Hallo an Alle,
zunächst einmal, mir ist Bekannt:
Parallelschaltung von Batterien nur wenn
- gleicher Typ
- gleicher Hersteller
- gleiche Größe/Kapazität
- gleiches Alter, ungefähr.
Wo ist nun das Problem??
Wir haben im April 2006 unser Womo neu gekauft. In den technischen Beschreibungen war angegeben: Bordabtterie 85 Ah.
Die Bordbatterie befand sich gemeinsam mit der Starterbatterie unter dem Fahrersitz. Von den Batterien war nur das Oberteil zu sehen.
Ich habe mir dann bei meinem Händler im Juli 2006 unter Berücksichtigung obiger Kriterien eine weitere Batterie mit 85 Ah nachrüsten lassen.
Im Zuge des Einbaus eines Batteriecomputers habe ich mich entschlossen beide Bordbatterien unmittelbar nebeneinander einzubauen, da mir die Leitungslänge von ~ 3 m zu lange war. Hierzu habe ich die Bordbatterie 1 unter dem Fahrersitz entnommen. Hierbei musste ich feststellen, dass der Aufbauhersteller entgegen seiner Zusicherung lediglich eine 80 Ah Batterie verbaut hat.
Bis auf das eingangs erwähnte Kriterium "gleiche Größe/Kapazität" sind alle weiteren Kriterien erfüllt.
Unabhängig der rechtlichen Bewertung würde mich nun Interessieren , ob bei dieser geringen Abweichung mit Problemen und ggfs. mit welchen zu rechnen ist.
Armin

