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Fahrzeugschein beim Mietmobil ?


skylape am 16 Jun 2004 09:23:44

Warum bekomme ich vom Mietmobilvermieter nur einen kopierten Fahrzeugschein ?
Muß man nicht einen original Fahrzeugschein immer mitführen ?

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Amaliana am 16 Jun 2004 09:27:40

Ich nehme mal an weil die Gefahr der verlierens oder verschlampens so groß ist. Eine Neuausstellung kostet jedes mal 22 €.
wenn man bei SIXT oder EUROCAR einen PKW oder LKW mietet ist auch immer nur eine Kopie des Fahrzeugscheins dabei.

skylape am 16 Jun 2004 09:29:47

:oops: was mach ich bei einer Polizeikontrolle, oder im Ausland ??

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Amaliana am 16 Jun 2004 09:39:07

Keine Ahnung.
Frag doch mal beim ADAC nach, die müßten Dir das sagen können.
Auch wenn Du nicht Mietglied bist beim ADAC bekommst Du sicherlich Auskunft am Telefon.

Erzähl dann was dabei raus gekommen ist, würde mich auch interessieren.

Gast am 16 Jun 2004 09:58:02

Da wird die Kopie bei einem Mietmobil anerkannt.

mikel am 16 Jun 2004 15:46:12

Mmmmhhh,

ich kann nicht sagen welcher § es ist, aber es ist nicht ausreichend eine Kopie des Fahrzeugscheins vorzulegen. Wenn wir Probefahrten an Kunden rausgeben, geben wir auch eine Kopie mit, aber es gab schon oft Probleme deswegen. Wenn ein Polizist die Kopie akzeptiert ist das entgegenkommen aber er muß sie nicht akzeptieren!

Ich suche mal ein wenig im Netz

mikel am 16 Jun 2004 15:55:20

StVZO § 24 Ausfertigung des Fahrzeugscheins

Auf Grund der Betriebserlaubnis oder der EG Typgenehmigung und nach Zuteilung des Kennzeichens wird der Fahrzeugschein (Muster 2 a oder 2 b ) ausgefertigt und ausgehändigt; fehlt noch die erforderliche Betriebserlaubnis, so wird sie durch Ausfertigung des Fahrzeugscheins erteilt; einer besonderen Ausfertigung der Betriebserlaubnis bedarf es nur, wenn umfangreiche Bedingungen gestellt werden, auf die im Fahrzeugschein alsdann hinzuweisen ist. Die Scheine sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sind für denselben Halter mehrere Anhänger zugelassen, so kann statt des Fahrzeugscheins ein von der Zulassungsstelle ausgestelltes Verzeichnis der für den Halter zugelassenen Anhänger mitgeführt und zur Prüfung ausgehändigt werden; aus dem Verzeichnis müssen Name, Vornamen und genaue Anschrift des Halters sowie Hersteller, Tag der ersten Zulassung, Art, Leergewicht, zulässiges Gesamtgewicht, bei Sattelanhängern auch die zulässige Aut1iegelast, Fahrzeug-Identifizierungsnummer und amtliches Kennzeichen der Anhänger ersichtlich sein.

Gast am 16 Jun 2004 22:01:11

Dem ist nichts hinzuzufügen! Alles andere ist Kulanz des Kontrollierenden.
dm

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