Hallo wer kann mir Auskunft zu Garantieabwicklung geben.
Unser Problem:
Wir haben voriges Jahr einen Roller Granduca Garage P bei einem großen
Discounter P... aus Bielefeld gekauft (Name kann per PM genannt werden) ist aber sicher vielen ein Begriff. Nun haben wir an unserm Bug im Dach Risse im GFK die ohne Zweifel ein Herstellerfehler sind. Nach Rücksprache mit dem Händler sollten wir uns ein Angebot von einem Lackierer holen der die Risse repariert und den kompletten Bug neu lackiert. Haben wir gemacht und es waren drei Angebote die sich alle so bei 1000,- Euro bewegten. Nun meinte der Händler das ist zu teuer Ihre Lackierer wurden das für 500,- Euro machen (wahrscheinlich Polen)
und ich soll das Womo nach Bielefeld schaffen. Jetzt kommen wir zur meiner eigentlichen Frage wir haben das Womo in Möser bei Magdeburg gekauft ist die Niederlassung vom Händler für uns nur 90Km entfernt Bielefeld sind aber fast 340Km. Wir haben aber extra in Möser gekauft damit wir eine kurze Entfernung zum Händler haben. Kann mich jetzt der Händler zwingen das ich das Womo bis nach Bielefeld fahren muss oder bin ich nur verpflichtet bis nach Möser zu fahren und der Rest ist dem Händler sein Problem.
Der Händler bietet mir als Entschädigung für meine Fahrt 24cent für eine Fahrt pro Kilometer an mehr nicht, würde gerade so für den Sprit reichen.
Ist das so richtig oder kann ich mich mit Erfolg wehren.
PS: Gerichtsstand ist laut Vertrag Bielefeld

