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Gasprüfung, sehr seltsam!


Amaliana am 04 Mär 2004 10:51:27

Ich hatte heute morgen eine kleine Unterhaltung mit meinem TÜV-Prüfer über die Gasprüfung.
Hintergrund war der, das mein Händler vergessen hat die Gasprüfplakette anzubringen und nur das Heft ausgefüllt hat, was dem TÜV-Menschen aber nicht reichte.
Aussage: Kein TÜV ohne gültige Gasprüfplakette. Ins Prüfheft könne es ja jeder eintragen.
Nun wußte ich aber von meinem Vater das er für seinen Wohnwagen keine Gasprüfung brauchte. Nach langer Diskussion hat mir der Herr TÜV die Vorschriften raus gesucht:
Wohnwagen brauchen keine Gasprüfung.
Wohnmobile mit mehr als 2 eingetragenen Sitzplätzen - also mit Sitzplätzen hinten -brauchen eine Gasprüfung.
Würde ich mir jetzt unseren 3. Sitzplatz austragen lassen bräuchte ich die Gasprüfung nicht.
Sehr seltsame Gesetze gibt es hier in diesem deutschen Land :?
Ich mach doch die Gasprüfung für die Sicherheit und nicht weil hinten jemand sitzt. Tzzz

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Amaliana am 04 Mär 2004 10:57:39

Ach ja, der Händler schickt mir jetzt die vergessene Plakette per Post und dann kann ich noch mla beim TÜV antanzen :twisted:

Gast am 04 Mär 2004 11:03:36

hi!

also kann die plakette auch jeder aufkleben! wo ist dann da der sinn? ja deutschland und seine gesetze!

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Amaliana am 04 Mär 2004 11:08:28

Genau das hab ich auch gesagt, aber anscheinend wird über die Plaketten genau so Buch geführt wie über TÜV-und Zulassungsplaketten.
Den 3.ten Sitzplatz haääte er mir sofort ausgetragen :?

Gast am 04 Mär 2004 13:43:53

Also die Vorschrift glaube ich so einfach nicht. Es wird mit absoluter Sicherheit heißen: Kein TüV ohne Gasprüfung. Und der Nachweis der Prüfung ist das gelbe Buch. Die Plakette ist nur der außen angebrachte Nachweis.
Und zum Argument "das kann ja jeder eintragen" : Stimmt, nur das sich das dann Urkundenfälschung nennt und eine Straftat ist.
Außerdem brauchen sowohl Wohnwagen als auch Reisemobile alle 2 Jahre eine Gasprüfung. Das geht aus der Flüssiggasverordnung hervor.
Wann und wie und warum der TüV das überprüft steht auf einem anderen Blatt.

Hier lag wohl der TüV-Mensch voll daneben!

dm

monnemer am 04 Mär 2004 20:48:12

Hallo,

ich bin mir sehr sicher das dies falsch ist. Ich selbst hatte keine aktuelle Gasprüfung und habe totzdem schon 2 x TÜV bekommen.
Nur bei abgelaufenem festem Gastank ist dies der Fall.
Da gibt es keinen TÜV.
:idea:

qwei am 05 Mär 2004 09:05:03

dm hat geschrieben:Also die Vorschrift glaube ich so einfach nicht. Es wird mit absoluter Sicherheit heißen: Kein TüV ohne Gasprüfung. Und der Nachweis der Prüfung ist das gelbe Buch. Die Plakette ist nur der außen angebrachte Nachweis.
Und zum Argument "das kann ja jeder eintragen" : Stimmt, nur das sich das dann Urkundenfälschung nennt und eine Straftat ist.
Außerdem brauchen sowohl Wohnwagen als auch Reisemobile alle 2 Jahre eine Gasprüfung. Das geht aus der Flüssiggasverordnung hervor.
Wann und wie und warum der TüV das überprüft steht auf einem anderen Blatt.

Hier lag wohl der TüV-Mensch voll daneben!

dm


Das sehe ich genauso.

Beim Tüv ja die haben keine Gesetze (oder können sie auslegen wie sie wollen) genauso wie auf unseren Ämtern nicht.
Hat man dagegen alles so wie es sein sollte findet der Prüfer auch keinen Anlass irgend etwas zu beanstanden.

Es ist so wie mit allem Pasiert nichts,"pasiert nichts,"pasiert was ist man der ?.

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