Schloti hat geschrieben:Hallo Leute,
wir möchten uns ein Pfeifenstielgrundstück kaufen, dessen Pfeifenstiel auch noch zwei andere Grundstücke mit der öffentlichen Strasse verbindet. Nun möchte ich natürlich auch mein WOMO ( 3,4 to) auf mein Grundstück fahren. Nun die alles entscheidende Frage: Müssen die anderen Zufahrteigentümer hinnehmen, dass ich mit einem 3,4t schweren Fahrzeug die Grundstückszufahrt ( Verbundpflastersteine) nutze ??
Ich hoffe, dass sich jemand mit dieser sehr speziellen Problematik auskennt !?!?!?!?
Schloti
Hallo Schloti,
nach einmaligem Nachdenken wollte ich den schon veröffentlichten Zuschriften zustimmen, nach weiterm Nachdenken dann doch nicht:
Campoverde hat geschrieben:....öffentliche Zuwegung handelt oder ob es sich um ein Privatgrundstück handelt. .....
Frage: Wer hat die Strasse ausgebaut? Wer hat sie bezahlt, Erschliessungsbeiträge ...????? oder hat ein Privatmann hier gehandelt. Bitte schildere Deinen Fall etwas genauer.
Ansonsten wie Kirsche schon ausgeführt hat, es müsste ja in Abt. II des Grundbuches bei einem Privatweg ein Wegerecht eingetragen sein.
Nicht nur ein Wegerecht, es kann auch ein Gemeinschaftseigentum sein (1/xtel-Anteil an Parzelle YZ) oder eben öffentlicher Grund und Boden, was aus dem Grundbuch ersichtlich ist. Diese Information ist schon hilfreich und aus meiner Sicht für einen Grundstückskauf notwendig.
Allerdings für eine WoMo-Beurteilung leider noch nicht ausreichend denn:
Campoverde hat geschrieben:....Sollte es sich um eine öffentliche Zuwegung handeln und von der Stadt oder Gemeinde keine Gewichtsbeschränkung vorgenommen worden sein, dürften keine Bedenken bestehen.
Leider nein, ich wohne in ähnlichen Verhältnissen, wobei bei uns die Straße öffentlich ist, diese nur für eingeschränkte Tonnage tauglich ist, jedoch kein Schild da ist.
Begründung ist, daß die Straßenbreite kein Befahren mit beliebigen Nutzfahrzeugen ermöglicht. Trotzdem ist das Grundstück ordnungsgemäß erschlossen, weil die Straße sehr kurz ist (sprich Feuerwehr muß von der Hauptstraße davor aus tätig werden, wie genauso auch der Umzugs-LKW auf der Hauptstraße davor parken muß) Die Wege sind eben genügend kurz.
Es ist also detailiertes Erkundigen bei der Gemeinde notwendig. Schlußfolgern hilft hier nur relativ wenig.
Auch im Falle eines privaten Zuweges muß man mit "allem" rechnen. Beispiel unser Garagenhof, von dem ich Miteigentümer bin. Hier kann ohne weiteres ein 12 to Fahrzeug einfahren und wenden (was auch schon passiert ist). Der Hof ist auch genauso (Verbundsteine) gebaut wie die öffentliche Stichstraße (also tonnagemäßig begrenzt), jedoch ist auch hier noch keiner der vielen Anlieger auf die Idee gekommen ein privates Tonnage-Schild aufzustellen, um Schaden vorzubeugen.
Wieder weiter betrachtet, ist in der Praxis auf dem - sagen wir einmal 4t Garagenhof - trotz wenden diverser ca. 12 t LKWs noch nie ein Schaden aufgetreten. Auf der öffentlichen Stichstraße dagegen ist einmal - für private Bauarbeiten - ein LKW eingefahren (mit Ankündigung alle Schäden zu bezahlen). Es gab keine nennenswerten - allerdings ist ca. 10 Jahre später ca. 1qm Grund soweit abgesackt, daß ich diesen 1qm (öffentlichen) Grund, kürzlich selbst entsprechend angehoben habe (ich habe keine Lust die Stadt weitere 10 Jahre auf Straßenreparatur von 1qm zu drängen, die ich dann doch, über Umlagen, selbst bezahlen muß).
Also Theorie und Praxis klaffen hier wieder weit auseinander.
Doch machen wir weiter:
Was will Schloti an oder auf dem Grundstück: Komfortables be- und entladen oder (länger als 14 Tage) parken?
Auch wenn das Privatgrund ist, geht "Abstellen" nicht ohne weiteres für ein Fahrzeug oberhalb von 3t. Hier gibt's die Baunutzungsverordnung (die meines Wissens nach in allen Bundesländern umgesetzt ist). Diese verbietet in reinen Wohngebieten das Abstellen von Fahrzeugen mit einem Eigengewicht von mehr als 3t. (Es ist schon viel gerätselt worden was "Eigengewicht" in diesem Zusammenhang bedeutet)
Schloti sollte also nicht nur sich bei der Gemeinde erkundigen, in's Grundbuch blicken, sondern auch noch in den Bebauungsplan (reines Wohngebiet, Kleinsiedlungsgebiet, allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet).
Tja und dann gibt's auch hier wohl noch den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Ach ist unsere Welt von uns doch kompliziert gemacht worden.
Viele
Seekater