Hallo zusammen,
( Nur rein "Hypotetisch oder wie das jetzt heist)
aus gegebenem Anlass bei Neuversicherung .
Die Versicherung verlangt für die Leistung bei Fahrzeugdiebstahl während der Zeit der Ruheversicherung , das das Fahrzeug auf Privatgrundstück
hinter einem ABGESCHLOSSENEN Tor bezw. Hecke steht.( Aussage ESV) Eine Radkralle würde nicht ausreichen.
( Ich kann dies jetzt relativ einfach durch beidseitige Schlösser am "Einhängtor" erfüllen.)
Jetzt stehen ja "viele" beim Bauern unter einer nach vorn offenen Remise; die Hofeinfahrt ist nicht durch ein Tor gesichert.
Oder die Fahrzeuge stehen am Haus ( event mit "Kralle" ) ohne "Torsicherung".
FRAGE(N)in die Runde:
>Ist schon mal "Jemand" das WoMO unter den obig geschilderten Abstellsituationen "geklaut" worden ?
> Wisst ihr, wie eure (Ruhe)Versicherung im vergleichsweise unwahrscheinlich möglichen Fall damit umgeht?
VG
Heinrich

