rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Gewichtsproblem


lothar09 am 09 Sep 2007 20:44:08

Hallo Zusammen,
wir würden gerne bei unserem Womo 3,49 t einen Roller mitführen,
die max. zuladung wäre allerdings dann überschritten.
Wie sieht das ganze denn aus wenn ich mir eine Anhängerkupplung anbaue und einen Anhänger zulege und den Roller darauf transportiere?
Wohnmobil zulässiges GG 3,49 t
Anhänger ungebremst 300 Kg
Roller 180 Kg
Kann mir jemand die genauen Bestimmungen dazu mitteilen?
Das Zugfahrzeug dürfte damit doch nicht mehr überladen sein, oder?
Für Infos möchte ich mich schon jetzt ganz herzlichst bedanken.
Lothar

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

abo1 am 09 Sep 2007 21:04:04

lothar09 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
wir würden gerne bei unserem Womo 3,49 t einen Roller mitführen,
die max. zuladung wäre allerdings dann überschritten.
Wie sieht das ganze denn aus wenn ich mir eine Anhängerkupplung anbaue und einen Anhänger zulege und den Roller darauf transportiere?
Wohnmobil zulässiges GG 3,49 t
Anhänger ungebremst 300 Kg
Roller 180 Kg
Kann mir jemand die genauen Bestimmungen dazu mitteilen?
Das Zugfahrzeug dürfte damit doch nicht mehr überladen sein, oder?
Für Infos möchte ich mich schon jetzt ganz herzlichst bedanken.
Lothar


hallo


sorry, ich kenne nur die bestimmungen für AT
für österreicher gilt:
3,5t zugfahrzeug und "leichter" anhänger (=bis 750kg)
sind mit dem üblichen B schein zulässig

der gesamtzug inkl. anhänger darf also 4,25t wiegen

das ist auch die vereinheitlichung auf die sich die EU geeinigt hat und die bis 2013 in allen ländern in nationales recht umgesetzt sein muss.

lg
g

PS:
damit es kein missverständnis gibt: für ausländer gilt IN österreich natürlich so wie so immer das führerscheinrecht ihres heimatlandes

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Der Steuerbescheid ist da
alte klasse 3 und älter als 50!
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt