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PKW als Anhänger 1, 2


Flywolf am 28 Aug 2007 21:30:34

Gestern abend auf dem messeparkplatz sah ich folgende Hängerkombination. Wer mehr darüber wissen will, muss Jeff fragen, er hat sich mit dem eigentümer, einem Engländer, unterhalten.
Wolf

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Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

LowCostDriver am 28 Aug 2007 21:53:46

Interessante Kombi,
habe ich auch schon des öfteren in USA gesehen, ist dort Gang und Gäbe.
Soweit ich weiß, brauch man in D aber dafür den 2er, weil die beiden Achsen des PKW als Anhänger zuweit auseinander liegen, um als eine Achse durchzugehen.

Daher nur mit LKW- Führerschein.

Ist doch im Prinzip das gleiche, wie wenn man einen PKW mit Stange abschleppt.
Ich glaube der Unterschied war hier aber dann schleppen und nicht abschleppen.

Schleppen nur mit LKW- Schein, abschleppen mit PKW- Schein, abgeschlepptes Fahrzeug muss mit einer erwachsenen Person besetzt sein, die im Notfall das Fahrzeug zum Stehen bringen kann (bremsen), jedoch nicht zwingend einen "Lappen" besitzen.

Aretousa am 28 Aug 2007 21:59:26

Oh klasse, da quartiert man quengelnde Kinder in den geschleppten PKW aus- bremsen werden sie ja wohl können. :D :wink:

äh hab gerade noch mal gelesen- die ausquartierte Person muss ja erwachsen sein.....also nörgelnder Beifahrer..... :wink:

Anzeige vom Forum


Gast am 28 Aug 2007 22:28:47

....schade - das mit dem kinderquartier wäre ein super plan gewesen.. :)

Tipsel am 28 Aug 2007 22:54:40

Hat nicht Mikel mal sowas gesucht?

Maggie am 28 Aug 2007 23:15:48

Sowas haben wir Ostern d.J. in Honfleur auf dem Stellplatz gesehen:



Waren Belgier, die da ganz früh morgens abgereist sind und sich bei laufendem Motor noch mind. 20 Min. unterhalten haben...


Maggie

Schnucki am 29 Aug 2007 01:14:50

Konnte ich erst kürzlich in den USA bestaunen. Dort werden die "kleinen"
PKW überwiegend so mit auf die Reise genommen.

Hier in Europa stoßen wir, so glaube ich, aufgrund der Gesamtlänge des Gespanns an unsere Grenzen.


Viele

achimHH am 29 Aug 2007 08:02:52

Schnucki hat geschrieben:Hier in Europa stoßen wir, so glaube ich, aufgrund der Gesamtlänge des Gespanns an unsere Grenzen.



Sattelzüge dürfen 16,50mtr. (+ 3 mtr. Ladungsüberhang haben.)

Fahrzeuge mit Anhänger 18,75 (+Ladungsüberhang)

siehe auch § 32 (4) Nr. 2b + Nr.4 StVZO

höchstens 20,75mtr. lt. §22 STVO

achim

achimHH am 29 Aug 2007 08:16:46

LowCostDriver hat geschrieben:Soweit ich weiß, brauch man in D aber dafür den 2er, weil die beiden Achsen des PKW als Anhänger zuweit auseinander liegen, um als eine Achse durchzugehen.

Daher nur mit LKW- Führerschein.

Ist doch im Prinzip das gleiche, wie wenn man einen PKW mit Stange abschleppt.
Ich glaube der Unterschied war hier aber dann schleppen und nicht abschleppen.

Schleppen nur mit LKW- Schein, abschleppen mit PKW- Schein, abgeschlepptes Fahrzeug muss mit einer erwachsenen Person besetzt sein, die im Notfall das Fahrzeug zum Stehen bringen kann (bremsen), jedoch nicht zwingend einen "Lappen" besitzen.



Sorry, aber so wie Du es beschreibst ist es nicht richtig.

aber es ist ein schwieriges / sehr heikles Thema

siehe hier :
--> Link

achim

JEFF und GITTE am 29 Aug 2007 09:40:14

Hallo,

wir haben den Engländer interviewt.

Hier einmal ein paar Detail, die er uns zeigte.

1. Ein Kabel führt von der elektrischen Steckdose für Anhänger zu einer Kupplung im Motorraum. Damit sind die Rücklichter gleich geschaltet.

2. Er muss das Lenkradschloss entriegelt haben, damit die Vorderräder des PKW lenken können.

3. Der Lenkvorgang funktioniert nur, weil die Länge der Achse zwischen Womo und Pkw so gewählt ist, das seitlicher Druck, bzw. Zug, bei Kurven und beim Wenden ausgeübt wird. Damit ist der Lenkvorgang des Pkw gleich dem gefahrenen Wendekreises, des Zugfahrzeugs.

4. Durch Frankreich darf er damit NICHT fahren, so sagte er.

Die Idee finden wir fantastisch. Könnten wir das auch machen, würden wir uns einen kleinen Susuki-Geländewagen zulegen und schleppen.

Jeff und Gitte

kaed2002 am 29 Aug 2007 10:10:35

Hallo zusammen,

eine Verwendung bzw. Zulassung der gezeigten Schleppeinrichtung ist in Deutschland leider nicht möglich.

Hierzu ein Zitat aus der Pr...bil, Ausgabe 09/2007:

"Zugtechnik aus den USA: A-Frame heißt das Objekt der Begierde einiger deutscher Reisemobilisten. Mit dieser Zugeinrichtung
aus Amerika kann der PKW hinter dem Mobil hergeschleppt werden. Die Hersteller bieten verschiedene Lösungen an, bei denen
teilweise die Beleuchtung und Bremse des Fahrzeugs gesteuert werden kann. In Deutschland sind diese Lösungen, anders als
z. B. in England, allerdings nicht zulassungsfähig, wie der TÜV-Süd bestätigt. In §33 der StVZO sei das Schleppen von betriebs-
bereiten Fahrzeugen als Anhänger untersagt. Im Ausland zugelassene Fahrzeuge dürfen mit A-Frame laut TÜV-Süd auch durch
Deutschland fahren."

fuzzy am 29 Aug 2007 10:11:25

tolle sache wäre das, weil in den USA wirklich normal !

aber auch hier schon oft diskutiert :

u.a. : --> Link

oder mal : Nachläufer

da gibt es ne menge zu lesen.

in die Suche eingeben.

Pijpop am 29 Aug 2007 15:06:57

Also der gute aus GB ist nicht so ganz auf dem laufenden. Er darf auch in
F mit diesem Gespann fahren. Aber dies nicht der Punkt.

Das Problem ist die Zulassung in Deutschland. Es gab wenige Sonder-
genehmigungen aber dieses Schlupfloch wurde mittlerweile
geschlossen.

Einzige - mir bekannte Möglichkeit - ausflaggen des Gespanns.

Die Achsanzahl und der FS - das war mal; jedenfalls mit dem Plastik-
kärtchen und Besitztstandverzicht gibts keine Achsanzahlbeschränkung
mehr - seit Jahren.

Mit " Brake by wire " ziehen die Briten auch einen "erwachsenen PKW "
auf diese Weise hinter dem Wohnmobil.

Pijpop

abo1 am 31 Aug 2007 01:06:01

hallo

was genau hindert uns daran den geschleppten PKW zb in GB anzumelden?

lg
g

Gast am 31 Aug 2007 06:56:27

abo1 hat geschrieben:hallo

was genau hindert uns daran den geschleppten PKW zb in GB anzumelden?

lg
g


was ist mit Versicherungsschutz?

spleiss53 am 31 Aug 2007 07:55:22

Überlegt mal Ernsthaft:

- wo genau soll der Vorteil sein, den PKW, statt auf einem Hänger, als Gesamtes hinter sich her zu ziehen?

...... weil, Drehkranzgelenkte Wohnwagen haben auch ihre Vorteile, sind aber fürwar nicht auf der Straße zu sehen.

...... und, mit einem Einachshänger - oder Tandem - fährt es sich alle mal doch leichter Rückwärts, als mit einem PKW auf den Rädern!

Gast am 31 Aug 2007 10:04:56

@Abo1,
weil du kein Engländer bist, um das mal platt auszudrücken. Du kannst Fahrzeuge nur dort zulassen, wo du auch einen Wohnsitz hast und die überweigend aufhälst.
Also nicht nur eine Wohnung suchen und anmelden, sondern da auch noch an 200 Tagen im Jahr aufhalten und wer möchte das schon in GB?

@Spleiss53
da fallen mir Spontan so Sachen wie Stellplatz, Steuern, Versicherung, TÜV für den Anhänger ein. Das ist schon eine elegante Lösung, gerade für Leute, die z.B im Winter in Spanien verweilen wollen und dort ihren PKW nicht missen möchten.

Matthias, der an sowas nur denken kann aber noch 25 Jahre arbeiten soll :D

Gast am 31 Aug 2007 12:58:16

abo1 hat geschrieben:hallo

was genau hindert uns daran den geschleppten PKW zb in GB anzumelden?

lg
g


Die Tatsache, das es laut Strassenverkehrsordnung verboten ist, ohne Ausnahmegenehmigung ein Betriebsfähiges Kraftfahrzeug zu schleppen.. :-)

Hab mich seinerzeit auch mal damit befasst und bin unserem Amt damit recht nervig auf den Senkel gegangen. Es gibt zwar Ausnahmegenehmigungen dafür. Die sind jedoch nicht in allen Bundesländern gültig. Und damit für unsere Zwecke nicht brauchbar.
Und sie werden desweiteren nur dann erteilt, wenn alles andere eine unzumutbare Härte darstellen würde. Und es muss bei Erteilung dieser Genehmigung die zu fahrende Strecke mit angegeben werden.....

Pijpop am 31 Aug 2007 13:30:27

@Spleiss 53

Die Geschichte mit dem Nutzen ist eine Frage des Standpunktes.

Da käme als erstes das Wort Prinzip zum tragen - EU hin EU her -
warum darf ein Brite eine Fahrzeugkonfiguration führen die ich in D nicht
zulassen kann ( falls ich es möchte)?!!!

Kurzer Denkanstoß - bis zum Beitritt der Österreicher in die EU unterlagen
gewerbliche Fahrten nach Austria den AETR Vorschriften - aber das
führt jetzt viel zu weit.

Wen ich länger als 3,4 Tage mit dem Wohnmobil unterwegs bin - führe
ich immer einen PKW auf dem Anhänger mit. Da hing auch schon
mal ein kippbares Plateau mit 3,5 T Zul Ges Gewicht und erwachsenem
PKW drauf hintendran. Alles kein Thema - nur ab und zu tut man sich
schon schwer so einen Anhänger irgendwo abzustellen.

Mittlerweile häng ich meistens den 1achser dran und der mitgeführte
PKW ist 3 Nummern kleiner. NUR - irgendwann - hebelt einer diese m. E.
unsinnige Deutsche Zulassungsbestimmung mit Hilfe irgendeiner
Richlinie der EU aus. Dann kommt eine Limo mit Schaltgetriebe ins
Haus ( Automatik und schleppen = 2 Welten ), mit Brake by wire - auch
dies geht in GB - zieh ich dann bis zu 3,5 T auf eigenen Achsen hinter
her.

Letzten Winter war ich mehrere Wochen im Süden - klar mit PKW.
Bei den Witterungsverhältnissen im November 06 in E war jeder
Fahrradbesitzer oder Rollerfahrer froh falls er einen kannte der
einen Pkw dabei hatte.
Längere Aufenthalte im Ausland, mit größerem Wohnmobil, sind
ohne eigenen PKW nur sehr schwer vorstellbar.

Pijpop

abo1 am 31 Aug 2007 22:25:48

MatthiasG hat geschrieben:@Abo1,
weil du kein Engländer bist, um das mal platt auszudrücken. Du kannst Fahrzeuge nur dort zulassen, wo du auch einen Wohnsitz hast und die überweigend aufhälst.



hallo

danke
ich dachte eigentlich an eine firma ....
eine firma in GB (bzw eigentlich in holland) von der ich den anhäger (ok, den PKW) leihe ...

lg
g

Tipsel am 01 Sep 2007 03:35:00

Also jetzt mal ganz nüchtern betrachet ists doch eigentlich Schwachsinn, seinen PKw anzuhängen, und im Wohnteil zu fahren, während es einfacher wäre, im PKW zu fahren und seinen Wohnwagen anzuhängen.

Somit wäre man immer mobil. Ok., der Stellplatz für solche Kombinationen müsste dann auch noch erschaffen werden, oder vorerst muss man auf einen CP ausweichen, womit wir wieder beim Wohnwagen wären.

Worin soll der Vorteil liegen?

Am Prestige Womo festhalten und trotzem mit dem Auto die Gegend erkunden, weil der Große zu groß ist?

Oder leider zu der Erkenntnis kommen, dass man mit dem Wohnwagen als Basislager die passende Urlaubsform eigentlich gefunden hat, aber vom Womo nicht lassen will?

Oder die andere Möglichkeit: Mein Womo, mein Hänger, mein Auto ...

Für mich ists Womo ein Mittel zum Zweck, nämlich unterwegs zu sein, angucken , was mir gefällt, schlafen, wo es gerade möglich ist - also eine Lebenseinstellung.

Beim Schlepp-Hängerfahren kommen wir bei der momentanen Stellplatzsituation wieder zum geplanten Campingplatzurlaub zurück und somit wäre ein gutes Zugfahrzeug und ein Wohnwagen bestimmt die bessere Wahl, halt ohne das Profil: Womo mit PKW! Wir sind doppelt mobil.

Gerd-R am 01 Sep 2007 07:00:00

Hallo,

ich frage mich auch, worin der Vorteil besteht, dem WoMo einen PKW anzuhängen, anstatt mit einem geeigneten PKW plus Wohnwagen zu fahren.

Gerd

Gast am 01 Sep 2007 07:54:50

Gerd-R hat geschrieben:Hallo,

ich frage mich auch, worin der Vorteil besteht, dem WoMo einen PKW anzuhängen, anstatt mit einem geeigneten PKW plus Wohnwagen zu fahren.

Gerd


Der liegt darin, das wenn ich mit meinem relativ großen Wohnmobil im Süden überwintern möchte ich mir bequem einen großen Umkreis der Gegend auch mal bei schlechterem Wetter anschauen kann und das Wohnmobil als fester anlaufpunkt stehen bleibt.
Das wenn ich zum Essen gehen möchte, ich nicht wie beim Roller mich zuerst herrichte und anschließend einen Sturzhelm aufsetze der alles wieder zunichte macht ( vor allem bei Frauenfrisuren ).
Das ich damit in entlegenste Dörfer und locker über kleinste Pässe komme.
Ind zuguterletzt ich trotzdem die annehmlichkeiten meines Wohnmobils nutzen kann.
Das heißt ich kann für kurze Strecken von zuhause das Wohnmobil ja auch ohne PKW nutzen, dazu kommt natürlich, das Wohnmobil ist vorhanden, ein kleiner PKW ist vorhanden, ich benötige also nur einen Anhänger zum transportieren.

Pijpop am 01 Sep 2007 13:47:51

@ Tipsel

Nja - dann bin ich halt schwachsinnig. Was solls.


Pijpop

Pijpop am 01 Sep 2007 13:58:32

@ Gerd R

Warst Du schon mal in einem 10 Meter Wohnmobil unterwegs - oder
fährts Du so 6000 KM im Winterhalbjahr mit einem 400 CDI & Hobby
Landhaus durch die Gegend.

Über Sinn und Unsinn hab ich schon lange aufgehört nachzudenken.
Das war hier auch nicht die Fragestellung.

Pijpop

abo1 am 01 Sep 2007 20:59:28

hallo

ich hätte sowas auch gerne
ein offener suzuki-jeep hinten dran und ab gehts

mit ausflaggen nach holland oder so muesst das doch gehen ...

*brummel*

lg
g

Holzknecht am 01 Sep 2007 21:20:21

Moin, moin

solche Schleppkombinationen kriegt man doch in Deutschland nicht genehmigt.
Haben wir vor Jahren auch schon in den USA gesehen

Pijpop am 02 Sep 2007 11:22:21

@ Holzknecht

Schönen guten Morgen - wie schön das gesammelte Wissen in
komprimierter Form hier von Dir zu lesen.


Pijpop

migula am 02 Sep 2007 19:40:17

Eine einfache Lösung! Den Zweitwagen auf eigener Achse ins Winterquartier zu überführen. D.h. die/der Beifahrer/in sitzt nicht im Mobil sondern im Zweitwagen.

achimHH am 02 Sep 2007 19:54:38

migula hat geschrieben:Eine einfache Lösung! Den Zweitwagen auf eigener Achse ins Winterquartier zu überführen. D.h. die/der Beifahrer/in sitzt nicht im Mobil sondern im Zweitwagen.


:respekt: :daumen2: :kuller:

gute Idee.....

JEFF und GITTE am 02 Sep 2007 20:09:25

Klar ... braucht man nicht alles was es gibt.
Aber, ... für uns ... einen kleinen Minijeep hinten dran, ... für die Wüsten und Gebirge ... kann nur sagen ... g..l!!! Megag..l !

Gast am 03 Sep 2007 09:55:11

Hallo Jeff, warum stellst Du ihn dann nicht auf einen Hänger??????????

abo1 am 03 Sep 2007 12:10:45

? hat geschrieben:Hallo Jeff, warum stellst Du ihn dann nicht auf einen Hänger??????????


hallo

ging mich zwar nicht an, aber bin auch betroffen:

1.) wo stell ich unterm jahr den hänger ab
2.) ordentlicher PKW hänger kostet ca 4000,- - ich bin ja kein händler, wozu brauch ich das sonmst noch
3.) hast du schon mal einen PKW auf einen hänger geladen? inkl. verzurrung an den rädern/achsen etc wie vorgeschrieben?
4.) evt kleinräumige anhängerfahrverbote (da setz ich doch wirklich wenn es sein muesste mal meine göttin ans steuer des schlepp PKWs und fahre trotzdem über den für anhänger gesperrten bergzug drüber in der art, sind ja meist nur ein paar kilometer
3.) stellplatz (den schlepp-PKW häng ich ab und stell ihn um die ecke an den strassenrand und das wars
4.) frei stehen: such mal des nächtens einen platz irgendwo im abseits wenn du nicht weisst ob du am ende des weges eine adäquate umkehrmöglichkeit hast. mit hänger ist das ding gleich mal mind um 1,5 meter länger. viel spass ....
5.) am CP: sollte ich mich tatsächlich mal auf einen verirren dann häng ich draussen den schlepp pkw ab und der steht da und basta. den hänger kann ich schon auch da abstellen, nur verwenden kann ich den PKW dann nicht, den abladen geht iaR nur im angehängten zustand... (da ich aber kaum auf CPs komme ...)

das war jetzt nur mal das was mir auf die schnelle eingefallen ist ..

lg
g

PS:
ich bin gerade dran das mit dem ausflaggen zu klären, habe eine firma in rumänien im zugriff die mir einen auf schleppung umbaubaren suzuki jeep "leihen" würden.
aber dzt erklären sich alle als unzuständig wie ich das denn nun mache (ausländische anhänger benötigen in AT ein rotes oder grünes(?) kennzeichen wenn sie an einem inländischen zugfahrzeug geführt werden. für den jeep kriege ich aber keins, ist ja ein PKW, den darf ich - vorübergehend - ja mit den rumänischem kennzeichen so fahren wie er ist ...

mal sehen

lg
g

Gast am 03 Sep 2007 13:28:59

Hallo Leute,
diese Art der Beibootbeförderung gibt es wie hier schon im Forum erwähnt wurde seit langem in den USA.
Glaube das dieses Sytem auch aus den USA kommt.
Mir ist bekannt das diese Art anstatt Autotransprotanhänger auch in Holland zugelassen ist. Ich kenne dort jemand der das hat und auch montiert. Habe bei der Montage schon zu gesehen.
1)Man benötigt einen Wagen (PKW) ohne automatic Getriebe
2)müssen an dem PKW im Frontbereich Teile fest montiert werden woran
die Deichsel dann immer befestigt wird.
3)Anbau braucht ca. 1 Tag in Fachwerkstatt

Nun zum Rest, wenn in Holland zugelassen, warum nicht in Deutschland - wo bleibt das EU-Recht?

Als letztes möchte ich noch anführen, so gut wie das alles aussieht, was mache ich wenn ich mal ein anderes Fahrzeug mitnehmen möchte. Oder bei einem PKW-Wechsel - wieder umbauen lassen.
Ne, da finde ich persönlich einen kleinen Autoanhänger besser wenn es denn schon sein muß.
Logo

abo1 am 03 Sep 2007 13:47:48

logo hat geschrieben:... was mache ich wenn ich mal ein anderes Fahrzeug mitnehmen möchte. Oder bei einem PKW-Wechsel - wieder umbauen lassen.
Ne, da finde ich persönlich einen kleinen Autoanhänger besser wenn es denn schon sein muß.
Logo



hallo

also für uns wäre des einfach ein fixes anhängsel welches die bikes ersetzt
wir haben zwei kids mit
des is eh immer ein jammer weil meine holde sich mit dem einspurigen ding net wirklich auseinandersetzen will .....
und ich den achtjährigen genau genommen net mitnehmen darf

mit einem PKW statt zwei mopeds schaut des ganz anders aus

ganz abgesehen von der redundanzoption falls mal wirklich was ernsthaftes kaputt wird unterwegs.

soll ich da mit den rädern quer durch die pampa zur werkstatt fahren...?

nein, nein das würde schon sinn machen

lg
g

migula am 03 Sep 2007 14:13:09

Eure Mopeds transportiert ihr sicher auf einem Anhänger. Ein kleines Auto (Chevrolet Matiz) passt auf einen kleinen Hänger. Oder wie oben bereits erwähnt, eine "Jeep" für die Wüste und Wohnwagen dran.

Administrator am 20 Jan 2008 23:45:56

ein Nachläufer ist grad zu haben ==> Link zum eBay Artikel

Ri-Si-Pri am 21 Jan 2008 00:44:32

Hallo zusammen,

ihr sprecht über Womo mit Anhänger :-o

und bzw. oder Womo mit PKW als Nachläufer (in Deutschland zur Zeit keine Chasse)

Aber dieser Camper macht beides :kuller:

--> Link

Siggi

Meule am 21 Jan 2008 01:23:30

abo1 hat geschrieben:hallo

was genau hindert uns daran den geschleppten PKW zb in GB anzumelden?

lg
g




Hallo G.,

wenn Du mehr als 180 Tage einen festen Wohnsitz in GB nachweisen kannst, dann kannst Du auch Fahrzeuge nach den dort geltenden Regeln und mit einem dort geltenden Versicherungsschutz zulassen.

Mit dieser Zulassung darfst Du dann auch mit diesen Gespann durch alle Länder reisen, welche mit GB ein Abkommen der Reisefreiheit mit Fahrzeugen abgeschlossen haben.

Dann wäre noch zu berücksichtigen, welche Führerscheinklasse (nach EU-Recht) in GB erforderlich wäre.

Ob sich da allerdings Kosten und Nutzen rechnen, daß kannst Du nur Du für Dich alleine entscheiden *zwinker*

lg
Meule

PS für die Anderen:
Der sogenannte Nachläufer aus den USA ist mit diesem System nicht vergleichbar

abo1 am 21 Jan 2008 03:59:58

Meule hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:hallo

was genau hindert uns daran den geschleppten PKW zb in GB anzumelden?

lg
g




Hallo G.,

wenn Du mehr als 180 Tage einen festen Wohnsitz in GB nachweisen kannst, dann kannst Du auch Fahrzeuge nach den dort geltenden Regeln und mit einem dort geltenden Versicherungsschutz zulassen.

Mit dieser Zulassung darfst Du dann auch mit diesen Gespann durch alle Länder reisen, welche mit GB ein Abkommen der Reisefreiheit mit Fahrzeugen abgeschlossen haben.

Dann wäre noch zu berücksichtigen, welche Führerscheinklasse (nach EU-Recht) in GB erforderlich wäre.

Ob sich da allerdings Kosten und Nutzen rechnen, daß kannst Du nur Du für Dich alleine entscheiden *zwinker*

lg
Meule

PS für die Anderen:
Der sogenannte Nachläufer aus den USA ist mit diesem System nicht vergleichbar


hallo

nönö
nix mit anmelden und wohnadresse

ich dachte zulassung auf eine firma in GB, also auf eine juristische person

lg
g

dieter2 am 21 Jan 2008 12:34:51

abo1 hat geschrieben:hallo

was genau hindert uns daran den geschleppten PKW zb in GB anzumelden?

lg
g


Nichts,wenn Du einen festen Wohnsitz in GB hast und da gemeldet bist.

Dieter

abo1 am 21 Jan 2008 12:48:19

dieter2 hat geschrieben:
abo1 hat geschrieben:hallo

was genau hindert uns daran den geschleppten PKW zb in GB anzumelden?

lg
g


Nichts,wenn Du einen festen Wohnsitz in GB hast und da gemeldet bist.

Dieter


hallo

um eine firma zu gründen brauchst du keinen wohnsitz da
zulassung des nachschlepp PKWs erfolgt dann auf die firma
voila

lg
g

Pijpop am 21 Jan 2008 15:29:49

@ Dik

Nur so zur Info - mit diesem " Hund " ( so nannten wir diese Teile früher )
ist nix mit Autobahn benutzen - die sind auf max 60 KM/H zugelassen.
Zudem gegenüber einem normalen Anhänger keine Vorteile.

@ Abo

Wenn schon in GB zulassen dann das kpl. Gespann - alles andere halte
ich - zumindest in D - nicht für darstellbar.
So eine LTD kostet ja kein Geld - bin mir aber nicht sicher - falls die LTD
keine weitern Umsätze tätigt - wie das langfristig funktionieren soll.

Ein solches Gespann erregt derart viel Aufmerksamkeit ( manche reden
von Neid ) da hast Du ruck Zuck das Problem mit der Nachweisbarkeit
der 180 Tage Regel. Du kennst doch die Lieben: Des geht bei dem - warum
bei mir nicht.


Pijpop

abo1 am 21 Jan 2008 15:36:04

Pijpop hat geschrieben:...

Zudem gegenüber einem normalen Anhänger keine Vorteile.

Wenn schon in GB zulassen dann das kpl. Gespann - alles andere halte
ich - zumindest in D - nicht für darstellbar.

So eine LTD kostet ja kein Geld - bin mir aber nicht sicher - falls die LTD
keine weitern Umsätze tätigt - wie das langfristig funktionieren soll.

Ein solches Gespann erregt derart viel Aufmerksamkeit ( manche reden
von Neid ) da hast Du ruck Zuck das Problem mit der Nachweisbarkeit
der 180 Tage Regel.

Pijpop


hallo

die wesentlichsten vorteile hatte ich oben schon mal gepostet

das ganze gespann zulassen wäre wohl nix wegen der ganzen technischen überprüfungen etc die dann ja drüben stattfinden muessten

das mit dem umsatz ist kein problem. unternehmenszweck: fahrzeugvermietung. ist ein anmeldegewerbe da und entspricht auch der wahrheit, die LFT vermietet an mich, die mieteinnahmen decken die betriebs/reparatur/wartungs etc kosten und halt ein bisserl was als gewinnanteil. von diesem gewinnanteil muesstest du dann steuern zahlen.
es sei denn du hast so ein modell auhc anderswo, dann kannst du über die neue konzernbesteuerung die gewinne da mit den verlusten dort gegenrechnen. alles völlig legal.

wie gesagt, bei zulassung auf ein unternehmen GIBT ES KEINE 180 tage regel ...

lg
g

Gast am 21 Jan 2008 16:13:48

Diese eigentlich sinnvolle Kombination ist in Deutschland generell verboten , siehe Auskunft ADAC.
MfG. Peter

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