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Slowakei führt Tempolimit für Fußgänger ein :mrgreen: Demnach darf man sich künftig auf Gehwegen im Ortsgebiet nicht schneller als mit sechs Kilometern pro Stunde fortbewegen. Das Gesetz tritt mit 1. Januar 2026 in Kraft. --> Link Tolle Idee, wahrscheinlich bekommen die Fussgänger Nummernschilder damit sie bestraft werden können :D Joggen wird dann eine sehr gemütliche Sache.
Braucht man nicht, jeder hat ein Handy. Und eine digitale, eindeutige ID. Sowie digitales Geld. Das kann dann freundlicherweise abgebucht werden. Oder deine digitale Bahncard wird gesperrt. P.S. Vorsicht Schwurbelei! Suche mal nach 15 min Stadt, da wird Dir übel (Tipp, warum gibt es den Begriff "wohnhaft"). Dabei geht es primär um E-Roller usw. Grüße gilt die Regelung auch für Rollatorbenutzer ? ..ich frage für einen Freund. :D Ihr müsst auch mal an eure Zukunft denken. Da werden viele froh sein die 6 km/h überhaupt zu erreichen...die 6km schaffen dann noch weniger ...egal in welcher Schrittart. Na klar. Es gibt sogar schon E-Rollatoren, z.B. --> Link Letztens erst auf der Rehatec in D´dorf gesehen Die unterstützen dann auch bei Steigungen und bremsen bei Gefälle. Mit etwas Chiptuning bestimmt mit mehr als 6 km/h ;-) Grüße
Auf der Stirn ein Nummernschild eintätowiert oder gechipt Jogger müssen dann auf die Straße? Wird die Autofahrer sicher freuen :) bis denn, Uwe Ist denn schon wieder 1. April Ex-Verkehrsminister spricht von Missverständnis Slowakei führt doch kein Tempolimit für Fußgänger ein --> Link Na, das hört sich doch schon vernünftiger an. Wobei Elektroroller, Fahrräder (außer von Kindern) etc. eh nix auf dem Gehweg verloren haben. Und, dürfen Kinder mit Fahrrädern dann auch nur noch Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren? Stelle ich mir schwierig vor... bis denn, Uwe
In Alemania! In der Slowakei dürfen Fahrräder grundsätzlich auch auf dem Gehweg fahren! Und die haben kein Tempolimit für Fußgänger eingeführt ( bzw wollen einführen ) sondern ein Geschwindigkeitslimit auf Gehwegen. Bei dem Rest haben voreilige Skandalreporter 1 und 1 zusammengezählt und 11 raus bekommen. :D Grüße Dirk Na, dann bin ich wieder beruhigt. Hab schon überlegt ob ich nicht schneller gehen als die 6 KM/h. So ist das Problem weg. Bin dann wieder beruhigt. Franz Servus, tröstlich daß nicht nur wir z. Z. teils sehr helle Birnen in der pol. Lampe haben. Man hätte sicher auch Dihydromonoxid verboten wenn man das den Typen entspr. verklickert hätte :lol:
Uraltwitz :? Warum gehst Du eigentlich nicht in die Politik??? Deutschland braucht solche Allroundtalente wie dich. Dann wird endlich wieder alles gut :lol:
Du willst Gravitationswellen verbieten? :gruebel: Grüße Dirk
Es wäre Dihydrogenmonoxid - gut, dass die Politiker nicht von Dir beraten werden :) bis denn, Uwe Sch. Autokorrektur (einmal vertippt ergänzt der xxx unbemerkt das Wort)! Ja der alte Chemiewitz, zieht aber teils immer noch! Moderation:Bleibt doch bitte mal beim Thema. Und….politische Äußerungen gehören hier nicht hin. Das gilt insbesondere auch für den Bosshogg: Wenn du über Politik diskutieren willst, suche dir ein dafür passendes Forum aus.
So habe ich das auch verstanden. Die Grundidee ist die Vermeidung von Unfällen mit Fußgängern. Seitdem neben Fahrrädern immer mehr elektrische Fortbewegungsmittel auf den Bürgersteigen unterwegs sind, ist die Verletzungsgefahr auf Bürgersteigen ganz ordentlich angestiegen. Die Regelung finde ich dennoch irgendwie in vielen Lebenssituationen praxisfern - insbesondere, wenn ich an Kinder denke. Die brauchen im eigentlichen Sinn des Wortes mehr Spielraum. Sollen die mit ihren Rädern auf die Straße, oder dürfen die nun nur noch schieben? "Die neue Geschwindigkeitsbegrenzung gilt für Fußgänger ebenso wie für Skater, Scooter- und E-Rollerfahrer sowie Radfahrer, die in der Slowakei auch die Gehwege nutzen dürfen." Niemand wird die Geschwindigkeit eines Fußgängers auf dem Gehweg messen. Es ist es eine gesetzliche Vorgabe: Man darf mit einem Elektroroller auf dem Gehweg fahren, aber nur in Schrittgeschwindigkeit (also 6 km/h). Wenn man mit einem Fußgänger zusammenstößt und ihm Verletzungen oder Sachschäden zufügt, hat das Gericht eine Grundlage: Stellt ein Sachverständiger fest, dass man zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes beispielsweise 25 km/h und damit unangemessen schnell unterwegs war, hat man gegen das Gesetz verstoßen und ist schuldig.
Die Frage bleibt - wie regeln die Slowaken das mit Radfahrern und speziell Kindern? Alle nur noch 6 km/h? Speziell Kinder sollten vielleicht nicht auf die Straße ausweichen müssen, damit sie mehr als Schrittgeschwindigkeit fahren können... bis denn, Uwe
Das Problem ist bei uns aber dasselbe, bezogen auf die Kinder, die auf dem Radweg fahren dürfen bzw. müssen (und deren Begleitpersonen). Auch da ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. |
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