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PILOTE Yucon 55 SB- Hubbett eingestürzt 1, 2


Tinchen123 am 24 Jul 2025 06:46:19

Wir waren mit unserem Camper ein ungebauter Renault Trafic von der Pilotegroup ein Yucon 55 SB aktuell im Urlaub. Mein Freund ist in der Nacht in das Hochbett/Hubbett geklettert.Gottlob musste ich auch noch mal und hab kurz vorher den Wagen verlassen. Das Bett ist dann nämlich samt Freund in den Fahrzeugeraum nach unten gekracht. Ich will mir nicht ausmalen,was passiert wäre,wenn ich noch im Fahrzeug auf meinem Bett gesessen hätte.
Das Fahrzeug wurde 10.2023 als Neufahrzeug gekauft.
Mein Händler behauptet jetzt ohne Fahrzeugsichtung,wir hätten das Bett unsachgemäß bedient und sieht keinen Sachmangel.
Ich war nun bei einem externen Gutachter,der festgestellt hat,dass das Bett viel zu viel Spiel hatte.
Außerdem glaubt er,dass er es Mal mitbekommen ha t,dass es irgendwann 2024 eine Rückruf Aktion von Pilote in genau dieser Sache gab. Ich gebe das Ganze meinem Anwalt. Würde mich aber trotzdem interessieren, ob jemand etwas davon gehört hat. Müsste mich mein Händler nicht über einen solchen Rückruf informieren?

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BiggiK am 24 Jul 2025 10:01:01

Wenn es einen offiziellen Rückruf gibt, dann in der Regel vom Hersteller selbst. Dazu muss dieser natürlich deine Daten haben.
Gruß Birgit

Jagstcamp-Widdern am 24 Jul 2025 10:04:22

hersteller kriegen für rückrufe die daten über das kba!

allesbleibtgut
hartmut

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pipo am 24 Jul 2025 10:21:48

Tinchen123 hat geschrieben:Mein Händler behauptet jetzt ohne Fahrzeugsichtung,wir hätten das Bett unsachgemäß bedient und sieht keinen Sachmangel.
Ich war nun bei einem externen Gutachter,der festgestellt hat,dass das Bett viel zu viel Spiel hatte.

Der Gutachter hat Dir was schriftliches zu Verfügung gestellt? Falls ja hast Du damit deinen Händler kontaktiert?

Tinchen123 am 24 Jul 2025 12:18:24

Wir stehen aktuell noch ganz am Anfang. Der Gutachter macht ein Gutachten, wenn es nötig sein wird. Er hat aber das Fzg schon gesehen und seine Meinung dazu gesagt. Mein Händler ist ein Reisemobil Verkäufer. Mein Wagen ein Yucon auf Renault Trafic Basis. Eigentlich kann ich im Internet nur Frankia als Hersteller für Yucon finden. Aber laut Händler (ich habe schon seit Kauf sämtliche Mängel) ist die Pilotegroup der Hersteller. Ich habe beim KBA auf der Rückrufseite einen passenden Rückruf entdeckt (Gefahr weil Hubbett falsch eingebaut) Die Fzg Eckdaten treffen auf mein Fahrzeug zu, allerdings ist lt. KBA Renault der Hersteller und Renault hat aber nicht den Innenausbau gemacht.
Ich suche eigentlich hier Leute, die auch einen Camper auf Renault Traffic Basis fahren und hinter dem Ausbau die Pilotegroup steckt. Die Camper haben ganz unterschiedliche Namen. Wir haben in den letzten Jahren beim Campen einige gesehen und die waren immer gleich ausgebaut. Ich bin gespannt, wie das jetzt läuft. Gottlob hat sich von uns keiner verletzt.

dieterpapa am 24 Jul 2025 12:31:13

Servus,

Wie wäre es denn mit Kontaktaufnahme zu Frankia direkt? Wenn ich der Hersteller wäre, würde ich alles daran setzen, so etwas schnell und geräuschlos zu beseitigen.

LG Dieter

HalbvetteVenus am 24 Jul 2025 13:23:34

Tinchen123 hat geschrieben: Der Gutachter macht ein Gutachten, wenn es nötig sein wird.


Die Kosten kannst Du Dir sparen, da im Ernstfall nur das zählt, was der vom Gericht bestellte Gutachter schreibt.

Im Übrigen sehe ich es wie dieterpapa: ich würde auch mal Kontakt zu Frankia aufnehmen. Und freundlich erwähnen, dass der Händler sich nicht kümmern will. Und von Anwalt und Gutachter würde ich vorerst mal gar nichts erwähnen. Das erleichtert die Kommunikation meiner Erfahrung nach :|. Wenn Frankia sich auch stur stellt, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.

palstek am 24 Jul 2025 13:56:46

Yucon ist eine Marke von Frankia, und Frankia gehört zur Groupe Pilote. Demnach ist Frankia bzw. ein Frankia-Händler der Ansprechpartner und nicht Pilote.

Ist der Händler denn ein offizieller Händler der Marke? Wenn ja, habt ihr wohl einen nicht so guten Händler erwischt, der sich den Aufwand für die Garantieabwicklung mit Frankia sparen will. Ich würde den Mangel dem Händler schriftlich melden und eine angemessene Frist zur Reaktion setzen. Normalerweise muss er den Schaden aufnehmen und an Frankia melden. Dann entscheidet Frankia, ob es ein Garantiefall ist, nicht der Händler. Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass Frankia den Mangel anerkennen wird. Ich habe leider auch schon einige Mängel an meinem Frankia gehabt, die von meinem guten Händler aufgenommen und dann auch gelöst wurden, teilweise bei Frankia im Werk.

Grüße
Frank

Tinchen123 am 25 Jul 2025 06:52:44

dieterpapa hat geschrieben:Servus,

Wie wäre es denn mit Kontaktaufnahme zu Frankia direkt? Wenn ich der Hersteller wäre, würde ich alles daran setzen, so etwas schnell und geräuschlos zu beseitigen.

LG Dieter


Hallo Dieter, ich habe Frankia kontaktiert. Die bauen den Yucon aber nicht den Yucon auf der Renault Trafic Basis. Das macht, so sagt es Frankia auch, die Pilotegroup.
Lg

Tinchen123 am 25 Jul 2025 07:15:47

Ich habe bereits mehrmals mit Frankia telefoniert. Der Yucon wird bon Frankia auch gebaut, aber nicht auf der Renault Trafic Basis. Das macht die Pilotegroup, ist auf der Yucon Seite auch nicht ersichtlich.
ichbwar gestern bei meinem Händler.
ich habe mit dem Aftersale Mitarbeitern gesprochen und einem Mechaniker. Als ich sie auf den Rückruf aufmerksam gemacht habe, hat sich der Mitarbeiter in meinem Beisein bei Pilote eingeloggt und gesehen, dass mein Fahrzeug betroffen ist. Der Rückruf war 01/24.Warum mein Händler mich nicht informiert hat, wusste er nicht. Halt verschlonzt.
Die Mitarbeiter gestern waren sehr freundlich und bemüht.
Mein Auto wird jetzt provisorisch wieder fahr- ind einsatztauglich gemacht und die Rückruf Abwicklung läuft parallel. Was da dann rauskommt keine Ahnung. Damit bin ich jetzt erst mal zufrieden. Ich nehme mir trotzdem einen Anwalt, da der Chef des Reisemobil Unternehmens versucht alles runterzuspielen und abzudrücken. Besonders wenn man bedenkt, dass es sein Unternehmen versäumt hat, mich zu informieren und jetzt ein großer Schaden entstanden ist, den er vielleicht selber tragen muss. Ich glaube, er braucht Ansagen von einem Anwalt und ich habe gottlob eine Rechtschutzversicherung.
UND der Rückruf von Pilote sollte ja eigentlich so laufen, dass nichts passiert und zusätzliche Sicherungen am Bett angebracht werden. Ist bei mir jetzt so nicht mehr möglich. Ich hätte daher gerne ein Bett, was von vornherein richtig hält und dann muss das Auto innen komplett erneuert werden, da ja die Innenverkleidung zum Teil rausgerissen ist, der Stoff vom Hubdach hinten beschädigt ist usw. Und das muss richtig gemacht werden. Das Fahrzeug sollte hinter im gleichen Zustand sein wie vorher, nur mit einem besseren bzw. sicheren Bett.

altenrather am 25 Jul 2025 08:02:15

Soweit ich weiß,
wird man vom KBA ( Kraftfahrtbundesamt ) über Rückrufaktionen informiert.
Es gibt immer wieder Rückrufaktionen in der gesamten Automobilbranche.
Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Händler nur am Rechner sitzt und dauerhaft Fahrgestellnummern
vergleicht und dann selbst die Kunden informiert.
Wenn ein Fahrzeug dann auch noch zwischenzeitlich den Halter gewechselt hat, ist es für den Händler unmöglich, den neuen Besitzer zu kontaktieren.
Und da kommt das KBA wieder ins Spiel.

Olli2305 am 25 Jul 2025 11:51:54

altenrather hat geschrieben:Soweit ich weiß,
wird man vom KBA ( Kraftfahrtbundesamt ) über Rückrufaktionen informiert.
Es gibt immer wieder Rückrufaktionen in der gesamten Automobilbranche...

Nicht jeder Rückruf geht über das KBA, gibt auch Hersteller Interne Rückruf, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Dafür kann sich der Hersteller die Halterdaten über das KBA holen, oder halt Anzeigen Schalten über die Händlerdaten gehen und so weiter.

Tinchen123 am 25 Jul 2025 11:55:48

Nein das ist nicht korrekt, ich habe mit dem KBA telefoniert. Dort gibt es nur eine Rückrufseite. Das KBA sammelt die Rückrufe. Die Informationspflicht liegt beim Hersteller (in dem Fall Pilote), der den Händler informiert und der Händler muss es ebenfalls weitergeben.
In meinem Fall bin ich die erste Halterin. Ich bin seitdem mit meinem Händler wegen sämtlicher Mängel in Kontakt. Laut seiner Aussage steht er bzgl meines Fahrzeuges regelmäßig mit Pilote in Kontakt. Händler haben einen Pilotezugang. Ich habe mich gestern mit einem Mitarbeiter von meinem Händler auf seinem Rechner bei der Pilotegroup eingeloggt. Bei der Eingabe meiner Fin ploppte direkt ein roter Balken auf mit Informationen zu diesem Rückruf.
Folglich wurde über die händlereigene Pilotegroupseite nie mit der Pilotegroup kommuniziert. Diesen roten Balken kann man nicht übersehen. Die Seite ist für Pilotehändler der Kommunikationskanal.
Der Mitarbeiter sagte nur, oh das ist uns wohl irgendwie durchgerutscht.
der Rückruf war 01/24 Mein erster Garantiefall war April 2024 und mein letzter Garantiefall war im Mai 2025. Es ist definitiv Fehler des Händlers. Und wenn man bedenkt, dass dieser Rückruf lebensbedrohlich, unfassbar. Und wenn dann noch mein Händler - der Chef persönlich - mir nach meiner Meldung des Schadens - ich befand mich noch auf dem Campingplatz - 1 Stunde später per Mail schreibt - ohne das Auto gesehen zu haben -, dass ein Hubbett noch nie runtergekracht sei und daher ich die Verusacherin bin und daher für ihn das Thema erledigt sei, finde ich das eine bodenlose Frechheit und absolut ignorant. Mein letzter Satz ist leider ein bisi verschachtelt

pipo am 25 Jul 2025 12:34:52

Seit froh das der Händler jetzt so positiv reagiert hat. Selbstverständlich alles sehr ärgerlich, aber jetzt scheint es ja auch ohne Rechtsanwalt zu laufen :top:

HalbvetteVenus am 25 Jul 2025 12:39:05

Olli2305 hat geschrieben:Nicht jeder Rückruf geht über das KBA, gibt auch Hersteller Interne Rückruf, wenn die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird. Dafür kann sich der Hersteller die Halterdaten über das KBA holen, oder halt Anzeigen Schalten über die Händlerdaten gehen und so weiter.


Tinchen123 hat geschrieben:Nein das ist nicht korrekt, ich habe mit dem KBA telefoniert.


Doch, es gibt etliche RR Aktionen, die NICHT über das KBA laufen. Besonders in der Reisemobilbranche, da die Stückzahlen hier sehr klein sind. Dafür gibt es etliche Beispiele, auch hier im Forum.
Ob der Hersteller das KBA informiert, liegt in seiner Verantwortung. Das ist bei allen Fahrzeugen so.
Aktuelles Beispiel: das Drama um die Takata Airbags, welche weltweit von etlichen Herstellern verwendet wurden. Mercedes hat hier schon 2023 reagiert; VW + Audi erst 2025 (nachdem vermutlich der Druck immer größer wurde).....
Sicherlich gibt es auch Fälle, wo das KBA einschreitet. Das geschieht wahrscheinlich erst dann, wenn es schon zu Personenschäden kam und die Staatsanwaltschaft ermittelt :?

dietmardd am 25 Jul 2025 13:35:29

Wir hatten ähnliches mit einem gemieteten Chausson erlebt. In Nordfinnland ist das Hubbett während der Fahrt nach unten gekracht. Dieses Hubbett wurde mit Schrauben an der Womo-Decke befestigt. Das Hubbett hat die paar Schrauben aus dem Sandwichmaterial der Decke heraus gerissen.

Das Ganze ist im Nirgendwo weitab der Zivilisation auf der Fahrt nach Tromsö passiert. Natürlich kann man sich gut vorstellen, wie es sich mit dem Hubbett im Nacken fährt. Natürlich gab es im weiten Umkreis keine Vertragswerkstatt. In Norwegen gab es dann eine allgemeine Womo-Werkstatt. Auskunft: in ca. 4 ... 6 Wochen frühestens. Mit ein par Büchsen Bier ging es dann sofort.

Fazit: Wir haben nie wieder ein Womo mit Hubbett gemietet und unser gekauftes ist natürlich ohne Hubbett.

Trouw am 25 Jul 2025 18:18:16

Tinchen, alles richtig gemacht. Solche ignoranten Typen lernen nur durch Druck. Ab jetzt nur noch Kommunikation über den Anwalt, egal was der Händler dir verspricht. Wer so bewußt seine Kunden in die Defensive drängt, der ist zu allem fähig. Ich würde sogar noch weiter gehen und Schadenersatz für verlorene Urlaubstage sowie Kostenersatz für entstandene Kosten und möglichst auch noch Schmerzensgeld einklagen wollen. Man kann ja dann einen außergerichtlichen Vergleich anstreben. Der Händler sollte nie wieder "vergessen" über eine Rückrufaktion zu informieren.

Tinchen123 am 25 Jul 2025 18:47:47

Vielen Dank lieber Hans-Theo, ich sehe das genauso und bin immer noch entsetzt. Das was Du schreibst ist genau mein Plan. Keine Ahnung was bei rauskommt, aber nächste Woch hab ich einen Termin beim Anwalt und dann wird man sehen.
Viele liebe Grüße Tina

Chausson2020 am 25 Jul 2025 18:52:09

Trouw

Da bin ich genz Deiner Meinung. Solche Leute sollen Lernen durch Schmerzen.
Und seine Schmerzen befinden sich im Portemonnaie.
Tinchen123 solltes du eine Rechtsschutz haben, dann wie schon gesagt, gnadenlos alles einklagen.
Der Händler will es ja so.

Viel Glück

Tinchen123 am 25 Jul 2025 18:57:19

pipo hat geschrieben:Seit froh das der Händler jetzt so positiv reagiert hat. Selbstverständlich alles sehr ärgerlich, aber jetzt scheint es ja auch ohne Rechtsanwalt zu laufen :top:


Sorry, ich mach seit Kauf des Fahrzeuges mit dem Händler rum, er versucht alles wegzudrücken was geht.
Ich habe selbst den Rückruf im Internet gefunden. Als ich gestern beim Händler war wurde alles zunächst abgetan. Es wären ein paar Schrauben locker gewesen. Auch da hatte man noch nicht über die Pilote Seite Kontemit Pilote aufgenommen. Die haben mich über ein Jahr lang mit dem Fahrzeug rumfahren lassen. Es war pures Glück, dass mir das Bett nicht auf den Kopf geknallt ist.
Das Ganze wird über einen Anwalt laufen.

Tinchen123 am 25 Jul 2025 18:58:47

Chausson2020 hat geschrieben:Trouw

Da bin ich genz Deiner Meinung. Solche Leute sollen Lernen durch Schmerzen.
Und seine Schmerzen befinden sich im Portemonnaie.
Tinchen123 solltes du eine Rechtsschutz haben, dann wie schon gesagt, gnadenlos alles einklagen.
Der Händler will es ja so.

Viel Glück

Ich habe eine Rechtschutz

Gruziwuzi am 25 Jul 2025 20:10:02

Gib ihm Saures, Tinchen123!
Bei dem was Du schilderst, würde mich auch nichts mehr zurückhalten ... Eskalation wäre da bei mir angezeigt. Der Händler braucht das dringend.

frajop am 25 Jul 2025 20:25:36

Ich verstehe diese ganzen Rufe nach Anwalt und Rechtsstreit nicht. Es wird doch jetzt erledigt und es ist niemand zu Schaden gekommen. Auf was soll denn dann geklagt werden? Auf hätte, wäre, könnte?
Ich persönlich hätte auf einen langen Rechtsstreit jedenfalls keine Lust. Reparieren lassen, Servicewerkstatt wechseln, abhaken und die Zeit mit dem Wohnmobil genießen...
JM2C

Frank

pipo am 26 Jul 2025 09:38:56

Tinchen123 hat geschrieben:Sorry, ich mach seit Kauf des Fahrzeuges mit dem Händler rum, er versucht alles wegzudrücken was geht.

War so nicht aus deinem Posting zu erkennen. Trotzdem scheint der Händler ja einsichtig zu sein, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen :ja: Andere Händler reagieren in so einem Fall ganz anders und blocken weiter.

ulimm am 26 Jul 2025 09:53:43

frajop hat geschrieben:Ich verstehe diese ganzen Rufe nach Anwalt und Rechtsstreit nicht. Es wird doch jetzt erledigt und es ist niemand zu Schaden gekommen



Die Frage ist ja noch, wann, wie und in welchem Zeitraum es erledigt wird. Bei dem bisherigen Gebahren des Händlers würde ich da auch sicher gehen wollen. Nach der Beschreibung von Tinchen ist ja selbst das Hubdach beschädigt, d.h., der Wagen wird nach der Reparatur wohl Wertverlust haben. Dann vorzeitig abgebrochener Urlaub. Das soll der Händler mal alles schön auf seine Kappe nehmen, der hat den Bock geschossen. Von Alleine zahlt der nichts aus.

Tinchen123 am 26 Jul 2025 09:56:32

Danke Uli, du hast es auf den Punkt gebracht.

WomoToureu am 26 Jul 2025 11:19:45

Auch ich würde zu diesem Zeitpunkt nicht zum Anwalt gehen. Der Sachverhalt wurde ja von einem Sachverständigen festgestellt, der Mangel wurde gerügt und wird sicherlich auch beseitigt.
Ich würde jetzt den Händler fragen, wie er sich das jetzt vorstellt ehe es noch weiter eskaliert.
Wenn er sich stur stellt, ab zum Anwalt. Wenn er sagt ok, ich habe da ein Fehler gemacht, was sollen wir machen wollen sie das Fahrzeug zurückgeben ( Kaufpreis rückzahlen ) oder sollen wir es reparieren oder oder wenn er sich bereit erklärt den Sachverständigen zu bezahlen, dann würde ich abwarten ob man übereinkommt. Als Schadensersatz würde man die km und die Zeit nicht angerechnet bekommen, d.h. an den Händler bezahlen müssen, wenn er das Fahrzeug zurücknimmt und man dies auch will.
Wir haben ein Hubbett sind sehr zufrieden damit, aber es hat auch Auflagen, so das es nicht nur "hängt" sondern im Nutzungszustand aufliegt.

xenio am 26 Jul 2025 15:40:26

Hallo Tinchen,
Du bist schon auf dem richtigen Weg. Bei einem so dickfälligen dreisten Händler ist es eine enorme Erleichterung, das Ganze einem RA zu übergeben, man schont seine Nerven. Bei manchen Menschen lässt es sich nicht anders regeln. Bei meinem Händler ging es auch nicht anders. Eine Klage war nicht nötig, mit RA liefen die Reparaturen mit kurzer Frist, während andere ein Vierteljahr u. länger auf Mängelbeseitigung warteten. Dein Kostenrisikio ist durch die Versicherung begrenzt.Wichtig ist nur, dass man einen halbwegs fähigen Anwalt hat.

WomoToureu am 26 Jul 2025 16:12:03

Tinchen123 hat geschrieben:....Die Mitarbeiter gestern waren sehr freundlich und bemüht.
Mein Auto wird jetzt provisorisch wieder fahr- ind einsatztauglich gemacht und die Rückruf Abwicklung läuft parallel. Was da dann rauskommt keine Ahnung. Damit bin ich jetzt erst mal zufrieden..

Der Geschädigten wird doch derzeit geholfen. Der Händler nimmt Kontakt zum Werk auf und wird sich dann sicher melden.
Auch wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, wird der Händler trotzdem erst das Gespräch mit der Werk führen und dann Angebote machen können.
Solange noch kein Anwalt eingeschaltet wird kann die Kommunikation besser verlaufen, den Anwalt kann die auch noch später einschalten wenn das Angebot sie nicht anspricht. Meine Meinung dazu.
Nur sollte sich die Geschädigte überlegen was Sie will. Rückabwicklung oder Reparatur und dies dann dem Händler mitteilen.

Gruziwuzi am 26 Jul 2025 16:16:54

WomoToureu hat geschrieben:Der Geschädigten wird doch derzeit geholfen. Der Händler nimmt Kontakt zum Werk auf und wird sich dann sicher melden.
Auch wenn ein Anwalt eingeschaltet wird, ...
Solange noch kein Anwalt eingeschaltet wird...
Nur sollte sich die Geschädigte überlegen was Sie will. Rückabwicklung oder Reparatur und dies dann dem Händler mitteilen.

Du hast schon die vorherigen Beiträge gelesen?

WomoToureu am 26 Jul 2025 16:38:30

Gruziwuzi hat geschrieben:Du hast schon die vorherigen Beiträge gelesen?

Ja

HalbvetteVenus am 26 Jul 2025 17:02:03

xenio hat geschrieben:Hallo Tinchen,
Bei einem so dickfälligen dreisten Händler ist es eine enorme Erleichterung, das Ganze einem RA zu übergeben, man schont seine Nerven.


Sorry, aber das ist einfach nicht war.
Ich kenne mehrere Fälle, die wegen Sachmängeln vor Gericht gelandet sind. Einmal war ich als Zeuge geladen. Worst Case ist übrigens, wenn das Wohnmobil zur Beweissicherung nicht benutzt werden darf und man monatelang auf einen Gerichtstermin wartet. Da kriegen die Nerven dann richtig blank....

Tinchen ist im Recht mit ihren Mängeln, ohne Frage. Allerdings Frage ich mich ernsthaft, was in den Köpfen derer vorgeht, die "zur Eskalation" raten. Aber vielleicht bin ich als Opa auch nicht mehr zeitgemäß unterwegs. Inzwischen ist es ja auch wieder salonfähig, zur "Kriegstüchtigkeit" aufzurufen....

WomoToureu am 26 Jul 2025 17:49:02

HalbvetteVenus hat geschrieben:... und man monatelang auf einen Gerichtstermin wartet. Da kriegen die Nerven dann richtig blank........

Ich kenne mehrere, da hat es Jahre ! gedauert und das Wohnmobil stand sich kaputt. Was dann hinterher die Richter entscheiden.....Rechts haben und Recht bekommen ....
Nein wir sehen das schon richtig, man sollte sachlich per e-mail nett und höflich sowie sachlich schreiben was man möchte und das man erwartet, dass dies zeitnah umgesetzt wird. Da die Geschädigte nicht schreibt was Sie will, kann mir Ihr auch nur bedingt helfen.
Was die Leute umtreibt immer zum Anwalt zu laufen weiß ich nicht, denn zaubern kann der nicht und oft eskaliert es dann richtig wenn der Händler Drohschreiben bekommt. Aber so oder so, ich wünsche der Geschädigten alles Liebe und Gute.

Tinchen123 am 26 Jul 2025 17:51:26

Es geht nicht um Eskalation. Ich habe den Wagen 10.2023 als Neufahrzeug gekauft und schon mehrere Garantiefälle gehabt. Der Händler stellte sich von Anfang quer. Den 1.Schaden habe ich im April 2024 gemeldet und er wurde im Januar 2025 behoben. Bislang habe ich alles ohne Anwalt abgewickelt.
Nun ist in meinem Urlaub nachts das Hubbett auf den Boden gekracht, mein Freund war oben und ich hatte gottlob das Fahrzeug zum Pieseln verlassen. Das hätte auch anders enden können. Mein Händler hat, als ich ihn am nächsten Morgen per Mail darüber unterrichtet habe, innerhalb von einer Stunde geantwortet, dass ein Bedienungsfehler unsererseits vorliegt, weil noch nie ein Hubbett herunter gekracht sei. Ich habe daher, als ich zunächst zu Hause war, einen Dekra geprüften Sachverständigen aufgesucht. Er hat sich das Fahrzeug angesehen und gesehen, dass das Hubbett nicht richtig eingebaut wurde. Im Notfall hätte ich mir von ihm ein Beweisgutachten erstellen lassen. Ich habe dann selber im Internet gesucht und bin durch Zufall darauf gestoßen, dass ein Rückruf für den Camper eben wegen dem Hubbett vorliegt und zwar seit Januar 2024!
Erst als ich jetzt bei meinem Händler war und einen Mitarbeiter darauf aufmerksam gemacht habe, wurde mir angeboten, dass man mein Auto zunächst provisorisch repariert. Mein Händler hätte die Verpflichtung gehabt, mich über diesen Rückruf zu informieren. Händler werden in solchen Fällen vom Hersteller informiert. Das macht in der Wohnmobilbranche nicht das KBA.
Ich werde nun über einen Anwalt versuchen, dass mein Auto vollständig wieder hergestellt wird. Es sind sämtliche Innenteile, so auch Beleuchtung, Verkleidung und der Stoff vom Hubdach beschädigt. Ich kann vermutlich mein Fahrzeug für längere Zeit nicht mehr zum Campen nutzen.
Dies alles werde ich über meinen Anwalt klären lassen. Und ich denke, dass das inzwischen der einzig richtige Weg ist. Andere Meinungen sind absolut in Ordnung, aber ich habe jetzt die Nase voll.

Trouw am 26 Jul 2025 17:59:25

HalbvetteVenus hat geschrieben: Allerdings Frage ich mich ernsthaft, was in den Köpfen derer vorgeht, die "zur Eskalation" raten. Aber vielleicht bin ich als Opa auch nicht mehr zeitgemäß unterwegs. Inzwischen ist es ja auch wieder salonfähig, zur "Kriegstüchtigkeit" aufzurufen....


... und was hat das eine mit dem anderen zu tun?
Einen Anwalt einzuschalten, der einen vertritt, weil man selber nicht rechtskundig ist, ist doch nicht unanständig und hat erst recht nichts mit Eskalation zu tun. Du tust so, als wenn Anwälte unanständig und Händler heilig und die Kunden lästig wären.
Unanständig ist hier der Händler, so wie sich der Sachverhalt darstellt und zwar so lange bis ihm Einhalt geboten wurde. Muss Tinchen jetzt noch dankbar sein?

"Wenn dich jemand auf die 'Wange schlägt, dann halte ihm auch noch die andere hin" - aus der Bergpredigt. Wikipedia sagt dazu: das ist akzeptieren der eigenen Lage, bzw. wird als Auffordeung zur Widerstandslosigkeit interpretiert. Beides muss man als Kunde, der ein Vermögen für das Womo bezahlt hat, nicht, weder die Lage akzeptieren, noch widerstandslos sein.

xenio am 26 Jul 2025 18:16:27

Ich finde diese pauschalen Ratschläge, bloß keinen Anwalt, oder auch:nur mit Anwalt, bringen einen in der Realität nicht weiter. Habe ich einen verständigen Händler, mit dem man die Probleme regeln kann, brauche ich meist keinen Anwalt. Habe ich einen ignoranten dreisten Händler, der mir schon gleich am Anfang dumm kommt ohne sich wirklich überhaupt mit der Problemelage beschäftigt zu haben, muss man meiner Meinung nach einen anderen Weg, eben mit Anwalt, einschlagen. Man muss das für sich abwägen, abhängig vom Schaden und Prozessrisiko. Es ist vielleicht auch eine Mentalitätsfrage...aber das Mandat eines Anwalts mit dem Aufruf zur Kriegstüchtigkeit zu vergleichen ist aus meiner Sicht völlig haltlos und am Thema vorbei - auch der geschilderte Fall der Beweissicherung und so langen Nicht-Nutzung des Wohnmobils ist untypisch....

WomoToureu am 26 Jul 2025 18:25:25

xenio hat geschrieben:..aber das Mandat eines Anwalts mit dem Aufruf zur Kriegstüchtigkeit zu vergleichen ist aus meiner Sicht völlig haltlos und am Thema vorbei - auch der geschilderte Fall der Beweissicherung und so langen Nicht-Nutzung des Wohnmobils ist untypisch....

Wenn die Dame von Anfang an entschlossen war, "zum Anwalt" zu gehen, dann hätte sie das Fahrzeug so stehen lassen müssen wie es war. Der Anwalt hätte dann einen selbstständigen Beweisbeschluß beantragt und das Fahrzeug wäre von einem vom Gericht beauftragten Sachverständigen untersucht und begutachtet worden.

Nun will SIe auch eine Notreparatur durchführen lassen wodurch möglicherweise eine Begutachtung sehr erschwert bzw. nicht mehr möglich ist.
Der von Ihr beauftragte Gutachter ist ein sogenanntes Parteigutachten, welches nur bedingt anerkannt wird.

Daher aus meiner Sicht immer entweder sofort zum Anwalt und dann redet man noch nicht mal mehr mit dem Händler sondern läßt alles den Anwalt machen oder man geht später zum Anwalt wenn man nicht mehr weiter kommt. Aber Vereinbarungen treffen, eine Notreparatur annehmen steht einer möglichen Wandlung im Wege. Aber nur meine Meinung.

WomoToureu am 26 Jul 2025 18:32:47

Tinchen123 hat geschrieben:Es geht nicht um Eskalation. Ich habe den Wagen 10.2023 als Neufahrzeug gekauft und schon mehrere Garantiefälle gehabt....Dies alles werde ich über meinen Anwalt klären lassen. Und ich denke, dass das inzwischen der einzig richtige Weg ist. Andere Meinungen sind absolut in Ordnung, aber ich habe jetzt die Nase voll.

Das hört sich nun alles ganz anders an.
Zunächst einmal waren das wohl keine Garantiefälle sondern vermutlich Gewährleistungsfälle.
Wenn noch kein Gutachten erstellt wurde, rate ich DIr dringend das nicht am Fahrzeug verändert wird. Das Fahrzeug muss selbstverständlich begutachtet werden um Schadensursache verbindlich festzustellen und die Folgen. Den Gutachter bestimmt das Gericht entweder im Rechtsstreit oder im selbstständigen Beweisverfahren, wobei ich zu letzterem raten würde. Denn danach kann eine Reparatur bzw. Notreparatur erfolgen ohne das Du Rechtsnachteile hast.
Ich würde auch empfehlen dies im Werk machen zu lassen.

Tinchen123 am 26 Jul 2025 18:43:44

Der Schaden ist eingetreten, weil das Hubbett vom Hersteller Pilote nicht richtig sicher eingebaut wurde. Er hat im Januar 2024 wegen Herabsturzgefahr einen Rückruf veranlasst um das Bett nachzubessern.
Daher gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr für Beweise. Es geht hier nur um die Kostendeckung der durch den Absturz verursachten Schäden und das lasse ich über einen Anwalt klären. Mein Händler hat es leider nur versäumt, seiner Pflicht nachzukommen und mich vor über einem Jahr zu informieren. Dann wäre das Ganze nämlich nicht passiert, hätte er dann auch noch die notwendige Nachbesserung durchgeführt.

redddi am 26 Jul 2025 19:34:22

Tinchen123 hat geschrieben:Daher gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr für Beweise. Es geht hier nur um die Kostendeckung der durch den Absturz verursachten Schäden und das lasse ich über einen Anwalt klären. Mein Händler hat es leider nur versäumt, seiner Pflicht nachzukommen und mich vor über einem Jahr zu informieren.


Liebes Tinchen, du bist offensichtlich "auf Krawall gebürstet", also mach hinne. WAS willst Du noch hier im Forum erfahren?

HalbvetteVenus am 26 Jul 2025 20:16:41

Trouw hat geschrieben:Unanständig ist hier der Händler, so wie sich der Sachverhalt darstellt und zwar so lange bis ihm Einhalt geboten wurde. Muss Tinchen jetzt noch dankbar sein?

Da hast Du mich missverstanden ( oder ich mich falsch ausgedrückt). Ich rate von der oben geforderten Eskalation ab. Vermutlich ist demjenigen, der das gefordert hat, gar nicht die Bedeutung des Wortes bekannt. Eskalation bedeutet gegenseitige Steigerung bis zum unkontrollierten Ausgang eines Konflikts....
Tinchen ist im Recht. Das schrieb ich bereits. Der Händler hat sich anfangs falsch verhalten, da sind wir uns vermutlich alle einig. Ob die Nachbesserung Erfolg hat. wird sich zeigen. Ich wünsche es ihr auf jeden Fall!!

Gruziwuzi am 26 Jul 2025 20:28:51

HalbvetteVenus hat geschrieben:Da hast Du mich missverstanden ( oder ich mich falsch ausgedrückt). Ich rate von der oben geforderten Eskalation ab. Vermutlich ist demjenigen, der das gefordert hat, gar nicht die Bedeutung des Wortes bekannt. Eskalation bedeutet gegenseitige Steigerung bis zum unkontrollierten Ausgang eines Konflikts....

Da hast Du mich jetzt missverstanden, "gegenseitige Steigerung bis zum unkontrollierten Ausgang des Konflikts" das ist doch Quatsch, wir sind hier doch nicht im Donbass. Selbst innerhalb eines Fahrzeugherstellers wird z.B. von Eskalation gesprichen, wenn ein Problemfall an eine "höhere Stelle" weitergereicht wird.

Tinchen123 hat geschrieben:Der Schaden ist eingetreten, weil das Hubbett vom Hersteller Pilote nicht richtig sicher eingebaut wurde. Er hat im Januar 2024 wegen Herabsturzgefahr einen Rückruf veranlasst um das Bett nachzubessern.
Daher gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr für Beweise.

Du sagst "Daher gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr für Beweise". Täusch Dich da mal nicht. Jedenfalls soltest Du mit dem Anwalt die Vorgehensweise besprechen, und vorher keine provisorische Reparatur oder dergleichen vornehmen lassen. Ich glaube nicht, dass es ausreicht, dass Du auf den Rückruf hinweisen kannst, um die von Dir angestrebte vollständige Kostenübernahme durch den Händler zu erzwingen. So wie er Händler drauf zu sein scheint, wäre ich diesbezüglich sehr vorsichtig.

dietmardd am 26 Jul 2025 22:06:41

Bei einem so dickfälligen dreisten Händler ist es eine enorme Erleichterung, das Ganze einem RA zu übergeben, man schont seine Nerven.


Bei uns dauern Zivilprozesse in der Regel 3 oder mehr Jahre.

Es gibt aber auch weitere Gründe, unnötige Eskalationen zu vermeiden.

- Ein Richter hat mal zu mir gesagt. In D wird kein Recht gesprochen, sondern Urteile gefällt. Gefühltes Recht findet sich nicht immer in einem günstigen Urteil wieder. Ein Gerichtsverfahren mit Anwalt kostet je nach Dauer oft mehr als der Streitwert und verliert man oder es gibt einen Vergleich, bleibt man auf seinen Kosten sitzen und verliert man, dann darf man noch die Kosten der Gegenpartei bezahlen.

- Wenn Du mit Anwalt aufschlägst oder gar einen Prozess anstrengst, brauchst Du nie wieder in dieser Werkstatt etwas gemacht haben wollen. Wenn es in der Nähe keine weiteren Vertragswerkstätten Deiner Marke gibt, hast Du dann ein echtes Problem.

Trouw am 26 Jul 2025 22:19:54

dietmardd hat geschrieben:
- Wenn Du mit Anwalt aufschlägst oder gar einen Prozess anstrengst, brauchst Du nie wieder in dieser Werkstatt etwas gemacht haben wollen. Wenn es in der Nähe keine weiteren Vertragswerkstätten Deiner Marke gibt, hast Du dann ein echtes Problem.


...und deshalb soll man klein beigeben? Das ist nicht mein Rechtverständnis.

WomoToureu am 26 Jul 2025 22:20:55

redddi hat geschrieben:Liebes Tinchen, du bist offensichtlich "auf Krawall gebürstet", also mach hinne. WAS willst Du noch hier im Forum erfahren?
Ja den Eindruck habe ich ebenfalls.

Tinchen123 hat geschrieben:Der Schaden ist eingetreten, weil das Hubbett vom Hersteller Pilote nicht richtig sicher eingebaut wurde. Er hat im Januar 2024 wegen Herabsturzgefahr einen Rückruf veranlasst um das Bett nachzubessern. Daher gibt es jetzt keine Notwendigkeit mehr für Beweise..

Das ist Unsinn ! Das könnte als Hinweis gesehen werden, dass da was gewesen sein könnte, mehr nicht.

Das es einen Rückruf gegeben hat, bedeutet nicht zwingend das an Deinem Hubbett ein Mangel vorgelegen hat der zum Einsturz führte. Das muss selbstverständlich von Dir mittels Gutachten oder Zeugen bewiesen werden. Zeugen gibt es keine dass ein Mangel tatsächlich bei Dir vorgelegen hat also bleibt Dir nur ein Gutachten.
Aldi hat derzeit einen Rückruf von Kartoffelsalat 400 g Gebinden. Da wurde vergessen raufzuschreiben das Senf Allergiker den nicht essen dürfen. Alle anderen können den Rückruf ignorieren.
Es kann ja möglicherweise sein, dass der Herstellsr Deines WOMOS bei einigen nach ganz korrekt gearbeitet hat, dass aber tatsächlich dies die Ursache bei Deinem Einsturz ist bedeutet dies nicht zwingend.

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