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Rechtsfrage Garantie


Holzwurm am 02 Okt 2007 13:31:12

Hallo wer kann mir Auskunft zu Garantieabwicklung geben.
Unser Problem:
Wir haben voriges Jahr einen Roller Granduca Garage P bei einem großen
Discounter P... aus Bielefeld gekauft (Name kann per PM genannt werden) ist aber sicher vielen ein Begriff. Nun haben wir an unserm Bug im Dach Risse im GFK die ohne Zweifel ein Herstellerfehler sind. Nach Rücksprache mit dem Händler sollten wir uns ein Angebot von einem Lackierer holen der die Risse repariert und den kompletten Bug neu lackiert. Haben wir gemacht und es waren drei Angebote die sich alle so bei 1000,- Euro bewegten. Nun meinte der Händler das ist zu teuer Ihre Lackierer wurden das für 500,- Euro machen (wahrscheinlich Polen)
und ich soll das Womo nach Bielefeld schaffen. Jetzt kommen wir zur meiner eigentlichen Frage wir haben das Womo in Möser bei Magdeburg gekauft ist die Niederlassung vom Händler für uns nur 90Km entfernt Bielefeld sind aber fast 340Km. Wir haben aber extra in Möser gekauft damit wir eine kurze Entfernung zum Händler haben. Kann mich jetzt der Händler zwingen das ich das Womo bis nach Bielefeld fahren muss oder bin ich nur verpflichtet bis nach Möser zu fahren und der Rest ist dem Händler sein Problem.
Der Händler bietet mir als Entschädigung für meine Fahrt 24cent für eine Fahrt pro Kilometer an mehr nicht, würde gerade so für den Sprit reichen.
Ist das so richtig oder kann ich mich mit Erfolg wehren.
PS: Gerichtsstand ist laut Vertrag Bielefeld

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jonathan am 02 Okt 2007 13:36:23

Bei Privatleuten ist der Gerichtsstand-auch wenn im Vertrag was anderes steht-das zuständige Gericht am Wohnort des Käufers. Gerichtsstandvereinbarung gilt nur unter Geschäftsleuten!
Wo der Händler das Fahrzeug reparieren lässt, ist letztendlich seine Entscheidung. Ob die gebotene Aufwandsentschädigung ausreicht, kann ich nicht beurteilen-evtl. mal beim ADAC anfragen-die haben km-Kostentabellen für viele Fahrzeuge vorrätig.

Werner

Ausderasche am 02 Okt 2007 13:59:42

Hallo,

Also, ich hätte hier mehrere Probleme:

1.) Risse im GFK durch LACKIEREN beseitigen? Das dies eine dauerhafte Fehlerbeseitigung sein kann, kann ich mir nicht vorstellen!

2.) Mich irgendwohin in D zu bestellen, um eine Lackierung im Rahmen einer Gewährleistungsabwicklung durchzuführen, wobei ich quasi die Kosten habe (auch: Verdienstausfall etc.) ist auch nicht Okay. Der Verkäufer und der Käufer sind beide verpflichtet, im Schadensfalle eine Schadensbegrenzung zu betreiben...das hast Du getan, wenn Du ein Angebot von einem Lackierer aus Deiner Nähe geholt hast, denn Du hast Fahrt- und andere Ausfallkosten versucht zu reduzieren. Wenn der Händler nun erwartet, dass Du das Fahrzeug nach B. bringst treibt er die Kosten einseitig zu Deinen Lasten in die Höhe....Du mußt ihm ganz klar auch Deinen Verdienstausfall als erstattungspflichtig unter die Nase reiben, zusätzlich zu der zu niedrigen Fahrkostenerstattung.

3.) Das äußerste, was ich akzeptieren würde, ist das Fahrzeug nach M. zu bringen als Ort des Vertragsschlusses, gegen Erstattung von Fahrtkosten und Verdienstausfall. Wie er dann seine Lackierer an das Fahrzeug bringt oder ob er das Fahrzeug z.B. huckepack nach B. und zurück nach M. bringt, ist sein Bier.

4.) Der Gerichtsstand hat nichts mit dem Thema Erffüllung der Gewährleistungspflicht zu tun.

5.) Hast Du einer Rechtsschutzversicherung? Würde ich sofort in Anspruch nehmen.


Frank

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Holzwurm am 02 Okt 2007 14:25:21

Danke für die schnellen Antworten meine Lackierer meinten auch mit einfachen Überlackieren ist es nicht getan deshalb auch die höheren Preise für die fachgerechte Reparatur des GFK, das reine lackieren kommt mit 500-650 Euro hin mehr aber auch nicht. Aber der Händler hat das Recht nachzubessern sowie er denkt ich muss Ihm halt evtl. nachweisen das seine Reparatur nicht fachgerecht ist.
Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und wir wissen doch auch was dabei rauskommt (Vergleich Vergleich Vergleich). Ich will es erst mal im Guten probieren aber dazu wollte ich halt fachliche und rechtliche richtige Aussagen an der Hand haben.

Beduin am 02 Okt 2007 14:51:37

@Werner
Bei mir ist das so.
Mein Gerichtsstand als Käufer wäre Tübingen, aber die Verhandlungen sind-waren in Fürth, Geschäftsort vom Verkäufer. :eek:

Hier noch mal einen anderen Beitrag zweck Garantie gefunden

--> Link

achimHH am 02 Okt 2007 15:08:48

Hallo Knut.
Du schreibst Du hast Risse im GFK.

Sind die Risse nur im Gelcoat oder gehen die tiefer?

wenn die Risse tiefer gehen, dann wird es ziemlich aufwendig,
da diese tief und breit ausgeschliffen werden müssten.

Sind die Risse nur im Gelcoat, kann man die mit dem passenden Gelcoat ausbessern , sodass man es nicht sieht.

Ist der Bug jetzt denn überhaupt lackiert, oder ist es
Gelcoat was Du siehst?

Denn die Risse mit Spachtel einfach zuschmieren und rüberlackieren,
wäre dann sicherlich der falsche Weg.

Das Du nicht ganz bis Bielefeld fahren möchtest, da Du
Dein Wohnmobil dort ja auch nicht gekauft hast, ist verständlich.

Ich würde nochmal versuchen mit dem Händler vernünftig zu sprechen.

achim

Bergbewohner1 am 02 Okt 2007 20:03:07

Ließ mal meine Beiträge über Risse im GFK(Suche).
Mach ja nicht den selben Fehler wie ich und fahre das WoMo selbst zum Lackierer, Risse im GFK sind Fertigungsfehler und nicht durch Überlackieren zu beseitigen.
Die Beseitigung wurde ja schon Ausderasche beschrieben, das ich keinen Rechtsschutz habe, hätte ich nicht hier reingeschrieben, besser ist Du läßt beim Händler durchblicken, wenn er nicht gefügig ist, meine RS wirds schon übernehmen.
[b]Vor allem Mängel bestätigen lassen, ordentlicher Auftrag und aufpassen das ja nichts von Kulanz drin steht[/
b]

dieter2 am 02 Okt 2007 21:51:29

Hallo Knut

Wenn es sich eindeutig um Herstellerfehler handelt geht es nicht um Garantie sonder um Gewährleistung,wenn es noch nicht über 2 Jahre sind und das Womo neu war.
Und bei Gewährleistung hat der Vertragspartner für Transport und Reparatur zu sorgen.
Er muß also das Womo bei Dir abholen und repariert wieder bringen.

Dieter

WoMo_1 am 03 Okt 2007 18:20:53

Ist denn mit einer Reparatur (wie auch immer durchgeführt) die Ursache des Schadens behoben?

Bergbewohner1 am 03 Okt 2007 19:10:49

WoMo_1 hat geschrieben:Ist denn mit einer Reparatur (wie auch immer durchgeführt) die Ursache des Schadens behoben?

Sind es " nur" Risse im Gelcoat und sie werden ausgefräst und neu mit Harz ausgefüllt und verschliffen, müßte Ruhe eintreten.
Liegt es an der Glasfasermatte, nicht richtig eingelegt oder zu viel Schraedderabfälle (z.Bsp.aus Flugzeugbau) dann gibt es keine Ruhe.
An dieter 2, Ist auf dem Fahrzeug Garantie, brauche ich keine Gewährleistung, Gewährleitung habe ich so wieso nur im ersten halbjahr einen Chance.
Für alle beiden Sachen ist immer der Händler zuständig, nur bei Garantie kann ich auch zu einem anderen Vertragshändler gehen.
Garantie und Gewährleistung sind zwei total unterschiedliche Sachen.

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