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weniger als zulässige Personenzahl - welche Vorschriften


lonsome am 19 Feb 2026 10:39:53

Hallo,

mit meinem Womo (Eura Aktiva 560HS) dürfen 4 Personen mitfahren. Ich fahre aber fast immer alleine. Wie sind hier die Vorschriften? Muss ich alles für. vier Personen an Bord haben? Besonders trifft das für die Sitze auf der Rückbank zu. Da sind serienmäßig Kopfstützen drin, die man aber recht einfach ausbauen kann. Denn die zerstören in der Hecksitzgruppe die ganze Aussicht.

Frage: Kann das zum Problem werden? Muss andere Ausrüstung für 4 Personen dabei sein? Ich glaube, dass man in Österreich Warnwesten für die zugelassene Personenzahl dabei haben muss, nicht für die tatsächlich Mitreisenden.

Gerade die Kopfstützen interessieren mich. Oder - das wäre selbstverständlich - müssen die nur drin sein, wenn da jemand sitzt?

Gruß
Klaus

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Selmo am 19 Feb 2026 10:49:18

Wenn ich im PKW die Rückbank umklappe sind die Kopfstützen ja auch nicht verfügbar. Von daher würde ich mir da keine Gedanken machen.

Joachim260 am 19 Feb 2026 10:52:21

Ich würde mal beim ADAC nachfragen, explizit mit dem Hinweis aufs Ausland.

Gruß
Joachim

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JuergenBerkemeier am 19 Feb 2026 11:21:39

Hallo Klaus,

ich habe bei unserem PKW die mittlere Kopfstütze im Unterfach des Kofferraums liegen, also unsichtbar. Den TÜV-Prüfer hat das nicht gestört. Er hat auch nicht nach der Stütze gefragt.

VG Jürgen

pwglobe am 19 Feb 2026 11:31:03

Hallo, in unserem Karmann war gegen die Fahrtrichtung ein Gurtbock mit Gurten, Zulassung für 6 Personen.
Nachdem ein Kind nicht mehr mitgefahren ist, habe ich den Gurtbock ausgebaut, mehr Platz im Staufach.
Hat weder den TÜV noch irgendwelche anderen Kontrollorgane interessiert.
Vor dem Verkauf habe ich den Gurtbock natürlich wieder eingebaut.

cbra am 19 Feb 2026 11:38:08

musste mit dem van mal zur überprüfung an der kfz zulassungsstelle der landesregierung (österreich) im zuge einer stichprobenüberprüfung von ³57 werkstätten (~TÜV)

die mittlere sitzbank ( herausnehmbar) war nicht drin
musste nochmal kommen

durchaus freundlich - aber auto kam auf die waage und war zu leicht - das darf nicht sein

im Womo ist eine sitzbank weniger drin im normalbetrieb - hat noch niemand gestört

die lowhangig fruits (warmwesten) haben wir aber alle immer dabei

UweHD am 19 Feb 2026 14:17:30

lonsome hat geschrieben: ....mit meinem Womo (Eura Aktiva 560HS) dürfen 4 Personen mitfahren. Ich fahre aber fast immer alleine. Wie sind hier die Vorschriften? Muss ich alles für. vier Personen an Bord haben? Besonders trifft das für die Sitze auf der Rückbank zu....

Ich kann nur etwas zur Rechtslage in Deutschland sagen, und da gilt: Du musst nicht alle Sitze (oder notwendige Teile der Sitzplätze) im Fahrzeug verbaut haben, wenn du die entsprechenden Sitzplätze nicht nutzt. Andernfalls wäre eine herausnehmbare Rücksitzbank in einem Kombi oder Transporter ja direkt regelwidrig. Auch klappbare Sitze dürfte man dann während der Fahrt nicht heruntergeklappt lassen - das darf man aber ohne jeden Zweifel.

Ich hatte zu diesem Thema mal konkret für mein Motorrad nachgehakt: Ich fahre eine Ducati Panigale die als ein Sondermodell werksmässig mit einer Solo-Sitzbank, d.h. ohne Passagiersitz und hintere Fußrasten, ausgeliefert wurde. In den Papieren steht sie aber als Zweisitzer eingetragen.
Hab den TüV'er bei der Prüfung darauf angesprochen, und er hat mir bestätigt, dass man lediglich die entsprechenden Teile (Passagiersitz, Fußrasten, Griff) anbringen muss, wenn man den Sitzplatz auch tatsächlich nutzt. Was seiner Aussage nach auch so für Pkw gilt.

Thoddie am 19 Feb 2026 14:24:50

Ich habe acht Jahre das Womo ohne Kopfstützen in der Dinette zur HU vorgestellt - es gab noch nichtmal Nachfragen deshalb.
Auch beim aktuellen Womo mussten die Kopfstützen einem Camperboard weichen. Ich bin zur Vorstellung der kommenden HU zuversichtlich.
Vielleicht liegt es auch daran, dass das Womo immer in der Werkstatt - im Rahmen der jährlichen Inspektion - hauptuntersucht wird. Dort kennt man sich.

traveller69 am 19 Feb 2026 16:11:22

Nun, ich fahre seit 14 Jahren das gleiche Modell und ich habe die Kopfstützen hinten nur im Wohnmobil, wenn auch wirklich mehr als zwei Leute mit an Bord sind.
Die freie Sicht ist mir auch wichtig.
D.h. in 99% der Fälle fahre ich ohne die Kopfstützen und hat niemanden, auch nicht bei der HU, interessiert.

traveller69 am 19 Feb 2026 16:19:36

lonsome hat geschrieben:Frage: Kann das zum Problem werden? Muss andere Ausrüstung für 4 Personen dabei sein? Ich glaube, dass man in Österreich Warnwesten für die zugelassene Personenzahl dabei haben muss, nicht für die tatsächlich Mitreisenden.

Welche Quelle hast Du dazu?
Soweit ich das sehe benötigt nur der Lenker Warnkleidung, die mitgeführt werden muss: --> Link

rkopka am 02 Mär 2026 16:40:57

lonsome hat geschrieben:Frage: Kann das zum Problem werden? Muss andere Ausrüstung für 4 Personen dabei sein? Ich glaube, dass man in Österreich Warnwesten für die zugelassene Personenzahl dabei haben muss, nicht für die tatsächlich Mitreisenden.
traveller69 hat geschrieben:Welche Quelle hast Du dazu?
Soweit ich das sehe benötigt nur der Lenker Warnkleidung, die mitgeführt werden muss: --> Link

Im Gesetz ist auch nur vom Lenker die Rede, der eine Warnweste tragen muß bei einem Vorfall. Die Passagiere werden nicht erwähnt.

RK

Bergbewohner1 am 02 Mär 2026 18:08:51

Laut einer Kontrolle in Slowenien hat man für alle zugelassenen Sitzplätze eine Warnweste an Bord zu haben, wie in vielen anderen Ländern in der EU auch. Außerdem ist das Pfengelkram.

WoMoMei am 02 Mär 2026 22:22:07

Genaugenommen müssen so viele Sitzplätze vorhanden und benutzbar sein wie eingetragen.

Abnehmbare Kopfstützen sind kein Problem. Aber mit Werkzeug demontieren ist nicht erlaubt.

Den Prüfer beim TÜV interessiert das normal nicht so sehr, solange die Gurte vorhanden sind und funktionieren.

Pechvogel am 02 Mär 2026 22:52:23

WoMoMei hat geschrieben:Genaugenommen müssen so viele Sitzplätze vorhanden und benutzbar sein wie eingetragen...

Bei einer umgeklappten Sitzbank wären die Sitzplätze ja zumindest noch im Auto ( genauso wie wenn man einen Karton,… auf einem Sitz liegen hat ) aber was bei Fahrzeugen ( Mercedes, Dacia, VW, Citroën, … ) bei denen man die ( zusätzliche ) Sitzbank, meist im Kofferraum, ausbauen kann?
Muss man dann die Fahrzeugpapiere ändern lassen und wenn man die Sitzbank wieder einbaut nochmal?
Und diese zusätzlichen Sitzplätze sind dafür vorgesehen von Fahrer / Besitzer ausgebaut werden zu können!



Grüße
Dirk

WoMoMei am 02 Mär 2026 23:43:50

Pechvogel hat geschrieben:.....
Muss man dann die Fahrzeugpapiere ändern lassen .....


Es geht um werkzeuglos.

Sitze die dafür vorgesehen sind, ohne Werkzeug ausgebaut zu werden, kannst du auch draussen lassen.

So nebenbei:

Solaranlage auf dem Dach geklebt. Keine Eintragung nötig.
Ist die mit dem Dach verschraubt ist eine Eintragung nötig.

So ist es halt offiziell.

UweHD am 03 Mär 2026 11:45:39

WoMoMei hat geschrieben: ...Es geht um werkzeuglos.
So ist es halt offiziell.

Das hört man oft, ist aber nicht wirklich korrekt.

Beispiel aus der Praxis: Meine Ducati hat zwei eingetragene Sitzplätze, wird aber ohne hintere Fußrasten und Beifahrersitz ausgeliefert. Zur Montage der mitgelieferten Beifahrerausrüstung ist eine mehrstündige Umbauaktion erforderlich, bei der u.a. das gesamte Fahrzeugheck demontiert werden muss.
Dennoch ist eine Eintragung als Einsitzer in den Fahrzeugpapieren nicht notwendig. Da ich mir anfangs auch unsicher war, habe ich das in unserer lokalen TüV-Filiale klären lassen.

joluck am 03 Mär 2026 14:19:47

WoMoMei hat geschrieben:Solaranlage auf dem Dach geklebt. Keine Eintragung nötig.
Ist die mit dem Dach verschraubt ist eine Eintragung nötig.


Hallo WoMoMei,

Hast Du dafür eine belastbare Quelle und evtl. sogar einen Link?

Bergbewohner1 am 03 Mär 2026 18:32:25

WoMoMei hat geschrieben:Solaranlage auf dem Dach geklebt. Keine Eintragung nötig.
Ist die mit dem Dach verschraubt ist eine Eintragung nötig.

So ist es halt offiziell.

Das ist mir ja vollkommen neu, würde mich auch interessieren- wo soll das stehen :?: Die Satschüsseln werden ja auch noch geschraubt-nicht eingetragen, Heckträger auch geschraubt-nicht eingetragen.
Hier steht nur was von Begutachtung, kein Wort von in Papiere eingtagen`:

Der TÜV-Verband hat ein Merkblatt für den sicheren Einbau nachgerüsteter Photovoltaikanlagen auf Wohnmobilen veröffentlicht. Das Merkblatt 769 mit dem Titel »Photovoltaikanlagen in/an Fahrzeugen« richtet sich in erster Linie an Sachverständige, die mit Einzelbegutachtungen, Änderungsabnahmen oder der Fahrzeugprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung betraut sind, wie der TÜV-Verband mitteilt. Darüber hinaus enthält es fundierte Hinweise, die dabei helfen sollen, PV-Systeme in Eigenregie fachgerecht und sicher zu installieren. »Wer sich am Merkblatt orientiert, reduziert die Wahrscheinlichkeit teurer Nachbesserungen und erhöht die Chance, dass Umbauten bei der Begutachtung auf Anhieb bestehen«, sagt Frank Schneider, Referent für Fahrzeugtechnik beim TÜV-Verband.

flyingpenguin am 04 Mär 2026 23:33:47

WoMoMei hat geschrieben:Sitze die dafür vorgesehen sind, ohne Werkzeug ausgebaut zu werden, kannst du auch draussen lassen.

So ist das bei meinem Transit auch. Von den 8 eingetragenen sind zwei tatsächlich eingebaut. Gab bisher keine Probleme.

Aber.

Beim Touran benutze ich die drei Rücksitze auch nie. Hab dann mal den rechten mit dem linken vertauscht eingebaut. Das fiel erst bei der TÜV Prüfung auf. Weil die Gurtschlösser falsch drin waren. FALSCH eingebaut - DAS hat mich fast die Prüfung gekostet. Jetzt habe ich die Sitze nach fast 20 Jahren beschriftet.

Also merke: besser NICHT einbauen, als FALSCH.

Gruß, Hendrik

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