aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Geschichte zum Laster


Sparkassenmobilist am 25 Jul 2007 08:18:09

Hmm das Thema ist für mich immer noch sehr wichtig darum melde ich mich hier nocheinmal... Es geht um die Geschichte zu meiner Sparkasse..

Der Wagen wurde 1969 von Mercedes als Fahrgestell mit "halbem" Führerhaus an einen unbekannnten Karosseriebauer ausgeliefert. Dieser baute den gepanzerten Aufbau und das Fahrzeug wurde als rollende Sparkasse eingesetzt. Ich vermute mal für etwa 10 Jahre ... daraus schließe ich das der Wagen ab ca 1980 anders verwendet wurde. Wenn ich nun nachweisen kann (wie auch immer) das er bereits da als WOMO genutzt wurde und angemeldet war :) könnte ich das Fahrzeug als Oldtimer anmelden.
Die Vorteile brauch ich ja sicher niemanden aufzählen ;-)

Das KBA hat keine Infos und Strassenverkehrsämter vernichten die Daten nach 1 Jahr... Leider weiß ich ja auch garnicht wo das fahrzeug zuletzt angemeldet war

Jeder Hinweis wird dankend entgegegen genommen.

Danke
Peter

gerne nehm ich auch andere Tips zum Beispiel zum Umbau an

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

canter am 25 Jul 2007 15:10:15

Hallo Peter,

ich fürchte ja das du mit dem §21 scheitern wirst. Für den muss das Fahrzeug auch innen original sein. Das hieße bei dir das du nicht nur die Bestätigung der Womo-Zulassung älter 20 jahre brauchst, sondern auch noch das der Umbau in jeglicher Form dem damaligen Stand entsprechen muss. Nicht nur technisch - auch optisch!!

Bei unserem Clou ( EZ 81 ) werd ich 2011 alles ausbauen müssen was es 1981 noch nicht gab!! kein Navi, TFT,.....
Und selbst über die neue Lackierung und die neuen Polster werd ich sicher diskutieren müssen, da es den neuen Lack von 2000 so ab Werk nie gab.

Klär doch ob du deinen nicht einfachals LKW nach §21 zulassen kannst und die Womo-Einrichtung als Ladung deklarierst. Die darf dann aber nicht fest eingebaut sein.

So wird es bei vielen Ex THW Magirus/Unimog gemacht. LKW Oldtimer mit Wechselaufbau, der dann halt eine Womo Einrichtung enthält.
klär das vorab mal bei dem Tüv den du für die prüfung aufsuchen willst. Dann kannst du es gleich so machen wie es der Prüfer will und fordert. Einen gewissen Ermessensspielraum haben die Prüfer ja.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Rückwärts fahren mit WoWa
Stellplatzliste
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt