LED Stand- Schlußleuchten


Franky70 am 04 Aug 2025 00:03:59

Hallo,
ich möchte auf LED Stand-/Schlußleuchten umrüsten.
Hat jemand eine Adresse wo ich zulässige LED Leuchtkörper herbekomme.
Habe auch schon im Internet gesucht, aber keine eindeutig zugelassenen gefunden.

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

BossHogg am 04 Aug 2025 06:22:24

Servus,
diese sind erhältlich beim Basishersteller oder Zubehörhandel sowie online.

UweHD am 04 Aug 2025 13:14:18

Franky70 hat geschrieben: ...Habe auch schon im Internet gesucht, aber keine eindeutig zugelassenen gefunden.

Ist auch nicht einfach zu finden, speziell wenn du noch farbige Birnchen benötigst (z.B. für Blinker hinter Klarglas, ist weit verbreitet bei neueren Mobilen). Ich habe da auch nicht viel finden können.

Wichtig für die Online-Suche ist die Angabe des genauen Sockeltyps: --> Link

Anzeige vom Forum


Uli.F am 04 Aug 2025 13:40:43

benzinfabrik.com
--> Link

Rockerbox am 04 Aug 2025 14:04:52

Einfach die bestehenden Birnchen gegen LED-Birnen zu tauschen hat aber nichts mit "zulässig" zu tun .... und DAS war die Frage des TE:

"Hat jemand eine Adresse wo ich zulässige LED Leuchtkörper herbekomme."

Da üblicherweise die kompletten Leuchten inklusive Leuchtmittel geprüft und zugelassen werden ist es eben mit einem simplen Lampentausch nicht getan.

Man kann nur versuchen, die ganzen Einheiten zu bekommen, die z.B. in neueren Fahrzeugen eingebaut sind. Ob die allerdings auf das jeweilige Mobil passen ist fraglich.

Joachim260 am 04 Aug 2025 14:15:03

Müßte man halt auch wissen, was für Leuchten der TE hat. Jokon z.B. hat teilweise die gleichen Ausführungen in Konventienell und in LED.

Gruß
Joachim

Franky70 am 04 Aug 2025 14:33:52

Danke schon mal für die Infos.
Wichtig ist, dass die Leuchtmittel (Glühbirnen) eine ECE Zulassung haben, dann kann man sie für alle Schluß-/Bremsleuchten und als Standlicht verwenden.

Konsul am 04 Aug 2025 15:46:56

Franky70 hat geschrieben:.....Wichtig ist, dass die Leuchtmittel (Glühbirnen) eine ECE Zulassung haben........

Du brauchst eine E-Zulassung für geprüfte Leuchtmittel und keine ECE.
Und genau an dieser E-Zulassung scheitern die LED-Leuchtmittel als Glühlampenersatz. Wenn, dann kannst Du wie oben schon geschrieben, nur die kompletten Leuchten tauschen.

kielius am 04 Aug 2025 16:03:10

Bei der "Benzinfabrik" steht bei den meisten LED Leuchten: STVZO: Off-Road und Rennsport, mit Einzelabnahme im Straßenverkehr zugelassen

UweHD am 04 Aug 2025 16:33:32

Konsul hat geschrieben: ...Und genau an dieser E-Zulassung scheitern die LED-Leuchtmittel als Glühlampenersatz. ..

Nicht in jedem Fall. Es gibt LED Leuchtmittel zur Umrüstung mit entsprechender Zulassung, wie hier von Osram als W5W: --> Link

Das Problem ist aber, dass viele Rückleuchten andere Leuchtmittel als W5W (entspricht 5 Watt Einfadenlampe) benötigen, und da wird die Luft dann dünn.

Oliver: Wenn du solche W5W Leuchtmittel in deinen Rückleuchten benötigst, dann kannst du die o.a. Osram legal verwenden!

Konsul am 04 Aug 2025 17:15:06

UweHD hat geschrieben:......Oliver: Wenn du solche W5W Leuchtmittel in deinen Rückleuchten benötigst, dann kannst du die o.a. Osram legal verwenden!.........

Falsch! Lies das Zertifikat mal etwas genauer. Zugelassen als Positionslicht und Innenraumbeleuchtung. Da steht nichts von anderen Leuchten. Somit für Rückfahrlicht oder Kennzeichenbeleuchtung nicht zulässig.
Und eine Einzelabnahme beim TÜV kannst Du getrost vergessen. Das läuft nur über ein lichttechnisches Gutachten und das kostet gut 5-stellig.

Aber wenn wir wüssten was der TE für Leuchten verbaut hat, könnte man ihm helfen zugelassene Rückleuchten zu finden.

Joachim260 am 04 Aug 2025 17:16:34

Nein, kann er nicht. Nur im innenbereich des Fahrzeugs dürfen sie verwendet werden, sobald es in Scheinwerfern oder Rückleuchten ist, müssen sie für den entsprechenden Scheinwerfer/Leuchte zugelassen sein.

Gruß
Joachim

UweHD am 04 Aug 2025 17:18:08

Konsul hat geschrieben: ...Falsch! Lies das Zertifikat mal etwas genauer....

Osram schreibt auf der verlinkten Seite folgendes:
"..W5W-LED-Ersatzlampe von OSRAM auf dem Markt, die für den Einsatz in allen1) 12V-Fahrzeugmodellen, hinter weißem Glas als Stand-, Positions-, Begrenzungs-, Kennzeichen- und Innenraumleuchte zugelassen ist...."

Also sollte ein Einsatz als Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung sehr wohl zulässig sein

UweHD am 04 Aug 2025 17:19:03

Joachim260 hat geschrieben:Nein, kann er nicht. Nur im innenbereich des Fahrzeugs dürfen sie verwendet werden,

Wie liest du das? Osram selbst erwähnt Standlicht und Kennzeichenbeleuchtung, siehe mein Beitrag weiter oben

Joachim260 am 04 Aug 2025 17:27:23

Das kannte ich so noch nicht, da ist die Zulassung wohl erweitert worden.
Ich verstehe es so, daß sie außen verwendet werden dürfen, sofern sie hinter getrübtem Glas, also milchigem Glas oder Rückleuchten bei alten PKW verbaut sind, nicht aber in Klarglasleuchten. Meines Wissens gab es die W5W aber bei solch alten Fahrzeugen gar nicht.

Gruß
Joachim

Rockerbox am 04 Aug 2025 17:29:13

Osram schreibt allerdings „hinter weißem Glas“ … somit scheidet Rücklicht HINTEN aus …

Joachim260 am 04 Aug 2025 17:31:56

Da hast du recht :)

UweHD am 04 Aug 2025 17:32:08

Rockerbox hat geschrieben:Osram schreibt allerdings „hinter weißem Glas“ … somit scheidet Rücklicht HINTEN aus …

Das ist richtig, man kann sie nicht für alles verwenden. Standlicht vorne sollte legal gehen, Kennzeichenbeleuchtung auch. Positionslichter am Dach nach vorne ebenso, etc.

Uli.F am 04 Aug 2025 17:52:54

... man kann auch aus allem eine Wissenschaft machen. Wir Deutsche lieben das offenbar :lol:.

Bei mir leisten LED-Lampen von der Benzin-Fabrik als kombinierte Rück-/Bremsleuchten seit mehreren Jahren völlig unauffällig ihren Dienst. Auch ohne Einzelabnahme :eek:.

Bei den letzten drei HU hat das niemanden interessiert, auf der Strasse schon mal gar nicht. Ich kann gut damit leben und habe deswegen keine schlaflosen Nächte.

Konsul am 04 Aug 2025 18:44:53

Was der ein oder andere tut steht auf einem anderen Blatt. Wer es bemängelt oder auch nicht, nochmals auf einem anderen.
Zulässig sind sie deswegen immer noch nicht.

Und was im Werbetext steht interessiert im Kontrollfall niemand. Scroll weiter nach unten und lese den "rechtlichen Produkthinweis". Und da steht ganz klar: Anwendung (Kategorie- und produktspezifisch) --- Positionslicht, Innenraumbeleuchtung.

Tja, so ist das nunmal in D. Alles schön in 1000enden §§§ geregelt damit ja keiner auf dumme Gedanken kommt :roll:

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