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Wohnmobile über 3,5 t mit Führerscheinklasse B fahren


nrw1709 am 28 Jul 2007 20:34:54

Habe heute im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Dezember 2006 (somit seit 11. Januar 2007 rechtsgültig) im Artikel 6 folgendes gelesen:

Die Mitgliedstaaten können in Ihrem Hoheitsgebiet nach Konsultation der Kommission gestatten, dass

b) Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg von Personen geführt werden, die über 21 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Jahren Inhaber eines Führerscheins der Klasse B sind, sofern die Fahrzeuge vorwiegend im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke genutzt werden und von nichtgewerblichen Organistionen für soziale Zwecke eingesetzt werden und so verändert wurden, dass sie weder für den Transport von mehr als neun Personen noch für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden können.

Ich habe danach auf den Seiten des Bundestages geschnüffelt, hier beim Verkehrsausschuss. Dort ist allerdings überhaupt keine Reaktion auf diese Richtlinie feststellbar.

Ich habe ein Mail an den Ausschuss abgesandt mit der Bitte, mir folgende Fragen zu beantworten:

Ist hierzu eine Gestattung in Deutschland in Vorbereitung, wenn ja, wann wird sie kommen?
Wenn nein, warum nicht?

Hat jemand von Euch noch eine Idee wen man in der Politik mit diesem Thema auf die geschaffene Möglichkeit aufmerksam machen kann um eine Umsetzung zu erwirken?

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fuzzy am 29 Jul 2007 10:45:32

interessant, bleib dran und halte uns auf dem laufenden !

Danke :daumen2:

topolino666 am 29 Jul 2007 12:01:39

Hallo!

Seeeehr interessant!!

und von nichtgewerblichen Organistionen für soziale Zwecke eingesetzt werden und so verändert wurden, dass sie weder für den Transport von mehr als neun Personen noch für den Transport von Gütern außer jenen, die für die Erfüllung ihres Zwecks unbedingt notwendig sind, eingesetzt werden können.


Dieser Passus wäre für Feuerwehren und Rettungsdienste sehr interessant, weil denen langsam die Fahrer ausgehen!! :eek:

Aber bekanntlich mahlen die politischen Mühlen ja etwas langsam,......



topolino
Matthias

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Eileen am 29 Jul 2007 12:18:03

nrw1709 hat geschrieben:...und von nichtgewerblichen Organistionen für soziale Zwecke eingesetzt werden...


Und was soll das fuer den Pivatmann bringen?

Da muesstes du erst einene geminnuetzigen Verein aufmachen und immer eine "sozial beduerftige Person" in den Womo-Urlaub mitschleppen :D :D

Da duerfte der C / C1 Fuehrerschein wohl einfacher zu machen sein.

soul am 29 Jul 2007 12:18:11

nrw1709 hat geschrieben:Habe heute im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20. Dezember 2006 (somit seit 11. Januar 2007 rechtsgültig) im Artikel 6 folgendes gelesen:



hallo!

kannst du denn link posten. ich finde das nicht :eek:

--> Link

lg

nrw1709 am 29 Jul 2007 16:03:40

Hallo Soul,

--> Link . Hier auf "einfache Suche" klicken, Führerschein als Suchbegriff eingeben und Suche starten.

Artikel 6, Absatz 4 b)

HandyCleo am 29 Jul 2007 17:11:16

Hat von Euch eigentlich einer mal genauer gelesen?

Das kommt für unsals Womofahrer gar nicht in Frage, denn

sofern die Fahrzeuge vorwiegend im Stand für Unterrichts- oder Freizeitzwecke genutzt werden


Die Betonung liegt auf "vorwiegend im Stand" und das trifft fü Womos leider nicht zu...also noch was warten... :(

LowCostDriver am 30 Jul 2007 08:48:00

Ist zwar egoistisch aber hoffentlich ist die Fahrlehrerlobby stark genug um das zu verhindern...

Ich selbst habe den alten 3er, bin gerade mal 30 und hoffe so in 10-15 Jahren ein Schnäppchen machen zu können mit einem Wohnmobil, dass heute neu mehr wie 3,5to wiegt und dann mangels möglichen Fahrern unter Wert verkauft wird.
Ist zwar fies :D aber so bin ich eben...

Was das "vorwiegend im Stand" angeht würde ich eher sagen, dass das "Freizeitfahrzeug" auch nur als solches zu verstehen ist.
Ich könnte mir vorstellen, dass das Fzg nicht als Haupt-Kfz angemeldet sein darf und nur als Zweitwagen zum Hauptfahrzeug angemeldet wird.
Damit man damit nicht regelmässig zur Arbeit fährt usw...
Ein Wohnmobil erfüllt m.E. i.d.R. diese Kriterien.

migula am 30 Jul 2007 13:53:31

Es heißt aber und von nichtgewerblichen Organistionen für soziale Zwecke eingesetzt werden. Nicht "oder"!! Mein Wohnmobil hat 4,4 t für mich kein Problem. Aber der Sohn (19) darf mich nicht beim Fahren ablösen. Führerschein C1 wird bei den Fahrschulen meist nicht angeboten, kostet angeblich nur 500 Euro weniger als der C.

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