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Umtauschpflicht, Rücknahmepflicht ja oder nein


HaMo19 am 07 Sep 2025 10:10:49

Wir sind zur Zeit in Deutschland unterwegs. Letzte Woche habe ich einen Campingshop besucht und hatte ein Verkaufsgespräch, das mich noch immer beschäftigt. Nichts Weltbewegendes und letztendlich war der Artikel auch korrekt.
Aber im Detail: ich suchte im Regal vom Gaszubehör nach einem 50mbar aufschraub Druckminderer für Schraubkartuschen. Die Auswahl war wirklich groß, es gibt ja mittlerweile Kartuschen für jeden Zweck. Alle waren aber in Plastikboxen eingepackt und verplomt. Ich fand in der Auswahl einen Druckminderer, der von der Beschreibung her passt. Anwesend war die Chefin, die mir nach einiger Zeit Hilfe anbot. Ich fragte sie, ob der Artikel der richtige sei. Antwort:" da kennt sich nur mein Mann aus." Macht nichts, ich habe eine leere Kartusche mitgebracht, wir können ja probieren ob der Druckminderer passt, dann nehme ich ihn. Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf entgegnete sie mir. Ich will sie ja nicht öffnen, das können sie ja tun. Ich kaufe nur wenn er passt. Ich kann den Artikel nicht mehr original verpacken und somit nicht mehr verkaufen, entgegnete sie mir.
Ich habe den Druckminderer verpackt gekauft und ihn am Platz ausprobiert,passt. Jetzt stellt sich mir die ganze Zeit die Frage: Was wäre wenn....

Wie seht ihr das rechtlich?

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HaMo19 am 07 Sep 2025 10:13:24

Ich kann nicht mehr editieren Rücknahmepreis ist Quatsch Rücknahmepflicht sollte es heißen.

ManfredK am 07 Sep 2025 10:20:44

Kommt ganz auf deinen "Kaufvertrag" an.

Kaufst du das Produkt mit der Einschränkung passend für Gasregler XY und es wird dir als passend verkauft, dann gilt ganz normal das BGB. Dort gibt es den Sachmangel $434 BGB und den daraus folgenden Rechten bis hin zu Nachbesserung. Wandlung usw.

Sichert dir der Verkäufer die entsprechenden Eigenschaften nicht zu und du kaufst trotzdem dann kanntest du die Einschränkungen und es liegt kein Sachmangel vor.

Das alles bedarf keiner Schriftform, mündlich ist ausreichend muss aber trotzdem "nachgewiesen" werden.

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Trollo am 07 Sep 2025 10:21:40

Moin

Eine Rücknahmepflicht oder eine Umtauschpflicht existiert in Deutschland generell nicht.

Gruß

Michael

hampshire am 07 Sep 2025 10:28:40

Trollo hat geschrieben:Eine Rücknahmepflicht oder eine Umtauschpflicht existiert in Deutschland generell nicht.

Eine Retourenpflicht gibt es nur im Rahmen des Fernabsatzes, nicht im Geschäft.
Umtausch in einem Laden ist eine Frage der Kulanz.

Der Hintergrund ist der, dass ein Kunde bei Fernabsatz die Ware nicht selbst begutachten kann und von der Beschreibung des Verkäufers und Bildern abhängig ist, während sich ein Kunde in einem Ladengeschäft ein eigenes Bild machen kann.
Wir haben uns an den Umtausch derart gewöhnt, dass wir den für normal halten.

HaMo19 am 07 Sep 2025 10:52:58

Sie hatte mir zugesichert,dass der Artikel passt,da sie zwischenzeitlich ihren Mann telefonisch kontaktiert hatte. Eine Zusicherung lag also vor.
Mich hat nur irritiert, dass sie trotzdem eine Probe nicht machen wollte.

Danke für eure Antworten.

Capoliveri am 07 Sep 2025 11:02:34

Im Laden gilt: Der Verkäufer macht nur ein Angebot an den Käufer, dass dieser einen Kaufvertrag abschließen kann. Hier lautet das Angebot: Verkauf eines versiegelten Adapters; mehr nicht. Dann sagt der Käufer: Ich möchte einen Kaufvertrag (zu diesen Konditionen) abschließen. Der Verkäufer nimmt an. Nacherfüllung nur bei Sachmangel (liegt hier nicht vor). So regelt das das BGB.
Gruß Andreas

battman am 07 Sep 2025 11:10:34

Ich denke, die teils noch vorherrschende Meinung " ein Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf ", gibt es nicht mehr .

Ahorne7500 am 07 Sep 2025 11:11:32

Hallo,

Ist eine schwierige Situation.

Nach Erlebnissen mit fehlenden Teile kaufe ich keine scheinbar bereits geöffneten Packungen mehr.

Klar, ein Druckminderer ist 'ein' Teil, da passt das nicht unbedingt.
.

uli644 am 07 Sep 2025 11:18:55

battman hat geschrieben:Ich denke, die teils noch vorherrschende Meinung " ein Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf ", gibt es nicht mehr .


Spätestens wenn es Dir vor dem öffnen gesagt wird sollte es da aus meiner Sicht keine Diskussion geben. Dann ist das da so…

Zum Thema Rückgabe. Wenn im konkreten Fall vom Verkäufer zugesichert wurde, dass das passt, ist das eine zugesicherte Eigenschaft. Wenn das nicht stimmt, hat er ein Problem. Muss nachbessern oder zurücknehmen… zumindest so mein Verständnis.

Bergbewohner1 am 07 Sep 2025 11:29:21

ich hatte mal so einen Fall, mit was anderem, habe vor der Kasse geöffnet- probiert-passt nicht, habe dden fachverkäufer holen lassen und gefragt was nun ?
Er meinet zähneknirschend, dann habe ich mich geirrt und habe dann das richtige Teil bekommen.
Wenn er eine Kartusche mit hatte, warum nicht vor Ort getestet :?:

WomoToureu am 07 Sep 2025 12:02:34

battman hat geschrieben:Ich denke, die teils noch vorherrschende Meinung " ein Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf ", gibt es nicht mehr .
Da hast Du Recht, gab es nie udn gibt es nicht.
Jedoch darfst Du keine Verpackung öffnen, wenn Du diese beschädigst. In diesem Fall musst Du das Produkt zwar nicht kaufen, jedoch aufgrund der Schadensersatzpflicht dem Verkäufer den Schaden erstatten.

Bei Kleinpreisigen Produkten wird dies wohl im Bereich des Kaufpreises liegen, wenn niemand die Ware mehr kauft, weil er befürchtet das diese möglicherweise als defekt rückgegben wurde und nun wieder im Verkauf liegt oder Zubehör fehlt, dann dürfteder Schadensersatz mit dem Kaufpreis identisch sein.
Was soll der Verkäufer machen, das Produkt per DHL zum Hersteller senden und um Neuverpackung bitten ?

ChristianF am 07 Sep 2025 12:05:42

In meinem Rechtsverständnis hat Uli das genau treffend beschrieben: wenn das Ding nicht passt, obwohl Du genau gesagt (und mittels der Kartusche gezeigt hast) was Du brauchst, fehlt dem Gerät eine zugesicherte Eigenschaft, damit ist es mangelhaft. Daraus wiederum erwächst eine sog. Kaufvertragsstörung, ganz konkret der Lieferverzug eines mangelfreien Gegenstands, die Dir erweiterte Rechte im Sinne des Gewährleistungsrechts nach §437ff. einräumt:

- Nacherfüllung bzw. Nachbesserung
- Minderung des Kaufpreises
- Rücktritt vom Kaufvertrag

Wenn man es auf die Spitze treiben wollen würde, könnte man zum Beispiel auch Fahrtkosten geltend machen: du bist vllt 20km zu dem Geschäft gefahren, man hat Dir gesagt dass das Gerät passend ist. Du kaufst es, fährst 20km zurück, stellst dann fest dass es doch nicht passt, also wieder 20km hin, umtauschen und 20km zurück. Damit könntest Du diese 40km zusätzliche Fahrtkosten gelten machen (§ 284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen). Falls weitere Schäden eingetreten sein sollten kann es sogar noch erweiterte Rechte auf Schadensersatz geben.

Ein anderer Ansatz wäre noch, die eigentliche Beratungsleistung im Sinne von "welcher Druckminderer passt auf diese Kartusche?" anzugreifen, die dann ja hier ganz konkret ein offensichtlich falsches Ergebnis erbracht hat. Hättest Du also eigenständige Beratungsleistung (zum Beispiel von einem freien Berater, der keine Produkte verkauft) angenommen und dann woanders gekauft, könnte man den Berater dafür langmachen dass er falsch beraten hätte. Das erfordert allerdings eine recht lange Beweiskette, Stichwort Nachweis von Pflichtverletzung, Verschulden, Kausalität usw.

WomoToureu am 07 Sep 2025 12:54:02

HaMo19 hat geschrieben:... Antwort:" da kennt sich nur mein Mann aus." ... Öffnen der Verpackung verpflichtet zum Kauf entgegnete sie mir. ... Ich kann den Artikel nicht mehr original verpacken und somit nicht mehr verkaufen, entgegnete sie mir....Wie seht ihr das rechtlich?

Was das Gespräch angeht, ist dies imemr schwer beweisbar, was nun tatsächlich gemeint ist.
Ich verstehe es so, dass sie gesagt hat, ich weiß es nicht, mein Mann weiß es und mit dem hat sie lediglich telefoniert.
Sie selbst will die Ware nicht auspacken und ob das gesagte für eine zugesicherte Eigenschaft ausreichen würde, wage ich zu bezweifeln.
Letztlich würde ein Richter entscheiden, nachdem sich das ganze nur bedingt beweisen läßt was gemeint / vereinbart war.

hampshire am 07 Sep 2025 12:57:51

HaMo19 hat geschrieben:Mich hat nur irritiert, dass sie trotzdem eine Probe nicht machen wollte.

Sie muss das natürlich nicht machen - aber irritiert hätte mich das auch.

brzrkr2023 am 07 Sep 2025 14:24:14

Sorry, reden wir hier von einem Kaufpreis zwischen 12 - 18 €nen oder von ein paar 100€? Im ersten Fall wg. Den kleinen € direkt Urteile zitieren und Richter Aussagen bemühen? Fazit: kleiner Fehlkauf, krieg beim nächsten Camping garantiert an einen camper weg. Bei 2ter Preisklasse ist das was anderes, ok
Grüsse von klaus

Bergbewohner1 am 07 Sep 2025 17:09:39

brzrkr2023 hat geschrieben:Sorry, reden wir hier von einem Kaufpreis zwischen 12 - 18 €nen oder von ein paar 100€? Im ersten Fall wg. Den kleinen € direkt Urteile zitieren und Richter Aussagen bemühen? Fazit: kleiner Fehlkauf, krieg beim nächsten Camping garantiert an einen camper weg. Bei 2ter Preisklasse ist das was anderes, ok
Grüsse von klaus

Da kann ich dir nur zustimmen, wegen so einem "Pinatz" so einen Aufriß, man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.
Wenn der TE noch die saubere Verpackung hat und nicht weit weg wohnt, würde ich schon einen freundlichen Umtausch versuchen. Aber wie ich schon geschrieben habe, wenn die Verkäuferin unsicher gewesen ist, warum er hat er es nicht vor Ort überprüft :?: Er hatte doch die Kartusche mit.

Trouw am 07 Sep 2025 17:35:59

Bergbewohner1 hat geschrieben:Da kann ich dir nur zustimmen, wegen so einem "Pinatz" so einen Aufriß, man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.


Jetzt kriegt euch wieder ein, hier wird doch nur die Theorie besprochen, in dem Sinn, was möglich wäre.
Ich denke mal, dass keiner von denen, die sich hier äußern, für den in Rede stehenden Kauf ein Gericht bemühen würde, wohl am wenigsten der TE.

purplenew am 07 Sep 2025 18:52:17

Bergbewohner1 hat geschrieben:Wenn der TE noch die saubere Verpackung hat und nicht weit weg wohnt, würde ich schon einen freundlichen Umtausch versuchen.


Braucht er nicht zu machen, denn es passt alles.

Bergbewohner1 hat geschrieben:Aber wie ich schon geschrieben habe, wenn die Verkäuferin unsicher gewesen ist, warum er hat er es nicht vor Ort überprüft?


Ging nicht, weil er die Verpackung vor dem Kauf nicht öffnen durfte.

Thomas

ChristianF am 07 Sep 2025 21:28:08

Bergbewohner1 hat geschrieben:Da kann ich dir nur zustimmen, wegen so einem "Pinatz" so einen Aufriß, man sollte schon die Kirche im Dorf lassen.

Was ist ein Pinatz?

Bergbewohner1 hat geschrieben:wenn die Verkäuferin unsicher gewesen ist, warum er hat er es nicht vor Ort überprüft :?: Er hatte doch die Kartusche mit.

Weil er oder sie dazu die (verplombte) Verpackung hätte öffnen müssen. SIE will das nicht, weil sie befürchtet, die entsiegelte Ware nicht mehr weiterverkaufen zu können. ER will das nicht, weil er (so das Rechtsverständnis der Verkäuferin) sonst auch im Fall dass es NICHT passt, den Regler hätte kaufen müssen.
Dass er den Regler nicht hätte kaufen müssen, sondern der Verkäuferin den Schaden an einem nicht mehr verkaufbaren da entsiegelten Produkt hätte erstatten müssen, kommt vermutlich relativ aufs selbe hinaus. Man könnte noch damit argumentieren dass der Schaden ja lediglich der Einkaufspreis gewesen wäre, wo der Verkäufer wiederum Lagerkosten, Warenpräsentation usw. hätte dagegen halten können. Öffnen der Verpackung verpflichtet eben nicht zum Kauf, sehr wohl aber ggf. zum Schadensersatz wenn ein Weiterverkauf mit geöffneter Packung nicht mehr möglich ist.

HaMo19 hat geschrieben:Mich hat nur irritiert, dass sie trotzdem eine Probe nicht machen wollte.

Vermutlich gleicher Sachverhalt (will bei unklarer Kaufabsicht keinen versiegelten Artikel öffnen, da dadurch möglicherweise unverkäuflich)

brzrkr2023 hat geschrieben:Den kleinen € direkt Urteile zitieren und Richter Aussagen bemühen?

Wenn alle das so sehen würden, wäre das toll. Wenn man sich aber mal vor Augen hält, womit sich deutsche Gerichte so alles beschäftigen müssen (zum Beispiel Gartenzwerge), scheinen das viele anders zu sehen.

Mann am 08 Sep 2025 07:32:35

ich denke hier sieht man schön den Unterschied Ost/ West. Im Osten würde sich niemand Gedanken machen um solcherart Probleme.
Pinatz >>> nicht der Rede wert.

hampshire am 08 Sep 2025 08:50:02

Mann hat geschrieben:ich denke hier sieht man schön den Unterschied Ost/ West. Im Osten würde sich niemand Gedanken machen um solcherart Probleme.

Interessanter Nebengedanke - ich fragte mich auch wo denn Laden und TE herkommen könnte, dachte da aber eher in kleineren Regionen als in Ost/West.
Die Linie Ost/West dürfte in älteren Köpfen noch verankert bleiben. Die Wiedervereinigung war kulturell leider durch Macht und Gier überschattet. Trotzdem: Ich würde weder Greifswald und Plauen, noch Kiel und Ulm in einen Topf werfen. Wem hilft das noch? Kleinlichkeit findet man überall in den unterschiedlichsten Formen.

rkopka am 08 Sep 2025 10:31:40

Ahorne7500 hat geschrieben:Nach Erlebnissen mit fehlenden Teile kaufe ich keine scheinbar bereits geöffneten Packungen mehr.
Klar, ein Druckminderer ist 'ein' Teil, da passt das nicht unbedingt.

Hatte ich auch schon. Wenn das Paket schon auf ist und es kein geschlossenes gibt, wird genau geschaut. Es könnte ja sogar sein, daß das nicht mehr das Originalteil ist. Z.B. könnte jemand einen älteren Regler (der noch gut aussieht) einfach "getauscht" haben.

ChristianF hat geschrieben:Weil er oder sie dazu die (verplombte) Verpackung hätte öffnen müssen. SIE will das nicht, weil sie befürchtet, die entsiegelte Ware nicht mehr weiterverkaufen zu können.

Und wohl zurecht. Ich hab gerade erst in NAR eine Story gelesen (aus USA), wo sich jemand ein Gerät zeigen hat lassen und dann darauf bestanden hat, ein originalverpacktes Teil zu kaufen, weil das für sie geöffnete ja jetzt gebraucht und damit schlecht wäre. Ähnliche Stories gibts auch mit der Frage nach Rabatt, weil das Paket ja jetzt offen und nicht mehr neu ist.

RK

Rockerbox am 08 Sep 2025 12:25:43

"Pinatz" ist klasse .... :lol: :lol: :lol:

purplenew am 08 Sep 2025 14:10:37

Rockerbox hat geschrieben:"Pinatz" ist klasse .... :lol: :lol: :lol:


Pinatz ist Sprechsprache/gesprochene Spache für Peanuts (wörtlich übersetzt Erdnüsse) und wird umgangsspraachlich als Redewendung gebraucht "Das sind doch nur Peanuts!" => Kleinigkeiten, Kleingeld....unbedeutend, abwertend.

Thomas

Rockerbox am 08 Sep 2025 14:46:50

purplenew hat geschrieben:Pinatz ist Sprechsprache/gesprochene Spache für Peanuts (wörtlich übersetzt Erdnüsse) und wird umgangsspraachlich als Redewendung gebraucht "Das sind doch nur Peanuts!" => Kleinigkeiten, Kleingeld....unbedeutend, abwertend.

Thomas


Was "Peanuts" sind (tatsächlich und auch im übertragenen Sinne) war mir wohl bewusst, allerdings hatte ich "Pinatz" noch nie gelesen .... man lernt eben nie aus ....

Tinduck am 08 Sep 2025 14:50:49

Ist halt immer die Frage, ob der Verkäufer was verkaufen will.

In (wenigen) ähnlich gelagerten Fällen hatte ich nie ein Problem, die Ware ausserhalb der Verpackung gezeigt zu bekommen. Kommt wohl auf den Laden an.

Ein Einzelhändler schadet auf jedem Fall dem eigenen Geschäft, wenn er sich wie im o. g. Fall verhält. Die Konsequenz für den Kunden: nächstes Mal online kaufen - wenn es dann nicht passt, kann man es ohne Theater zurückgeben.

Nicht immer ist der unmittelbar erkennbare Schaden der letztendlich Relevante.

Man kann sich auch Lösungen für sowas ausdenken. Z. B. die Verpackung mit einem eigenen Siegel wieder zu verschliessen (macht der Media Markt so). Das lässt dann zwar auch erstmal jeder im Regal liegen, aber wenn kein anderer OVP Artikel mehr vorhanden ist, geht auch das weg. Der Händler kann damit immerhin plausibel machen, dass der Inhalt der Verpackung geprüft ist.

bis denn,

Uwe

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