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Kann mir jemand sagen wann ein Unfall zum Totalschaden wird .Nach welchen Vorrassetzungen wird ein Unfall zum Totalschaden ? Versicherungstechnisch glaube ich wenn die Instandsetzungskosten die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen (oder neuen :? ) kostenmäßig übersteigen. :D 8) Ein Totalschaden entsteht meines erachtens dann, wenn die Reparaturaufwendungen den Zeitwert des Fahrzeuges überschreiten. Wirtschaftlicher Totalschaden: Instandsetzungskosten überschreiten den
Wiederbeschaffungswert. Unter Umständen eine wenig erfreuliche Geschichte - landet oft vor den Gerichten - insbesondere wenn es um den Wiederbeschaffungs- u. Restwert geht. Pijpop Hallo,
gerade bei Sonderbauten (ausgeb. Kastenwagen......) greift noch eine Klausel. Die Reparatur wird auch zugelassen, wenn die Kosten max 15 % den Wiederbeschaffungswert, bzw Zeitwert überschreiten. Die Versicherung hat Reparaturkosten für die Beschädigung des Fahrzeugs grundsätzlich in der tatsächlich anfallenden oder durch ein Gutachten zu ermittelnden Höhe zu zahlen. Denn der Geschädigte kann grundsätzlich verlangen, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand.
Die Versicherung muss allerdings dann die Reparaturkosten nicht mehr zahlen, wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden erlitten hat. Eine Ausnahme gilt dann, wenn - die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (also nicht den Totalschaden = Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert!) um nicht mehr als 30% Übersteigen (BGH NJW 1992, 1619) und - man den Wagen tatsächlich (ordnungsgemäß und nicht nur teilweise, OLG Düsseldorf, NZV 1995, S. 232) reparieren läßt und das durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachweist (BGH,aaO.). - Dann bekommt man auch in diesem Fall die vollen Reparaturkosten erstattet. Bitte beachte aber, dass die absolute Obergrenze für diese Regelung nach der Rechtsprechung bei 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt |
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