Hallo,
wie ich, seit 1 Woche nun auch weiß, kann ich mit der Vignette nicht viel anfangen. Ab 3,5 Tonnen ist die Schwerverkehrsabgabe fällig.Berechnungsgrundlage bilden das Gesamtgewicht bzw. die Anhängelast des Zugfahrzeugs gemäss Fahrzeugausweis und die Abgabenperiode.
Die pauschale Abgabe kann für einen bis 30 aufeinanderfolgende Tage, für 10 frei wählbare Tage innerhalb eines Jahres, für einen bis elf aufeinanderfolgende Monate oder für ein Jahr bezahlt werden. Entrichtet wird die Abgabe bei der Einreise in die Schweiz beim Grenzzollamt. Beim Zahlungsnachweis für 10 Einzeltage durch den Chauffeur vor der Einfahrt und vor jedem weiteren Aufenthaltstag des Fahrzeugs in der Schweiz.
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