rump
hubstuetzen
hallo
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zulassungsprobleme


Jagstcamp-Widdern am 07 Mai 2004 08:44:02

hallo gemeinde,

als mensch, der schon zig gebrauchte fahrzeuge zugelassen hat, wollte ich gestern mein frisches (nicht neues) mopped schnell umschreiben und wieder zulassen - ist vorübergehend stillgelegt.
ich hatte dabei: fzg. brief, versicherungsbestätigung; abmeldebescheinigung (mit eingetragener hu) und sogar einen gültigen personalausweis mit meiner aktuellen adresse und natürlich genug kohle!
damit hatte ich bisher immer erfolg - aber nicht gestern!
seit 01/03/2004 gibt es (zumindest in Thüringen) eine neue verordnung, nach der der hu vermerk in der abmeldescheinigung nicht mehr reicht, man braucht auch noch den originalen (alten) hu bericht (tüv,dekra,gtü...).
natürlich habe ich mir die verordnung zeigen lassen - und es ist wirklich so.
ich gehe jetzt die tippeltappeltour:vorbesitzer, wenn ich glück habe, hat der den wisch noch; wenn nicht, weisz er vielleicht noch, bei wem die letzte hu war (tüv; dekra...), dann von denen die zweitschrift anfordern (garantiert satt kohle).
also wichtig für alle gebraucht-kfz käufer: letzten hu bericht (au sowieso) mitnehmen!!!

wenigstens regnets bindfäden - und ich hätte eh keinen bock zum mopped fahren!

aber jetzt ist mir endgültig klar, warum dieser staat eingeht wie eine primel!

grusz hartmut :twisted:

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[Admin] am 07 Mai 2004 09:54:09

na toll........

Gast am 07 Mai 2004 10:13:41

Es ist nicht nur so, das die Bescheinigung der letzten HU bei der Zulassung vorgelegt werden muß, sondern man muß die Bescheinigung ständig mitführen. Wenn man sie bei einer Kontrolle nicht vorweisen kann, riskiert man ein Busgeld von 20 Euro

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dokabastler am 07 Mai 2004 10:14:04

Oh weeh
es grüßt die Bürokratie

... wenn das so weitergeht, führt das dann bestimmt bald dazu, daß Fz (Oldies), bei denen der Brief verlorenging nicht mehr zulassungsberechtigt sind...gut, daß mein Heinkel das schon vor Jahren überstanden hat...




dokabastler

Tipsel am 07 Mai 2004 11:12:32

Mich wundert bald garnix mehr ? Die Plakette ist wohl nur für die Hipos zur Kontrolle und in den Papieren wird der TÜV wohl auch nur zum Jux eingetragen.

Als wir unser Womo hier angemeldet haben (Hessen) haben wir eine TÜV-Bescheinigung aus Bayern (TÜV neu) vorgelegt und die ganze Zulassungsstelle war ratlos.
Jetzt waren wir beim TÜV, hatten aber noch 1 Jahr gut bis zur nächsten ASU und auch dort Ratlosigkeit.
Unser lieber Wasserkopf.

Jagstcamp-Widdern am 07 Mai 2004 11:39:37

alles wird gut!

der vorbesitzer hat den wisch natürlich nicht gefunden, aber er wusste noch, dasz er letztes mal "bei de degra wor" (issn bajuwarischer frange).
dann habe ich (spasseshalber) hier in weimar die dekra angerufen und der sehr freundlichen dame mein prob geschildert: die hat das kennzeichen eingehackt - und der hu -bericht war aufm schirm!!

meine 1. frage: kann ich das kriegen?
antwort: bei vorlage vom kfz-brief ja!
2. frage: was kostets?
antwort: nix! (in worten 0 euro)

bin sofort hin (iss um die ecke) und halte das mit stempel und unterschrift versehene dokument jetzt leibhaftig in meinen zitternden händen!

da ich jetzt ein schönes we erwarte wünsch ich das natürlich allen!

grusz hartmut, der sich über das männertagswochenende mit einer kiste bier an die sächsische elbe hockt und den schiffsverkehr analysiert. :D

Tipsel am 07 Mai 2004 11:51:48

Prima, dass es geklappt hat.
Und das Verhalten der Dame lässt uns doch noch hoffen.

Schönes Wochenende :razz:

Pijpop am 07 Mai 2004 13:19:39

Das mit der Vorlage des letzten TÜV Berichtes, sowie der AU/ASU Bescheinigung ist seit Anfang d. J. in Hessen Pflicht.
Zuviele Werkstätten verloren ab und zu einen Teil ihrer Plaketten.

Pijpop

frebeka am 07 Mai 2004 20:01:36

Hallo,
in Rheinland Pfalz (soll bundesweit sein) braucht man noch ab 1. Mai eine Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer. Die Kontoverbindung ist mit einer Bankkarte der Zulassungsbehörde nachzuweisen.

Geld alleine reicht da schon gar nicht mehr!!!!!!!!!

Gast am 07 Mai 2004 21:22:42

Ist wohl auch so :!: Berlin macht jedenfalls da auch mit. :?

HaraldF am 08 Mai 2004 13:59:11

Bald braucht man wohl noch den EXISTENZBERECHTIGUNGSSCHEIN !!
In siebenfacher Ausfertigung und notariell beglaubigt ! :twisted:

Gast am 10 Mai 2004 20:20:15

Und was mach ich, wenn ich einen Jahreswagen kaufe? Der war doch noch nie beim TüV!

Oder wenn ich einen Neuwagen fahre? Da habe ich keine HU-Bescheinigung!
dm

Pijpop am 13 Mai 2004 13:07:40

@ dm
Bei Fahrzeugen die noch nicht bei TÜV bzw ASU waren entfällt logischer-
weise die Vorlage der entsprechenden Berichte - die wurden schon
" geschult " bzw haben Ihre Durchführungsverordnungen bei den
Zulassungsstellen.

Pijpop

MB-Mobil am 13 Mai 2004 13:25:43

Cruiser hat geschrieben:Es ist nicht nur so, das die Bescheinigung der letzten HU bei der Zulassung vorgelegt werden muß, sondern man muß die Bescheinigung ständig mitführen. Wenn man sie bei einer Kontrolle nicht vorweisen kann, riskiert man ein Busgeld von 20 Euro


Hoppla, das ist soo nicht korrekt.
Ständig mitzuführen ist lediglich die Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung.
Die Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung ist lediglich bis zur nächsten HU aufzubewahren. So steht es auch auf dem Zettel.
Und somit hat die Zulassungsstelle schon recht, wenn sie eine Wiederzulassung ohne diesen Wisch verweigert.

MB-Mobil am 13 Mai 2004 13:27:38

HaraldF hat geschrieben:Bald braucht man wohl noch den EXISTENZBERECHTIGUNGSSCHEIN !!
In siebenfacher Ausfertigung und notariell beglaubigt ! :twisted:

... und für Deinen Alkoven wird demnächst ein Luftraumnutztungs-Entgeld festgelegt :D

MB-Mobil am 13 Mai 2004 13:28:47

dm hat geschrieben:Und was mach ich, wenn ich einen Jahreswagen kaufe? Der war doch noch nie beim TüV!

Oder wenn ich einen Neuwagen fahre? Da habe ich keine HU-Bescheinigung!
dm


Das erkennt aber sogar ein Angestellter im StvA anhand des Erstzulassungsdatums ;-)

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