aqua
motorradtraeger
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Unfall


Max am 29 Apr 2004 10:30:06

Kann mir jemand sagen wann ein Unfall zum Totalschaden wird .Nach welchen Vorrassetzungen wird ein Unfall zum Totalschaden ?

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Gast am 29 Apr 2004 10:59:10

Versicherungstechnisch glaube ich wenn die Instandsetzungskosten die Wiederbeschaffung eines gleichwertigen (oder neuen :? ) kostenmäßig übersteigen. :D 8)

Gast am 29 Apr 2004 11:00:51

Ein Totalschaden entsteht meines erachtens dann, wenn die Reparaturaufwendungen den Zeitwert des Fahrzeuges überschreiten.

Anzeige vom Forum


Pijpop am 29 Apr 2004 14:39:07

Wirtschaftlicher Totalschaden: Instandsetzungskosten überschreiten den
Wiederbeschaffungswert.

Unter Umständen eine wenig erfreuliche Geschichte - landet oft vor den
Gerichten - insbesondere wenn es um den Wiederbeschaffungs- u. Restwert geht.

Pijpop

frebeka am 29 Apr 2004 20:30:43

Hallo,
gerade bei Sonderbauten (ausgeb. Kastenwagen......) greift noch eine Klausel. Die Reparatur wird auch zugelassen, wenn die Kosten max 15 % den Wiederbeschaffungswert, bzw Zeitwert überschreiten.

Gast am 01 Mai 2004 15:35:54

Die Versicherung hat Reparaturkosten für die Beschädigung des Fahrzeugs grundsätzlich in der tatsächlich anfallenden oder durch ein Gutachten zu ermittelnden Höhe zu zahlen. Denn der Geschädigte kann grundsätzlich verlangen, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand.
Die Versicherung muss allerdings dann die Reparaturkosten nicht mehr zahlen, wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden erlitten hat.
Eine Ausnahme gilt dann, wenn

- die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (also nicht den Totalschaden = Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert!) um nicht mehr als 30% Übersteigen (BGH NJW 1992, 1619) und

- man den Wagen tatsächlich (ordnungsgemäß und nicht nur teilweise, OLG Düsseldorf, NZV 1995, S. 232) reparieren läßt und das durch Vorlage einer Reparaturrechnung nachweist (BGH,aaO.).

- Dann bekommt man auch in diesem Fall die vollen Reparaturkosten erstattet. Bitte beachte aber, dass die absolute Obergrenze für diese Regelung nach der Rechtsprechung bei 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

EU
Oldtimer
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt