hallo gemeinde,
als mensch, der schon zig gebrauchte fahrzeuge zugelassen hat, wollte ich gestern mein frisches (nicht neues) mopped schnell umschreiben und wieder zulassen - ist vorübergehend stillgelegt.
ich hatte dabei: fzg. brief, versicherungsbestätigung; abmeldebescheinigung (mit eingetragener hu) und sogar einen gültigen personalausweis mit meiner aktuellen adresse und natürlich genug kohle!
damit hatte ich bisher immer erfolg - aber nicht gestern!
seit 01/03/2004 gibt es (zumindest in Thüringen) eine neue verordnung, nach der der hu vermerk in der abmeldescheinigung nicht mehr reicht, man braucht auch noch den originalen (alten) hu bericht (tüv,dekra,gtü...).
natürlich habe ich mir die verordnung zeigen lassen - und es ist wirklich so.
ich gehe jetzt die tippeltappeltour:vorbesitzer, wenn ich glück habe, hat der den wisch noch; wenn nicht, weisz er vielleicht noch, bei wem die letzte hu war (tüv; dekra...), dann von denen die zweitschrift anfordern (garantiert satt kohle).
also wichtig für alle gebraucht-kfz käufer: letzten hu bericht (au sowieso) mitnehmen!!!
wenigstens regnets bindfäden - und ich hätte eh keinen bock zum mopped fahren!
aber jetzt ist mir endgültig klar, warum dieser staat eingeht wie eine primel!
grusz hartmut :twisted:

