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Vermieter will nicht dass Womo vor Garage parkt


hueffimoef am 19 Sep 2007 09:56:12

:?
Ich habe eine Wohnung mit Garage, einem Stellplatz vor derselben und einem separaten gemietet.
Nun zickt mein Vermieter, dass das ein PKW Stellplatz sei und nicht für (Zitat) "Kombis oder so grosse Dinger".
Zur Info: Mein Womo ist ca 470*205cm
Seine Argumente:
Der Mieter der benachbarten Garage käme nicht mehr an die Garage ohne zu rangieren (oder so...) (ich kann diese Garage mit meinem nur 20cm kürzeren Zafira bequem befahren!!!)
beim separaten Stellplatz ist das Problem, dass die Sicht auf die Strasse bei Ausfahrt aus dem Grundstück erheblich eingeschränkt ist
(dieses Argument kam von den Nachbarn, die dieselbe Einfahrt benutzen und das sehe ich ja auch irgendwie ein)

Nun die Frage(n):
Kann mein Vermieter mir die Nutzung eines gemieteten Stellplatzes vor einer Garage für ein Womo o.a. Abmessunen verweigern?
gibt es Richtlinien für zumutbahres Rangieren für die Nachbarn (oder so)?

wie gesagt, mein Auto ist gerade mal 20cm kürzer als das Womo...

Vielen Dank für eine Antwort oder den Hinweis auf einen threat, den ich nicht gesehen habe.

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stubenhocker am 19 Sep 2007 10:00:50

Kannst Du das Womo nicht in der Garage parken und den Zafira auf den Stellplatz so hinstellen, das der gleiche Parkraum wie fürs Womo genutzt wird?

Gast am 19 Sep 2007 10:03:23

stubenhocker hat geschrieben:Kannst Du das Womo nicht in der Garage parken und den Zafira auf den Stellplatz so hinstellen, das der gleiche Parkraum wie fürs Womo genutzt wird?


Schon mal mit nem WoMo in eine Garage gefahren :?: :x

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hueffimoef am 19 Sep 2007 10:04:06

ginge schon, nur würde ich beim Schlafen im Alkoven dann in die STerne Schauen :D :D :D
Scherz beiseite: Das Teil ist zu hoch für die Garage

abo1 am 19 Sep 2007 10:26:06

hallo

heikel

wäre das dein EIGENER stellplatz dann wäre das alles kein thema

da gemietet fürchte ich kann sich der vermieter aussuchen was er da stehen haben will
du kannst natürlich unter diesen umständen die gemietete sache jederzeit zurückgeben, aber das wird ja nicht in deinem sinn sein ...

gibt es bodenmarkierungen? wenn du da innerhalb stehst wäre es kein thema, und du koennstest es drauf ankommen lassen, aber - ja nach vertrag und laufzeit - kündigen kann dich der vermieter natürlich trotzdem

in AT gibt es in der bauordnung normmasse für stellplätze und garagenplätze und ich glaube die sind 2,20 x 5,00m (weiss nicht genau)

falls es in DE auch sowas gibt koenntest du damit argumentieren ...

sind da mehrere abstellplätze?
gibts da niemand mit einem A8, einem S-benz oder einem chevy van oder so? die sind allesamt groesser ....
sobald auch nur einer unbeanstandet in selber länge da steht würde ich mich auf die hinterfuesse stellen ..

es wird wohl auf die art des vertrages ankommen
wenn das ein jederzeit kündbares ding ist hast du - im recht oder nicht - natürlich eher schlechte karten ....

lg
g

Gogolo am 19 Sep 2007 10:32:38

Ist vielleicht ein Tausch mit einem anderen Stellplatz möglich, wo die Behinderungen für die Nachbarn nicht so groß sind??? Wo ein Wille ist - ist meistens auch ein Weg.

Habe die Ehre

Gogolo

Gast am 19 Sep 2007 10:40:30

Hallo hueffimoef,

erstmal willkommen im Forum.

Steht in dem Mietvertrag drin, das es sich um einen PKW-Stellplatz handelt?
Wenn ja, kann der Vermieter natürlich die vertragsfremde Nutzung untersagen. Es ist schließlich sein Gelände, das er Dir für das Abstellen eines PKW vermietet hat. Dann geht es nur auf dem "Goodwill-Weg".

Bei mir ist zum Beispiel mein Stellplatz am Haus direkt als Womostellplatz deklariert. Da kann sich keiner mehr beschweren.


Jürgen

weltenbummler_at am 19 Sep 2007 10:48:11

Servus,

Du genießt mit dem Parkplatz keinen "Mieterschutz" - der Eigner kann Dir den Stellplatz somit jederzeit kündigen, wenn ihm etwas nicht passt. Er hat ja vermutlich noch andere Mieter, die sich ggf. beschweren bzw. die bei Laune gehalten werden wollen. Und möglicherweise einige Leute auf der "Interessentenliste", die auf einen Parkplatz warten...

Vielleicht kann Dir der Vermieter durch Tausch einen anderen Platz anbieten, wo das WoMo weniger stört. Such das Gespräch!

LG

spleiss53 am 19 Sep 2007 11:21:22

weltenbummler_at hat geschrieben:.........Vielleicht kann Dir der Vermieter durch Tausch einen anderen Platz anbieten, wo das WoMo weniger stört. Such das Gespräch!....

... das ist der Richtige Weg!

stubenhocker am 19 Sep 2007 11:22:52

pedro-hh hat geschrieben:
stubenhocker hat geschrieben:Kannst Du das Womo nicht in der Garage parken und den Zafira auf den Stellplatz so hinstellen, das der gleiche Parkraum wie fürs Womo genutzt wird?


Schon mal mit nem WoMo in eine Garage gefahren :?: :x


Ja, mehrmals schon. Und alles noch heil.

migula am 19 Sep 2007 11:44:12

Ein Gespräch mit dem Mieter der Nachbargarage wäre sinnvoll. Er fühlt sich ja angeblich behindert und hat sich beschwert.

Gast am 19 Sep 2007 12:28:37

willst du ärger vermeiden so würde ich es nicht darauf ankommen lassen. wenn du das nicht vorher geregelt hast dan versuche es jetzt im guten. wenn keine einigung möglich dann räume den platz - sonst zieht es weiteren ärger nach sich.
gruß logo

HandyCleo am 19 Sep 2007 18:20:39

Du genießt mit dem Parkplatz keinen "Mieterschutz" - der Eigner kann Dir den Stellplatz somit jederzeit kündigen


Das stimmt nur bedingt. Ist, wie üblich, der Mietvertrag über den Stellplatz im Wohnungsmietvertrag vereinbart, so ist eine separate Kündigung des Mietvertrages des Stellplatzes NICHT möglich!
In diesem Fall müsste der komplette Mitevertrag gekündigt werden, und das wäre nur bei Eigenbedarf oder groben Verstössen gegen den Mietvertrag möglich, und auch dann nur mit entsprechender Kündigungsfrist (also nicht jederzeit).

Im Übrigen ist ausschlaggebend, was im Mietvertrag vereinbart ist.
Ist ein PKW-Stellplat vereinbart, darf dort nur ein PKW stehen, kein Womo, ansonsten hat der Vermieter keinerlei Handhabe, wenn durch das Womo niemand aussergewöhnlich behindert wird.

abo1 am 19 Sep 2007 19:16:28

HandyCleo hat geschrieben:
...
Ist ein PKW-Stellplat vereinbart, darf dort nur ein PKW stehen, kein Womo, ansonsten hat der Vermieter keinerlei Handhabe, wenn durch das Womo niemand aussergewöhnlich behindert wird.


hallo

spannende frage
ich denke du hast recht

nur:
weitergesponnen ....
wenn der vermieter wirklich auf dem begriff "PKW" also personenkraftwagen rumreitet: ein "Kombi" ist definitionsgemäss auch kein "PKW" .....

zumindestens bei uns ist in den fahrzeugpapieren zb beim vw passat je nach bauweise entweder "PKW" oder "Kombi" eingetragen ....

lg
g

jonathan am 19 Sep 2007 21:26:08

Darum heisst bei uns auch der Kombi "PKW-Kombi"-ist also ein echter PKW !
In dieser mietrechtlichen Frage kann dir auch der Mieterverein weiterhelfen.

Werner

hueffimoef am 21 Sep 2007 08:33:34

Erst einmal Danke für die vielen Ratschäge.

Ich werde auf jeden Fall das Gespräch mit den betroffenen Nachbarn suchen und wenn die einverstanden sind, damit zum Vermieter gehen.
Ich hoffe, ihn dann überzeugen zu können.
falls nicht, nun ja...
Parallel werde ich auf jeden Fall mal den Mietvertrag genau lesen, vielleicht darf ich mein Motorrad oder das Fahrrad ja auch nicht da abstellen, weil es kein PKW ist oder so (Mal nen Juristen fragen! (Definition PKW Stellplatz, was wenn keine Bodnmarkierungen vorh. etc.)

Danke nochmal und bis zum nächsten mal!

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